Job-Ghosting: Das steckt dahinter

Den Begriff Ghosting kennen die meisten vermutlich aus dem Dating-Kontext. Dabei ist es so, dass eine Person sich nach einem Date nie wieder meldet und die andere Person über die Beweggründe dafür völlig im Unklaren lässt. Beim Job-Ghosting ist die Person, von der man nichts mehr hört, meist der potenzielle Arbeitgeber - natürlich im übertragenen Sinn. Wir verraten dir, wie du am besten auf Ghosting im Job reagieren kannst.

Was wir in diesem Artikel nicht außer Acht lassen wollen: Es gibt durchaus auch Arbeitnehmer:innen, die Unternehmen ghosten. Das kann im schlimmsten Fall sogar rechtliche Konsequenzen haben. Wieso? Gleich gibt's die Antwort!

Job-Ghosting: Was ist das?

Keine Antwort auf die Bewerbung, Funkstille nach dem Gesprächstermin oder sogar nach der Jobzusage? Diese negativen Erfahrungen mussten leider viele Arbeitnehmer:innen schon einmal machen. Der Überbegriff dafür lautet Job-Ghosting und beschreibt in der Regel das Phänomen, als Bewerber:in nichts (mehr) von einem möglichen Arbeitgeber zu hören. Dieser verschwindet wie ein Geist einfach von der Bildfläche - oder tritt überhaupt nicht erst in Erscheinung.

Keine Rückmeldung auf die Bewerbung: Das kannst du tun!

Wer sich schon einmal beworben hat, weiß: Geduld ist gefragt! Oft verstreichen Tage und Wochen, bis die erhoffte Einladung zu einem Vorstellungsgespräch oder doch eine Absage im Mail-Postfach eintrudelt.

Gründe kann es dafür einige geben. Mal liegt es an fehlender Kommunikation zwischen Abteilungen, mal vielleicht schlicht und ergreifend daran, dass die oder der Entscheider:in im Urlaub ist. Woran es wirklich liegt, wirst du auf Bewerber:innen-Seite nur selten erfahren.

Wann also solltest du bei einem Unternehmen nachfragen, wenn du keine Antwort auf deine Bewerbung erhalten hast? Das können Anhaltspunkte sein:

  • Keine Eingangsbestätigung: Wenn du keine Eingangsbestätigung zu deiner Bewerbung per Mail bekommen hast, könnte ein technischer Fehler vorliegen. Melde dich am besten gleich bei der im Jobangebot angegebenen Kontaktperson und kläre das ab.
  • Bewerbungszeitraum verstrichen, trotzdem keine Rückmeldung: Ein Bewerbungszeitraum wird in manchen Stellenausschreibungen angegeben, um den Bewerber:innen einen Anhaltspunkt zu geben, wann sie mit einer Antwort seitens des Unternehmens frühestens rechnen können. Gib dem Arbeitgeber also am besten auch nach dem verstrichenen Datum noch etwas Zeit, um alle Bewerbungen zu sichten und zu bearbeiten. Zwei Wochen danach kannst du dich aber jederzeit an die Ansprechperson wenden und zum ersten Mal nachhaken.
  • Kein Zeitraum angegeben: Die meisten Unternehmen brauchen mindestens zwei Wochen, um eine Bewerbung zu bearbeiten. Danach kann sich eine freundliche Nachfrage lohnen - besonders, wenn es sich um den möglichen Traumjob handelt.

Niemand meldet sich nach dem Vorstellungsgespräch

Du hast die erste Hürde geschafft und hattest dein Bewerbungsgespräch. Doch ganz plötzlich tauchen deine Gesprächspartner:innen wie ein U-Boot unter und du hörst nichts mehr von ihnen. Solltest du sowieso kein Interesse mehr an der Stelle haben, ist das natürlich kein großes Problem. Anders sieht es aus, wenn du den Job sehr wohl haben möchtest und eine zeitnahe Zu- oder Absage benötigst.

Hast du ein anderes Angebot bekommen und würdest dieses annehmen, falls du von deinem Traumjob eine Absage bekommst? Dann ist kurzfristiges Handeln gefragt. Kommuniziere dem Unternehmen per Mail oder Anruf klar, dass du dringend eine Rückmeldung auf deine Bewerbung brauchst. Ist die Antwort hierauf wieder nur Stille, könnte die alternative Stelle womöglich am Ende die bessere Wahl sein.

Aber auch ohne anderes Angebot solltest du natürlich nicht im Unklaren gelassen werden. Dir bleibt allerdings etwas mehr Zeit. Sofern nichts anderes im Gespräch vereinbart wurde, kannst du in etwa nach zwei Wochen bedenkenlos beim Unternehmen nachfragen, ob deine Bewerbung noch im Rennen ist. Schließlich musst du ja wissen, ob du dich weiter umsehen musst oder nicht.

