Sicher in den Ruhestand
Rente: 6 Irrtümer, die 108 Euro im Monat kosten können
Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 empfohlen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren zu streichen. Ein Gesetz gibt es bislang nicht. Sechs Irrtümer halten sich hartnäckig. Sie reichen vom Rentenniveau bis zum Antrag und können im Ruhestand Geld kosten, etwa 108 Euro im Monat bei einem vorgezogenen Rentenstart.
Mythos 1: Die Rente mit 63 ist abgeschafft
Doch, es gibt sie noch, die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. Wirklich mit 63 in Rente gehen konnten aber nur Jahrgänge vor 1953. Für alle später Geborenen ist das Mindestalter höher, ab Jahrgang 1964 liegt es bei 65. Die Alterssicherungskommission empfiehlt seit dem 23. Juni 2026, diese Rentenart komplett abzuschaffen. Außerdem soll die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre steigen. Ein entsprechendes Gesetz gibt es aber bislang nicht. Die Koalition will die Empfehlungen umsetzen, Arbeitsministerin Bas hat Vertrauensschutz angekündigt.
Mythos 2: Rentenabschläge verschwinden irgendwann
Früher in Rente gehen? Das kann richtig teuer werden. Wer die Altersrente vorzeitig beginnt und Abschläge in Kauf nimmt, erhält dauerhaft weniger Geld: Pro vorgezogenem Monat werden 0,3 Prozent abgezogen. Bei 1.500 Euro Rente und einem zwei Jahre früheren Start beträgt der Abschlag 7,2 Prozent. Das sind 108 Euro weniger – jeden Monat für den Rest des Lebens.
Mythos 3: 48 Prozent Rentenniveau bedeuten 48 Prozent des letzten Gehalts
Das Rentenniveau ist ein Vergleichswert, der die sogenannte Standardrente ins Verhältnis zum deutschen Durchschnittsentgelt setzt. Die Standardrente ist dabei eine reine Modellrechnung: Sie basiert auf einer Musterperson, die 45 Jahre lang immer genau den Durchschnittslohn verdient hat. Bei beiden Werten sind die Sozialabgaben schon abgezogen, die Steuern allerdings nicht. Das Rentenniveau sagt deshalb nichts darüber aus, wie hoch die persönliche Rente ausfällt: Dafür sind die Entgeltpunkte (Rentenpunkte) entscheidend, die im Laufe des Berufslebens gesammelt wurden. Gesetzlich ist das Niveau von 48 Prozent aktuell bis 2031 festgeschrieben.

Mythos 4: Die Renteninformation zeigt den späteren Betrag auf dem Konto
Die Renteninformation enthält die bisher erworbenen Ansprüche und eine Hochrechnung der voraussichtlichen Altersrente. Das sind aber Bruttobeträge: Von der Rente gehen später noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuelle Steuern ab. Die Zahl auf dem Konto ist daher in der Regel deutlich niedriger. Wer seine Renteninformation frühzeitig prüft und Lücken im Versicherungskonto klärt, vermeidet böse Überraschungen im Ruhestand.
Mythos 5: Die Rentenversicherung hat alles im Blick
Was die Versicherungszeiten angeht, kann das Rentenkonto Lücken haben. Kindererziehungszeiten werden zum Beispiel grundsätzlich erst auf Antrag gespeichert. Auch Ausbildungs-, Krankheits-, Arbeitslosigkeits- oder Auslandszeiten fehlen oft. Damit wirklich alles berücksichtigt wird, ist eine aktive Kontenklärung wichtig.
Mythos 6: Die Rente startet automatisch
Das Rentenalter zu erreichen, reicht nicht: Die gesetzliche Rente muss offiziell beantragt werden. Passiert das zu spät, zahlt die Rentenversicherung nur begrenzt rückwirkend nach. Sie empfiehlt deshalb, den Antrag etwa drei Monate vor dem geplanten Start einzureichen. Für einen entspannten Einstieg in den Ruhestand also lieber früh genug mit der Vorbereitung starten.
Das hilft jetzt: Konto klären, Abschläge rechnen, Antrag planen
Viele Rentenirrtümer entstehen, weil ähnliche Begriffe unterschiedliche Dinge meinen oder neue Regeln übersehen werden. Ein früher Blick in den Versicherungsverlauf und ein realistisches Einschätzen des Nettobetrags ersparen später unangenehme Überraschungen. Wer über einen vorzeitigen Start nachdenkt, sollte die Reformpläne im Blick behalten: Gültig sind für jeden Rentenbeginn die Regeln, die an diesem Tag in Kraft sind.