Reform der Witwenrente
Werding will Witwenrente abschaffen: Was das für 4,5 Millionen Frauen heißt
Der Wirtschaftsweise Martin Werding hat Anfang August das Aus der Witwenrente gefordert und will sie durch ein verpflichtendes Rentensplitting ersetzen. Betroffen wären rund 4,5 Millionen Frauen, die derzeit eine Hinterbliebenenrente beziehen. Die Bundesregierung will die Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis Ende 2026 in ein Gesetzespaket überführen – die Witwenrente steht damit erneut auf der Agenda. Bestandsschutz für laufende Bezüge fordern alle Beteiligten.
Was sich seit Juli konkret verbessert hat
Zum 1. Juli 2026 gibt es drei spürbare Verbesserungen für alle Hinterbliebenen:
- Alle gesetzlichen Renten, auch Witwen- und Witwerrenten, steigen um 4,24 Prozent
- Der Freibetrag für zusätzliches Einkommen steigt auf 1.122,53 Euro monatlich (plus rund 238 Euro je Kind)
- Die Zurechnungszeit wird verlängert, das kann die Höhe der großen Witwenrente verbessern
Diese Anpassungen sind bereits beschlossen und gelten ab sofort. Für Bezieherinnen und Bezieher heißt das: Mehr Netto trotz weiter laufender Reformdebatte.
Große und kleine Witwenrente: So funktioniert sie heute
Die Witwen- oder Witwerrente wird nach dem Tod des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners gezahlt. Das System unterscheidet zwei Formen:
- Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird dauerhaft gezahlt, ab 46 Jahren und 6 Monaten (Stand 2026, steigt jährlich um zwei Monate), bei Erwerbsminderung oder mit Kindern
- Die kleine Witwenrente beträgt nur 25 Prozent und ist meist auf 24 Monate befristet. Eigenes Einkommen wird oberhalb von Freibeträgen angerechnet.
Für ältere Frauen mit geringen eigenen Ansprüchen, etwa nach Teilzeit oder Pflegezeiten, ist sie oft ein wichtiger Teil des Einkommens.
Werdings Vorstoß: Warum die Debatte jetzt neu aufflammt
Am 8. August 2026 hat sich Wirtschaftsweiser Martin Werding in einem Interview mit der Rheinischen Post für ein Ende der Witwenrente ausgesprochen. Sie sei „nicht mehr zeitgemäß, weil Frauen heute selbst vorsorgen können“. Als Ersatz schlägt er ein verpflichtendes Rentensplitting vor: „Danach teilen sich die Partner alle in der gemeinsamen Zeit erworbenen Rentenpunkte auf. Solange beide leben, sollte die Rente zudem etwas geringer sein als bisher. Wenn einer stirbt, hat der überlebende Partner dann mehr als die Hälfte.“ Bestandsschutz und Übergangsfristen müssten dabei erhalten bleiben.
Werding warnt zugleich davor, das gesamte Rentenpaket in Frage zu stellen: „Meine Sorge ist, dass die Politik das gesamte Rentenpaket aufschnürt, wenn sie einen Baustein rausnimmt. Dann werden die Reformpläne wie Dominosteine fallen, und der Kanzler kann die große Reform begraben.“
Was Werdings Vorstoß für Frauen konkret heißt
Das Modell wirkt vor allem dann zugunsten der Hinterbliebenen, wenn beide Partner ähnlich verdient haben oder die Frau in der Ehe weniger einzahlte.
Für Witwen, deren verstorbene Männer deutlich mehr verdient haben, kann ein reines Splitting unterm Strich weniger bringen als die heutigen 55 Prozent. Genau diese Gruppe, Frauen mit kleiner eigener Rente nach Teilzeit oder Pflegezeiten, könnte zu den Verlierern der Reform zählen, wenn Übergangsregeln nicht greifen.
Grünen-Gesundheitspolitiker Armin Grau warnte in der politischen Debatte, eine Abschaffung wäre „eine gravierende Verschlechterung vor allem für viele Frauen“.

Rentensplitting als Alternative im Prüfauftrag
Parallel zu den Juli-Verbesserungen läuft eine grundsätzliche Debatte: Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 in Empfehlung 11 ihres Berichts vorgeschlagen, Reformoptionen für die Hinterbliebenenversorgung zu prüfen – darunter ein verpflichtendes Rentensplitting.
Beim Splitting werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Partner zusammengezählt und hälftig aufgeteilt, beide erhalten eigene Ansprüche. Freiwillig ist das schon seit 2002 möglich, genutzt wird es aber kaum: Laut Zahlen aus dem Jahr 2024 haben nur 111 Paare in Deutschland zum Splitting gegriffen. Wer splittet, verzichtet auf die spätere Witwenrente.
Die Deutsche Rentenversicherung hat sich am 11. Juni 2026 mit einem konkreten Rechenbeispiel positioniert: In einer typischen Ehe würde ein Splitting die Ansprüche zwar zwischen den Partnern angleichen, an der Gesamtsumme aber nichts ändern. Auch der Sachverständigenrat hatte bereits in seinem Gutachten 2023/24 empfohlen, die Witwenrente nach Übergangsfristen durch ein verpflichtendes Splitting zu ersetzen.
Das sollten Betroffene jetzt wissen
Wer schon eine Hinterbliebenenrente bezieht, muss keinen plötzlichen Wegfall fürchten. Es gilt die aktuelle Rechtslage, und in der Debatte ist durchgehend von Vertrauensschutz und Übergangsfristen die Rede. Konkret:
- Bestehende Ansprüche bleiben nach allen Vorschlägen unangetastet
- Eine Reform würde wohl nur künftige Ehen betreffen
- Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 beschlossen, die Kommissionsempfehlungen in ein Gesetzespaket zu überführen. Für die Witwenrente bedeutet das aber nur eines: Der Prüfprozess beginnt
Ein Blick auf die eigene Altersvorsorge lohnt dennoch: Renteninformation, Betriebsrente und Ehezeit-Ansprüche zeigen die persönliche Absicherung.
Was für die Zukunft bleibt
Für Betroffene zählt zunächst: Bis ein Gesetz steht, ändert sich an der eigenen Rente nichts. Konkret verbessert sich seit Juli mehr Geld auf dem Konto, die grundsätzliche Reformdebatte bleibt ein Thema für die kommenden Monate.