Rauchen am Arbeitsplatz: Die wichtigsten Infos zum Streitthema
Inhaltsverzeichnis
Rauchen und Passivrauchen schadet der Gesundheit. Dennoch rauchen in Deutschland laut Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit 22,7 Prozent der Menschen. Gerade im Job sorgt das immer wieder für Streit. Schließlich müssen Nichtraucher:innen den Rauchgeruch ertragen, erleiden möglicherweise gesundheitliche Nachteile und: Sie können im Gegensatz zu Raucher:innen keine Raucherpausen einlegen. Aber sind diese eigentlich gesetzlich erlaubt?
Ob du Informationen zum rechtlichen Rahmen von Zigarettenkonsum am Arbeitsplatz suchst, dich fragst, ob dich Rauchen deinen Job kosten kann oder du deiner:m Kolleg:in endlich sagen möchtest, dass du dich vom Rauch gestört fühlst - wir haben hilfreiche Informationen für alle Situationen gesammelt.
Rechtlicher Rahmen: Das gilt beim Rauchen in der Arbeit
Um Nichtraucher:innen am Arbeitsplatz zu schützen, herrschen sowohl in Deutschland als auch in Österreich und der Schweiz beim Thema Rauchen klare Regelungen.
Regelung in Deutschland
In Deutschland regelt das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtRSchG) die Rauchverbote in der Öffentlichkeit und in bestimmten Arbeitsräumen. Gemäß § 1 BNichtRSchG ist das Rauchen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten. Doch es gibt Ausnahmen. Stellt dein Arbeitgeber den rauchenden Arbeitnehmer:innen einen Raucherraum oder -bereich zur Verfügung, dürfen diese dort qualmen. Arbeitest du im Freien - beispielsweise auf einer Baustelle -, wird das Rauchverbot im Job nicht gesetzlich vorgegeben. Ob und wo du draußen rauchen darfst, entscheidet dann dein Arbeitgeber auf Basis seines Direktionsrechts.
Auch für Arbeitnehmer:innen in Österreich gibt es für das Rauchen am Arbeitsplatz spezifische Regelungen:
Regelung in Österreich
Für österreichische Arbeitnehmer:innen gilt das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNSRG). Dieses enthält ähnliche Bestimmungen wie das BNichtRSchG und gibt in § 13 ein allgemeines Rauchverbot an räumlich geschlossenen Arbeitsstätten vor. Dieses kann nur durch die Einrichtung von Raucherbereichen umgangen werden. Das Verbot nimmt wie auch in Deutschland den Zigarettenkonsum außerhalb geschlossener Räume aus.
Ein eigenes Gesetz regelt für Beschäftigte in der Schweiz das Rauchen im Job:
Regelungen in der Schweiz
Das Tabakproduktegesetz regelt in der Schweiz das Rauchen am Arbeitsplatz. Gemäß Artikel 2 Absatz 2 sind Arbeitgeber verpflichtet, Nichtraucher:innen vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen, indem sie rauchfreie Arbeitsplätze bereitstellen. Wer als Arbeitnehmer:in in Gasträumen oder in Hotels, in denen das Rauchen erlaubt ist, eingesetzt werden soll, muss damit aktiv einverstanden sein.
Wie viele Raucherpausen sind erlaubt?
Die Frage danach, wie viele Raucherpausen dir im Job zustehen, ist im Prinzip schnell beantwortet: Keine. Weder in Deutschland noch in Österreich oder der Schweiz gibt es ein Gesetz, das dir ein Recht darauf einräumen würde.
Worauf du als Arbeitnehmer:in jedoch sehr wohl ein Recht hast, sind Pausen. Gemäß § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbzG) sind bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden 30 Minuten Ruhepause vorgeschrieben. Bei mehr als 9 Stunden sind es sogar 45 Minuten. Wenn du möchtest und es dein Job zulässt, kannst du diese Zeit jeweils zum Rauchen nutzen und über den Arbeitstag verteilen. Auf mehrere kleine Pausen besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch. Es kann demnach sein, dass du deine Mittagspause am Stück nehmen musst.
