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Eine Lehrerin lehnt mit verschränkten Armen am Pult.

Vorteile von Beamten: Lohnt sich die Verbeamtung für dich?

Die Verbeamtung gilt als Karriere mit „eingebautem Airbag“: Wer den Beamtenstatus erreicht, profitiert von hoher Arbeitsplatzsicherheit, planbaren Bezügen und einer soliden Altersvorsorge in Form einer Pension. Dank des Wegfalls von Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt oft mehr Netto vom Brutto übrig. Doch das Privileg ist an das besondere Dienst- und Treueverhältnis geknüpft: Strikte Gehorsamspflichten, ein Streikverbot und eingeschränkte Flexibilität bei Wohnortwechseln oder Gehaltsverhandlungen gehören dazu. Während Beamt:innen bei Krankheit über die Beihilfe abgesichert sind, fehlen bei einem Jobwechsel oft Rentenansprüche, sofern kein Altersgeld greift. Die Entscheidung zwischen Beamtenstatus und Angestelltenverhältnis ist letztlich eine Frage deiner Prioritäten: Suchst du maximale Beständigkeit beim Staat oder schätzt du die Freiheit, individuell zu verhandeln und den Arbeitgeber flexibel zu wechseln? Die Verbeamtung ist ein starkes Fundament, erfordert aber einen klaren, langfristigen Karriereplan.

Ein krisensicherer Job, planbare Bezüge und gute Aussichten für den Ruhestand: Die Vorteile von Beamt:innen klingen ein bisschen nach einer Karriere mit eingebautem Airbag. Ganz ohne Kompromisse gibt es den deutschen Beamtenstatus allerdings nicht: Wir zeigen dir, was die Verbeamtung wirklich bringt, welche Nachteile Beamt:innen haben können und für wen sich das Ganze lohnt.

Was genau sind Beamt:innen?

Beamt:innen arbeiten für einen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn: zum Beispiel für den Bund, ein Bundesland oder eine Kommune. Sie werden für wichtige staatliche bzw. behördliche Aufgaben eingesetzt und stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis. Bei Beamt:innen läuft deshalb manches anders als bei Angestellten. Statt eines Arbeitsvertrags erhalten sie eine Ernennungsurkunde, statt Gehalt beziehen sie eine sogenannte Besoldung.

Beamt:innen haben gegenüber Angestellten bestimmte Vorteile und Sicherheiten, allerdings auch besondere Rechte und Pflichten. Sie schulden dem Dienstherrn ihre Loyalität und ihren vollen Einsatz, dafür schuldet ihnen der Dienstherr eine lebenslange Versorgung. Dieses Prinzip heißt Alimentation und erklärt so ziemlich jeden Vor- und Nachteil der Verbeamtung.

Was ist denn ein Dienstherr?

Klingt irgendwie altertümlich, ist aber einfach das beamtenrechtliche Gegenstück zum Arbeitgeber. Mögliche Dienstherren sind der Bund, die LänderGemeinden und kreisfreien Städte sowie Landkreise und andere Gemeindeverbände. Auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts können Beamt:innen beschäftigen, wenn sie die gesetzliche Dienstherrnfähigkeit besitzen. Bei öffentlichen Universitäten hängt es vom jeweiligen Landesrecht ab, ob die Hochschule selbst oder das Bundesland Dienstherr ist.

Der Beamtenstatus gilt nur für manche Staatsdiener:innen

Nicht alle Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, sind verbeamtet: Nur etwa jede dritte Person hat diesen Status. Von rund 5,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst waren im Juni 2025 etwa 1,81 Millionen Beamt:innen und Richter:innen. Dazu kommen 168.100 Berufs- und Zeitsoldat:innen. Alle anderen sind Tarifbeschäftigte, also Angestellte im öffentlichen Dienst.

Für viele Menschen ist die Verbeamtung aber ein erklärtes Ziel. Das liegt vor allem an den finanziellen Vorteilen, die Beamt:innen genießen.

Zwei Lehrkräfte, dieselbe Schule, dasselbe Fach, dieselbe Stundenzahl – aber nur eine:r von beiden ist verbeamtet? Das kann auf dem Kontoauszug schon mal ein paar Hundert Euro Unterschied ausmachen. Im Ruhestand wird der Abstand oft noch größer, denn Beamt:innen erhalten anstelle der gesetzlichen Rente eine Pension.

Welche Vorteile haben Beamt:innen?

