Sonderfälle in der Witwenrente: Geschiedene, Wiederheirat & Lebenspartnerschaft
Scheidung, Wiederheirat oder hohe Einkünfte: Das Thema Witwenrente ist komplexer, als viele denken. Nach einer rechtskräftigen Scheidung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente, es sei denn, die Scheidung erfolgte vor dem 1. Juli 1977. Trennung ohne Scheidung oder laufende Verfahren stehen dem Anspruch dagegen nicht im Wege.
Wer erneut heiratet, verliert zwar den Anspruch auf die laufende Witwenrente, erhält aber eine einmalige, steuerfreie Rentenabfindung. Ein bloßes Zusammenleben mit einer neuen Partnerin oder einem neuen Partner hat hingegen keine Auswirkungen. Wichtig: Eigene Einkünfte werden auf die Rente angerechnet. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, droht eine „Nullrente“ – der Anspruch bleibt jedoch bestehen und die Zahlung lebt bei sinkendem Einkommen automatisch wieder auf. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten dieselben Regeln wie für Ehepaare, wobei Männer und Frauen beim Bezug der Hinterbliebenenrente rechtlich gleichgestellt sind.
Getrennt, geschieden, neu verliebt oder sogar wieder verheiratet? Bei der Witwenrente kann der Tag, an dem ein Scheidungsbeschluss rechtskräftig wird, über deinen Anspruch entscheiden. Hier erfährst du, ob auch Geschiedene eine Witwenrente kriegen, wann dein hohes Einkommen die Auszahlung auf null drückt und welche Regeln bei der Witwenrente für Männer und eingetragene Lebenspartner gelten.
Witwenrente nach der Scheidung: Bekommst du noch Geld?
Nach einer rechtskräftigen Scheidung bekommst du in Deutschland beim späteren Tod der anderen Person grundsätzlich keine Witwen- oder Witwerrente. Lebt ihr nur getrennt oder läuft das Scheidungsverfahren beim Todesfall noch, sieht es anders aus: Bis der Scheidungsbeschluss rechtskräftig ist, gilt ihr rentenrechtlich weiter als verheiratet. Erfüllst du die übrigen Voraussetzungen, kann deshalb selbst nach jahrelanger Trennung ein Anspruch bestehen.
Witwenrente nach der Scheidung gibt es nur in alten Fällen
Eine echte Witwenrente nach der Scheidung ist heute die Ausnahme. Sie kommt vor allem infrage, wenn das Scheidungsurteil vor dem 1. Juli 1977 verkündet wurde. Der Grund für dieses Stichdatum: Erst seit Juli 1977 gibt es den Versorgungsausgleich bei einer Scheidung, der Partner:innen einen eigenständigen Rentenanspruch verschafft. Davor musste die Hinterbliebenenrente diese Lücke füllen. Deshalb gilt die Sonderregel bis heute für ältere Scheidungen weiter.
Um diese Witwenrente auch als geschiedene Person zu bekommen:
- darfst du zu Lebzeiten der früheren Partner:in nicht erneut geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben,
- musst du im Jahr vor dem Tod Unterhalt bekommen oder einen Anspruch darauf gehabt haben,
- und die verstorbene Person muss die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Für Scheidungen nach DDR-Recht gelten eigene Übergangsregeln.
Geschieden mit Kind: Witwenrente vs. Erziehungsrente
Wurde eure Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden und erziehst du ein Kind, kann dir nach dem Tod deiner Ex-Partner:in eine Erziehungsrente zustehen. Dafür musst du unverheiratet sein, die fünfjährige Mindestversicherungszeit auf deinem eigenen Rentenkonto erfüllt haben und darfst die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Berücksichtigt werden eigene Kinder und Kinder der verstorbenen Person, in bestimmten Fällen auch Stief- oder Pflegekinder. Normalerweise endet der Anspruch mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Kümmerst du dich um ein Kind, das wegen einer Behinderung nicht selbst für sich sorgen kann, kann die Erziehungsrente länger gezahlt werden.
Das ist aber nicht dasselbe wie eine Witwenrente nach Scheidung: Die Erziehungsrente wird nicht aus dem Rentenkonto deiner verstorbenen Ex-Partner:in berechnet, entscheidend sind deine eigenen Versicherungszeiten und Entgeltpunkte. Ihre Höhe entspricht grundsätzlich einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Liegt dein eigenes Einkommen über dem geltenden Freibetrag, kann das die Auszahlung reduzieren.
Witwenrente und Wiederheirat: Was kriegst du, wenn du nochmal heiratest?
Hast du dich entschieden, noch einmal zu heiraten, endet deine Witwenrente mit Ablauf des Hochzeitsmonats. Für den Monat, in dem du heiratest, bekommst du sie also noch komplett. Eine neue Beziehung, eine Verlobung oder das Zusammenziehen mit deiner Partner:in ändern dagegen nichts. Entscheidend ist erst die rechtsgültige Eheschließung.
