Witwenrente: Wie hoch sie ist und wer Anspruch hat
Der Verlust des Partners bringt neben dem emotionalen Schmerz auch bürokratische Hürden mit sich. Die Hinterbliebenenrente soll finanzielle Lücken schließen, doch der Anspruch ist an klare Bedingungen geknüpft: Du musst verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gewesen sein und der Partner muss die fünfjährige Wartezeit in der Rentenversicherung erfüllt haben. Eine Wiederheirat beendet den Anspruch.
Man unterscheidet zwischen der kleinen Rente (25 Prozent, max. zwei Jahre) und der großen Rente (55 Prozent, unbefristet). Letztere greift bei Erreichen eines Mindestalters, Erwerbsminderung oder bei der Kindererziehung. Wichtig: Die Witwenrente wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei der Rentenversicherung beantragt werden. Eigenes Einkommen – wie Gehalt oder eine eigene Rente – wird ab einem Freibetrag von 1.122,53 Euro netto angerechnet. Gerüchte um eine Abschaffung der Witwenrente sind aktuell unbegründet, auch wenn über mögliche Reformen diskutiert wird.
Den Partner oder die Partnerin zu verlieren, ist eigentlich schlimm genug. Hinterbliebene müssen sich direkt im Anschluss aber noch mit einer großen Zusatzbelastung herumschlagen: Sterbeurkunde, Bank, Versicherung und dazu die Frage, wie es weitergeht. Die Witwenrente bzw. Hinterbliebenenrente in Deutschland soll helfen, zumindest finanzielle Lücken aufzufangen. Aber wer hat Anspruch, wie viel kommt wirklich bei dir an – und wird die Witwerente demnächst vielleicht ganz gestrichen? Wir sagen dir, womit du rechnen kannst.
Wer bekommt Witwenrente?
In Deutschland hast du grundsätzlich Anspruch auf Witwenrente, wenn dein:e Ehepartner:in oder eingetragene:r Lebenspartner:in stirbt. Die folgenden Voraussetzungen müssen allerdings gegeben sein:
- Ihr müsst verheiratet sein oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben. Unverheiratete Paare erhalten keine Witwenrente, auch wenn sie viele Jahre zusammengelebt haben.
- Die verstorbene Person muss die fünfjährige Mindestversicherungszeit (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt oder bereits eine gesetzliche Rente bezogen haben.
- Eure Ehe oder Lebenspartnerschaft muss in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben. Stirbt dein Partner oder deine Partnerin durch einen Unfall, entfällt diese Frist.
- Du darfst nicht wieder geheiratet haben. Sobald du den Bund der Ehe erneut eingehst, endet deine Witwenrente. Dafür bekommst du einmalig eine Rentenabfindung als Startkapital.
Unter einem Jahr verheiratet?
Wart ihr kürzer als ein Jahr verheiratet, vermutet die Rentenversicherung eine sogenannte Versorgungsehe – also dass ihr vor allem geheiratet habt, damit du eine Witwenrente bekommst. Diese Vermutung kannst du widerlegen, zum Beispiel indem du nachweist, dass dein:e Partner:in durch eine plötzliche Krankheit gestorben ist und ihr auch vorher schon viele Jahre zusammen wart.
Große und kleine Witwenrente: Der Unterschied
Wichtig zu wissen ist, dass es eine „große“ und eine „kleine“ Witwenrente gibt. Sie unterscheiden sich vor allem in der Höhe und der Dauer der Leistungen. Welche davon du bekommst, entscheiden dein Alter, deine Gesundheit und die Frage, ob du Kinder erziehst.
| Kleine Witwenrente | Große Witwenrente | |
|---|---|---|
| Höhe | 25 % der Rente des Verstorbenen | 55 % (60 % nach altem Recht) |
| Voraussetzung | unter Mindestalter, nicht erwerbsgemindert, kein Kind | Mindestalter erreicht oder erwerbsgemindert oder Kind unter 18 |
| Dauer | maximal 2 Jahre (unbefristet nach altem Recht) | unbefristet |
Die große Witwenrente
Die große Witwenrente liegt nach neuem Recht bei 55 Prozent der Rente der verstorbenen Person und hat keine feste Laufzeit. Du bekommst sie, sobald mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft:
- Du hast das Mindestalter erreicht (2026 liegt es bei 46 Jahren und sechs Monaten, es steigt schrittweise bis 2029 auf 47 Jahre).
