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Lächelnde Frau im Business-Outfit liest Dokumente in einem modernen Büro.

Verbeamtung: Dein Weg zum lebenslangen Beamtenstatus

Du willst Beamt:in werden? Der Weg zur Verbeamtung in Deutschland dauert in der Regel ein paar Jahre. Aber nicht immer führt er klassisch über Ausbildung, duales Studium oder Referendariat: Manchmal ist sogar ein Direkt- oder Quereinstieg zum Beamtentum möglich. Wir sagen dir, wie das Ganze abläuft, welche Berufe für eine Verbeamtung infrage kommen und wie du Beamt:in auf Lebenszeit wirst.

Was heißt eigentlich Verbeamtung?

Zum Beamten oder zur Beamtin wirst du offiziell ernannt. Bei der Verbeamtung bekommst du eine Ernennungsurkunde überreicht. Ab diesem Moment gilt für dich ein anderes Regelwerk als für den Rest der Arbeitswelt. Einen Arbeitsvertrag, wie du ihn vielleicht aus der freien Wirtschaft kennst, haben Beamt:innen nicht.

Als Beamt:in stehst du in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, das deutlich enger ist als das „normale“ Verhältnis zu einem Arbeitgeber. Du schuldest dem Dienstherrn (so heißt der Arbeitgeber in der Beamtensprache) deine volle Arbeitskraft und Loyalität. Der Dienstherr schuldet dir im Gegenzug eine lebenslange Versorgung. Diese besondere Fürsorge- und Versorgungspflicht wird Alimentationsprinzip genannt.

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Verbeamtung

  • deutsche Staatsangehörigkeit (oder EU-Bürger:in)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Überschuldung)
  • bestandene Gesundheitsprüfung
  • ggf. Alter unterhalb des Altersgrenze
  • Verfassungstreue
  • Eignungstest und Vorbereitungsdienst
  • je nach Qualifikation kommen unterschiedliche Laufbahnen infrage

Mehr erfährst du in unserem Artikel über die Vorraussetzungen für eine Verbeamtung

Welche Berufe werden verbeamtet?

Das Grundgesetz sieht den Beamtenstatus für hoheitliche Aufgaben und bestimmte Tätigkeiten vor, die der Sicherung von Bund, Ländern, Kommunen und dem öffentlichen Leben dienen: also zum Beispiel da, wo jemand im Namen der deutschen Regierung entscheidet, kontrolliert, urteilt oder für Sicherheit sorgt. Dazu gehören unter anderem Polizei, Justiz, Zoll, Steuerverwaltung, Feuerwehr, Schule und ein großer Teil der öffentlichen Verwaltung.

Die folgende Tabelle zeigt typische Berufe, die oft verbeamtet werden oder in denen eine Verbeamtung im öffentlichen Dienst grundsätzlich möglich ist.

Ein Hinweis: Die kununu Gehaltsdaten beziehen sich auf den jeweiligen Jobtitel und können daher auch Angaben von nicht verbeamteten Beschäftigten enthalten.

Nicht jeder im öffentlichen Dienst ist verbeamtet

Ein Job im öffentlichen Dienst bringt nicht automatisch eine Verbeamtung mit sich: Nur ungefähr ein Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst hat einen Beamtenstatus. Die Stelle muss dafür vorgesehen sein, du musst die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und dich im Auswahlverfahren durchsetzen. Welche Regeln genau gelten, hängt vom Dienstherrn, der Laufbahn und teilweise auch vom Bundesland ab.

BerufMögliche DienstherrenDurchschnittsgehalt
Lehrer:inLand52.200 €
Polizeibeamt:inBund, Land43.900 €
Finanzbeamt:inBund, Land59.500 €
Zollbeamt:in Bund46.700 €
Feuerwehrbeamt:in Land, Kommune, teils Bund52.200 €
Vermessungsingenieur:in Bund, Land, Kommune46.900 €
Staatsanwält:inBund, Land64.400 €
Verwaltungsfachangestellte:rBund, Land, Kommune42.100 €
Justizvollzugsbeamt:inLand41.800 €
Diplomat:in Bund 65.300 €
IT-Fachkraft im öffentlichen DienstBund, Land, Kommune63.700 €

Ausnahmen bei den Beamten-Berufen

Nicht überall, wo Staat draufsteht, sind automatisch Beamt:innen drin. Während Staatsanwält:innen klassisch zu den Beamt:innen gehören, sind Richter:innen genau genommen keine. Sie sind in ihren Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Auch Soldat:innen haben ein eigenes Statusverhältnis, deshalb zählt das Statistische Bundesamt sie getrennt. Notar:innen sind laut Bundesnotarordnung „unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes“, obwohl sie hoheitliche Pflichten erfüllen. Das Bundesverfassungsgericht hat im September 2025 bestätigt, dass sie gar nicht zum öffentlichen Dienst gehören.