In diesem Fall bekommst du aber eine einmalige Rentenabfindung.
- Bei der großen Witwenrente beträgt die Abfindung das 24-fache deiner durchschnittlichen Monatsrente der letzten zwölf Monate, also zwei volle Jahresbeträge.
- Bei der kleinen Witwenrente bekommst du die noch ausstehenden Monatsraten bis zum Ende der 24-Monats-Frist auf einen Schlag ausgezahlt. Für bestimmte Altfälle mit unbefristeter kleiner Witwenrente gelten andere Regeln.
Du musst die Abfindung formlos bei der Rentenversicherung beantragen. Dafür brauchst du die neue Eheurkunde sowie die Versicherungsnummer der verstorbenen Person.
Große vs. kleine Witwenrente
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent des Rentenanspruchs der verstorbenen Person. Du kriegst sie, wenn du entweder das Mindestalter erreicht hast (derzeit 46 Jahre und sechs Monate), erwerbsgemindert bist oder ein Kind unter 18 Jahren erziehst.
Die kleine Witwenrente bekommst du, wenn du keine der Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllst. Sie beträgt 25 Prozent der Rente, die die verstorbene Person bezogen hat oder hätte. Die Zahlung endet spätestens 24 Monate nach dem Sterbemonat.
Für bestimmte Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, gilt noch das alte Recht. Dann kann die kleine Witwenrente unbefristet laufen und die große Witwenrente 60 Prozent betragen.
Die Rentenabfindung ist steuerfrei
Anders als auf deine laufende Witwenrente, die du ganz normal versteuerst, musst du auf die Rentenabfindung bei Wiederheirat keine Steuern zahlen. Eine zweite Abfindung gibt es übrigens nicht, auch wenn du ein weiteres Mal heiraten solltest: Die Rentenabfindung gibt es grundsätzlich nur bei der ersten Wiederheirat in deinem Leben.
Kann deine frühere Witwenrente wieder aufleben?
Endet deine neue Ehe durch Scheidung, Aufhebung oder den Tod deiner Partner:in, kannst du die Witwenrente aus der vorherigen Ehe erneut beantragen. Die Rentenversicherung nennt sie dann „Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten“. Stellst du den Antrag innerhalb von zwölf Kalendermonaten, kann die Zahlung ab dem Monat nach dem Ende der neuen Ehe beginnen.
Bekommst du aus deiner letzten Ehe eine weitere Hinterbliebenenrente, eine Versorgung oder Unterhalt, rechnet die Rentenversicherung diese Ansprüche auf die frühere Witwenrente an. Zwei Witwenrenten werden also nicht einfach addiert. Endet die neue Ehe innerhalb des durch die Abfindung abgedeckten Zeitraums, kann die Rentenversicherung außerdem einen Teil der Abfindung einbehalten, damit du für dieselben Monate nicht doppelt Geld bekommst.
Keine Witwenrente wegen zu hohem Einkommen
Eine feste Einkommensgrenze, ab der niemand mehr Witwenrente bekommt, gibt es nicht. Wie viel du verdienen kannst, hängt von der Höhe deiner Witwenrente, der Einkommensart und möglichen Kinderfreibeträgen ab.
Seit dem 1. Juli 2026 liegt der monatliche Freibetrag bei 1.122,53 Euro. Für jedes Kind kommen 238,11 Euro dazu. Vom anrechenbaren Nettoeinkommen über dem Freibetrag zieht die Rentenversicherung pauschal 40 Prozent von deiner Witwenrente ab.
Es kann also passieren, dass am Ende wegen deinem eigenen hohen Einkommen gar keine Witwenrente mehr bei dir ankommt. Man nennt das im Rentenjargon „Nullrente“: Dieser Fall betrifft aktuell rund 538.000 Menschen in Deutschland.
Dein grundsätzlicher Anspruch geht dadurch aber nicht verloren: Sinkt dein Einkommen später (zum Beispiel, weil du in Teilzeit gehst, deinen Job verlierst oder selbst in Rente gehst), lebt die Zahlung automatisch wieder auf.
Wichtig ist, dass du jede relevante Änderung deines Einkommens der Rentenversicherung melden. Verschweigst du eine Gehaltserhöhung und die Rentenversicherung zahlt trotzdem weiter, drohen später Rückforderungen für die Überzahlung.
Bekommen auch Männer Witwenrente?
Ja, und zwar genau nach demselben Prinzip wie Frauen. Der Begriff „Witwenrente“ ist umgangssprachlich, für Männer heißt es Witwerrente. Oder man sagt einfach Hinterbliebenenrente.