- Du bist erwerbsgemindert.
- Du erziehst ein eigenes Kind oder ein Kind der verstorbenen Person (unter 18 Jahren).
Ein Sonderfall: Wenn die versicherte Person vor 2002 gestorben ist, ihr vor 2002 geheiratet habt und mindestens ein:e Partner:in vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gilt das alte Recht. Dann bekommst du 60 statt 55 Prozent und ein großer Teil deiner sonstigen Einkünfte wird nicht angerechnet (dazu weiter unten mehr).
Die kleine Witwenrente
Die kleine Witwenrente bekommst du, wenn du das Mindestalter für die große Variante noch nicht erreicht hast, nicht erwerbsgemindert bist und kein minderjähriges Kind erziehst. Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent und wird nach neuem Recht höchstens zwei Jahre lang gezahlt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass du dann wieder selbst für dich sorgen kannst.
Kann die kleine Witwenrente zur großen Witwenrente werden?
Ja. Erreichst du die Altersgrenze, während du noch die kleine Witwenrente bekommst, leitet die Rentenversicherung den Wechsel grundsätzlich selbst ein. Ist die kleine Witwenrente bereits ausgelaufen, musst du die große Witwenrente neu beantragen. Entscheidend ist dabei die Altersgrenze, die für das Todesjahr gilt. Bei einem Todesfall im Jahr 2026 sind das 46 Jahre und sechs Monate. Dein Alter zum Zeitpunkt der Verwitwung legt die Rentenart nicht dauerhaft fest.
Wie hoch ist die Witwenrente?
Wie viel Witwenrente du bekommst, richtet sich also nach der gesetzlichen Rente deines Partners oder deiner Partnerin.
Ein einfaches Beispiel: Die verstorbene Person bekam 1.800 Euro brutto gesetzliche Rente im Monat.
| Rentenart | Rechnung | Witwenrente brutto |
|---|---|---|
| Kleine Witwenrente | 1.800 Euro × 25 Prozent | 450 Euro |
| Große Witwenrente nach neuem Recht | 1.800 Euro × 55 Prozent | 990 Euro |
| Große Witwenrente nach altem Recht | 1.800 Euro × 60 Prozent | 1.080 Euro |
Der errechnete Betrag ist allerdings nur der Basiswert. Wie hoch deine Witwenrente wirklich ausfällt, hängt auch von möglichen Abschlägen und deinem eigenen Einkommen ab. Ein Kindererziehungszuschlag kann sie erhöhen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuelle Steuern werden noch abgezogen.
Was, wenn der Partner noch gearbeitet hat?
War dein:e Partner:in beim Tod noch nicht in Rente, wird die Rechnung etwas komplizierter. Dann ermittelt die Rentenversicherung individuell, welchen Rentenanspruch die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes hatte. Dafür verwendet sie die sogenannte Zurechnungszeit.
Die Rentenversicherung tut so, als hätte dein:e Partner:in bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet. 2026 liegt diese Grenze bei 66 Jahren und drei Monaten. Stirbt dein Partner oder deine Partnerin vor dem 65. Geburtstag, gibt es einen Abschlag: Pro fehlenden Monat sinkt die Basis um 0,3 Prozent. Der maximale Abschlag ist auf 10,8 Prozent gedeckelt.
Hatte die Person vor ihrem Tod eine vorgezogene, gekürzte Rente bezogen, fließt der entsprechende Abschlag ebenfalls in deine Hinterbliebenenrente ein.
