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Fünf Frauen über 60 Jahren stoßen mit einem orangfarbenen Getränk an.

Das Altersvorsorgedepot: So funktioniert die neue staatlich geförderte Altersvorsorge ab 2027

Sorgst du privat fürs Alter vor, in dem du in ETFs investierst? Das lohnt sich bald noch mehr: Ab 2027 greift in Deutschland die Reform der privaten Altersvorsorge: Im Rahmen des sogenannten Altersvorsorgedepots werden Sparpläne & Co. in Zukunft staatlich gefördert. Was genau das heißt, wie das Vorsorgedepot funktioniert und worauf du achten musst, erfährst du hier.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das neue Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot. Du investierst regelmäßig Geld am Kapitalmarkt: zum Beispiel in ETFs, Fonds oder Anleihen (aus einer gesetzlich definierten Positivliste). Der Staat fördert das Ganze dann mit Zulagen und Steuervorteilen.

Mit dem Depot will die Reform die private Altersvorsorge verbessern. Während der Ansparphase wachsen deine Kursgewinne und Erträge steuerfrei. Erst die spätere Auszahlung wird mit dem dann geltenden persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Wer im Rentenalter weniger verdient als im Berufsleben, kommt also steuerlich entsprechend besser weg.

Warum die Riester-Rente scheiterte

Deutschlands Rentensystem steht unter demografischem Dauerdruck: Immer mehr Menschen beziehen immer länger Rente, immer weniger Erwerbstätige zahlen ins System ein. Das Ergebnis ist, dass die gesetzliche Rente in Deutschland für die meisten Menschen nicht mehr ausreicht, um im Alter sorgenfrei leben zu können.

Um die Rentenlücke zu schließen – also die Differenz zwischen dem letzten Gehalt und der Rente – braucht es eine private Altersvorsorge. Das neue Altersvorsorgedepot ist der Ersatz für die inzwischen abgeschaffte Riester-Rente. Denn die war für viele Menschen nicht besonders lukrativ.

Um die staatliche Förderung zu erhalten, mussten Riester-Produkte garantieren, dass die Einzahler:innen zum Vertragsende mindestens die eingezahlten Beiträge wieder zurückerhalten. Das führte automatisch dazu, dass das Geld in konservative Produkte floss. Die Renditen waren oft so schwach, dass sie kaum die Inflation schlugen. Dazu kamen hohe Verwaltungskosten und ein sehr kompliziertes Regelwerk.

So funktioniert die neue private Altersvorsorge

Die aktuelle Reform ist also der nächste Versuch, die private Vorsorge als dritte Säule neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersvorsorge zu etablieren. Das neue Vorsorgedepot setzt auf Kapitalmarktrendite: Das bedeutet mehr Chancen, geringere Kosten und mehr Flexibilität, dafür sind deine Investments aber auch dem Marktrisiko ausgesetzt.

Am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet. Losgehen soll es mit dem neuen Altersvorsorgedepot am 1. Januar 2027.

Innerhalb der neuen Produktwelt gibt es drei Wege:

Das Altersvorsorgedepot (Standard)

Das Basisprodukt und die Option für alle, die die volle Kontrolle haben wollen: Innerhalb der gesetzlich erlaubten Anlageklassen entscheidest du selbst, in welche Fonds und ETFs du investierst. Die Positivliste umfasst UCITS-regulierte ETFs und Fonds (Aktien-, Renten- und Mischfonds) sowie Anleihen von EU-Staaten und deutschen Ländern oder Gemeinden. Einzelaktien und hochspekulative Produkte wie Derivate oder Kryptowährungen sind ausgeschlossen.

Das Standarddepot

Eine vereinfachte Variante des Altersvorsorgedepots für alle, die kein Kapitalmarktwissen (oder -interesse) haben. Zwei Fonds stehen zur Auswahl: einer davon sicherheits-, einer renditeorientiert. Kurz vor der Rente schichtet das Depot automatisch in den risikoärmeren Fonds um. Individuelle Anpassungen sind dabei nur im Rahmen der Standardeinstellungen möglich.

Das Standarddepot hat einen gesetzlichen Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Neben Privatanbietern soll es außerdem ein staatlich organisiertes Standardprodukt geben. Die Details dazu werden aktuell noch per Verordnung erarbeitet. Deshalb empfehlen Verbraucherschützer:innen, dieses Angebot abzuwarten, bevor man unterschreibt.

