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Beamtenbesoldung im Umbruch

200.000 Beamt:innen könnte der Ehe-Zuschlag gestrichen werden

Letztes Update:  12. August 2026, 15:38
2 min
Kind sitzt auf den Schultern einer erwachsenen Person in einem Feld bei Sonnenuntergang.

Rund 200.000 der etwa 300.000 Bundesbeamt:innen in Deutschland bekommen einen Zuschlag dafür, dass sie verheiratet sind. Über fünf Milliarden Euro kosten die Familienzuschläge im öffentlichen Dienst jährlich. Jetzt will der Bund den Ehe-Anteil streichen – ganz abschaffen darf er ihn aber nicht.

Ein Zuschlag, der nichts mit Kindern zu tun hat

Die Zahlen nannte WELT-Politikredakteurin Ricarda Breyton. Der ehebezogene Teil fließt unabhängig davon, ob Kinder im Haushalt leben. Allein der Bund zahlte dafür 2025 rund 825,6 Millionen Euro. Im gesamten öffentlichen Dienst waren es laut Sozialbudget 2025 5,116 Milliarden Euro, 2010 noch 3,266 Milliarden.

  • Ehebezogener Teil: für Verheiratete, Verwitwete und unterhaltspflichtige Geschiedene
  • Kinderbezogener Teil: gekoppelt an den Kindergeldanspruch
  • Kein einheitliches System: Bund und 16 Länder regeln getrennt
  • Ab dem dritten Kind: Baden-Württemberg zahlt 989,17 Euro monatlich
  • Beim Bund fließen seit Mai 2026 nur vorläufige Abschläge
Person im Gespräch mit zwei weiteren Personen in einem Innenraum.
Ökonom:innen kritisieren, dass derzeit ein Beamter mit vier Kindern mehr als doppelt so hohe Bezüge erhalten könne wie ein Kollege ohne Kinder.

Karlsruhe hält den Hebel in der Hand

Der Grund steht in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes: Das Alimentationsprinzip verpflichtet die Dienstherren, Beamt:innen und ihre Familien amtsangemessen zu alimentieren. Verbeamtete sollen laut Breyton weder beim Jobcenter Leistungen beantragen noch aus Geldnot anfällig für Korruption werden.

2020 rügte das Bundesverfassungsgericht die Alimentation kinderreicher Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen – daher die Sprünge ab dem dritten Kind. Im Berlin-Beschluss vom 17. September 2025 zog Karlsruhe eine neue Untergrenze ein: die Prekaritätsschwelle. Maßstab ist das Median-Äquivalenzeinkommen, also das mittlere Haushaltseinkommen, umgerechnet auf die Haushaltsgröße. Netto muss die unterste Besoldung mindestens 80 Prozent davon erreichen, gemessen an einer vierköpfigen Familie.

Aus dem Zuschlag wird Grundgehalt

Der Entwurf des Bundesinnenministeriums vom 14. April 2026 zieht die Konsequenz: Der Familienzuschlag der Stufe 1 entfällt und wandert komplett ins Grundgehalt, kinderbezogene Zuschläge bleiben. Der Entwurf steckt seither in der Ressortabstimmung, ein Kabinettstermin ist offen. Der Beamtenbund dbb kritisiert die Gegenrichtung: Die Grundgehälter seien nicht angehoben, das Defizit stattdessen über kindbezogene Elemente ausgeglichen worden.

Gestrichen wird der Ehe-Zuschlag damit nicht, er wechselt nur die Zeile auf der Bezügemitteilung. Ein höheres Grundgehalt käme allen zugute, nicht nur den 200.000 Verheirateten. Die in der Union diskutierte Antwort zielt auf die Zahl derer, die überhaupt noch verbeamtet werden.