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Portrait von Großmutter, Enkelin und Mutter am Strand.

Die Mütterrente III: Wann bekommst du eine Nachzahlung?

Rund zehn Millionen Rentner:innen können sich freuen: Mit der Mütterrente III werden Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, auf drei volle Rentenpunkte angehoben – und damit dem Niveau jüngerer Jahrgänge angepasst. Anspruchsberechtigt sind dabei nicht nur Mütter, sondern alle Erziehungsberechtigten.

Der rechtliche Anspruch besteht ab dem 1. Januar 2027, ausgezahlt wird die Nachzahlung aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands jedoch erst 2028. Keine Sorge: Die Zahlungen für das Jahr 2027 erhältst du dann rückwirkend.

Doch Vorsicht: Nicht jede:r erhält den vollen Betrag. Einkommensgrenzen, Anrechnungen bei Hinterbliebenenrenten oder Grundsicherung können den Zuschlag schmälern oder sogar versicherungspflichtig machen. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich automatisch, ein Antrag ist in der Regel nicht nötig. Wer jedoch seine Erziehungszeiten noch nicht erfasst hat, sollte aktiv werden. Prüfe daher genau, wie sich das Plus auf deine individuelle Rentensituation auswirkt.

Rund zehn Millionen Rentner:innen in Deutschland können sich 2028 auf eine Nachzahlung von bis zu 765 Euro freuen. Geschenkt gibt es aber nichts. Vielmehr steckt die letzte Rentenreform und damit die Mütterrente III dahinter. Leider gibt es bei der Nachzahlung außerdem zahlreiche Ausnahmen und für manche bleibt am Ende fast nichts übrig.

Definition: Was ist die Mütterrente III?

Die Mütterrente ist keine eigene Rentenart, sondern ein Zuschlag auf deine monatliche Rente. Sie entsteht dadurch, dass deine Kindererziehungszeiten als sogenannte Beitragszeiten auf dem Rentenkonto gutgeschrieben werden. Für jedes anerkannte Jahr gibt es einen Entgeltpunkt, der deine Rente erhöht. Betroffen sind ausschließlich Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden.

Haben dann auch nur Eltern oder Sorgeberechtigte von älteren Kindern Rentenansprüche? Nein. Denn für später geborene Kinder gilt die volle Anrechnung auf die Rente bereits seit 1992.

Die Mütterrente III ist dabei die dritte und letzte Ausbaustufe dieser Regelung. Sie hebt die Anrechnung für vor 1992 geborene Kinder auf exakt das Niveau an, das jüngere Jahrgänge schon lange haben: Drei volle Rentenpunkte pro Kind.

Gewusst? Mütterrente auch für Väter!

Das Schlagwort Mütterrente stammt aus dem Bundestagswahlkampf 2013 und hat sich seitdem in Medien, Gesellschaft und Politik stark etabliert.

Trotz des vermeintlich eindeutig klingenden Namens haben übrigens auch Väter, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern Anspruch, sofern sie die Erziehung eines Kindes oder mehrerer Kinder überwiegend übernommen haben. Das Geschlecht spielt für deinen Anspruch auf die Mütterrente III rechtlich also keine Rolle.

Mütterrente III: Die letzte finanzielle Lücke wird geschlossen

Das offizielle „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“, wie das Rentenpaket 2025 amtlich heißt, ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Mütterrente III läuft als konkrete Einzelregelung darunter und greift ab dem 1. Januar 2027. Aber warum das Ganze?

Bislang wurden für vor 1992 geborene Kinder nur 30 Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Für jüngere Jahrgänge waren es dagegen 36 Monate. Das wirkt nicht nur auf den ersten Blick unfair, sondern war es auch. Aus diesem Grund handelte die Politik ab 2014 und begann – damals noch mit der Mütterrente I -, die Lücke im Rentenanspruch zu schließen.

Mit der Mütterrente III werden künftig auch die fehlenden sechs Monate nachgeholt. Das heißt, dass am Ende für jedes Kind unabhängig vom Geburtsjahr drei volle Rentenpunkte stehen bleiben. Was genau hinter dem System der Rentenpunkte für Kindererziehung steckt und wie sich das von der allgemeinen Kindererziehungszeit unterscheidet, erklären wir an dieser Stelle.