Garantieprodukte

Für alle, die auf Nummer sicher gehen wollen, gibt es weiterhin Produkte mit Kapitalgarantie. Zur Auswahl stehen 100 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beiträge als garantierter Mindestbetrag zu Rentenbeginn. Die 80-Prozent-Variante lässt etwas mehr Spielraum für renditestärkere Anlagen. Sei dir aber bewusst, dass beide Varianten voraussichtlich deutlich hinter dem Renditepotenzial eines reinen Aktien-Altersvorsorgedepots zurückbleiben werden.

Staatliche Förderung: So viel kriegst du obendrauf

Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. On top prüft das Finanzamt automatisch, ob dir über die Zulage hinaus noch ein Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug zusteht.

Das neue Fördersystem ist einfacher als das alte und für viele attraktiver. Statt einer starren Grundzulage rechnet der Staat jetzt proportional zu deinen Einzahlungen:

Eigenbeitrag pro JahrStaatliche Zulage
Bis 360 Euro50 Cent pro eingezahltem Euro (max. 180 Euro)
361 bis 1.800 Euro25 Cent pro eingezahltem Euro (max. 360 Euro)
Grundzulage gesamtbis zu 540 Euro
Kinderzulage je Kindbis zu 300 Euro (bei 300 Euro Eigenbeitrag)
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 Euro (Abschluss vor dem 25. Geburtstag)

Wer bekommt die Förderung für das neue Vorsorgedepot?

Bisher war die staatlich geförderte Altersvorsorge im Wesentlichen auf Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt. Mit der Altersvorsorge-Reform 2027 sind erstmals auch die folgenden Gruppen förderberechtigt:

  • Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb
  • Freiberufler:innen
  • Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, etwa in der Pflicht versicherte Ärzt:innen oder Rechtsanwält:innen

Bei den beiden erstgenannten Gruppen gilt: Voraussetzung ist, dass eine Steuererklärung abgegeben wird. Nicht förderberechtigt sind freiwillig gesetzlich Versicherte und von der Versicherungspflicht befreite Minijobber:innen sowie Personen, die schon im Rentenalter sind und eine Vollrente (Altersrente) beziehen.

Wer hingegen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit bezieht, kann die staatliche Förderung im Rahmen der neuen Altersvorsorge-Reform erhalten. Auch wer eine Teilrente bezieht und nebenbei arbeitet, bleibt über die fortbestehende Rentenversicherungspflicht in vielen Fällen förderberechtigt.

Was musst du tun, um die staatliche Förderung zu nutzen?

Den Zuschuss zur privaten Altersvorsorge gibt es nicht automatisch und auch nicht für jedes Depot. Förderfähig im Rahmen der neuen Altersvorsorge-Reform ist ausschließlich ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag, den das Bundeszentralamt für Steuern nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft hat. Anbieter können Banken, Neobroker, Fondsgesellschaften oder Versicherungen sein. Ein selbst eröffnetes, normales Wertpapierdepot zählt nicht dazu.

Dein Weg zur Förderung:

  • Zertifiziertes Altersvorsorgedepot eröffnen bei einem zugelassenen Anbieter. Die Kontoeröffnung läuft meist komplett digital.
  • Steuer-Identifikationsnummer angeben und einmalig einen Dauerzulagenantrag stellen. Den Rest erledigt der Anbieter, die Zulage fließt dann jedes Jahr automatisch ins Depot.
  • Beiträge in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft per Günstigerprüfung von selbst, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug für dich mehr bringt.

Ein wichtiger Punkt für alle, die schon einen ETF-Sparplan haben: Dein bestehendes privates Depot lässt sich nicht in ein gefördertes Altersvorsorgedepot umwandeln. Auch vorhandene ETF-Anteile kannst du nicht übertragen. Gefördert wird nur, was in einem zertifizierten Vertrag liegt. Das Kapital ist bis zum Rentenalter gebunden. Wer vorher ran will, muss die Förderung zurückzahlen.

Deinen alten ETF-Sparplan kannst du aber natürlich einfach parallel weiterlaufen lassen: Das ist besonders sinnvoll für Investitionen, die den jährlichen Höchstbetrag von 1.800 Euro übersteigen.

Kritik am neuen Altersvorsorgedepot

Wer in ETFs investiert, steht historisch gesehen deutlich besser da als jemand, der auf konservative Produkte setzt: Die im MSCI World enthaltenen Unternehmen haben seit 1975 durchschnittlich rund acht Prozent Rendite pro Jahr erwirtschaftet. Das ist aber natürlich keine Garantie dafür, dass es auch in Zukunft so weitergeht.

