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Frührente & Altersvorsorge

Rente mit 63: Welche Schlupflöcher gibt es 2026 für den frühen Renteneintritt?

von Marie S.
Veröffentlicht:  15. Mai 2026, 07:40
2 min
Lächelnde ältere Frau mit Stadtplan steht in einer Fußgängerzone und blickt optimistisch in die Umgebung.

Die abschlagsfreie Version der einst gefeierten „Rente mit 63“ existiert für jüngere Jahrgänge faktisch nicht mehr. Wer in Deutschland 2026 mit 63 in Rente will, erhält je nach Jahrgang dauerhaft bis zu 13,8 Prozent weniger: Und das jeden Monat, für den Rest des Lebens. Wer früher aus dem Berufsleben aussteigen will, braucht einen konkreten Plan.

Mit 63 in Rente: Das muss man sich leisten können

Abschlagsfrei in Rente zu gehen, ist in Deutschland prinzipiell nach 45 Versicherungsjahren möglich. Dazu kommt allerdings die Regelaltersgrenze, die für die unterschiedlichen Jahrgänge schrittweise angehoben wurde. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt zwei Jahre unter der Regelaltersgrenze.

Für alle, die ab 1964 geboren wurden, gilt die Altersgrenze von 65 Jahren. Die abschlagsfreie Rente mit 63 existiert also de facto für die meisten der aktuell Berufstätigen nicht mehr.

Außer man ist bereit, lebenslange Abschläge in Kauf zu nehmen: Die Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236 SGB VI) ist schon nach 35 Versicherungsjahren möglich.

7 mögliche Hebel, um Jahre zu gewinnen und Rentenlücken zu schließen

Für die Jahrgänge ab 1964 gibt es kaum noch Schlupflöcher, um mit 63 in Rente zu gehen, ohne finanzielle Einbußen hinzunehmen. Die folgenden Tipps helfen aber, einen früheren Renteneintritt zu planen:

  • Kindererziehungszeiten klären: Pro Kind ab dem Geburtsjahrgang 1992 rechnet die DRV drei Jahre als Pflichtbeitragszeiten an. Viele Versicherungskonten haben hier Lücken, die sich leicht schließen lassen.
  • Pflegezeiten anrechnen lassen: Wer Angehörige gepflegt hat, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben. Die zählen sowohl für die 35- als auch für die 45-Jahres-Variante.
  • Schul- und Studienzeiten prüfen: Bei der 35-Jahres-Variante (mit Abschlag) werden Schul- und Studienzeiten teilweise angerechnet. Um abschlagsfrei nach 45 Versicherungsjahren in Rente zu gehen, zählen diese Phasen allerdings nicht.
  • Freiwillige Beiträge ab 50: Abschläge bei Frührente lassen sich durch Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung ausgleichen. Ein Entgeltpunkt kostet 2026 rund 9.662 Euro und ist steuerlich als Sonderausgabe absetzbar.
  • Altersteilzeit ab 55: Im Blockmodell zahlt der Arbeitgeber Zuschüsse in die Rentenversicherung ein – das federt den früheren Renteneinstieg spürbar ab. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, der Arbeitgeber muss zustimmen. 
  • Versicherungspflichtiger Minijob neben ALG I: Wer kurz vor Rentenbeginn arbeitslos wird, verliert die letzten zwei Jahre als Anrechnungszeit für die 45-Jahres-Wartezeit. Ein Minijob mit Rentenversicherungspflicht (maximal 14 Wochenstunden) schließt diese Lücke.
  • Insolvenz-Ausnahme: ALG-Zeiten in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen regulär nicht zur den 45 Versicherungsjahren – außer bei vollständiger Betriebsaufgabe oder Insolvenz des Arbeitgebers.

Frühzeitig planen zahlt sich aus

Wer früher in Rente gehen will, sollte frühzeitig eine Strategie entwickeln. Eventuelle Abschläge gelten lebenslang, über mehrere Jahrzehnte hinweg verliert man dadurch eine Menge Geld. Das setzt häufig voraus, dass privat vorgesorgt oder Rentenpunkte dazugekauft wurden.

Die Deutschen Rentenversicherung ist eine gute Anlaufstelle, um die eigene Situation zu prüfen und den günstigsten Weg zum vorzeitigen Renteneintritt zu finden. Die Beratung ist kostenlos.

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