Hitzefrei im Job
Ab 35 Grad: Was Beschäftigte im Hitze-Büro wirklich dürfen
Die erste große Hitzewelle des Jahres ist da: Bereits am 18. Juni meldete der Deutsche Wetterdienst erstmals in diesem Jahr mehr als 35 Grad in Saarbrücken-Burbach. Bis Anfang Juli werden Temperaturen bis 40 Grad und mehrere Wüstentage erwartet. Deutschland schwitzt und viele Arbeitnehmer:innen fragen sich, ab wann ein heißes Büro nicht mehr zumutbar ist. Die wichtigste Zahl: Ab mehr als 35 Grad Raumtemperatur gilt ein Arbeitsraum ohne besondere Schutzmaßnahmen als ungeeignet. Einfach nach Hause gehen dürfen Beschäftigte deshalb aber nicht automatisch.
Diese Temperatur-Stufen sind entscheidend
- bis 26 Grad: meist unkritischer Bereich
- über 26 Grad: Maßnahmen sollen geprüft werden
- ab 30 Grad: wirksame Maßnahmen sind nötig
- bis 35 Grad: Arbeiten ist nur mit Hitzeschutz vertretbar
- über 35 Grad: ohne besondere Maßnahmen ist der Raum ungeeignet
Ab 35 Grad wird das Büro zum Arbeitsschutzfall
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur. Konkreter wird die BAuA: In Arbeitsräumen soll die Lufttemperatur 26 Grad nicht überschreiten. Wird es draußen heißer, greift ein Stufenmodell.
Bei mehr als 30 Grad müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Bei mehr als 35 Grad ist der Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht mehr geeignet. Das heißt: Der Arbeitgeber muss handeln – etwa mit Kühlung, Sonnenschutz, anderen Räumen, flexiblen Zeiten oder zusätzlichen Pausen. Ab 30 Grad ist zudem das Bereitstellen von Getränken verpflichtend.

Wann Beschäftigte die Arbeit verweigern dürfen
Wer den Arbeitsplatz eigenmächtig verlässt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Sinnvoller ist es, die Temperatur zu dokumentieren, Kolleg:innen einzubeziehen, die Führungskraft zu informieren und konkrete Maßnahmen einzufordern.
Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber trotz Aufforderung nichts gegen die Hitze unternimmt: Dann können Beschäftigte im Extremfall ihr Zurückbehaltungsrecht geltend machen und die Arbeit verweigern. Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss vorher konkret aufgefordert worden sein, Maßnahmen zu ergreifen und auch dann müssen Beschäftigte ihr Vorhaben ankündigen, bevor sie nach Hause gehen. Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden zählt der Gesundheitsschutz sofort.
Wie belastend Hitze im Job sein kann, zeigen auch kununu-Bewertungen. In einer Bewertung der RAM Engineering + Anlagenbau GmbH heißt es:
„Trotz der gefühlt saunaähnlichen Temperaturen im Dachgeschoss liefen einige weiterhin geschniegelt mit Anzug und Krawatte herum.“
Hitze im Job ist längst kein Randthema mehr
In den kununu-Daten finden sich für Deutschland in den letzten fünf Jahren über 7.000 Online-Arbeitgeberbewertungen mit Bezug zu Hitze, Klima oder Temperatur. Der durchschnittliche Score dieser Bewertungen liegt bei 2,99 Sternen, die Arbeitsbedingungen bei 2,85 Sternen.
Auch politisch ist das Thema inzwischen angekommen: Pünktlich zur Hitzewelle hat die Linksfraktion einen Antrag im Bundestag eingebracht, in dem sie eine Arbeitszeitverkürzung um 25 Prozent ab 26 Grad und um 50 Prozent ab 30 Grad fordert, bei vollem Lohnausgleich. Hinzu kommt die Forderung nach einem Klima-Kurzarbeitergeld für Beschäftigte, die im Freien arbeiten. Ob der Vorstoß durchkommt, ist offen. Die Pflichten bleiben damit das, was Arbeitsstättenverordnung und BAuA vorgeben.
Für Arbeitnehmer:innen heißt das: 35 Grad sind ein starkes Warnsignal, aber kein automatischer Freifahrtschein. Wer im Büro schwitzt, sollte Maßnahmen verlangen. Denn ab einer bestimmten Temperatur ist Hitze kein Komfortproblem mehr, sondern eine Frage des Arbeitsschutz.