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Rentenreform

Rente mit 63: 3 Ministerpräsidenten stoppen Merz‘ Reformpläne

Veröffentlicht:  3. August 2026, 11:14
4 min
Älterer Mann sitzt nachdenklich am Küchentisch vor Rechnungen, Taschenrechner und Geldbörse und prüft seine Finanzen.

Der Streit um die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63 spitzt sich zu. Drei ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten, Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen), fordern in einem gemeinsamen Brandbrief an Bundeskanzler Friedrich Merz, die Reform zu stoppen. Auch aus der SPD wachsen die Zweifel. Für Millionen Beschäftigte in Deutschland kurz vor dem Ruhestand könnte sich die Lage damit deutlich ändern, ob der frühe Ausstieg noch gelingt, entscheidet ein Prinzip, das die wenigsten kennen: der Vertrauensschutz.

Noch gilt die Rente mit 63 – ganz normal

Beschlossen ist bislang nichts – kein Gesetzentwurf, kein Kabinetts- oder Bundestagsbeschluss. Wer 45 Beitragsjahre erfüllt, kann weiter abschlagsfrei aufhören, faktisch ab 64,5 Jahren. Auch die Jahrgänge 1961 und 1962 können 2026 noch regulär abschlagsfrei in Rente gehen. Bereits Rentenbeziehende sind von den geplanten Änderungen ohnehin nicht betroffen.

Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas wollen die Empfehlungen der Rentenkommission bis Ende 2026 in einem großen Gesetzespaket verankern. Was die Reform bringen soll, ist rechnerisch klar: Laut Bertelsmann-Stiftung würde die Abschaffung rund 9,5 Milliarden Euro pro Jahrgang sparen und 125.000 Arbeitskräfte im Job halten. Wie sie umgesetzt wird, oder ob überhaupt, ist dagegen offen.

Zwei ältere Menschen liegen lächelnd nebeneinander auf einem hellen Holzboden, umgeben von buntem Konfetti; eine Person trägt eine weiße Bluse und Sonnenbrille, die andere ein graues Hemd mit weißem Bart.
Noch ist nichts entschieden, da sich die Koalition noch nicht einigen konnte.

Nachverhandlungen zeichnen sich ab: Wer die Abschaffung jetzt bremst

Der Widerstand gegen die Abschaffung hat sich in den vergangenen Tagen deutlich verbreitert. Vier Positionen prägen den aktuellen Streit:

  • Ost-CDU-Länderchefs: Die drei Ministerpräsidenten regieren in Bundesländern, in denen Betriebsrenten historisch seltener und private Altersvorsorge geringer verbreitet ist als im Westen. Ihre Botschaft: Wer 45 Versicherungsjahre erreicht hat, soll weiterhin ohne Abschläge in Rente gehen können.
  • SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf stellt die Abschaffung wieder infrage: „Die Abschaffung der Rente mit 63 war immer eine zentrale Forderung der CDU.“ Für die SPD sei sie „allenfalls ein schmerzhafter Bestandteil eines Gesamtpakets“.
  • SPD-Politiker Ralf Stegner warnt vor einem Scheitern im Bundestag: „Wenn es da einen guten Kompromiss gibt, findet sich eine Koalitionsmehrheit – ohne hätte die Sache keine Chance.“
  • Union und CSU halten dagegen: Unionsfraktionschef Thorsten Frei und die neue CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann pochen auf das „ausgewogene Gesamtpaket“. CSU-Chef Markus Söder warnt, ohne Reform hinterlasse die Koalition „leere Sozialkassen“ für die junge Generation.

Bas selbst nennt das Kommissionspaket ein „Gesamtkunstwerk“ und lehnt ein Aufschnüren ab. Die Union fordert sie auf, ihren internen Streit zu klären.

Rente mit 63 abschaffen: Ab wann würde die Änderung greifen?

