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Frau mit Brille in Anzug sitzt an einem Schreibtisch mit Buch und Stift in der Hand.

Verbeamtung: Voraussetzungen und Ausschlusskriterien

Dein Ziel ist es, verbeamtet zu werden? Der Weg zum Beamtenstatus steht grundsätzlich allen Deutschen offen. Du musst aber einige Voraussetzungen erfüllen: Eine Verbeamtung klappt nur, wenn du dich fachlich, charakterlich und gesundheitlich dafür eignest. Wir sagen dir, worauf es ankommt und was die Ausschlusskriterien für eine Verbeamtung sind.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Verbeamtung?

Für eine Verbeamtung sind deine fachliche Qualifikation, persönliche und charakterliche Eignung sowie deine gesundheitliche Eignung entscheidend. Außerdem gelten rechtliche Vorgaben – zum Beispiel zur Staatsangehörigkeit und zur Verfassungstreue. Je nach Dienstherr, Bundesland, Laufbahn und Amt gelten zusätzlich Altersgrenzen und besondere Anforderungen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Verbeamtung im Überblick

  • Fachlich: Du brauchst die passende Ausbildung, ein Studium oder eine anerkannte Laufbahnbefähigung.
  • Persönlich und charakterlich: Du musst zuverlässig, integer und für die Aufgaben des angestrebten Amts geeignet sein.
  • Gesundheitlich: Deine gesundheitliche Prognose muss erwarten lassen, dass du die Aufgaben dauerhaft erfüllen kannst.
  • Rechtlich: Dazu gehören unter anderem eine anerkannte Staatsangehörigkeit und die Verpflichtung zur Verfassungstreue.
  • Formal: Je nach Dienstherr gelten eine Altersgrenze, bestimmte Nachweise und ein festgelegtes Auswahlverfahren.

Wichtig: Selbst wenn du alle Mindestvoraussetzungen erfüllst, wirst du nicht automatisch verbeamtet. Öffentliche Ämter werden nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben. Gibt es mehrere qualifizierte Bewerber:innen, entscheidet das Auswahlverfahren.

Verbeamtung: Welche Voraussetzungen sind auch Ausschlusskriterium?

Die Tabelle verschafft dir einen Überblick, welche Voraussetzungen für eine Verbeamtung gelten und ob ein Nichterfüllen der Kriterien automatisch zum Ausschluss führen.

VoraussetzungWas damit gemeint istAutomatischer Ausschluss
Fachliche Qualifikationpassende Ausbildung, Studium oder anderweitig anerkannte LaufbahnbefähigungJa, wenn eine zwingende Qualifikation fehlt
Persönliche EignungZuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und IntegritätMeist Einzelfallprüfung
Charakterliche EignungVerhalten muss mit den Pflichten des Amts vereinbar seinJe nach Schwere des Verstoßes
Gesundheitliche EignungPositive Prognose für die künftige DienstfähigkeitIndividuelle Prüfung
StaatsangehörigkeitDeutsche oder gesetzlich anerkannte StaatsangehörigkeitAbhängig vom Amt
VerfassungstreueAnerkennung der freiheitlichen demokratischen GrundordnungBei konkreten verfassungsfeindlichen Aktivitäten
AltersgrenzeEinhaltung der Vorgaben von Bund, Land oder DienstherrnSofern keine Ausnahme greift
Wirtschaftliche VerhältnisseGeordnete finanzielle Verhältnisse, sofern für das Amt relevantEinzelfallprüfung
AuswahlverfahrenBestehen von Tests, Gesprächen oder weiteren AuswahlstufenNur für das konkrete Verfahren

Wichtig zu wissen: Nicht jede Voraussetzung ist ein starres Ausschlusskriterium. Manche Anforderungen werden individuell bewertet. Eine Vorerkrankung, ein Kredit oder ein Vorfall aus der Vergangenheit bedeutet deshalb nicht automatisch, dass eine Verbeamtung ausgeschlossen ist.

