Altersteilzeit: Ab wann ist sie möglich und welche Modelle gibt es?
Von Vollzeit direkt in den Ruhestand? Vielen Menschen kommt dieser Sprung ziemlich groß vor. Altersteilzeit macht den Übergang weicher: Wenn dein:e Arbeitgeber:in mitzieht und du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du in Deutschland aktuell ab 55 in Altersteilzeit gehen. Hier erfährst du, wie Altersteilzeit funktioniert, welche Modelle es gibt und wie du dein Gehalt berechnest.
Was bedeutet Altersteilzeit?
Altersteilzeit ist eine besondere Form der Teilzeit für ältere Arbeitnehmer:innen. Gesetzlich geregelt ist sie im Altersteilzeitgesetz. Menschen, die schon viele Jahrzehnte arbeiten, soll so der Übergang zur Rente erleichtert werden. Gerade kurz vor dem Ruhestand wünschen sich viele, beruflich etwas kürzer zu treten.
Altersteilzeit funktioniert so: Du halbierst deine bisherige wöchentliche Arbeitszeit. Dein Arbeitgeber stockt das regelmäßige Teilzeitbrutto um mindestens 20 Prozent auf und zahlt zusätzlich Beiträge zur Rentenversicherung. Das hat den großen Vorteil, dass sich die finanziellen Einbußen für dich in Grenzen halten.
Es gibt verschiedene Modelle der Altersteilzeit. Je nachdem, was ihr vereinbart habt, arbeitest du über den gesamten Zeitraum weniger oder wechselst nach einer vollen Arbeitsphase in die sogenannte Freistellungsphase. Diese Variante der Altersteilzeit nennt sich Blockmodell.
Ab wann ist Altersteilzeit möglich?
Der frühestmögliche Zeitpunkt, um in Deutschland in Altersteilzeit zu gehen, ist ein Rentenantrittsalter von 55 Jahren. Für jemanden, der direkt mit 55 seine Stunden reduziert, gelten dabei dieselben gesetzlichen Voraussetzungen wie für einen späteren Start, zum Beispiel bei einer Altersteilzeit ab 60.
Das Altersteilzeitgesetz legt die 55 Jahre als frühestmöglichen Start fest. In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder betrieblichen Programmen können aber ggf. andere Altersgrenzen definiert sein.
Altersteilzeit künftig erst ab 58?
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Altersgrenze für eine Altersteilzeit auf 58 Jahre anzuheben und später an die Regelaltersgrenze zu koppeln. Auch das beliebte Altersteilzeit-Blockmodell könnte in Zukunft entfallen.
Dabei handelt es sich aber nur um Empfehlungen: Das geltende Altersteilzeitgesetz hat sich noch nicht geändert. Aktuell gilt bis auf weiteres die Grenze von 55 Jahren.
Welche Voraussetzungen für Altersteilzeit gibt es?
Damit du in Altersteilzeit gehen kannst, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Du hast das 55. Lebensjahr vollendet (also deinen 55. Geburtstag schon gefeiert).
- Du warst in den fünf Jahren vor dem Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt (bestimmte Zeiten mit Entgeltersatzleistungen können mitzählen).
- Du reduzierst deine bisherige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt um die Hälfte: Über den gesamten vereinbarten Zeitraum hinweg arbeitest du also insgesamt halb so viele Stunden wie vorher.
- Deine Beschäftigung bleibt während der Altersteilzeit sozialversicherungspflichtig.
- Die Vereinbarung läuft mindestens bis zu einem Zeitpunkt, an dem du eine Altersrente beanspruchen könntest.
- Dein Arbeitgeber stimmt der Altersteilzeit zu.
Hast du Anspruch auf Altersteilzeit?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es laut Bundesarbeitsministerium nicht: Damit du deine Arbeitszeit reduzieren darfst, muss dein Arbeitgeber der Vereinbarung zustimmen. Sagt er nein, kannst du nicht viel dagegen tun.
In Einzelfällen kann es trotzdem einen verbindlichen Anspruch auf Altersteilzeit geben: zum Beispiel, wenn es so im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Rahmen einer individuellen Zusage festgelegt wurde. Wenn du dir nicht ganz sicher bist, sprichst du am besten direkt mit der Personalabteilung, dem Betriebsrat oder deiner Gewerkschaft.