Auch wenn der Ausgang der Nachverhandlungen offen ist – für den Fall, dass die Abschaffung kommt, sind bereits konkrete Zeitfenster im Gespräch. Die kurze Antwort: Ein Startdatum gibt es nicht. Kein Jahrgang, kein Stichtag und keine Übergangsfrist sind beschlossen, das kursierende Jahr 2028 ist reine Spekulation, entstanden aus der Tempo-Forderung des CDU-Politikers Pascal Reddig.

Wie lang die Übergangsfrist ausfallen soll, ist offen und umstritten. Der Wirtschaftsweise Martin Werding hält „ein bis maximal drei Jahre“ für ausreichend. SPD-Rentenexperte Bernd Rützel geht weiter: „Wer heute 55 ist, muss sich darauf verlassen, dass er mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen kann, wenn er seine 45 Versicherungsjahre voll hat.“

Eine dritte Position bringt SPD-Sozialpolitikerin Annika Klose ins Spiel, die selbst in der Rentenkommission saß: „Wenn Menschen ihr Leben danach ausgerichtet haben, kann man ihnen nicht kurz vor knapp die Tür vor der Nase zumachen.“ Sie hält Übergangsfristen zwischen zwei und fünf Jahren für denkbar.

Konkret genannt werden in der Fachdiskussion Jahrgänge ab 1965, realistischerweise trifft es aber wohl erst die Jahrgänge ab 1967 oder 1968. Verbindlich ist auch das nicht.

Vertrauensschutz: Wer nah dran ist, steht besser da

Der Kommissionsbericht verlangt die Abschaffung „unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes“, ohne Frist oder Jahrgang.

Die Logik: Je näher der Rentenbeginn und je verbindlicher jemand schon disponiert hat, etwa über eine echte Altersteilzeit, desto stärker sein Schutz. Als Maßstab gilt ein BVerfG-Urteil von 2004: fünf Jahre Übergangsfrist.

Grob lässt sich das in drei Altersgruppen übersetzen:

  • Wer heute 60 oder älter ist: Sehr hoher Schutz. Bei Erfüllung der 45 Beitragsjahre und konkreten Ausstiegsplänen – etwa durch Altersteilzeit oder Vorruhestandsvertrag – ist der frühe Ausstieg mit hoher Wahrscheinlichkeit gesichert.
  • Wer heute zwischen 55 und 60 ist: Mittlerer Schutz. Hier hängt viel von der Dauer der Übergangsfrist ab. Bei fünf Jahren wären viele geschützt, bei nur einem bis drei Jahren nicht.
  • Wer heute jünger als 55 ist: Kaum Schutz. Realistisch muss mit einer Anhebung der Altersgrenze gerechnet werden.

Wichtig: Diese Einordnung ist eine Faustregel – keine Zusage. Solange kein Gesetz vorliegt, bleibt jede Altersgruppen-Zuordnung eine Rechengröße.

Härtefallregelung: Wer trotzdem früher aufhören darf

Wer aus gesundheitlichen Gründen den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, soll auch künftig ohne Abschläge früher in Rente gehen können. Vorgesehen ist eine individuelle Gesundheitsprüfung – zunächst durch den Hausarzt, dann durch einen Gutachter der Deutschen Rentenversicherung. Für belastete Berufe wie Pflege, Baugewerbe oder Logistik ist das die wichtigste Ausnahme.

Neben der Rente mit 63 sollen zwei weitere Altersgrenzen steigen: Für die Rente nach 35 Beitragsjahren (langjährig Versicherte) von 63 auf 64 Jahre, für den Altersteilzeit-Einstieg von 55 auf 58 Jahre.

Was Beschäftigte jetzt tun können

Solange kein Gesetz steht, bleibt die aktuelle Rentenauskunft maßgeblich. Sinnvoll ist trotzdem:

  • Renteninformation und Rentenauskunft der DRV prüfen und aufbewahren
  • Verträge zu Altersteilzeit oder Vorruhestand sichern – sie können den Vertrauensschutz stützen
  • Persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung nutzen