Verbeamtung im öffentlichen Dienst: Welche Regeln gelten?

Welche Kriterien für eine Verbeamtung gelten, hängt zunächst davon ab, wer dein Dienstherr ist: der Bund, ein Bundesland oder eine Kommune. Für Bundesbeamt:innen gelten andere Regelungen als für Beamt:innen eines Bundeslandes oder einer Kommune.

Diese Regeln gelten bei Bund, Ländern und Kommunen

  • Bund: Für Bundesbeamt:innen gilt das Bundesbeamtengesetz und die jeweiligen Laufbahnverordnungen
  • Länder: Für Landesbeamt:innen gelten das Beamtenstatusgesetz sowie das jeweilige Landesbeamtengesetz und die Laufbahnverordnungen des Bundeslandes
  • Kommunen: Kommunale Beamt:innen unterliegen ebenfalls den beamtenrechtlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes.

Zuständig ist die jeweilige Einstellungs- beziehungsweise Ernennungsbehörde. Sie prüft deine Eignung, organisiert das Auswahlverfahren und berücksichtigt dabei die Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle.

Nicht jede Stelle im öffentlichen Dienst führt zur Verbeamtung

Eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst bedeutet nicht automatisch, dass du Beamt:in wirst. Viele Menschen arbeiten dauerhaft als Tarifbeschäftigte bei Bund, Ländern oder Kommunen.

Für eine Verbeamtung müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Stelle muss als Beamtenstelle vorgesehen sein.
  • Du musst die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
  • Du musst dich im Auswahlverfahren durchsetzen.
  • Die zuständige Stelle muss dich förmlich ernennen.

Auch eine langjährige Tätigkeit bei einer Behörde führt nicht automatisch zu einer Verbeamtung. Mehr über die nötigen Schritte zur Verbeamtung erfährst du in unserem Artikel zu diesem Thema.

Fachliche Voraussetzungen für die Verbeamtung

Welche Ausbildung brauchst du, um Beamt:in zu werden?

Was du brauchst, ist eine Laufbahnbefähigung für die gewünschte Tätigkeit. Welchen Abschluss du dafür haben solltest, hängt – Überraschung – von der Laufbahn, dem Dienstherrn und der Stelle ab. Je nach Position kann eine Berufsausbildung dich genauso qualifizieren wie ein Bachelor- oder ein Masterabschluss.

Beim Bund bestimmt der Abschluss meistens, für welche Laufbahngruppe du infrage kommst:

  • Für den mittleren Dienst kann eine passende Berufsausbildung ausreichen.
  • Für den gehobenen Dienst wird häufig ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss verlangt.
  • Für den höheren Dienst ist in der Regel ein Masterabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich.

Direkteinstieg & Vorraussetzungen für Quereinstieg

In vielen Fällen brauchst du neben dem „richtigen“ Abschluss auch einschlägige Berufserfahrung, um die Voraussetzungen für eine Verbeamtung zu erfüllen.

Der klassische Weg zur Verbeamtung führt über einen Vorbereitungsdienst: zum Beispiel ein duales Studium oder ein Referendariat. Manchmal klappt es aber auch ohne. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Bund und Länder berufliche Erfahrung oder eine durch Lebens- und Berufserfahrung erworbene Befähigung anerkennen.

Grundsätzlich ist es also auch als Quereinsteiger:in möglich, verbeamtet zu werden: Zumindest, wenn du alles anderen Voraussetzungen erfüllst. Du kannst auch durch den Quereinstieg in den öffentlichen Dienst Fuß in der Branche fassen – und dich so näher zur Verbeamtung bewegen.

Persönlichen und charakterliche Voraussetzungen für die Verbeamtung

Zu den persönlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung gehören die passende Staatsangehörigkeit, die Verfassungstreue und deine charakterliche Eignung. Abhängig vom Dienstherrn und der Tätigkeit können auch deine wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden.

