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Datenschutz im Homeoffice

Microsoft Teams trackt ab dieser Woche: Was Beschäftigte jetzt tun können

von Anna W.
Veröffentlicht:  30. Juni 2026, 13:42
2 min
Eine Hand, die, vor einem Laptop, ein Smartphone mit Microsoft Teams hält

Microsoft erweitert Teams um eine neue Funktion, die künftig automatisch erkennen kann, ob Beschäftigte im Büro oder an einem anderen Arbeitsort tätig sind. Die Änderung wurde von Microsoft letztes Jahr angekündigt, das Roll-Out soll weltweit bis Ende Juni abgeschlossen sein. Im Zentrum steht dabei weniger die technische Neuerung selbst, sondern eine Frage, die viele Beschäftigte beschäftigt: Wie viel darf der Arbeitgeber über den Arbeitsort wissen?

Teams soll Arbeitsorte automatisch erkennen

Bislang konnten Nutzer in Microsoft Teams ihren Arbeitsort selbst hinterlegen. Die neue Funktion heißt offiziell „Workplace Check-in via Wi-Fi“ (Roadmap-ID 488800). Künftig soll diese Information teilweise automatisch aktualisiert werden – auf Basis von Firmen-WLAN oder anderen verwalteten Systemen.

Microsoft beschreibt die Funktion als Unterstützung für hybride Arbeitsmodelle: transparenter sehen, wer wo arbeitet. Der weltweite Rollout in Teams ist für Ende Juni geplant.

Eine Person sitzt vor ihrem Laptop und führt einen Conference Call im Homeoffice.
Wer sitzt wo? Was für Teams praktisch klingt, weckt bei vielen Beschäftigten Unbehagen über digitale Überwachung am Arbeitsplatz.

Warum die Neuerung Diskussionen auslöst

Schon bei der ersten Vorstellung im Vorjahr stieß die Funktion auf Kritik. Der Kernvorwurf: automatische Standorterfassung greife in die Privatsphäre ein. Gerade im Kontext von Homeoffice und flexiblen Arbeitsmodellen reagieren viele Beschäftigte sensibel auf neue Erfassungsmöglichkeiten. Die zentrale Frage lautet dabei weniger, was technisch möglich ist, sondern wie solche Informationen im Unternehmen genutzt werden.

Verstärkt wird die Sorge durch den aktuellen Kontext: Großkonzerne wie Amazon und SAP haben zuletzt ihre Rückkehr-ins-Büro-Pflichten verschärft, in Deutschland fordert Kanzler Friedrich Merz mehr Präsenz. Automatische Standorterkennung könnte solche Vorgaben rigoroser durchsetzbar machen.

Was Microsoft dazu erklärt

Microsoft weist die Datenschutzbedenken mit mehreren Argumenten zurück:

  • Die Standorterkennung funktioniert nur über das Firmen-WLAN, kein WLAN, kein Tracking.
  • Erfasst werden ausschließlich verwaltete Dienstgeräte, keine privaten Smartphones oder Notebooks.
  • Die Funktion ist standardmäßig deaktiviert und muss von Netzwerkadministratoren aktiv eingeschaltet werden – die Verantwortung liegt damit beim jeweiligen Unternehmen.
  • Die Standortdaten werden am Ende des Arbeitstags gelöscht, Microsoft erstellt nach eigenen Angaben keinen Verlauf der Standortdaten.

Dass Admins die Funktion einschalten sollen, empfiehlt Microsoft dabei ausdrücklich: Das WLAN-Check-in könne die Benutzererfahrung erheblich verbessern. Mitarbeitende sollen zudem selbst entscheiden können, ob sie ihren Arbeitsort mit Kolleginnen und Kollegen teilen, ob Arbeitgeber dieses Opt-out akzeptieren, steht auf einem anderen Blatt.

Achtung beim Opt-out: Im sogenannten „Inform Mode“ wird der Arbeitsort zunächst automatisch geteilt, solange Beschäftigte nicht aktiv widersprechen. Wer nicht getrackt werden möchte, muss also selbst handeln, nicht warten.

Was der Betriebsrat in Deutschland einschalten muss

In Unternehmen mit Betriebsrat ist die Aktivierung nicht allein eine IT-Entscheidung. Laut § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei „technischen Einrichtungen zur Überwachung von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer“. Ohne entsprechende Betriebsvereinbarung darf die Funktion in diesen Unternehmen also nicht eingeschaltet werden.

Wer einen Betriebsrat hat, sollte das Gespräch dort suchen – das ist häufig wirksamer als die individuelle Einstellung im Teams-Account.

Datenschutz bleibt ein zentraler Punkt

Die Debatte zeigt, wie sensibel digitale Transparenz im Arbeitsalltag wahrgenommen wird. Im Beschäftigungskontext gelten in der EU strenge Regeln- allen voran die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ergänzend spielt auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine wichtige Rolle.

Für viele Beschäftigte bleibt die Frage bestehen, welche Informationen über sie sichtbar werden. Wer nicht getrackt werden möchte, sollte die Funktion in seinem Teams-Account prüfen und ausstellen, beziehungsweise das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.