Altersteilzeit vor dem Umbau
In der Rentendebatte untergegangen: Altersteilzeit soll erst ab 58 möglich sein
Eine der 33 Empfehlungen der Rentenkommission ordnet den Ruhestandsübergang neu: Altersteilzeit soll in Deutschland künftig erst ab 58 statt ab 55 Jahren möglich sein, das beliebte Blockmodell soll ganz entfallen. Rund 274.000 Beschäftigte nutzen diese Option. Bis Ende 2026 soll daraus ein Gesetz werden.
Schaeffler baut 1.300 Stellen ab – mit genau diesem Modell
Der Automobilzulieferer Schaeffler weitet sein Altersteilzeit-Angebot aus, um rund 1.300 Stellen sozialverträglich abzubauen. Noch ist das möglich. Geht es nach der Alterssicherungskommission, endet dieser Weg. Ihre Empfehlung 13 geht aktuell neben dem Streit um die „Rente mit 63“ unter, greift aber tiefer in den Betriebsalltag ein.
Was Empfehlung 13 vorsieht:
- Das Mindestalter der Altersteilzeit steigt von 55 auf 58 Jahre
- Die Altersgrenze wird an die Regelaltersgrenze gekoppelt
- Altersteilzeit im Blockmodell soll nicht mehr möglich sein
- Das Modell mit dauerhaft halbierter Arbeitszeit bleibt erhalten
Erst voll arbeiten, danach gar nicht mehr
Das Blockmodell dominiert die Praxis: Beschäftigte arbeiten zunächst in Vollzeit weiter, in der zweiten Phase gar nicht mehr – angestellt und bezahlt bleiben sie durchgehend. Verankert ist es vielfach in Tarifverträgen der Metall-, Elektro- und Chemieindustrie.
Attraktiv wird es durch zwei Pflichten des Arbeitgebers: Er stockt das reduzierte Entgelt um mindestens 20 Prozent auf und zahlt zusätzliche Rentenbeiträge auf 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts. Für die Kommission ist genau das das Problem – sie sieht darin eine verkappte Frühverrentung.

Gewerkschaft und Arbeitgeber warnen gemeinsam
Selten stehen IG Metall und Arbeitgeberverbände auf derselben Seite. Beim Blockmodell tun sie es.
Barbara Resch, Bezirksleiterin der IG Metall in Baden-Württemberg, nennt es das sozialste Werkzeug im industriellen Umbau: „Wer dieses Instrument abschafft, riskiert deutlich härtere Einschnitte.“ Die Arbeitgeberseite fürchtet, dass für den Personalabbau härtere Mittel bleiben – etwa betriebsbedingte Kündigungen.
Laufende Verträge sind nicht ausdrücklich geschützt
Beschlossen ist nichts: Empfehlung 13 ist ein Vorschlag, ein Gesetzentwurf steht aus. Arbeitsrechtlich wird erwartet, dass bestehende Vereinbarungen Bestandsschutz genießen – geregelt ist das nicht.
Sozialverträglich war der Umbau bislang, weil es ein Instrument dafür gab. Fällt es weg, bleibt die Aufgabe – und die Frage, womit Unternehmen sie künftig lösen.