Warum der ganze Terz? Bei potenziellen Repräsentant:innen des Staates, des Landes oder der Kommune will der Dienstherr sicherstellen, dass du alle Pflichten, die mit Amt zusammenhängen, zuverlässig erfüllen wirst.

Welche Staatsangehörigkeit brauchst du für eine Verbeamtung?

In ein Beamtenverhältnis darf in der Regel berufen werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzt. Auch Staatsangehörige der übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder einzelner weiterer Staaten, für die entsprechende Vereinbarungen gelten, können die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen.

Für manche Aufgaben gelten allerdings strengere Regeln: In Positionen mit hoheitlichen Befugnissen oder mit Bezug zu staatlichen Sicherheitsinteressen dürfen nur Deutsche eingestellt werden. Sofern ein dringendes dienstliches Interesse besteht, sind aber Ausnahmen möglich.

Was sind „hoheitliche Aufgaben“?

Gemeint ist: Der Staat trifft Entscheidungen, die für Bürger:innen verbindlich sind. Die Aufgaben, die damit zusammenhängen, übernehmen in der Regel Beamt:innen. Polizist:innen dürfen zum Beispiel Personen kontrollieren, Finanzbeamt:innen setzen Steuern fest und Behörden erteilen Genehmigungen.

Kriterium Verfassungstreue: Was bedeutet es?

Als Beamt:in musst du für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Das heißt, du musst du die zentralen Regeln des demokratischen Rechtsstaats anerkennen und durch dein Verhalten unterstützen. Dazu gehören unter anderem:

  • die Achtung der Menschenwürde
  • freie und gleiche Wahlen
  • die Gewaltenteilung
  • die Bindung staatlichen Handelns an Recht und Gesetz
  • unabhängige Gerichte
  • das Recht auf politische Opposition

Natürlich darfst du trotzdem eine eigene Meinung haben. Beamt:innen dürfen die Regierung durchaus kritisieren, demonstrieren und sich politisch engagieren. Zweifel an deiner Verfassungstreue können allerdings entstehen, wenn du aktiv verfassungsfeindliche Ziele verfolgst, demokratische Grundprinzipien bekämpfst oder extremistische Organisationen unterstützt.

Wie du dich in der Öffentlichkeit verhältst, kann in die Bewertung einfließen: Bestimmte Aktivitäten in den sozialen Medien können deine Chancen auf eine Verbeamtung also unter Umständen beeinflussen. Die sogenannte politische Treuepflicht gilt für Beamt:innen auch außerhalb der Arbeitszeit.

Charakterlichen Eignung als Voraussetzung für die Verbeamtung

Bei der charakterlichen Eignung prüft der Dienstherr, ob du nach der Verbeamtung voraussichtlich ehrlich, verantwortungsbewusst und zuverlässig handeln wirst. Eine feste gesetzliche Liste aller Ausschlusskriterien für die Verbeamtung gibt es dabei aber nicht: Die Behörde betrachtet immer den Einzelfall und die Anforderungen des jeweiligen Amtes.

Relevant sein können zum Beispiel:

  • Straftaten oder laufende Strafverfahren
  • bewusst falsche Angaben im Bewerbungsverfahren
  • das Verschweigen wichtiger Tatsachen
  • erhebliche Verstöße gegen dienstliche Pflichten
  • verfassungsfeindliche Aktivitäten
  • Verhalten, das Zweifel an deiner Integrität oder Zuverlässigkeit weckt

Niemand ist perfekt – und auch von Beamt:innen wird das nicht erwartet. Ein Fehler in der Vergangenheit ist nicht automatisch ein Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung. Behörden schauen sich normalerweise an, wie schwerwiegend der Vorfall war, wie lange er zurückliegt, wie du dich seitdem verhalten hast und welche Aufgaben du nach der Verbeamtung übernehmen willst.

Was bedeuten geordnete wirtschaftliche Verhältnisse im Kontext der Verbeamtung?