Bei manchen Berufen, die früher verbeamtet wurden, hat sich die Lage geändert. Bei der Post und der Telekom arbeiten zwar momentan noch Zehntausende Beamt:innen: Seit der Privatisierung 1995 werden bei den Nachfolgeunternehmen aber keine neuen Beamtenverhältnisse mehr begründet. Die Deutsche Post rechnet damit, dass die letzten verbeamteten Beschäftigten bis 2043 in den Ruhestand gehen. Dann hat sich das Thema Postbeamt:innen erledigt.

Die Laufbahngruppen bei Beamt:innen

Im Beamtenrecht gibt es sogenannte Laufbahngruppen. Sie ordnen Beamtenstellen nach Qualifikation und Verantwortung ein. Beim Bund gibt es den einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Einige Bundesländer nutzen inzwischen andere Bezeichnungen.

Prinzipiell kannst du mit jedem Schulabschluss verbeamtet werden. Dein Abschluss und deine berufliche Qualifikation entscheiden allerdings, welcher Weg für die Verbeamtung infrage kommt.

  • Eine Berufsausbildung kann beim Bund je nach Stelle den Zugang zum einfachen oder mittleren Dienst eröffnen
  • Ein Bachelor führt typischerweise zum gehobenen Dienst
  • Ein Master oder ein gleichwertiger Abschluss öffnen die Türen zum höheren Dienst

Wichtig: Die Laufbahngruppe und die Besoldungsgruppe sind nicht dasselbe. Die Laufbahn beschreibt deinen Karriereweg, die Besoldungsgruppe bestimmt deine Bezahlung als Beamt:in.

LaufbahngruppeTypische VoraussetzungÜblicher EinstiegBeispiele für AufgabenBesoldung beim Bund
Einfacher Dienst (heute eher selten)Hauptschulabschluss plus Ausbildung oder VorbereitungsdienstAusbildung oder kurzer VorbereitungsdienstService, Betrieb, unterstützende Tätigkeitenca. A3–A6
Mittlerer Dienstmeist Realschulabschluss; teils Hauptschulabschluss plus AusbildungAusbildung oder VorbereitungsdienstSachbearbeitung, Verwaltung, Vollzugca. A6–A9
Gehobener Dienstmeist Fachabitur oder Abiturduales Studium oder passender Bachelorabschlussanspruchsvolle Sachbearbeitung, Projekte, erste Führungsaufgabenca. A9–A13
Höherer DienstMaster oder gleichwertiger AbschlussReferendariat, Vorbereitungsdienst oder BerufserfahrungFach- und Grundsatzarbeit, Strategie, Leitungca. A13–A16

Wie läuft eine Verbeamtung ab?

Der klassische Weg führt über einen Vorbereitungsdienst: zum Beispiel im Rahmen einer Ausbildung, eines dualen Studiums oder eines Referendariats. In dieser Zeit bist du meist Beamt:in auf Widerruf und legst am Ende eine Staats- oder Laufbahnprüfung ab.

Der genaue Ablauf einer Verbeamtung unterscheidet sich aber je nach Bund, Bundesland, Behörde und Laufbahn. Normalerweise bewirbst du dich auf eine entsprechend ausgeschriebene Stelle oder für einen Vorbereitungsdienst.

Der Prozess läuft typischerweise so ab:

  1. Bewerbung: Du bewirbst dich für einen Vorbereitungsdienst, eine Beamtenstelle oder einen geeigneten Direkteinstieg.
  2. Auswahlverfahren: Die Behörde prüft deine Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Je nach Stelle folgen dann Tests, Gespräche oder ein Assessment-Center.
  3. Prüfung der Voraussetzungen: Vor der Ernennung werden unter anderem deine Qualifikation, Verfassungstreue und gesundheitliche Eignung geprüft.
  4. Ernennung: Du erhältst deine Ernennungsurkunde und wirst je nach Einstieg beispielsweise Beamt:in auf Widerruf oder auf Probe.
  5. Verbeamtung auf Lebenszeit: Hast du deine Laufbahnausbildung abgeschlossen und dich während der Probezeit bewährt, kannst du zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Dafür braucht es eine erneute Ernennung samt Urkunde.