So hoch ist die durchschnittliche Witwenrente in Deutschland
Mehr als fünf Millionen Deutsche erhalten eine Hinterbliebenenrente. Beim durchschnittlichen Rentenzahlbetrag zeigen sich aber so einige Unterschiede: Witwen bekamen Ende 2024 bundesweit 793 Euro im Monat, Witwer 439 Euro.
In der Grafik siehst du, wie die Witwenrente verteilt ist.
Freibetrag bei Witwenrente: Was ist mit Rente, Gehalt und Betriebsrente?
Bekommst du neben der Witwenrente eine eigene Rente, ein Gehalt oder eine Betriebsrente, wird das grundsätzlich mit angerechnet – allerdings nicht ab dem ersten Euro. Erst wenn dein zusätzliches Einkommen über einen bestimmten Freibetrag steigt, kürzt die Rentenversicherung die Witwenrente. Die Witwenrente soll ja nur ergänzen und nicht dein eigenes Gehalt ersetzen.
Dieser Freibetrag liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1.122,53 Euro netto im Monat, errechnet aus dem 26,4-Fachen des aktuellen Rentenwerts (42,52 Euro). Erziehst du ein Kind mit Anspruch auf Waisenrente, kommen pro Kind 238,11 Euro dazu.
Dein Einkommen bis zum Freibetrag wird nicht angerechnet. Nur von dem Betrag, der darüber liegt, werden 40 Prozent abgezogen. Liegt dein anrechenbares Einkommen also zum Beispiel 100 Euro über dem Freibetrag, sinkt deine Witwenrente um 40 Euro.
Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selbst Rente beziehe?
Beim eigenen Einkommen schaut die Rentenversicherung nicht nur auf dein Gehalt. Nach neuem Recht zählen fast alle Einkommensarten, darunter:
- Gehalt und Einkommen aus selbstständiger Arbeit
- Arbeitslosengeld I, Krankengeld und die eigene gesetzliche Rente
- Betriebsrenten und bestimmte private Renten
- Zinsen, Miet- und Pachteinnahmen sowie bestimmte Verkaufsgewinne
- Elterngeld und vergleichbare Einkünfte aus dem Ausland
Für die meisten steuerfreien Einnahmen gelten Ausnahmen. Fällt deine Witwenrente unter das alte Recht, wird ebenfalls deutlich weniger angerechnet. Teile der Rentenversicherung deshalb neue oder veränderte Einkünfte zeitnah mit: Sie prüft, was in deinem Fall zählt.
Was wird mir abgezogen, wenn ich Witwenrente kriege?
Die Rentenversicherung berechnet aus deinem Brutto ein eigenes, pauschales Nettoeinkommen. Dafür zieht sie je nach Einkommensart einen festgelegten Prozentsatz ab. Der errechnete Wert dient dazu, die mögliche Kürzung deiner Witwenrente zu bestimmen (Modellrechnung). Bei Betriebsrenten und einigen weiteren Einkommensarten gelten eigene Pauschalen und Ausnahmen.
| Einkommensart | Pauschaler Abzug für die Rechnung |
|---|---|
| Arbeitslohn aus einer normalen abhängigen Beschäftigung | meist 40 Prozent |
| Eigene gesetzliche Rente mit Beginn ab 2011 | 14 Prozent |
| Eigene gesetzliche Rente mit Beginn vor 2011 | 13 Prozent |
| Gewinn aus selbstständiger Arbeit | 39,8 Prozent |
| Kapitalerträge und Einkünfte aus Vermietung | grundsätzlich 25 Prozent |
Rechenbeispiel
Dein:e verstorbene:r Partner:in bekam 1.800 Euro gesetzliche Rente im Monat. Deine große Witwenrente liegt nach neuem Recht bei 55 Prozent, zunächst also bei 990 Euro brutto. Zusätzlich erhältst du eine eigene Altersrente von 1.600 Euro brutto, die nach 2010 begonnen hat.