Verbraucherschützer:innen kritisieren zudem an der Altersvorsorge-Reform, dass die 1-Prozent-Kostengrenze nur für Standarddepots gilt: Andere neue Produkte können deutlich teurer werden. Viele Menschen unterschätzen zudem, dass selbst ein Prozent Effektivkosten über 40 Jahre bei sechs Prozent Bruttorendite etwa ein Drittel der gesamten Kapitalmarkterträge auffressen.

Ein weiterer Kritikpunkt: Beim Altersvorsorgedepot werden Erträge nachgelagert besteuert, beim ungeförderten ETF-Depot greift die Abgeltungssteuer mit Teilfreistellung. Ob das eine oder andere für dich günstiger ist, hängt vom persönlichen Steuersatz im Rentenalter ab. Es lohnt sich, mal individuell nachzurechnen.

Die Verbraucherzentralen warnen außerdem, dass die neue Altersvorsorge-Reform eine riesige Verkaufswelle auslösen wird und viele Menschen auf eine provisionsbasierte Beratung setzen werden. Falls du dir Unterstützung suchst, bleib kritisch und vergleiche sorgfältig.

Aktien & ETFs als Altersvorsorge: Vergleich mit anderen Ländern

Deutschland erfindet das Rad mit dem Altersvorsorgedepot 2027 nicht neu. In vielen anderen Ländern ist die kapitalmarktnahe Altersvorsorge längst Standard:

Der neuseeländische KiwiSaver wurde schon 2007 eingeführt und gilt international oft als Vorbild: Wer einen neuen Job antritt, wird automatisch aufgenommen und muss aktiv kündigen, um auszusteigen. Das Geld fließt in ausgewählte Fonds, die Arbeitgeber zahlen mit. Heute sind rund 3,4 Millionen Menschen dabei, die Regierung hat den ursprünglichen staatlichen Zuschuss von 50 Cent pro eingezahltem Dollar inzwischen auf 25 Cent halbiert.

In Schweden fließen 2,5 Prozent des Bruttogehalts verpflichtend in die kapitalgedeckte Prämienrente. Wer keinen eigenen Fonds wählt, landet automatisch im staatlichen Standardfonds AP7 Såfa. Zwischen 2000 und 2025 erzielte der im Schnitt rund elf Prozent Rendite pro Jahr, bei extrem niedrigen Kosten von etwa 0,05 bis 0,1 Prozent.

In Österreich gibt es eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge, die auf Rentenversicherungen und Pensionsinvestmentfonds basiert. Der Staat bezuschusst mit einer jährlichen Prämie. Der Haken ist, dass eine Kapitalgarantie verpflichtend vorgeschrieben ist: Genau wie bei Riester zwang das die Anbieter zu konservativer Anlage. Das Ergebnis sind magere Gewinne und unter Berücksichtigung der Inflation oft sogar Verluste.

In der Schweiz funktioniert die freiwillige private Vorsorge der Schweiz rein über Steueranreize (Säule 3a). Investments in die Altersvorsorge lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen (2025 waren es bis zu 7.258 Franken für Angestellte). Das Kapital kann auf einem Konto liegen oder in Aktienfonds und ETFs investiert werden, die Erträge wachsen während der Laufzeit steuerfrei.

Modelle ohne Garantiezwang, wie in Neuseeland oder der Schweiz, haben also rückblickend mehr Erfolge erzielt als das österreichische Garantiekorsett. Das neue deutsche Altersvorsorgedepot folgt dieser Logik.

Was ist mit bestehenden Riester-Verträgen?

Die Riester-Rente ist abgeschafft: Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Bestehende Verträge laufen aber mit Bestandsschutz weiter. Eine Kündigung ist fast immer die schlechteste Option, weil du dann alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen musst.

Falls du einen Riester-Vertrag hast, kannst du selbst entscheiden, wie es weitergehen soll. Du hast drei Optionen:

Weiter wie bisher: Du besparst deinen Riester-Vertrag mit den alten Konditionen und der alten Förderung. Das ist möglich und völlig legitim.

Nur das Fördersystem wechseln: Du behältst deinen Vertrag inklusive aller bisherigen Konditionen, wechselst aber zur neuen Förderlogik. Das ist sinnvoll, wenn die neue Grundzulage für dich höher ausfällt.

Komplett ins Altersvorsorgedepot wechseln: Du überträgst dein Riester-Guthaben auf ein neues Depot. Alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Dabei können allerdings Wechsel- und Abschlusskosten anfallen – am besten vorher prüfen.

