Datenschutz im Homeoffice
Microsoft Teams verrät Arbeitgebern bald, wer im Home Office ist
Microsoft erweitert Teams um eine neue Funktion, die künftig automatisch erkennen kann, ob Beschäftigte im Büro oder an einem anderen Arbeitsort tätig sind. Die Änderung wurde von Microsoft letztes Jahr angekündigt, das Roll-Out soll weltweit bis Ende Juni abgeschlossen sein. Im Zentrum steht dabei weniger die technische Neuerung selbst, sondern eine Frage, die viele Beschäftigte beschäftigt: Wie viel darf der Arbeitgeber über den Arbeitsort wissen?
Teams soll Arbeitsorte automatisch erkennen
Bislang konnten Nutzer in Microsoft Teams ihren Arbeitsort selbst hinterlegen. Künftig soll diese Information teilweise automatisch aktualisiert werden – auf Basis von Firmen-WLAN oder anderen verwalteten Systemen.
Microsoft beschreibt die Funktion als Unterstützung für hybride Arbeitsmodelle: transparenter sehen, wer wo arbeitet. Der weltweite Rollout in Teams ist für Ende Juni geplant.

Warum die Neuerung Diskussionen auslöst
Schon bei der ersten Vorstellung im Vorjahr stieß die Funktion auf Kritik. Der Kernvorwurf: automatische Standorterfassung greife in die Privatsphäre ein. Gerade im Kontext von Homeoffice und flexiblen Arbeitsmodellen reagieren viele Beschäftigte sensibel auf neue Erfassungsmöglichkeiten. Die zentrale Frage lautet dabei weniger, was technisch möglich ist, sondern wie solche Informationen im Unternehmen genutzt werden.
Was Microsoft dazu erklärt
Microsoft weist die Datenschutzbedenken mit mehreren Argumenten zurück:
- Die Standorterkennung funktioniert nur über das Firmen-WLAN – kein WLAN, kein Tracking.
- Erfasst werden ausschließlich verwaltete Dienstgeräte, keine privaten Smartphones oder Notebooks.
- Die Funktion ist standardmäßig deaktiviert und muss von Netzwerkadministratoren aktiv eingeschaltet werden – die Verantwortung liegt damit beim jeweiligen Unternehmen.
Dass Admins die Funktion einschalten sollen, empfiehlt Microsoft dabei ausdrücklich: Das WLAN-Check-in könne die Benutzererfahrung erheblich verbessern. Mitarbeitende sollen zudem selbst entscheiden können, ob sie ihren Arbeitsort mit Kolleginnen und Kollegen teilen – ob Arbeitgeber dieses Opt-out akzeptieren, steht auf einem anderen Blatt.
Datenschutz bleibt ein zentraler Punkt
Die Debatte zeigt, wie sensibel digitale Transparenz im Arbeitsalltag wahrgenommen wird. Im Beschäftigungskontext gelten in der EU strenge Regeln- allen voran die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ergänzend spielt auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine wichtige Rolle.
Für viele Beschäftigte bleibt die Frage bestehen, welche Informationen über sie sichtbar werden. Wer nicht getrackt werden möchte, sollte die Funktion in seinem Teams-Account prüfen und ausstellen, beziehungsweise das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.