Absolute Voraussetzung für eine Verbeamtung ist, dass du noch nie eine Rechnung zu spät bezahlt und mindestens 50.000 Euro auf dem Sparkonto hast.

Das war natürlich nur ein Scherz. Wenn „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ gefordert sind, geht es auch eher um das Gesamtbild. Ein Studienkredit, eine Immobilienfinanzierung oder ein Ratenkredit, den du regelmäßig abbezahlst, sind an sich keine Ausschlusskriterien für eine Verbeamtung.

Kritischer wird es, wenn du überschuldet bist, es jede Menge unbezahlter Forderungen gegen dich gibt oder eine Zwangsvollstreckung läuft. Das gilt besonders, wenn dein Job als Beamt:in Geld bzw. vertrauliche Informationen verantwortet oder sicherheitsrelevante Aufgaben erfüllt.

Dann hegt der Dienstherr eventuell den Verdacht, dass du nicht zuverlässig oder womöglich auch bestechlich bist. Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind allerdings keine einheitliche Grundvoraussetzung für jedes Beamtenverhältnis in Deutschland. Ob und wie intensiv das Ganze geprüft wird, hängt vom Dienstherrn und vom angestrebten Amt ab.

Gesundheitliche Voraussetzungen für die Verbeamtung

Was bedeutet gesundheitliche Eignung?

Die gesundheitliche Eignung gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine Verbeamtung. Dabei wird nicht nur dein aktueller Gesundheitszustand betrachtet. Entscheidend ist auch eine Prognose für deine künftige Dienstfähigkeit.

Gesundheitlich geeignet bist du grundsätzlich, wenn zu erwarten ist, dass du die Aufgaben des angestrebten Amts dauerhaft erfüllen kannst. Außerdem darf nicht überwiegend wahrscheinlich sein, dass du vorzeitig dienstunfähig wirst oder langfristig regelmäßig krankheitsbedingt ausfällst.

Die gesundheitliche Eignung wird immer individuell bewertet. Eine Diagnose, Behinderung oder frühere Behandlung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass du nicht verbeamtet werden kannst.

Was prüft der Amtsarzt vor der Verbeamtung?

Vor der Ernennung kann eine amtsärztliche Untersuchung stattfinden. Wie genau dein Besuch beim Amtsarzt abläuft, ist bundesweit nicht einheitlich. Es kommt auf das Gesundheitsamt, den Auftrag der Einstellungsbehörde und auf die geplante Tätigkeit an.

Typischerweise gehören folgende Bestandteile zur Untersuchung:

  • ein Amtsarzt-Fragebogen zu deiner Krankengeschichte
  • ein Gespräch über frühere und aktuelle Erkrankungen
  • eine körperliche Untersuchung
  • die Messung von Größe, Gewicht, Blutdruck und Puls
  • ein Seh- und ggf. ein Hörtest
  • eine Urinuntersuchung
  • bei Bedarf eine Blutuntersuchung oder weitere Funktionstests

Was steht im amtsärztlichen Fragebogen?

Meistens werden aktuelle Beschwerden, frühere Erkrankungen, Operationen, Behandlungen, Medikamente und längere Fehlzeiten abgefragt. Auch Fragen zu psychischen Erkrankungen, Psychotherapien, Krankenhausaufenthalten sowie Alkohol- oder Drogenkonsum sind normal.

Manche Fragen beziehen sich dabei nur auf die vergangenen Jahre, andere auf deine gesamte Krankengeschichte. Lies dir den Fragebogen deshalb genau durch und beantworte das, was gefragt wird, vollständig und wahrheitsgemäß: Bewusst falsche oder unvollständige Angaben können deine gesundheitliche und deine charakterliche Eignung infrage stellen.

Sind Vorerkrankungen bei der Verbeamtung ein Ausschlusskriterium?