Diese Modelle für Altersteilzeit gibt es
Die Grundvoraussetzung bei der Altersteilzeit ist, dass sich deine Arbeitszeit halbiert. Wie sich diese Stunden über die kommenden Jahre verteilen, hängt vom gewählten Modell ab. Du kannst entweder durchgehend weniger arbeiten, in einer ersten Phase Stunden sammeln oder eine individuelle Verteilung vereinbaren.
Das Bundesarbeitsministerium unterscheidet drei Altersteilzeit-Modelle: das Gleichverteilungsmodell, das Blockmodell und individuell vereinbarte Varianten.
Wie funktioniert Altersteilzeit im Gleichverteilungsmodell?
Beim Gleichverteilungsmodell der Altersteilzeit reduzierst du deine wöchentliche Arbeitszeit für die gesamte Dauer auf die Hälfte. Wenn du jetzt gerade 40 Wochenstunden arbeitest, sind es dann also bis zur Rente nur noch 20. Auf wie viele Wochentage du die Stunden verteilst, klärst du individuell mit deinem Arbeitgeber.
Der Vorteil an diesem Modell: Durch die Altersteilzeit gewinnst vom ersten Tag an mehr freie Zeit und bleibst gleichzeitig bis zum Ende in den Arbeitsalltag eingebunden. Das hat den Vorteil, dass du deine Aufgaben schrittweise abgeben kannst und dabei deinen gewohnten Tagesablauf und den Kontakt zu deinem Team zumindest teilweise behältst.
Wie funktioniert Altersteilzeit im Blockmodell?
Das typische Altersteilzeit-Blockmodell teilt den vereinbarten Zeitraum in zwei gleich lange Abschnitte: die Arbeitsphase und die Freistellungsphase. Vereinbarst du mit deinem Arbeitgeber zum Beispiel zwei Jahre Altersteilzeit, arbeitest du das erste Jahr weiter wie bisher.
Anschließend folgen ein Jahr, in dem du komplett von der Arbeit freigestellt bist. Umgangssprachlich wird dieser Abschnitt häufig als Altersteilzeit-Ruhephase bezeichnet. In Gesetzen und Verträgen heißt er Freistellungsphase.
Für die Laufzeit gelten wichtige Grenzen: Ohne eine entsprechende tarifliche oder betriebliche Grundlage darf der Zeitraum, über den die Arbeitszeit ungleich verteilt wird, grundsätzlich höchstens drei Jahre betragen. Theoretisch sind beim Blockmodell auch andere Aufteilungen möglich: Du könntest zum Beispiel jedes Jahr sechs Monate lang arbeiten und anschließend sechs Monate frei haben.
Schon während der Arbeitsphase kriegst du das reduzierte Altersteilzeitentgelt (samt Aufstockung durch den Arbeitgeber). Ein Teil deiner geleisteten Arbeit fließt in ein Wertguthaben, das dann dein Gehalt in der Freistellungsphase finanziert. Du arbeitest also vor, um später davon zu profitieren.
Auch in der Freistellungsphase bleibst du angestellt und sozialversichert: Du erhältst weiterhin dein vereinbartes Altersteilzeitentgelt und den Aufstockungsbetrag. Der Vorteil dieses Altersteilzeit-Modells liegt auf der Hand: Du erhältst dein Gehalt vielleicht sogar noch mehrere Jahre weiter, obwohl du gar nicht mehr aktiv arbeitest.
Wird das Blockmodell bald abgeschafft?
Das Blockmodell ist das mit Abstand liebste Altersteilzeit-Modell der Deutschen: Vier von fünf Menschen (80 Prozent), die sich für Altersteilzeit entscheiden, nutzen die Blockvariante. Die Rentenkommission hat jetzt empfohlen, das Lieblingsmodell abzuschaffen, weil es gerade jetzt wichtig sei, Fachkräfte länger im Beruf zu halten. Denn für viele Menschen ist die Altersteilzeit im Blockmodell einfach eine Möglichkeit, mit weniger Verlusten früher in Rente zu gehen. Beschlossen ist das zwar noch nicht. Bundeskanzler Friedrich Merz hat allerdings angekündigt, dass er die Empfehlungen umsetzen will.