Verbeamtung auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit

Beamt:in auf Lebenszeit – der Status, den sich viele wünschen – bist du nicht sofort. Der klassische Weg führt häufig über drei Stufen: auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit. Jede Stufe beinhaltet einen anderen Status, andere Rechte und ein unterschiedlich hohes Risiko, aus dem Beamtenverhältnis wieder rauszufliegen.

Während der Probezeit werden zum Beispiel deine Eignung, Befähigung und fachliche Leistung beurteilt. Bewährst du dich nicht oder erfüllst du eine Voraussetzung nicht mehr, kann es sein, dass du nicht auf Lebenszeit verbeamtet wirst.

Eine Ausnahme bilden Beamt:innen auf Zeit: Diese Art von Beamtenverhältnis gilt ausschließlich für eine festgelegte Amtszeit oder Aufgabe, wie zum Beispiel die Wahl zum Bürgermeister. Im Anschluss daran endet es automatisch. Eine Zwischenstation auf dem Weg zur Verbeamtung auf Lebenszeit ist es daher nicht.

StatusWann er giltDauerWie sicher
Beamt:in auf Widerrufim Vorbereitungsdienst, also Ausbildung, Studium oder Referendariatje nach Laufbahn 6 Monate bis 3 JahreEntlassung jederzeit möglich
Beamt:in auf Probenach bestandener Laufbahnprüfungbeim Bund in der Regel 3 Jahre, spätestens nach 5 Jahren fällt die EntscheidungEntlassung bei fehlender Bewährung
Beamt:in auf Lebenszeitnach bestandener Probezeitbis zum Ruhestandpraktisch unkündbar
Beamt:in auf Zeitgewählt oder befristet bestellteine Amtszeitendet mit der Amtszeit

Der Wechsel vom Tarifbeschäftigten zum Beamten

Als Tarifbeschäftigte:r nachträglich verbeamtet werden? Ja, das geht. Einen Anspruch darauf hast du aber nicht. Der Dienstherr braucht eine freie Planstelle und entscheidet, ob er dich ernennt.

Ohne den klassischen Vorbereitungsdienst ist eine Verbeamtung dann möglich, wenn du entsprechende Lebens- und Berufserfahrung mitbringst. Die zuständige Stelle muss deine Laufbahnbefähigung in diesem Fall förmlich anerkennen.

Wer seit Jahren denselben Job macht wie die verbeamtete Kollegin am Schreibtisch gegenüber, hat dafür eine recht gute Ausgangsposition. Du musst aber alle Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen, wie die gesundheitliche Eignung und (sofern vorgesehen) die geltende Höchstaltersgrenze. In vielen Fällen gibt es zusätzlich ein Auswahlverfahren, das du erfolgreich hinter dich bringen musst.

Klappt es mit der Verbeamtung, erhältst du ein Amt, dem eine bestimmte Besoldungsgruppe zugeordnet ist. Passende Berufserfahrung kann je nach Dienstherrn für die Laufbahnbefähigung, die Probezeit oder deine Erfahrungsstufe berücksichtigt werden. Was und wieviel davon anerkannt wird, regeln Bund und Länder unterschiedlich.

Wie wirst du Beamt:in als Quereinsteiger?

Beamt:in werden im Quereinstieg? Auch das ist prinzipiell möglich. Beim Bund lässt sich die erforderliche Laufbahnbefähigung unter bestimmten Bedingungen erwerben. In der Regel klappt das mit einem passenden Berufs- oder Studienabschluss und der entsprechenden Berufserfahrung.

Nach der erfolgreichen Bewerbung prüft die Behörde deine Laufbahnbefähigung und kann dich anschließend zum bzw. zur Beamt:in auf Probe ernennen.

Gefragt sind Quereinsteiger vor allem in Beamtenberufen, bei denen der Staat Spezialwissen braucht – zum Beispiel in Bereichen wie IT, Technik, Naturwissenschaften oder Medizin. Für Länder und Kommunen gelten teilweise etwas andere Regeln.

Informiere dich hier auch gerne über den Quereinstieg in den öffentlichen Dienst – mit Gehaltsangaben und starken Tipps.

Wann endet der Beamtenstatus?

Regulär endet das aktive Beamtenverhältnis mit dem Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand. Auch eine fehlende Bewährung in der Probezeit, das Ende eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf oder auf Zeit sowie schwere Straftaten und Dienstvergehen können den Beamtenstatus beenden.