Es kommt darauf an, um was es geht. Vorhandene Arztbriefe, Befunde oder Entlassungsberichte können dabei helfen, frühere Erkrankungen einzuordnen. Falls wichtige Informationen fehlen, darf der amtsärztliche Dienst zusätzliche Unterlagen oder fachärztliche Untersuchungen anfordern.

Dadurch verschiebt sich die Entscheidung häufig. Ein negatives Ergebnis steht damit aber noch nicht fest: Ein abstraktes Risiko oder eine Diagnose, die für deine künftige Dienstfähigkeit gar nicht relevant ist, reicht nicht, um die Verbeamtung abzulehnen.

Bei der Polizei, Feuerwehr, im Justizvollzug oder bei anderen körperlich fordernden und sicherheitsrelevanten Tätigkeiten sind die Voraussetzungen für eine Verbeamtung in der Regel deutlich strenger. Dort gelten teilweise besondere Anforderungen an das Sehvermögen, die körperliche Belastbarkeit und Beweglichkeit oder auch die psychische Stabilität. Die amtsärztliche Untersuchung kann deshalb umfangreicher ausfallen.

Welche Krankheiten schließen eine Verbeamtung aus?

Wie gesagt: Nicht jede Vorerkrankung bedeutet sofort das Ende deiner Beamtenkarriere. Amtsärzt:innen erstellen eine individuelle Einschätzung und Prognose deines Gesundheitszustands.

In der folgenden Tabelle siehst du, wie typische Erkrankungen sich auf deine Chancen für eine Verbeamtung auswirken können.

Vorerkrankung / RisikofaktorBedeutung für die Verbeamtung
Übergewicht bzw. erhöhter BMIKein automatischer Ausschluss. Relevant sind unter anderem Begleiterkrankungen, körperliche Einschränkungen und das langfristige Risiko einer Dienstunfähigkeit.
BluthochdruckEine Verbeamtung ist grundsätzlich möglich. Wichtig sind Höhe und Verlauf der Werte, Behandlungserfolg, weitere Risikofaktoren und mögliche Organschäden.
PsychotherapieDie Therapie allein ist kein Ablehnungsgrund. Geprüft wird die zugrunde liegende psychische Belastung oder Erkrankung.
DepressionEntscheidend sind Schweregrad, Verlauf, Rückfälle, aktuelle Stabilität, Fehlzeiten und die Prognose.
Chronische ErkrankungEine individuelle Bewertung ist nötig. Gut eingestellte Erkrankungen können mit einer Verbeamtung vereinbar sein.
BehinderungEine Behinderung schließt eine Verbeamtung nicht aus. Für schwerbehinderte Bewerber:innen gelten teilweise erleichterte Anforderungen an die gesundheitliche Eignung.

Was passiert bei einem negativen amtsärztlichen Gutachten?

Der Amtsarzt entscheidet nicht selbst über deine Verbeamtung. Das Gutachten liefert der zuständigen Behörde eine medizinische Einschätzung. Der Diensther entscheidet anhand der ärztlichen Einschätzung, ob sich dein Gesundheitszustand mit den Anforderungen des angestrebten Amts vereinbaren lässt. Bei einer körperlich anspruchsvollen Tätigkeit werden viele Erkrankungen zum Beispiel ganz anders bewertet als bei einer Bürotätigkeit.

Wenn die gesundheitliche Eignung verneint wird, kannst du je nach Situation folgende Schritte prüfen:

  1. Bitte um eine schriftliche Begründung der behördlichen Entscheidung.
  2. Kläre, welche medizinischen Befunde und Prognosen ausschlaggebend waren.
  3. Reiche aktuelle fachärztliche Unterlagen ein, wenn sie offene Fragen beantworten.
  4. Prüfe die Rechtsbehelfsbelehrung und die dort genannten Fristen.
  5. Hol bei Bedarf frühzeitig beamtenrechtlichen Rat ein.

Ein privates fachärztliches Gutachten ersetzt die amtsärztliche Beurteilung zwar nicht automatisch. Es kann aber bestimmte medizinische Annahmen widerlegen, neue Befunde liefern oder den Ausschlag dafür geben, dass zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden.