So oder so zählt die Raucherpause nicht als Arbeitszeit und muss normalerweise eingearbeitet werden. Dein Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, dir im Rahmen individueller Vertragsvereinbarungen Raucherpausen zuzugestehen. Abseits davon könntest du als Raucher:in von betriebsübergreifenden Regelungen profitieren.
Übrigens: Im April 2024 wurde in Deutschland Cannabis teillegalisiert. Ist Kiffen am Arbeitsplatz nun plötzlich erlaubt? Hier erfährst du mehr.
Darf dein Chef dir das Rauchen verbieten?
Dein Arbeitgeber möchte Nichtraucher:innen stärker schützen und plant die Einführung eines Rauchverbots. Ist das rechtens und darf er dir die Zigarette in Ehren am Arbeitsplatz wirklich verwehren? Ja, tatsächlich. Arbeitest du in geschlossenen Räumen, darfst du deine Zigarette während der Arbeitszeit nur in dezidierten Raucherräumen oder -bereichen anzünden. Kann oder will dir das Unternehmen keine solchen Orte zur Verfügung stellen, kommt automatisch das Rauchverbot zum Tragen.
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist es außerdem, dass Angestellte auf Baustellen, Feldern oder in Wäldern stets rauchen dürfen. Der Nichtraucherschutz deckt auch Arbeitsplätze im Freien ab - wenn auch auf andere Art und Weise. So müssen deutsche Unternehmen laut § 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dafür sorgen, dass Nichtraucher:innen an jeglichen Arbeitsstätten wirksam vor Passivrauchen geschützt werden. Bei Jobs, die draußen ausgeführt werden, könnte das zum Beispiel bedeuten, dass du nur in ausreichender Entfernung von Kolleg:innen rauchen darfst.
Rauchverbot im Job: Auswirkungen auf das Privatleben
Die wenigsten Raucher:innen dürften über ein Rauchverbot am Arbeitsplatz glücklich sein. Aber vielleicht stimmt dich ja die folgende Nachricht positiv: Ein im American Economic Review erschienener wissenschaftlicher Artikel lässt vermuten, dass rauchende Mitarbeiter:innen von Unternehmen mit strengen Restriktionen des Tabakkonsums gesundheitlich davon profitieren.
Laut Schätzung der drei beteiligten Forscher:innen sinkt die Zahl der täglich konsumierten Zigaretten um bis zu zehn Prozent. Außerdem gehen sie davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit, an durch Rauchen ausgelösten Krankheiten zu erkranken, um ca. fünf Prozent zurückgeht. Gar nicht so schlecht, oder?
Kann man wegen Rauchen im Job gekündigt werden?
Wenn du rauchst, kann das aus unterschiedlichen Gründen unangenehm für deine Kolleg:innen oder Vorgesetzten sein. Einen Kündigungsgrund stellt dein Zigarettenkonsum an sich allerdings nicht dar. Du musst dich dabei aber an die geltenden Regeln in deinem Unternehmen halten.
Das heißt: Ist Rauchen auf dem Betriebsgelände gänzlich verboten, riskierst du bei einem Verstoß dagegen eine Abmahnung oder bei besonders schweren oder wiederholten Fällen sogar eine Kündigung. Dasselbe gilt, sofern du dich nicht in die vorgeschriebenen Raucherräume begibst und deine Zigarette schon davor anzündest.
Des Weiteren darfst du deine Raucherpausen nicht einfach als Arbeitszeit verbuchen. Sofern du Zeiterfassung nutzt, musst du dich in der Praxis jedes Mal austragen, wenn du deinen Arbeitsplatz verlässt. Die verpasste Zeit musst du am Ende nachholen, um dein Soll-Arbeitspensum zu erreichen. Hältst du dich nicht daran und betreibst sogenannten Arbeitszeitbetrug, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Sonderfall: Betriebliche Übung
Wird eine bestimmte Praxis über längere Zeit in einem Unternehmen konsequent umgesetzt, obwohl keine Betriebsvereinbarung dazu existiert, spricht man von einer betrieblichen Übung. Das kann zum Beispiel bei gewissen freiwilligen Leistungen der Fall sein, auf die Arbeitnehmer:innen dann sogar einen Rechtsanspruch haben.
