Geforderte Rückkehr ins Büro
Streit um gestrichenes Homeoffice: Wann die Anordnung unwirksam ist
34 Prozent der mobil Arbeitenden in Deutschland sind zuletzt zu mehr Präsenz aufgefordert worden. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf zeigt: Solche Anordnungen können scheitern – obwohl niemand Anspruch auf Homeoffice hat. Die kununu-Bewertungen zeigen, was das mit der Stimmung im Unternehmen macht.
Kein Anspruch, und trotzdem verloren
Ein IT-Mitarbeiter arbeitete jahrelang montags und freitags von zu Hause. Nach Problemen in der Abteilung beorderte ihn der Vorgesetzte im Sommer 2025 dauerhaft ins Büro. Er klagte und scheiterte zunächst: Einen Anspruch auf Homeoffice sah das Arbeitsgericht Düsseldorf weder im Arbeitsvertrag noch in betrieblicher Übung – die interne Regelung nannte externes Arbeiten ein „Privileg“.
Und trotzdem kippte das Gericht die Weisung (Urteil vom 11. Februar 2026, Az. 3 Ca 6587/25). Den Arbeitsort darf der Arbeitgeber nach Paragraf 106 Gewerbeordnung bestimmen – nur konnte er nicht darlegen, wie erzwungene Anwesenheit die Arbeitsergebnisse verbessert. Das Gericht sah eher eine Bestrafung.
Wann eine Rückkehranordnung wackelt:
- Der betriebliche Zweck der Präsenz bleibt unbenannt
- Sie trifft Einzelne statt ganze Teams
- Persönliche Interessen fehlen in der Abwägung

Die Hälfte erfährt nie, warum
Im Schnitt verlangen Arbeitgeber drei Präsenztage pro Woche, zeigt die WSI-Erwerbspersonenbefragung unter 2.600 Personen. Nur etwa die Hälfte bekam eine Begründung; 86 Prozent von ihnen nennen den kollegialen Austausch, 62 Prozent vermuten Kontrolle. Mit Erklärung liegt die Zufriedenheit bei 4,6 von 10 Punkten, ohne bei 3,7. Mütter kommen auf 3,6, Väter auf 4,8.
Wie stark der unausgesprochene Druck wirkt, zeigt ein Blick nach China. Als der Taifun „Dolphin“ Shanghai lahmlegte, riet die Stadtverwaltung zum Arbeiten von zu Hause und stellte klar, dass daraus niemandem Nachteile entstehen dürfen. Trotzdem kursierten in sozialen Netzwerken Videos von Beschäftigten, die sich durch knietiefes Wasser ins Büro kämpften. Wo gute Jobs knapper werden, wird Präsenz zur Versicherung fürs eigene Fortkommen, beschreibt eine Handelsblatt-Kolumne. Nicht die offizielle Regel entscheidet in dem Fall, sondern die Frage im Team-Chat, wer heute da ist.
Die kununu-Werte laufen in beide Richtungen
In der Praxis wirken sich Anordnungen, ins Homeoffice zurückzukehren unterschiedlich auf die Stimmung in Unternehmen aus.
- Bei Volkswagen fiel die Gesamtbewertung von 3,71 auf 3,45 Sterne, die Weiterempfehlung von 71,8 auf 56,0 Prozent. Bei SAP gab die Kommunikation um 0,39 Sterne nach.
- Umgekehrt die Deutsche Bank: plus 0,24 Sterne gesamt, plus 15,9 Prozentpunkte Weiterempfehlung. Otto und Axel Springer verbesserten sich leicht.
Verglichen wurden rund zwölf Monate vor und nach der Umstellung. Ein Ursache-Wirkung-Zusammenhang folgt daraus jedoch nicht – in dieselben Zeiträume fallen auch Stellenabbau und Umstrukturierungen.
Ein flächendeckender Rückzug ist nicht in Sicht: Laut ZEW wollte 2025 nur jedes zehnte Unternehmen sein Angebot reduzieren. Der Streit verschiebt sich vom Ob zum Wie – dort setzt das Urteil an: Angreifbar ist nicht die Rückkehr ins Büro, sondern eine Anordnung, die niemand erklären kann.