Für die Einkommensanrechnung zieht die Rentenversicherung von deiner eigenen Rente pauschal 14 Prozent ab. Rechnerisch bleiben 1.376 Euro. Das sind 253,47 Euro mehr als der Freibetrag von 1.122,53 Euro. Davon werden 40 Prozent, also 101,39 Euro, auf deine Witwenrente angerechnet.
Nach dem Sterbevierteljahr sinkt deine Witwenrente damit von 990 Euro auf 888,61 Euro brutto. Zusammen mit deiner eigenen Rente bekommst du 2.488,61 Euro brutto im Monat. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehen davon noch ab. Abhängig von deinen gesamten Einkünften können außerdem Steuern anfallen.
Ab wann und wie lange wird Witwenrente gezahlt?
Hat dein Partner bereits Rente bekommen, startet die Witwenrente im Monat nach dem Todesmonat. Für den Todesmonat selbst wird noch die bisherige Rente der verstorbenen Person gezahlt. War dein Partner noch nicht in Rente, kann dein Anspruch bereits am Todestag beginnen.
Die kleine Witwenrente läuft nach neuem Recht höchstens 24 Kalendermonate nach dem Todesmonat. Für die große Witwenrente gibt es keine feste Höchstdauer.
Was ist das Sterbevierteljahr?
Das Sterbevierteljahr umfasst die drei Kalendermonate nach dem Todesmonat. Es beginnt nicht am Todestag, sondern läuft über drei komplette Kalendermonate. Stirbt dein Partner beispielsweise im Juli, zählen August, September und Oktober dazu.
In dieser Zeit bekommst du kurzzeitig statt 25 oder 55 Prozent des Rentenanspruchs ganze 100 Prozent. Dein eigenes Einkommen wird dabei noch nicht angerechnet.
Wird die Witwenrente 2026 abgeschafft?
Die Verunsicherung bei diesem Thema geht auf die Alterssicherungskommission zurück, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde und am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen übergeben hat. Empfehlung 11 fordert, Reformoptionen für die Hinterbliebenenversorgung zu prüfen, angepasst an veränderte Lebensmodelle. Bislang ist das aber noch kein neuer Gesetzentwurf: Aktuell gibt es die Witwenrente weiterhin, alles weitere wären Spekulationen.
Und was ist mit dem Rentensplitting?
Das Rentensplitting gibt es seit 2002 als freiwillige Alternative: Ehepartner:innen teilen sich die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte je zur Hälfte auf. Wer sich dafür entscheidet, verzichtet aber komplett auf die Witwenrente.
Rentensplitting lohnt sich vor allem dann, wenn du im Alter selbst andere hohe Einkünfte hast oder haben wirst: Die würden deine Witwenrente ja deutlich schmälern. Du hast nach dem Tod deines Partners bzw. deiner Partnerin die Option, dich zwischen beiden Optionen zu entscheiden. Allerdings nur einmal: Deine Meinung ändern kannst du später nicht mehr.
Aktuell wird diskutiert, ob dieses Modell zur Pflicht werden könnte, vor allem für jüngere Jahrgänge. Auch hier gibt es aber im Moment noch keinen Gesetzentwurf.
Witwenrente beantragen
Witwenrente wird nicht automatisch gezahlt. Du musst sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Das geht online, schriftlich oder mit Unterstützung einer Beratungsstelle. Auch eine Vertrauensperson mit Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann das übernehmen.
Diese Unterlagen brauchst du:
- Deinen Personalausweis
- Angaben zu deinem Einkommen und deiner Krankenversicherung
- Deine Bankverbindung
- Deine Rentenversicherungsnummer und die der verstorbenen Person
- Die Sterbeurkunde
- Eure Heiratsurkunde
- Die Rentenunterlagen oder -mitteilungen der verstorbenen Person
Lass dir mit dem Antrag nicht zu viel Zeit: Die Witwenrente wird für höchstens zwölf Kalendermonate rückwirkend zum Antragsmonat gezahlt. Wartest du länger, kann dir Geld entgehen. Noch mehr hilfreiche Infos rund um die Hinterbliebenenrente findest du in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.