Geht es ums bislang tolerierte Rauchen am Arbeitsplatz oder bezahlte Raucherpausen, kannst du dich nicht auf die betriebliche Übung berufen. Das hat das Landesgericht Nürnberg im August 2015 entschieden.
Karrierebooster Zigarette: Was hat es damit auf sich?
Gesundheitsrisiken für Raucher:innen und deren Kolleg:innen, Konzentrationsschwierigkeiten, zwischenmenschliche Konflikte oder einfach unangenehm riechende Rauchschwaden sind nur ein paar der Nachteile von Tabakkonsum im Job.
Doch es scheint auch einen großen Vorteil zu geben: Die Forscher:innen Zoe B. Cullen (Harvard Business School) und Ricardo Perez-Truglia (University of California) fanden 2019 anhand der Daten eines großen Finanzunternehmens heraus, dass Rauchen im Job die Wahrscheinlichkeit für eine Beförderung erhöhen kann. Das Phänomen ließ sich bei männlichen Angestellten mit männlichen Vorgesetzten nachweisen. Waren beide Raucher und arbeiteten nah zusammen, wurden sie signifikant schneller befördert als andere Kolleg:innen.
Wie die beiden Wissenschaftler:innen in ihrer Arbeit zu bedenken geben, hat das Ergebnis aber nicht per sé mit dem Rauchen zu tun. Vielmehr könnten die schnellen Beförderungen im sozialen Aspekt begründet liegen. Die Männer, die durch gemeinsame Raucherpausen mehr Zeit mit ihren Chefs verbrachten, lernten diese besser kennen und konnten so möglicherweise von sich überzeugen. Übrigens: Bei weiblichen Arbeitnehmerinnen - und auch, wenn eine weibliche Vorgesetzte beteiligt war - konnte der positive Effekt nicht reproduziert werden.
Dein:e Kolleg:in raucht ständig: Das kannst du tun
Raucher:innen setzen nicht nur sich selbst, sondern auch andere einem Gesundheitsrisiko aus. Die Wahrscheinlichkeit, als Nichtraucher:in an Lungenkrebs zu erkranken steigt durch Passivrauchen um ganze 25 Prozent. Fühlst du dich durch deine rauchenden Kolleg:innen belastet oder nervt dich, dass diese ständig Raucherpause machen?
Diese Schritte kannst du unternehmen
- Ansprechen: Der erste Schritt sollte immer das direkte Gespräch sein. Sprich deine Kollegin oder deinen Kollegen an und teile ihr bzw. ihm mit, wie sich das Rauchen auf deine Arbeitsumgebung auswirkt. Vielleicht könnt ihr einen Kompromiss schließen.
- Gespräch mit dem Vorgesetzten: Das Gespräch mit deiner:m Kolleg:in war nicht erfolgreich und das Problem besteht weiterhin? Wende dich an deine:n Vorgesetzte:n oder die HR-Abteilung. Diese können dich gegebenenfalls unterstützen.
- Betriebsvereinbarung: Gleichzeitig kannst du überprüfen, ob euer Unternehmen eine Betriebsvereinbarung zu den Themen Rauchen oder Raucherpausen hat. Auf diese kannst du dich berufen und auf dein Recht beharren.
- Gesetze zum Nichtraucherschutz: Über den Betriebsvereinbarungen steht das Gesetz. Informiere dich über die geltenden Nichtraucherschutzgesetze in deinem Land oder Bundesland. Diese Gesetze können Regelungen zum Rauchen am Arbeitsplatz enthalten und dir zusätzliche Argumente verschaffen.
- Konfliktlösung: Besteht das Problem weiterhin und dein:e Kolleg:in weigert sich, auf dich Rücksicht zu nehmen? Nun kannst du entweder arbeitsrechtliche Schritte mithilfe einer Anwaltskanzlei einleiten oder auf Konfliktlösungsverfahren wie Mediation zurückgreifen.
Letztes Update: 30. April 2024