Beamt:innen können außerdem selbst ihre Entlassung beantragen: Dadurch verlierst du aber grundsätzlich deinen Anspruch auf das Ruhegehalt (die Beamtenpension) und bestimmte andere Vorteile. Wechselst du dagegen im Rahmen einer Versetzung nur zu einem anderen Dienstherrn, läuft dein Beamtenverhältnis ganz normal weiter – nur eben unter neuer Flagge.

Der nächste Schritt zur Verbeamtung

Der Weg zur Verbeamtung folgt keinem bundesweit einheitlichen Standardprozess: Die Länder machen teilweise ihre eigenen Regeln. Wenn es dein Ziel ist, verbeamtet zu werden, solltest du möglichst schon vor deiner Bewerbung einige Punkte klären:

  • Ist die Stelle überhaupt für eine Verbeamtung geeignet?
  • Welche Laufbahn ist vorgesehen?
  • Brauchst du einen Vorbereitungsdienst oder kann deine Berufserfahrung anerkannt werden?
  • In welches Beamtenverhältnis würdest du zunächst berufen werden?

Die Antworten findest du in vielen Fällen schon in der Stellenausschreibung oder ansonsten direkt bei der Personalstelle. Prüfe anschließend, ob du die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllst und welche Folgen der Wechsel zum Beamtentum für dich hätte.

Neben anderen Regelungen rund um Gehalt, Pension und Krankheitsfall bedeutet eine Verbeamtung oft auch Veränderungen bei der Wochenarbeitszeit und deiner beruflichen Flexibilität. Drum prüfe, wer sich ewig bindet…

FAQs: Verbeamtung und Beamtenstatus

Du bewirbst dich auf einen Vorbereitungsdienst oder eine Stelle, für die eine Verbeamtung vorgesehen ist. Anschließend durchläufst du ein Auswahlverfahren. Erfüllst du die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen, kann der Dienstherr dich per Ernennungsurkunde in ein Beamtenverhältnis berufen.

Ja. Ein Direkt- oder Quereinstieg ist möglich, wenn dein Berufs- oder Studienabschluss und deine Berufserfahrung für die gewünschte Laufbahn anerkannt werden. Ob das klappt, hängt von der Stelle, dem Dienstherrn und dem jeweiligen Laufbahnrecht ab.

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Bewerbung und Auswahlverfahren können mehrere Monate dauern. Ein Vorbereitungsdienst dauert je nach Laufbahn häufig zwischen sechs Monaten und drei Jahren. Danach folgt meist die Probezeit. Beim Bund dauert sie grundsätzlich drei Jahre, anrechenbare Berufserfahrung kann sie unter bestimmten Voraussetzungen verkürzen.

Entscheidend ist die Ernennungsurkunde. Die Verbeamtung wird grundsätzlich an dem Tag wirksam, an dem dir die Urkunde ausgehändigt wird. In ihr kann auch ein späterer Termin stehen. Eine mündliche Zusage oder ein bestandenes Auswahlverfahren reicht noch nicht aus.

Ja, wenn eine geeignete Beamtenstelle vorhanden ist und du die Voraussetzungen der entsprechenden Laufbahn erfüllst. Deine bisherige Entgeltgruppe wird dabei nicht automatisch als Besoldungsgruppe übernommen. Relevante Berufserfahrung kann aber je nach Regelung anerkannt werden.

Erst nachdem du dich im Beamtenverhältnis auf Probe bewährt hast und weiterhin alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst. Die Verbeamtung auf Lebenszeit erfordert eine neue Ernennung und eine neue Urkunde. Das Ende der Probezeit allein ändert deinen Status noch nicht.

Eine klassische Kündigung wie bei einem Arbeitsvertrag gibt es im Beamtenrecht nicht. Du kannst aber schriftlich deine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verlangen. Prüfe vorher unbedingt die Folgen für Altersversorgung, Krankenversicherung und mögliche Rückzahlungspflichten, etwa bei Ausbildungskosten. Beamt:innen können außerdem selbst ihre Entlassung beantragen.

 

  • erbeamtete arbeiten im Dienst des Staates – nach festgelegten Regeln, ohne klassischen Arbeitsvertrag.
  • Voraussetzungen sind u. a. Staatsangehörigkeit, Gesundheit und wirtschaftliche Stabilität.
  • Der Einstieg erfolgt je nach Bildungsabschluss über verschiedene Laufbahnen.
  • Bewerber durchlaufen einen Eignungstest und einen Vorbereitungsdienst.
  • Nach der Probezeit folgt die Verbeamtung auf Lebenszeit – spätestens nach fünf Jahren.