Wie funktionieren individuelle Altersteilzeit-Modelle?
Neben den beiden klassischen Modellen kannst du mit deinem Arbeitgeber auch eine komplett andere Verteilung der Arbeitszeit vereinbaren. Möglich wäre zum Beispiel, dass du stufenweise reduzierst: Du arbeitest vielleicht anfangs nur ein paar Stunden weniger und senkst deine Stundenzahl dann nach und nach immer weiter.
Wichtig ist aber, dass du deine Stunden über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit um die Hälfte reduzierst. Damit ein individuelles Modell den gesetzlichen Vorgaben entspricht, solltet ihr eure Vereinbarung sehr genau formulieren.
Vor allem Faktoren wie die geplanten Arbeitszeiten, die Vergütung, mögliche Freistellungsphasen und der Umgang mit dem aufgebauten Wertguthaben sollten klar festgelegt sein. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können den Spielraum zusätzlich eingrenzen.
Die drei Altersteilzeit-Modelle im Überblick
| Altersteilzeit-Modell | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Gleichverteilungsmodell | Die Arbeitsbelastung sinkt sofort, der Übergang in den Ruhestand verläuft schrittweise. | Du arbeitest bis zum Ende der Altersteilzeit weiter, eine längere Freistellungsphase gibt es nicht. Die reduzierte Stundenzahl lässt sich bei manchen Tätigkeiten schwer umsetzen. |
| Blockmodell | Die zweite Hälfte der Altersteilzeit ist komplett arbeitsfrei, dein Renteneinstieg lässt sich klar planen und du bleibst auch während der Freistellungsphase angestellt und sozialversichert. | In der Arbeitsphase bleibt deine normale Belastung bestehen, du kriegst aber von Anfang an weniger Geld. Längere Krankheiten oder ein vorzeitiges Ende des Arbeitsverhältnisses können die Planung komplizierter machen. |
| Individuelles Modell | Arbeitszeit und Freistellung lassen sich flexibler an deine Gesundheit, deine private Situation und die betrieblichen Abläufe anpassen. | Planung und Vertrag sind aufwendiger. Ob dein Wunschmodell möglich ist, hängt stark vom Betrieb und den geltenden Tarifregeln ab. |
Wie lange kann die Altersteilzeit dauern?
Für die Altersteilzeit gibt es keine gesetzlich festgelegte Mindestdauer. Ohne eine entsprechende kollektivrechtliche Grundlage beträgt der zulässige Zeitraum beim Blockmodell grundsätzlich höchstens drei Jahre.Wenn der Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder dein individueller Vertrag das zulässt, kannst du aber gemeinsam mit deinem Arbeitgeber auch einen längeren Zeitraum festlegen.
Wichtig zu wissen ist aber, das dein Arbeitgeber den gesetzlichen Aufstockungsbetrag und die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung nur sechs Jahre lang zahlen muss. Wie die finanziellen Leistungen nach Ablauf der sechs Jahre aussehen, sollte dann schriftlich klar geregelt sein.
Dass eine Altersteilzeit ab 55 möglich ist, heißt also nicht, dass dein Arbeitgeber die Zeit bis zur Regelaltersrente finanzieren muss. In der Praxis beginnt die Altersteilzeit deshalb häufig näher am geplanten Renteneintritt.
Wann kannst du in Rente gehen?
Entscheidend für die Altersteilzeit ist nicht unbedingt deine Regelaltersgrenze: Viele Menschen entscheiden sich schon früher für eine andere Altersrente, teilweise mit dauerhaften Abschlägen. Nach aktuell geltendem Recht können langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren zum Beispiel ab 63 in Rente gehen. Für Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze dagegen bei 67 Jahren. Welcher Termin für dich zählt, kannst du mit dem Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung prüfen.
Wie lange dauert die Freistellungsphase im Blockmodell?