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Tipp für zukünftige Bewerbungsgespräche

Frag direkt am Ende eurer Unterhaltung nach, in welchem Zeitrahmen du ungefähr mit einer Nachricht bezüglich weiterer Schritte rechnen kannst. So bekommst du gleich eine Ahnung davon, wann du nachfragen kannst.

Jobzusage und trotzdem keine Antwort mehr?

Sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Jobzusage sind in Deutschland nach § 125 BGB im Zuge der Vertragsfreiheit rechtlich bindend. Klingt eigentlich gut, oder? Leider gibt es zumindest bei der mündlichen Zusage einen Haken: Du musst diese nämlich nachweisen können. Und das ist gar nicht einmal so einfach, wenn es keine Zeug:innen dafür gibt. Außerdem ist die mündliche Zusage nur gültig, sofern nicht per Gesetz die Schriftform vorgegeben wird. Das ist bei der Stellenvergabe aber normalerweise nicht der Fall.

Bei einer schriftlichen Jobzusage hast du diese Sorge nicht, denn dir liegt alles einwandfrei nachweisbar vor. Das Arbeitsgericht würde sich bei einem Prozess demnach auf deine Seite stellen, dir Recht geben und das Unternehmen zu deiner Einstellung zwingen. Der bittere Beigeschmack bleibt. Denn willst du überhaupt bei einem Arbeitgeber einen Job beginnen, der dich selbst nach einer Zusage noch geghostet hat?

Job-Ghosting erlebt? Feedback bringt mögliche Veränderung

Kommt dir eines oder mehrere der oben beschriebenen Szenarien bekannt vor? Dann wurdest du wohl zumindest einmal von einem Unternehmen geghostet. Ziemlich ärgerlich! Deshalb ist es wichtig, den Arbeitgebern Feedback auf ihren Bewerbungsprozess zu geben, damit diese Verbesserungen daran vornehmen können. Das kannst du zum Beispiel mit einer kununu Bewertung tun.
Zwar besteht die Chance, dass die fehlende Rückmeldung bei dir ein Einzelfall war, aber immerhin hast du in deine Bewerbung viel Zeit investiert und verdienst eine Antwort darauf.

Teile deine Erfahrung mit Bewerbungsprozessen von Unternehmen. Folge dazu dem Link.

Den neuen Arbeitgeber ghosten? Schlechte Idee!

Auch Arbeitgeber können von Bewerber:innen und Arbeitnehmer:innen geghostet werden. Solltest du beispielsweise vergessen haben, den Termin für dein Vorstellungsgespräch abzusagen, musst du keine Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben. Arbeitsrechtsexperte Michael Felser erklärt:

Wenn jemand nicht zum Bewerbungsgespräch erscheint, kann der Arbeitgeber nichts machen – allenfalls Schadensersatz fordern, aber der Nachweis dürfte schwer fallen.

Arbeitsrechtsexperte Michael Felser

Dennoch solltest du dich schon rein aus Höflichkeit bei dem von dir versetzten Unternehmen melden und dich für dein Versäumnis entschuldigen.

Solltest du aber schon einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben und mit dem Gedanken spielen, am ersten Tag einfach nicht zur Arbeit zu erscheinen, ist Vorsicht geboten. Um gerichtliche Schadensersatzforderungen zu umgehen und finanzielle Ansprüche zu vermeiden, musst du deinen Vertrag unbedingt kündigen.

Manche Unternehmen schließen eine Kündigung vor Arbeitsantritt vertraglich aus, weswegen du den Job in jedem Fall zum vereinbarten Termin antreten müsstest. Sofern eine solche Klausel nicht in deinem Arbeitsvertrag stehst, kannst du deine Kündigung schon vorher (schriftlich) einreichen. Dabei musst du dich an die vereinbarten oder - falls du hierzu keine Information im Vertrag findest - gesetzlichen Kündigungsfristen von vier Wochen bis zum 15. eines Monats bzw. zum Monatsende (siehe § 622 Bürgerliches Gesetzbuch) halten.

Du merkst schon: Den Arbeitgeber zu ghosten, ist keine gute Idee. Teile es dem Unternehmen mit, wenn du dich im Bewerbungsprozess unwohl fühlst, dich für einen anderen Arbeitgeber entschieden hast oder du es dir anders überlegt hast und deine Unterlagen zurückziehen möchtest. Ist der Arbeitsvertrag einmal unterschrieben, kann eine Rechtsberatung rund um die notwendige Kündigung sinnvoll sein.

Letztes Update: 6. Juni 2023