Das Altersvorsorgedepot kommt: Was du jetzt tun solltest

Die Altersvorsorge-Reform 2027 ist beschlossene Sache – nur die genauen Details stehen noch nicht fest. Das staatliche Standardprodukt ist momentan noch in der Entwicklung, wir müssen uns wohl bis Anfang 2027 gedulden.

Alles, was du jetzt gerade zum Thema Angebote siehst bzw. hörst, sind eher vage Vorankündigungen. Bevor du dich für einen Weg entscheidest, empfehlen wir dir auf jeden Fall, eine unabhängige Beratung (zum Beispiel über die Verbraucherzentralen) zu nutzen.

Übrigens: Je mehr du verdienst, desto mehr kannst du fürs Alter zurücklegen. Mit dem Gehaltscheck von kununu findest du heraus, was andere in deiner Branche und Position bekommen: Vielleicht ist ja mal wieder eine Gehaltserhöhung fällig?

FAQ: Neue Reform der privaten Altersvorsorge

Ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, das ab Januar 2027 verfügbar ist. Du zahlst Geld ein, das direkt in Fonds oder ETFs investiert wird. Der Staat legt Zulagen drauf und die Kapitalerträge wachsen in der Ansparphase steuerfrei. Die spätere Auszahlung im Rentenalter wird mit dem dann geltenden persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert.

Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr: 50 Cent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Cent auf die nächsten 1.440 Euro. Eltern erhalten zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

Nein. Bestehende Riester-Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter. Eine Kündigung bedeutet in fast allen Fällen, dass alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Nein. Ein normaler, privater ETF-Sparplan lässt sich nicht in ein gefördertes Altersvorsorgedepot umwandeln. Vorhandene ETF-Anteile kannst du auch nicht übertragen. Die staatliche Zulage gibt es nur für Kapital, das in einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag liegt. Dafür ist dieses Kapital bis zum Rentenalter gebunden. Deinen freien Sparplan kannst du aber parallel weiterlaufen lassen – gerade für Beträge oberhalb des geförderten Höchstbetrags von 1.800 Euro pro Jahr ergibt das Sinn.

Erlaubt sind breit gestreute, regulierte ETFs und Investmentfonds (Aktien-, Renten- und Mischfonds) der Risikoklassen 1 bis 5 sowie bestimmte Anleihen, etwa von EU-Staaten. Damit lässt sich eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent (über einen weltweiten ETF wie den MSCI World oder den FTSE All-World) umsetzen. Ausgeschlossen sind dagegen Einzelaktien, Kryptowährungen, Zertifikate, Hebelprodukte und andere spekulative Instrumente. Der Gesetzgeber will damit echte Altersvorsorge mit breiter Streuung fördern.

Das Altersvorsorgedepot ist kein normales Depot, aus dem du jederzeit Geld entnehmen kannst. Eine vorzeitige Auszahlung vor Renteneintritt ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Wer trotzdem vorher rangeht, muss alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Auszahlungsphase beginnt nach aktuellem Stand frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. Früher geht es nur in Ausnahmefällen, etwa wenn du bereits eine gesetzliche Altersrente beziehst.

Stirbst du in der Ansparphase, ist das Guthaben vererbbar. Die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen dann in der Regel zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme gilt für Ehepaare: Wird das Kapital auf einen Altersvorsorgevertrag der überlebenden Partnerin oder des überlebenden Partners übertragen, bleibt die Förderung erhalten. In der Auszahlungsphase entscheidet das gewählte Modell: Eine lebenslange Leibrente ohne Garantiezeit endet mit dem Tod, beim Auszahlplan dagegen ist das nicht ausgezahlte Restkapital vererbbar.

Vor allem für Menschen mit einem langen Anlagehorizont. Je mehr Jahre bis zur Rente bleiben, desto besser lassen sich zwischenzeitliche Kursschwankungen aussitzen und desto stärker wirkt der Zinseszins. Auch Familien mit Kindern und Gutverdiener:innen mit hohem Steuersatz profitieren überdurchschnittlich: erstere über die Kinderzulage, Letztere über den Sonderausgabenabzug. Wer dagegen nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat oder Kursschwankungen schlecht aushält, sollte eher ein Garantieprodukt wählen oder den Verbleib im bestehenden Vertrag prüfen.

Noch keinen. Die neuen Altersvorsorgeprodukte dürfen frühestens ab dem 1. Januar 2027 auf den Markt kommen. Ein Vergleich lohnt sich also erst im neuen Jahr, wenn die tatsächlichen Konditionen, Kosten und Fondszusammenstellungen feststehen. Bis dahin gilt: informieren ja, unterschreiben nein.