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Renten-Nachzahlung

Mütterrente III: 10 Mio. Rentner:innen warten bis 2028

Veröffentlicht:  1. Oktober 2026, 10:16
3 min
Ältere Person sitzt mit Händen am Gesicht im Vordergrund, eine weitere ältere Person sitzt unscharf im Hintergrund.

Rund zehn Millionen Rentner:innen in Deutschland warten bis 2028 auf ihr Mütterrente-Plus: Der Anspruch gilt ab 1. Januar 2027, ausgezahlt wird aber erst im Jahr 2028 – dann inklusive Nachzahlung von bis zu 765 Euro bei drei vor 1992 geborenen Kindern. Hinter der großen Zahl stecken viele kleine Ausnahmen und für manche bleibt am Ende fast nichts übrig.

Warum das Geld erst 2028 fließt

Rechtlich gilt die Mütterrente III ab 1. Januar 2027. Die Rentenversicherung verweist jedoch auf den enormen technischen Aufwand: Mehr als zehn Millionen Rentenbescheide müssen neu berechnet werden, dazu kommen Auswirkungen auf Hinterbliebenenrenten.

Laut Deutscher Rentenversicherung kann die Umsetzung frühestens 2028 erfolgen, weil die Änderung bei mehr als zehn Millionen Renten unter Berücksichtigung aller Rechtsstände eingepflegt werden muss. Auch Hinterbliebenenrenten, Wohngeld und Grundsicherung müssen rückwirkend neu berechnet werden.

Berechtigte bekommen 2028 also nicht nur die laufende erhöhte Rente, sondern zusätzlich eine Nachzahlung für das gesamte Jahr 2027. Bei drei Kindern wären das rein rechnerisch rund 765 Euro, mit den weiteren Rentenanpassungen in der Praxis vermutlich mehr.

Väter profitieren nur, wenn die Erziehungszeiten in ihrer Rentenbiografie eingetragen sind, wer unsicher ist, kann das mit dem Formular V0800 bei der DRV klären lassen.

Was pro Kind dazukommt: rund 21 Euro im Monat

Im Kern schließt die Mütterrente III eine Lücke, die viele Eltern jahrzehntelang benachteiligt hat. Bislang rechnete die Rentenversicherung für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur 30 Monate Erziehungszeit an. Für später geborene Kinder waren es 36 Monate. Mit dem Rentenpaket 2025, das der Bundesrat am 19. Dezember 2025 beschlossen hat, werden die fehlenden sechs Monate auch für ältere Jahrgänge anerkannt.

Konkret bedeutet das: einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind. Mit 1. Juli 2026 steigt der Rentenwert von 40,79 auf 42,52 Euro – damit entspricht ein halber Punkt rund 21,26 Euro brutto monatlich pro Kind. Bei drei vor 1992 geborenen Kindern summiert sich das auf rund 64 Euro im Monat, dauerhaft.

Der Betrag ist ein Rechenwert: Wie hoch das Plus 2028 ausfällt, hängt vom dann geltenden Rentenwert ab. Ein Antrag ist in den meisten Fällen nicht nötig, die Deutsche Rentenversicherung prüft die Ansprüche automatisch.

Mütterrente III auf einen Blick:

– Wer profitiert? Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden (Mütter und Väter)
– Wie viel? Ein halber Rentenpunkt pro Kind, aktuell rund 21,26 Euro im Monat
– Wann kommt das Geld? Auszahlung erst 2028, dann inklusive Nachzahlung für 2027
– Wer zahlt? Der Bund: Die Kosten werden aus Steuermitteln über den Bundeszuschuss erstattet (DRV)
– Antrag nötig? Nein, die Prüfung läuft automatisch – Voraussetzung sind erfasste Erziehungszeiten

Wann das Plus für Neurentner kleiner ausfallen kann

Wer ab dem 1. Januar 2028 in Rente geht, bekommt die Kindererziehungszeit direkt um sechs Monate verlängert. Wer in den entscheidenden Erziehungsmonaten ein Einkommen nahe der Beitragsbemessungsgrenze hatte, bekommt die zusätzlichen Punkte unter Umständen nicht in voller Höhe.

Hintergrund ist § 70 SGB VI: Die kombinierten Entgeltpunkte aus eigenem Einkommen und Kindererziehung dürfen die Bemessungsgrenze nicht übersteigen.

Wo vom Plus netto wenig bleibt: Grundsicherung, Krankenversicherung, Witwenrente

Wer Grundsicherung im Alter oder Wohngeld bezieht, hat von der Mütterrente III oft wenig: Die Erhöhung zählt als Teil der Rente zum Einkommen. Anrechnungsfrei sind laut DRV 100 Euro der Bruttorente plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags, höchstens aber 50 Prozent des Regelsatzes. Ist dieser Höchstfreibetrag schon ausgeschöpft, wird das Plus voll angerechnet. Gerade für Frauen, die das Plus am dringendsten bräuchten, bleibt netto kaum etwas übrig.

Auch eine wenig beachtete KV-Falle: Wer bislang über den Ehepartner kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert ist, darf ein monatliches Einkommen von rund 565 Euro (Stand 2026) nicht überschreiten. Wer durch die Mütterrente III über diese Grenze rutscht, muss plötzlich eigene Krankenversicherungsbeiträge zahlen, was das Rentenplus erheblich auffressen kann.

Auch auf Witwen- und Witwerrenten kann sich die Reform auswirken: Eigene Renteneinkünfte werden ab bestimmten Freibeträgen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, und zwar mit 40 Prozent des Nettoeinkommens über dem Freibetrag (DRV). Das Plus kann die Witwen- oder Witwerrente also teilweise auffressen. Wer betroffen sein könnte, sollte das vor 2028 durchrechnen lassen.

Die Reform bringt Millionen Menschen mehr Geld. Sie zeigt aber auch, wie stark die deutsche Rentenberechnung bis heute von Stichtagen und Geburtsjahrgängen abhängt.