Wichtig: Wenn du in einem Auswahlverfahren für die Verbeamtung steckst, solltest du in so einem Fall schnell handeln. Wird die Stelle endgültig mit einer anderen Person besetzt, hat sich die Sache oft erledigt.

Altersgrenze bei der Verbeamtung

Gibt es eine einheitliche Altersgrenze?

Eine einheitliche Altersgrenze für die Verbeamtung gibt es in Deutschland nicht: Auch hier machen Bund und Bundesländer ihre eigenen Regeln. Außerdem können für einzelne Laufbahnen, zum Beispiel bei Polizei oder Feuerwehr, niedrigere Grenzen gelten.

Beim Bund ist die Verbeamtung normalerweise nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres möglich. In Nordrhein-Westfalen muss du grundsätzlich vor der Vollendung des 42. Lebensjahres in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden.

In der Regel zählt dabei nicht der Tag deiner Bewerbung, sondern dass du noch innerhalb der geltenden Altersgrenze ernannt werden kannst. Mögliche Wartezeiten für das Auswahlverfahren, die Gesundheitsprüfung und das Beschaffen aller Unterlagen solltest du deshalb mit einplanen.

Ausnahmefälle bei der Altersgrenze für Beamt:innen

Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Wenn einer der folgenden Faktoren auf dich zutrifft, kann es theoretisch sein, dass die Verbeamtungs-Altersgrenze für dich ausgesetzt wird. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht.

  • Betreuung von Kindern
  • Pflege naher Angehöriger
  • anerkannte Schwerbehinderung
  • frühere Dienstzeiten
  • erheblicher Personalmangel oder ein besonderes dienstliches Interesse

Die Voraussetzungen für Verbeamtung hängen von Amt und Dienstherrn ab

Um verbeamtet zu werden, brauchst du die passende Qualifikation, eine gute gesundheitliche Prognose und musst deine persönliche und charakterliche Eignung und Verfassungstreue beweisen. Je nach Dienstherr kann es weitere Anforderungen geben, wie eine Altersgrenze oder eine besonders gute körperliche Leistungsfähigkeit.

Ob du die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllst, lässt sich deshalb nur mit Blick auf die konkrete Stelle beantworten. Je früher du offene Punkte klärst, desto besser kannst du fehlende Nachweise beschaffen oder ggf. medizinische Befunde einordnen lassen.

Kriterien für eine Verbeamtung: Praxisguide

In der Praxis solltest du drei Ebenen prüfen:

  1. Allgemeine beamtenrechtliche Vorgaben: Dazu gehören die Verfassungstreue, die erforderliche Staatsangehörigkeit und deine Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.
  2. Regeln des Bundeslandes oder des Bundes: Hier gibt es unter anderem Altersgrenzen, Laufbahnvoraussetzungen und Vorgaben für die Probezeit.
  3. Individuelle Anforderungen der Stelle: Bei der Polizei und Feuerwehr sowie in der Justiz, in Schulen oder in der allgemeinen Verwaltung kann es andere fachliche und gesundheitliche Voraussetzungen für eine Verbeamtung geben.

Das hängt vom Dienstherrn ab. Beim Bund ist eine Einstellung nach Vollendung des 50. Lebensjahres grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Die Bundesländer und bestimmte Berufsgruppen haben eigene Grenzen. In NRW muss die reguläre Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Beispiel vor Vollendung des 42. Lebensjahres erfolgen.

Nein, es gibt keine allgemeine BMI-Grenze, ab der eine Verbeamtung bundesweit ausgeschlossen ist. Bei starkem Übergewicht können aber Begleiterkrankungen und langfristige Gesundheitsrisiken geprüft werden. Nötig ist eine individuelle Prognose, die sich nicht allein auf den BMI stützt.