Mütterrente I, II und III im Vergleich

Über drei Reformstufen und mehr als zehn Jahre hinweg wurde die Lücke zu später geborenen Kindern so in kleinen Schritten geschlossen. Dass sie nun mit der Mütterrente III vollständig wegfällt, ist Grund genug, um an dieser Stelle einen kleinen Vergleich zwischen Mütterrente I, II und III zu ziehen.

Name der ReformGilt seitAnrechnung pro Kind (vor 1992 geboren)
Mütterrente I01. Juli 20142 von 3 Jahren
Mütterrente II01. Januar 20192,5 von 3 Jahren
Mütterrente III01. Januar 20273 von 3 Jahren

Voraussetzungen für die Mütterrente III

Alle Eltern oder Erziehungsberechtigten von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bekommen den Zuschlag der Mütterrente III automatisch in voller Höhe – oder? Leider nein. Es müssen folgende Grundvoraussetzungen für einen Anspruch erfüllt sein:

  • Geburtsjahr des Kindes: Dein Kind ist vor dem 1. Januar 1992 geboren. Für später geborene Kinder gilt bereits seit 1992 die volle Anrechnung.
  • Überwiegender Aufenthalt in Deutschland: Du hast das Kind vorrangig in Deutschland erzogen und dort mit ihm gelebt.
  • Überwiegende Erziehungsleistung: Du hast das Kind im ersten Jahr nach der Geburt überwiegend selbst erzogen. Bei gemeinschaftlicher Erziehung können Eltern per Erklärung bestimmen, wem die Kindererziehungszeit zugeordnet wird.
  • Mindestversicherungszeit: Die allgemeine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren muss erfüllt sein. Kindererziehungszeiten zählen dabei mit. Das bedeutet, dass ein Anspruch so unter Umständen auch ohne eigene Beitragszahlungen durch Erwerbstätigkeit entstehen.
  • Keine feste Einkommensgrenze: Es gibt keine Einkommensgrenze für die Anerkennung an sich, wohl aber eine Beitragsbemessungsgrenze. Liegst du mit eigenem Einkommen und Erziehungszeiten zusammen darüber, wird die Erziehungszeit nur anteilig gutgeschrieben.

Anspruchshöhe: So viel bringt dir die Mütterrente III pro Kind

Ein Rentenpunkt entspricht rechnerisch dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten in einem Jahr. Zum 1. Juli 2026 stieg dieser Wert von 40,79 auf 42,52 Euro monatlich. Die Wertanpassung findet jeweils jährlich zum 01. Juli statt. Mit der Mütterrente III kommt pro vor 1992 geborenem Kind ein halber Punkt hinzu. Das sind aktuell also 21,26 Euro brutto im Monat.

Rechenbeispiele

Hast du ein vor 1992 geborenes Kind, bringt dir die Mütterrente III einen halben Rentenpunkt extra. Das entspricht rund 21,26 Euro mehr Rente im Monat.

Bei zwei Kindern verdoppelt sich das auf einen vollen Punkt – also etwa 42,52 Euro monatlich.

Hast du drei Kinder erzogen? Dann kommen anderthalb Punkte zusammen. Das ergibt dauerhaft rund 63,78 Euro zusätzlich.

Nachzahlung: Anspruch ab 2027, Auszahlung erst 2028

Hinsichtlich der Auszahlung der Mütterrente III könnte etwas Verwirrung entstehen. Dein rechtlicher Anspruch darauf entsteht nämlich bereits zum 1. Januar 2027. Ausgezahlt wird er trotzdem frühestens 2028.

Der Grund dafür? Bürokratie! Die Deutsche Rentenversicherung muss mehr als zehn Millionen Rentenbescheide inklusive Auswirkungen auf die Hinterbliebenenrenten neu berechnen. Die zeitliche Verzögerung Vorlauf begründet die Rentenversicherung deshalb offen mit dem schieren Umfang der Umstellung.