Beim klassischen Blockmodell sind die Arbeitsphase und die Freistellungsphase genau gleich lang. Sechs Jahre Altersteilzeit bestehen zum Beispiel aus drei Jahren Arbeitsphase und drei Jahren Freistellung. Bei einer vierjährigen Vereinbarung arbeitest du zwei Jahre im bisherigen Umfang und bist anschließend zwei Jahre lang freigestellt.
Was passiert am Ende der Altersteilzeit?
Die Altersteilzeit endet an dem Datum, das ihr im Vertrag festgelegt habt, spätestens aber in dem Monat, in dem du die Regelaltersgrenze erreichst. Ab dem folgenden Monat bist du in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei und erfüllst damit eine zentrale Voraussetzung des Altersteilzeitgesetzes nicht mehr.
In vielen Vereinbarungen steht, dass an diesem Tag das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung endet. Prüfe diese Klausel genau, bevor du unterschreibst: vor allem, wenn du überlegst, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten.
Ob du die Rente zu diesem Zeitpunkt wirklich beantragst, entscheidest du selbst. Wenn dein Arbeitgeber zustimmt, kannst du anschließend regulär weiterarbeiten: Altersteilzeit ist es dann aber nicht mehr.
Altersteilzeit berechnen: So setzt sich dein Gehalt zusammen
Bei der Berechnung der Altersteilzeit wird dein bisheriges Gehalt im einfachsten Fall erst einmal halbiert. Dein Arbeitgeber stockt das dann reduzierte Bruttogehalt um mindestens 20 Prozent auf. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können ggf. deutlich höhere Leistungen vorsehen.
Grundlage der Berechnung ist das sogenannte Regelarbeitsentgelt. Damit ist das regelmäßige sozialversicherungspflichtige Brutto gemeint, das du für deine reduzierte Arbeitszeit kriegst. Unregelmäßige Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld fließen dagegen oft nicht in die gesetzliche Mindestaufstockung ein.
Beispiel: Altersteilzeit bei 4.000 Euro brutto
Nehmen wir an, du verdienst vor der Altersteilzeit regelmäßig 4.000 Euro brutto im Monat. Deine Arbeitszeit und dein reguläres Brutto reduzieren sich durch die Altersteilzeit um die Hälfte.
| Schritt der Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Bisheriges monatliches Brutto | 4.000 Euro |
| Regelarbeitsentgelt in Altersteilzeit | 2.000 Euro |
| Gesetzliche Mindestaufstockung: 20 Prozent von 2.000 Euro | 400 Euro |
| Monatliche Zahlung vor Abzügen | 2.400 Euro |
Das Thema Steuern bei Altersteilzeit
Diese 2.400 Euro werden in der Altersteilzeit steuerlich nicht wie ein normales Bruttogehalt behandelt: Die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fallen nur auf das Altersteilzeitentgelt von 2.000 Euro an. Der Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers (hier 400 Euro) ist steuer- und sozialabgabenfrei.
Trotzdem kann die Aufstockung deine Steuer bei der Rente beeinflussen: Sie unterliegt dem Progressionsvorbehalt und kann dadurch deinen persönlichen Steuersatz erhöhen. Deshalb kann es sein, dass du Steuern nachzahlen musst, wenn du deine Einkommenssteuererklärung eingereicht hast.
Wie werden die Rentenbeiträge berechnet?
Neben der Gehaltsaufstockung zahlt dein Arbeitgeber zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung. Gesetzlich vorgeschrieben sind Beiträge auf mindestens 80 Prozent deines Regelarbeitsentgelts.
In unserem Beispiel sind das weitere 1.600 Euro. Zusammen mit dem regulären Altersteilzeitentgelt werden damit Rentenbeiträge auf insgesamt 3.600 Euro gezahlt: Das entspricht etwa 90 Prozent des früheren Bruttogehalts von 4.000 Euro. Bei höheren Einkommen greift allerdings die Beitragsbemessungsgrenze.
Deinen eigenen Anteil zahlst du nur auf das reguläre Altersteilzeitentgelt. Die zusätzlichen Rentenbeiträge übernimmt dein Arbeitgeber allein.