Das für Männer und Frauen dieselben Regelungen gelten, war aber nicht immer so: Bis Ende 1985 bekamen Witwer nur dann eine Rente, wenn ihre verstorbene Ehefrau überwiegend den Familienunterhalt bestritten hatte. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erzwang die Änderung, zum 1. Januar 1986 trat das Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz in Kraft und stellte Männer und Frauen gleich.
Dieselbe Reform, die Männern die Witwerrente brachte, führte auch die Einkommensanrechnung ein. Bei Witwen, die ein eigenes Einkommen hatten, wurde das vorher noch nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Um die Gleichstellung zu finanzieren, wurden der Freibetrag und die 40-Prozent-Regel beschlossen.
Das Männer häufiger unter den sogenannten „Nullrentnern“ sind (also keine Witwenrente ausgezahlt bekommen) liegt einfach daran, dass ihr eigenes Einkommen im Schnitt höher liegt.
Eingetragene Lebenspartnerschaft und Witwenrente: Welche Regeln gelten?
Wenn du beim Tod deiner Partner:in in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hast, gelten für dich grundsätzlich dieselben Regeln wie für verheiratete Paare. Du kannst also eine kleine oder große Witwenrente bekommen. Auch bei der Mindestdauer, der Rentenhöhe, der Einkommensanrechnung und einer späteren Wiederheirat macht die Rentenversicherung keinen Unterschied.
Wichtig ist das Wort „eingetragen“: Gemeint ist ein rechtlich begründeter Personenstand, nicht einfach eine feste Beziehung oder ein gemeinsamer Haushalt. In Deutschland konnten gleichgeschlechtliche Paare diesen Status bis zum 30. September 2017 wählen. Neue eingetragene Lebenspartnerschaften sind seit Einführung der Ehe generell nicht mehr möglich, bereits bestehende Lebenspartnerschaften bleiben aber gültig.
Wandelt ihr eure Lebenspartnerschaft in eine Ehe um, beginnt die Jahresfrist, die für eine Witwenrente wichtig ist, nicht von vorn: Die Rentenversicherung zählt ab dem Tag, an dem ihr die Lebenspartnerschaft begründet habt. Wart ihr zum Beispiel seit 2014 eingetragene Lebenspartner:innen und heiratet 2026, gilt eure Verbindung rentenrechtlich seit 2014.
Fazit: Die Ausnahme kennt ihre eigenen Regeln
Männer kriegen Witwenrente, eingetragene Lebenspartner:innen auch. Nach einer Scheidung gibt es die Hinterbliebenrente dagegen nur in Ausnahmefällen.
Ob du Witwenrente bekommst, hängt aber auch vom Zeitpunkt der Scheidung, Kindern und einer neue Ehe ab. Dein eigenes Einkommen entscheidet zudem, ob du überhaupt eine Witwenrente ausgezahlt kriegst.
Gerade nach einer Wiederheirat, einer Scheidung oder bei einer deutlichen Einkommensänderung solltest du dich schnell bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Sie kann dir sagen, welche Regel in deinem konkreten Fall greift.
FAQ: Witwenrente, Scheidung, Wiederheirat & Lebenspartnerschaft
Ja, eine Trennung allein schließt die Witwenrente nicht aus. Wart ihr beim Todesfall noch rechtsgültig verheiratet und erfüllst du die weiteren Voraussetzungen, kannst du auch nach jahrelangem Getrenntleben Witwenrente bekommen.
Nein. Eine neue Beziehung, ein gemeinsamer Haushalt oder eine Verlobung verändern deinen Anspruch nicht. Die Witwenrente endet erst, wenn du erneut heiratest oder eine rechtlich gleichgestellte Lebenspartnerschaft eingehst.
Ja. Endet deine neue Ehe durch Scheidung, Aufhebung oder den Tod deiner Partner:in, kannst du die frühere Witwenrente erneut beantragen. Stellst du den Antrag innerhalb von zwölf Kalendermonaten, kann die Zahlung ab dem Monat nach dem Ende der neuen Ehe beginnen.
Zwei Ansprüche können zusammentreffen, komplett addiert werden die Renten aber nicht. Eine Hinterbliebenenrente, Versorgung oder ein Unterhaltsanspruch aus deiner letzten Ehe wird auf die wiederaufgelebte Witwenrente aus der früheren Ehe angerechnet.
Ja, wenn dein Anspruch weiterbesteht und nur die Auszahlung wegen deines Einkommens auf null gesunken ist. Verdienst du mindestens zehn Prozent weniger, kann die Rentenversicherung das aktuelle Einkommen berücksichtigen. Teile die Veränderung deshalb möglichst schnell mit.
Dann hast du grundsätzlich Anspruch auf eine neue Witwenrente aus der zweiten Ehe. War die Rente aus der ersten Ehe höher, weil dein erster Partner mehr eingezahlt hat, wird sie unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannte Rente nach dem vorletzten Ehegatten weitergezahlt. Eine zweite Rentenabfindung bekommst du aber nicht, die gibt es nur einmal im Leben.