Für dich bedeutet das in der Realität übrigens keinen Verlust. Du bekommst 2028 nicht nur deine laufende Rente, sondern zusätzlich eine rückwirkende Nachzahlung für das komplette Jahr 2027. Bei drei vor 1992 geborenen Kindern kämen so rein rechnerisch rund 765 Euro als einmalige Nachzahlung zusammen.

Diese versteckten Kürzungen solltest du kennen

Nicht jede:r Anspruchsberechtigte:r bekommt die vollen 21,26 Euro pro Kind zusätzlich. Besonders aufpassen müssen Personen, die erst ab dem 1. Januar 2028 in Rente gehen und in den entscheidenden Erziehungsmonaten ein Einkommen nahe der Beitragsbemessungsgrenze hatten. Gemäß § 70 SGB VI dürfen eigene Entgeltpunkte und die aus der Kindererziehung zusammen die Bemessungsgrenze nicht übersteigen. Ein Teil des Zuschlags fällt dann einfach weg. Auf dem Rentenbescheid steht das in der Regel nicht ausdrücklich. Heißt: Du musst selbst nachrechnen oder nachfragen.

Ähnlich unauffällig, aber finanziell relevant ist die Situation bei Grundsicherung im Alter oder Wohngeld. Hier wird dir die Erhöhung grundsätzlich als Einkommen angerechnet. Zwar gibt es dabei einen Freibetrag. Den bekommen laut Sozialverband VdK aber nur Personen, die auf mindestens 33 Beitragsjahre kommen. Vor allem Frauen erreichen diese Hürde oft nicht, weil sie seltener erwerbstätig waren. Bist du bislang kostenfrei über deinen Ehepartner familienversichert, gilt außerdem eine Einkommensgrenze von aktuell rund 565 Euro monatlich. Durch die Mütterrente III könntest du darüber rutschen und wirst damit selbst beitragspflichtig.

Auch auf Witwen- und Witwerrenten kann sich die Reform auswirken: Eigene Renteneinkünfte werden ab bestimmten Freibeträgen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, das Plus kann die Witwen- oder Witwerrente also teilweise auffressen. Wer betroffen sein könnte, sollte das vor 2028 durchrechnen lassen.

Hard facts: Zehn Millionen Menschen profitieren von der Rentenreform

Nachdem du gerade über die Einschränkungen und Ausnahmen der Mütterrente gelesen hast, fragst du dich vielleicht: Wer profitiert eigentlich davon? Laut eigenen Angaben der Deutschen Rentenversicherung könnten rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner von der Reform begünstigt sein. Zur Einordung: Das entspricht etwa jeder fünften Person, die in Deutschland aktuell eine gesetzliche Rente bezieht. Weil Frauen historisch deutlich häufiger die Kindererziehung übernommen haben, profitieren sie auch überproportional stark.

Finanziell schlägt die Reform im Übrigen mit rund 5 Milliarden Euro jährlich zu Buche. Anders als bei der Mütterrente I und II übernimmt der Bund diese Mehrkosten diesmal vollständig über den Bundeszuschuss. Aus der Rentenkasse selbst fließt also kein zusätzliches Geld.

Häufige Fragen zur Mütterrente III

Bundestag und Bundesrat haben die Mütterrente III im Dezember 2025 als Teil des Rentenpakets 2025 endgültig beschlossen. Ab 01. Januar 2027 tritt sie in Kraft.

Die Eltern von nach 1992 geborenen Kinder erhalten von Anfang an drei Rentenpunkte. Für vor 1992 geborene Kinder gleicht die Mütterrente III die letzte fehlende halbe Stufe aus. Somit stehen ab 2027 tatsächlich für alle Geburtsjahrgänge drei volle Punkte pro Kind am Rentenbescheid.

Der Anspruch auf Mütterrente selbst gilt ab dem 01. Januar 2027. Weil die tatsächliche Auszahlung erst 2028 startet, bekommst du dann automatisch auch die Nachzahlung für das gesamte Jahr 2027 rückwirkend ausgezahlt.

Einen Antrag auf Mütterrente III musst du in der Regel nicht stellen. Die Prüfung läuft automatisch. Eine Ausnahme sind vor allem Väter oder andere Erziehungsberechtigte, deren Erziehungszeiten bislang nicht in ihrer eigenen Rentenbiografie erfasst wurden.