Unsere Rechnung zeigt die gesetzlichen Mindestleistungen: In vielen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen fällt die Aufstockung aber höher aus oder wird nach einer anderen Formel berechnet. Für deine persönliche Planung solltest du deshalb dir deshalb deinen Altersteilzeitvertrag, deine aktuelle Rentenauskunft und deine individuelle Steuerberechnung anschauen.
Wie wirkt sich Altersteilzeit auf die Rente aus?
Die Berechnung der Rentenbeiträge zeigt dir schon, dass sich Altersteilzeit weniger stark auf die Rente auswirkt als eine gewöhnliche Teilzeit mit halber Stundenzahl: Dein Arbeitgeber zahlt ja zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung. Trotzdem sammelst du während der Altersteilzeit etwas weniger Rentenpunkte als vorher.
Bleiben wir bei unserem Beispiel mit 4.000 Euro Monatsbrutto (vor der Altersteilzeit):
- Ohne Altersteilzeit würden Rentenbeiträge auf die kompletten 4.000 Euro gezahlt.
- In der Altersteilzeit beträgt das reguläre Brutto 2.000 Euro, dazu kommen die zusätzlichen Rentenbeitrags-Grundlage von 1.600 Euro. Für die Rente zählt damit ein Einkommen von insgesamt 3.600 Euro.
Auf ein Jahr gerechnet sammelst du dadurch rund 0,092 Rentenpunkte weniger (auf Basis des vorläufigen Durchschnittsentgelts). Ein Rentenpunkt ist seit Juli 2026 monatlich 42,52 Euro wert. In unserem Beispiel führt ein Jahr Altersteilzeit damit zu rund 3,93 Euro weniger Bruttorente im Monat.
Nach sechs Jahren wären es rechnerisch etwa 0,554 Rentenpunkte weniger. Wie viele Euro Monatsrente das später tatsächlich ausmacht, lässt sich heute nicht genau berechnen, weil sich das Durchschnittsentgelt und der Rentenwert jedes Jahr ändern.
Auf Basis des Durchschnittsentgelt und dem Rentenwert von 2026 wären es langfristig 23,57 Euro monatliche Bruttorente weniger. Das hört sich vielleicht nicht nach allzu viel an, du solltest es aber wissen.
Darfst du während der Altersteilzeit dazuverdienen?
Während der Altersteilzeit einen Nebenjob bei einer anderen Firma zu haben, ist nicht grundsätzlich verboten. Trotzdem solltest du deinen Arbeitsvertrag, den Altersteilzeitvertrag und mögliche Tarifregeln genau überprüfen: Es kann sein, dass du die Nebentätigkeit melden oder genehmigen lassen musst. Der zusätzliche Verdienst kann außerdem Steuern und Sozialabgaben auslösen.
In der Freistellungsphase solltest du besonders vorsichtig sein: vor allem, wenn du wieder regelmäßig für deinen bisherigen Arbeitgeber arbeitest. Erlaubt sind dann eigentlich nur unvorhersehbare, vorübergehende und geringfügige Arbeiten. Falls du vorhast, in der Freistellungsphase noch bestimmte Aufgaben zu übernehmen, kläre das unbedingt vorher mit dem Arbeitgeber und mit der Rentenversicherung.
Lohnt sich Altersteilzeit in Deutschland?
Altersteilzeit ist vor allem ein Tausch: weniger Geld gegen mehr Zeit. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn du dir den Einkommensverlust leisten kannst.
Zu den wichtigsten Vorteilen der Altersteilzeit gehört, dass dein Arbeitgeber dein Teilzeitgehalt und die Rentenbeiträge aufstockt. Dadurch hast du weniger Einbußen als bei normaler Teilzeitarbeit. Mit dem Blockmodell kannst du quasi früher in Rente gehen und bist trotzdem noch angestellt und sozialversichert.
Die größten Nachteile von Altersteilzeit sind das geringere Einkommen, mögliche Steuernachzahlungen und dass du wahrscheinlich ein paar Rentenpunkte weniger sammelst. Auch Sonderzahlungen, Zulagen und die betriebliche Altersvorsorge können dadurch geringer ausfallen.
Rein finanziell ist die Weiterarbeit mit vollem Gehalt meistens attraktiver: Rechne dir also vor der Entscheidung alles gut durch, damit du richtig planen kannst.