Prinzipiell ja. Relevant ist, ob die Werte dauerhaft erhöht sind, wie gut sie sich behandeln lassen und ob bereits Folgeerkrankungen bestehen. Ein einzelner erhöhter Wert während der Untersuchung reicht für eine fundierte Ablehnung in der Regel nicht aus.

Die endgültige Entscheidung trifft der Dienstherr. Das amtsärztliche Gutachten liefert die medizinische Grundlage. Bei einem negativen Ergebnis kannst du eine Begründung verlangen, aktuelle fachärztliche Befunde einreichen und mögliche Rechtsbehelfe prüfen. Achte dabei auf die angegebenen Fristen.

Eine einheitliche Verjährungsfrist für Psychotherapien bei der Verbeamtung gibt es nicht. Entscheidend ist, welchen Zeitraum der zulässige Amtsarzt-Fragebogen abfragt. Bezieht sich eine Frage ausdrücklich auf die gesamte Krankengeschichte, musst du auch länger zurückliegende Behandlungen angeben.

Ja. Ein Kredit oder andere regelmäßig bediente Schulden verhindern eine Verbeamtung normalerweise nicht. Problematisch können eine erhebliche Überschuldung, laufende Zwangsvollstreckungen oder ein dauerhaft unzuverlässiger Umgang mit finanziellen Verpflichtungen werden. Wie wichtig geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind, hängt auch vom angestrebten Amt ab.

Nein. Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst arbeiten dauerhaft als Tarifbeschäftigte. Eine Verbeamtung setzt eine entsprechende Stelle, alle rechtlichen Voraussetzungen und eine förmliche Ernennung voraus. Auch eine langjährige Tätigkeit bei einer Behörde führt nicht automatisch in ein Beamtenverhältnis.

Eine Verbeamtung kann abgelehnt werden, wenn eine zwingende Voraussetzung fehlt, du für das konkrete Amt nicht geeignet bist oder ein:e andere:r Bewerber:in im Auswahlverfahren besser abschneidet. Du kannst alle Voraussetzungen erfüllen und trotzdem eine Absage erhalten, weil nur eine Stelle zu vergeben ist. Eine Ablehnung bedeutet deshalb nicht immer, dass du generell kein:e Beamt:in werden kannst.

Die Behörde entscheidet außerdem über die konkrete Stelle, das Auswahlverfahren und die Anforderungen des jeweiligen Amts. Deshalb können sich die Voraussetzungen beispielsweise zwischen einer Tätigkeit in der Verwaltung, bei der Polizei, im Schuldienst oder bei der Feuerwehr unterscheiden.

In der Praxis solltest du drei Ebenen prüfen:

    1. Allgemeine beamtenrechtliche Vorgaben: Dazu gehören die Verfassungstreue, die erforderliche Staatsangehörigkeit und deine Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.

    1. Regeln des Bundeslandes oder des Bundes: Hier gibt es unter anderem Altersgrenzen, Laufbahnvoraussetzungen und Vorgaben für die Probezeit.

    1. Individuelle Anforderungen: Bei der Polizei und Feuerwehr sowie in der Justiz, in Schulen oder in der allgemeinen Verwaltung kann es andere fachliche und gesundheitliche Voraussetzungen für eine Verbeamtung geben.

 

Kriterien für eine Verbeamtung: Praxisguide

 

In der Praxis solltest du drei Ebenen prüfen:

 

  1. Allgemeine beamtenrechtliche Vorgaben: Dazu gehören die Verfassungstreue, die erforderliche Staatsangehörigkeit und deine Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.
  2. Regeln des Bundeslandes oder des Bundes: Hier gibt es unter anderem Altersgrenzen, Laufbahnvoraussetzungen und Vorgaben für die Probezeit.
  3. Individuelle Anforderungen: Bei der Polizei und Feuerwehr sowie in der Justiz, in Schulen oder in der allgemeinen Verwaltung kann es andere fachliche und gesundheitliche Voraussetzungen für eine Verbeamtung geben.