Schneller Vorschuss fürs Sterbevierteljahr
Hat dein Partner bereits Rente bekommen, kannst du innerhalb von 30 Tagen beim Renten Service der Deutschen Post einen Vorschuss beantragen. Dafür reicht erst einmal die Sterbeurkunde. Ausgezahlt wird grundsätzlich das Dreifache der zuletzt gezahlten Monatsrente. Der Betrag wird später mit deiner Witwenrente verrechnet. Für die endgültige Berechnung reichst du den formellen Rentenantrag bei der Rentenversicherung nach.
FAQ: Anspruch & Höhe Witwenrente
60 Prozent gibt es nur für die große Witwenrente nach altem Recht. Das gilt, wenn die versicherte Person vor 2002 gestorben ist. Es greift auch, wenn ihr vor 2002 geheiratet habt und mindestens eine Person vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Nach neuem Recht beträgt die große Witwenrente 55 Prozent.
Nein. Anspruch haben ausschließlich Ehepartner:innen und eingetragene Lebenspartner:innen. Wie lange und wie eng ihr zusammengelebt habt, spielt keine Rolle: ohne Trauschein oder eingetragene Partnerschaft gibt es keine Witwenrente.
Witwenrente wird nicht automatisch gezahlt, du musst sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Hatte dein Partner oder deine Partnerin schon eine eigene Rente, kannst du zusätzlich innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod einen Vorschuss beim Renten-Service der Deutschen Post beantragen, in Höhe von drei Monatsrenten. Stellst du den regulären Antrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Todesfall, zahlt die Rentenversicherung rückwirkend bis zum Todestag. Danach gibts die Rente erst ab dem Monat der Antragstellung.
Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem du erneut heiratest. Als Ausgleich bekommst du einmalig eine Rentenabfindung: bei der großen Witwenrente zwei Jahresbeträge, bei der kleinen den noch nicht verbrauchten Restbetrag bis zum Ende der Laufzeit. Die Abfindung musst du separat beantragen.
Ja. Betriebsrenten zählen zu den Einkommensarten, die oberhalb des Freibetrags zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet werden, genau wie Gehalt oder eine eigene gesetzliche Rente. Wie hoch der Pauschalabzug vorab ausfällt, hängt von der Art deiner Betriebsrente ab. Genaue Zahlen bekommst du bei deinem Rentenversicherungsträger.
Die Erziehungsrente ist für Geschiedene gedacht: Stirbt dein:e Ex-Partner:in und du erziehst ein gemeinsames minderjähriges Kind, kannst du sie beantragen, obwohl du nach einer Scheidung normalerweise keinen Anspruch auf Witwenrente mehr hast. Sie berechnet sich aus deinem eigenen Rentenkonto und entspricht der Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente.
Grundsätzlich zählt auch ein Minijob als eigenes Einkommen. Die Minijobgrenze von 603 Euro im Monat liegt 2026 allerdings unter dem Freibetrag von 1.122,53 Euro. Ein Minijob allein kürzt deine Witwenrente daher normalerweise nicht. Bekommst du zusätzlich eine eigene Rente oder hast weitere Einkünfte, kann die Rechnung anders aussehen.
Nein, Stand Juli 2026 ist die Witwenrente nicht abgeschafft. Die Alterssicherungskommission empfiehlt allerdings, verschiedene Reformmöglichkeiten zu prüfen. Einen konkreten Vorschlag hat sie ausdrücklich noch nicht vorgelegt. Die Bundesregierung plant bis Ende 2026 ein Rentenpaket. Bis daraus ein beschlossenes Gesetz wird, gelten die bisherigen Regeln weiter.