FAQ: Altersteilzeit: Ab wann, Berechnung und Modelle
Das hängt von deinem möglichen Renteneintritt, den Abschlägen und deinem finanziellen Spielraum ab. In der Altersteilzeit bleibst du beschäftigt und sammelst (auch in einer eventuellen Freistellungsphase) weitere Rentenpunkte: Das ist für viele Menschen ein Vorteil. Finanziell kann Altersteilzeit günstiger sein als eine frühe Rente mit hohen Abschlägen.
Die sogenannte Rente mit 63 kann übrigens zwei verschiedene Rentenarten meinen: Nach 35 Versicherungsjahren ist eine Altersrente ab 63 möglich, allerdings mit dauerhaften Abschlägen. Nach 45 Versicherungsjahren kannst du abschlagsfrei früher in Rente gehen, für alle ab Jahrgang 1964 frühestens mit 65.
Ja. Während einer sozialversicherungspflichtigen Altersteilzeit werden weiterhin Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Deshalb zählen grundsätzlich sowohl die Arbeitsphase als auch die Freistellungsphase für die 35 und 45 Versicherungsjahre. Prüfe trotzdem vor Vertragsabschluss, ob du die erforderliche Wartezeit am geplanten Rentenbeginn tatsächlich erreicht hast.
Nein. Die Altersteilzeit selbst verursacht keine Rentenabschläge. Du sammelst während dieser Jahre aber etwas weniger neue Rentenpunkte. Dauerhafte Abschläge entstehen erst, wenn du deine Altersrente vor der für dich geltenden Altersgrenze beantragst. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte werden pro vorgezogenem Monat 0,3 Prozent abgezogen.
Nein, du bist nach dem Ende der Altersteilzeit nicht verpflichtet, eine Rente zu beantragen. Dein Arbeitsverhältnis endet allerdings häufig an dem im Altersteilzeitvertrag festgelegten Datum. Möchtest du die Rente aufschieben, brauchst du deshalb eine andere Einkommensquelle oder eine neue Vereinbarung mit deinem oder deiner Arbeitgeber. Die Rente beginnt erst, wenn du sie beantragst.
Ja. Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit. Dein Arbeitgeber muss deshalb nicht jeder Anfrage zustimmen. Ob du einen verbindlichen Anspruch hast, hängt von den Regelungen ab, die für dein Arbeitsverhältnis gelten
Die Freistellungsphase ist die zweite Hälfte des Blockmodells. Du arbeitest nicht mehr, bleibst aber angestellt, sozialversichert und wirst weiterhin bezahlt. Dein Entgelt wird aus dem Wertguthaben finanziert, das du in der ersten Hälfte (der Arbeitsphase) dieses Modells angespart hast.
Eine allgemeine Zuverdienstgrenze gibt es nicht. Eine Nebentätigkeit bei einem anderen Unternehmen oder eine Selbstständigkeit ist sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich möglich, dein Vertrag kann sie aber einschränken. Arbeitest du in der Freistellungsphase erneut für dein bisheriges Unternehmen, kann selbst ein Minijob das Altersteilzeitmodell gefährden.
Die teuerste Falle wäre ein Altersteilzeitvertrag, der endet, bevor du einen Rentenanspruch hast: Die Altersteilzeit muss nur bis zu dem Zeitpunkt reichen, ab dem du erstmals eine Altersrente beanspruchen kannst. Dabei kann es sich um eine Rente mit dauerhaften Abschlägen handeln. Möchtest du auf eine spätere abschlagsfreie Rente warten, musst du die Zeit dazwischen finanziell überbrücken.
Prüfe deshalb vor Vertragsabschluss genau, welche Rentenart zu welchem Termin für dich möglich ist und gleiche das Vertragsende und deinen Rentenbeginn vor der Unterschrift mit deiner aktuellen Rentenauskunft ab.
Auch mögliche Rentenabschläge, Steuernachzahlungen, geringere Sonderzahlungen und Auswirkungen auf deine betriebliche Altersvorsorge solltest du berücksichtigen. Und wenn du das Blockmodell planst, solltest du an mögliche längere Krankheiten denken.