Temperatur am Arbeitsplatz: Das ist erlaubt

Zu heiß, zu kalt oder genau angenehm: Die richtige Temperatur sorgt am Arbeitsplatz für das Wohlbefinden der Arbeitnehmer:innen. Aber wann spricht man eigentlich grundsätzlich von der richtigen Temperatur? Schließlich ist das Wärme- oder Kälteempfinden ja immer individuell zu betrachten. Es gibt einige Anhaltspunkte und Gesetze, die dir bei der Einschätzung deiner eigenen Arbeitssituation helfen können.

Höchst- und Mindesttemperatur: Diese Vorschriften gelten in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Deine Rechte in Bezug auf die richtige Temperatur am Arbeitsplatz unterscheiden sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz etwas. Das sind die wichtigsten allgemeinen Vorschriften in den jeweiligen Ländern:

Deutschland

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStV) regelt für deutsche Betriebe deren Mindestanforderungen an Arbeitsplätze - dazu gehört natürlich auch die (Raum-)Temperatur. Diese sollte dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit der Beschäftigten stets angemessen sein und ungefähr zwischen 20 und 26 Grad betragen.

Österreich

Österreichs Arbeitgeber müssen sich hinsichtlich der Temperaturvorgaben am ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) orientieren. Dieses gibt ähnlich wie in Deutschland vor, dass die Gesundheit und Sicherheit der Angestellten zu jeder Zeit erhalten bleiben muss. Empfohlen werden zwischen 19 und 25 Grad.

Schweiz

Die Schweiz verzichtet auf konkrete gesetzliche Regelungen zur Arbeitsplatztemperatur. Dennoch: Auch hier gibt es natürlich Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer:innen, die bei starker Hitze oder Kälte getroffen werden müssen. Dazu gehören unter anderem Beschattungslösungen und die Bereitstellung von Sonnenschutz.

Du willst mehr Details? In unserem Ratgeber erfährst du, ab wie viel Grad Celsius man von Hitze am Arbeitsplatz spricht. Dein Arbeitgeber macht das genaue Gegenteil und kühlt alle Räume auf 15 Grad herunter? Dann können dir die Informationen rund um Kälte im Job helfen.

So kannst du deine Rechte durchsetzen

Will dein Arbeitgeber einfach nicht einsehen, dass er für angemessene Temperaturen sorgen muss? Wir haben einige Tipps für dich, wie du und deine Kolleg:innen endlich zu eurem Recht kommt:

  • Gespräch mit Führungskraft: Spreche zuerst noch einmal mit deiner:deinem Vorgesetzten. Stelle klar, was deine Forderungen sind und auf welche gesetzlichen Vorschriften du dich beziehst. Das reicht manchmal schon, um die Führungsetage oder das Unternehmen wachzurütteln.
  • Betriebsrat, Gewerkschaft oder Arbeitsinspektion: Hat das Gespräch nichts bewirkt, kannst du dich an den Betriebsrat, an eine Gewerkschaft oder eine übergeordnete Arbeitsinspektionsbehörde wenden. Halte dafür alle Temperaturverstöße fest und bring sie zum Termin mit. Gemeinsam könnt ihr über Konsequenzen beraten und zusammen an deinen Arbeitgeber herantreten.
  • Ärztliches Attest: Der letzte Schritt, um nicht mehr in einem gesundheitsgefährdenden Umfeld arbeiten zu müssen, ist jener zu einer Ärztin oder einem Arzt. Diese:r kann dich untersuchen und gegebenenfalls vorübergehend krankschreiben.

Darauf kann dein Arbeitgeber bestehen

Du hast bestimmte Rechte, dein Arbeitgeber jedoch auch! Je nachdem, welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Land herrschen, sind beispielsweise folgende Punkte für dich relevant:

  • Der Betrieb muss aufrechterhalten werden und weiterhin effizient und produktiv ablaufen. Einfach mit der Arbeit aufzuhören, ist nicht erlaubt.
  • Die Arbeitssicherheit muss gegeben bleiben. So darfst du bei Hitze in der Produktion beispielsweise nicht einfach ohne Schutzkleidung arbeiten.
  • Du musst Probleme (im besten Fall schriftlich) kommunizieren. Sofern dein Arbeitgeber theoretisch nicht von der Kälte oder Hitze weiß, muss er keine Maßnahmen ergreifen. Informiere deine Führungskraft also darüber, wenn du aufgrund der Temperatur gesundheitliche Bedenken hast.

Sofern du dir unsicher bist, wie du weiter mit deiner Situation umgehen sollst, kann dir eine Rechtsberatung weiterhelfen.

Beeinflusst die Temperatur am Arbeitsplatz deine Leistung?

Die Frage, ob deine Leistung im Job von der Temperatur beeinflusst werden kann, lässt sich einfach beantworten: Ja, definitiv. Du bist weniger leistungsfähig, wenn dir zu kalt oder zu warm ist. Das wurde in mehreren voneinander unabhängigen Studien herausgefunden und lässt sich unter anderem beim Umweltbundesamt nachlesen.

Beeinflusst werden unter anderem deine Denkfähigkeit, deine Konzentration oder deine Fehlerhäufigkeit. Die individuellen Auswirkungen hängen aber von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören dein persönliches Temperaturempfinden, die Art und der Ort deiner Arbeit.

Was außerdem nicht zu vernachlässigen ist: Wie 2009 in einer Analyse herausgefunden wurde, kann auch deine Krankheitsanfälligkeit durch extreme Temperaturen steigen. Deine Leistung sinkt somit indirekt, denn du bist ja nicht in der Arbeit, sondern kurierst dich aus.

Energiekrise & Co.: Hat die aktuelle Situation Auswirkungen auf die Temperatur am Arbeitsplatz?

Fast jede:r hat es in den Jahren 2022 und 2023 in irgendeiner Form gemerkt: Es herrscht eine Energiekrise. Fossile Brennstoffe wurden teurer, die Heizkosten stiegen und auch die Preise für Brennholz gingen stark nach oben.

In einer Umfrage in DAX-Konzernen wurde 2022 festgestellt, dass die hohen Energiepreise auch auf Unternehmen Auswirkungen haben. Viele Entscheidungsträger:innen gaben darin an, dass sie in den Betriebsräumen künftig weniger heizen möchten. Immer wieder war im Zuge dessen auch von einer Höchsttemperatur von 19 Grad in Büros die Rede. In Österreich wurde seitens der Politik beispielsweise immer wieder über eine Empfehlung zur Temperaturbeschränkung nachgedacht, aber letztendlich nicht umgesetzt. Expertinnen und Experten gaben nämlich zu bedenken, dass bei zu geringer Temperatur die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter:innen leiden könnte.

Du brauchst dir diesbezüglich aber sowieso erstmal keine Sorgen machen. Es darf auch im Winter an deinem Arbeitsplatz nicht unfassbar kalt werden. Dein Arbeitgeber muss sich weiterhin an die herrschenden Temperaturvorschriften halten. Bisher haben die Gesetzgeber trotz steigender Energiepreise daran keine Anpassungen vorgenommen. Die dicke Winterjacke kannst du drinnen also weiterhin getrost an die Garderobe hängen.

letztes Update: 31. August 2023