Reformpaket 2026
Merz gegen den Krankenstand: Attest ab Tag 1
Wer künftig krank ist, muss in Deutschland schon am ersten Tag ein Attest vorlegen – nicht erst am vierten. Dahinter steckt ein klares Ziel des Kanzlers: die hohen Krankenstände senken, die er als Wettbewerbsnachteil sieht. Die Koalition will außerdem die telefonische Krankschreibung abschaffen und begründet den Schritt mit dem Wettbewerb. Was Arbeitnehmer:innen jetzt wissen müssen.
Zwei Regeln treffen fast alle Beschäftigten
Erstens soll die Krankschreibung per Telefon wegfallen, zweitens muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorliegen. Bisher dürfen Arbeitnehmer:innen laut Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu drei Tage ohne Attest zu Hause bleiben; erst ab dem vierten Tag wird der Nachweis fällig. Zusätzlich soll die „unrichtige Ausstellung“ einer Bescheinigung schärfer bestraft werden. Betriebe können von der Ein-Tages-Regel aber abweichen – per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag.
Das soll sich ändern:
- Telefonische Krankschreibung: fällt weg
- Ärztliches Attest: Vorlage schon ab dem ersten Krankheitstag statt ab dem vierten
- Falsche Atteste: härtere Strafen bei unrichtiger Ausstellung
- Betroffene: fast alle Beschäftigten, Ausnahmen per Betrieb möglich
- Status: Teil des Reformpakets, gesetzlich noch nicht beschlossen

Corona ist Auslöser und Merz’ Argument
Die telefonische Krankschreibung stammt aus der Corona-Zeit: Im Oktober 2020 führte die Bundesregierung sie als Sonderregelung ein, damit sich Erkrankte nicht im Wartezimmer anstecken, lief sie zum 31. März 2023 aus. Seit dem 7. Dezember 2023 ist sie durch einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses dauerhaft möglich – und soll nun wieder enden.
Merz begründet den Schritt mit den Fehltagen: „Wir finden uns mit den nach Corona exorbitant gewachsenen Krankenständen in den Unternehmen nicht ab“, sagte er. „Wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht länger leisten.“
„Mark my words“: Der Widerstand wächst
Aus der Opposition kommt scharfer Widerspruch. Grünen-Politikerin Ricarda Lang prognostiziert das Gegenteil dessen, was Merz erreichen will: „Mark my words: Wenn die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht ab dem ersten Tag so kommen, wird das auf jeden Fall zu mehr Krankentagen in Deutschland führen.“
Auch der Sozialverband Deutschland warnt vor den Alltags-Folgen: „Das wird die ohnehin schon vollen Wartezimmer zum Platzen bringen“, so SoVD-Chefin Michaela Engelmeier.
Bemerkenswert ist die differenzierte Reaktion aus dem DGB: Der Gewerkschaftsbund unterstützt das Reformpaket im Kern – kritisiert aber gezielt die Krankschreibungs-Regel. DGB-Chefin Yasmin Fahimi nannte die Ergebnisse „richtige Signale für Beschäftigung, Wachstum und Entlastung“, warnt aber vor genau dem Baustein, den Bundeskanzler Merz als Kern verkauft.
Ein Baustein von 34 Maßnahmen
Die Krankschreibung ist nur ein Punkt in einem größeren Plan. Insgesamt 34 Maßnahmen hat die schwarz-rote Koalition unter dem Titel „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ beschlossen.
Dazu zählen:
- Steuerentlastungen von rund zehn Milliarden Euro jährlich ab 2027, darunter die Erhöhung der Arbeitnehmer-Pauschale um 200 Euro und ein Spitzensteuersatz erst ab 250.000 Euro
- eine höhere Pauschalsteuer auf Minijobs (von zwei auf fünf Prozent)
- längere sachgrundlose Befristungen und
- steuerlich begünstigte Abfindungen
Ein Kurs, noch kein Gesetz
Beschlossen ist damit eine Richtung, kein Paragraf: Das Paket stammt aus dem Koalitionsausschuss, die konkrete Umsetzung steht noch aus. Für Beschäftigte ist die Stoßrichtung dennoch klar – der Gang zum Arzt beginnt künftig schon am ersten Tag. Ob das die Krankenstände senkt oder vor allem vollere Wartezimmer schafft, wird sich zeigen. Aus Sicht des Kanzlers ist es der Preis, den der Wettbewerb verlangt.