Die bekanntesten Vorteile von Beamt:innen sind Arbeitsplatzsicherheit, planbare Bezüge und eine besondere Altersversorgung. Alles zusammen ergibt ein Paket, das sehr wahrscheinlich kein privater Arbeitgeber in dieser Form anbieten kann. Wie stark du davon profitierst, hängt aber auch von deiner persönlichen Situation ab.

1. Vorteil der Verbeamtung: Der Job ist praktisch sicher

Eine gewöhnliche betriebsbedingte Kündigung gibt es im Beamtenverhältnis nicht. Nach der Probezeit wirst du zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit ernannt: Ab dann bist du faktisch unkündbar und kannst nur noch bei schweren Dienstvergehen aus dem Dienst entlassen werden. Dazu kommt ein Punkt, der gerade in Krisenzeiten wichtig werden kann: Anders als private Arbeitgeber kann dein Dienstherr keine Insolvenz anmelden.

2. Vorteil der Verbeamtung: Planbares Einkommen

Keine Schweißausbrüche mehr vor der nächsten Gehaltsverhandlung: Wie viel du als Beamt:in bekommst, ist von Bund und Ländern klar festgelegt. Deine Besoldung (so nennt sich das Beamtengehalt) richtet sich nach deinem Amt, deiner Besoldungsgruppe und deiner Erfahrungsstufe. Mit zunehmender Erfahrung steigst du automatisch schrittweise auf. Du weißt also immer genau, wann du wieviel kriegst.

3. Vorteil der Verbeamtung: Mehr Netto vom Brutto

Beamt:innen zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung. Als Beamt:in liegt dein Netto bei gleichem Brutto deshalb spürbar über dem einer angestellten Person. Wie groß der Unterschied genau ausfällt, hängt von der Besoldungsgruppe, der Steuerklasse und dem Familienstand ab.

4. Vorteil der Verbeamtung: Ruhegehalt statt Rente

Beamt:innen zahlen während ihrer Dienstzeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Statt einer gesetzlichen Rente erhalten sie später ein Ruhegehalt, umgangssprachlich Beamtenpension genannt. Beim Bund steigt der Ruhegehaltssatz für jedes ruhegehaltfähige Vollzeitjahr um 1,79375 Prozentpunkte. Nach 40 Jahren sind maximal 71,75 Prozent erreicht.

Zum 1. Januar 2025 lag das durchschnittliche Ruhegehalt bei 3.416 Euro brutto im Monat – also deutlich höher als die Durchschnittsrente in Deutschland. Die Aussage, dass die Pension immer 71,75 Prozent des letzten Gehalts entspricht, stimmt so aber nicht: Der Höchstsatz gilt nicht automatisch und wird auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge angewendet. Teilzeit, ein später Einstieg, vorzeitiger Ruhestand und andere Besonderheiten können auch bei Beamt:innen die Höhe der Pension verändern.

Kommt die gesetzliche Rente für Beamt:innen?

Die Alterssicherungskommission der deutschen Bundesregierung hat im Juni 2026 ihre Empfehlungen für die Zukunft der Rente vorgelegt. Dass Beamt:innen in die gesetzliche Rentenversicherung mit einbezogen werden sollen, stand nicht darin: Empfohlen wird stattdessen, künftige Rentenreformen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Einen Gesetzentwurf gibt es momentan aber noch nicht.

5. Vorteil der Verbeamtung: Beihilfe und Absicherung bei Krankheit

Gesetzlich versicherte Angestellte in Deutschland bekommen nach sechs Wochen Krankheit Krankengeld. Das liegt in der Regel deutlich unter dem normalen Gehalt. Bist du dagegen als Beamt:in länger krank, werden deine Bezüge grundsätzlich weitergezahlt: zumindest, solange du dich im aktiven Dienst befindest und dein Anspruch auf Besoldung besteht.

Dazu kommt die Beihilfe: Der Dienstherr erstattet einen festgelegten Anteil der beihilfefähigen Kosten, zum Beispiel für medizinische Behandlungen oder Pflege. Den übrigen Anteil decken viele Beamt:innen über eine private Restkostenversicherung ab. Eine Pflegeversicherung brauchst du als Beamt:in ebenfalls.

6. Vorteil der Verbeamtung: Berufsunfähigkeit und Todesfall

Kannst du deine Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erfüllen, wird zunächst geprüft, ob du anderweitig eingesetzt werden oder mit reduzierter Arbeitszeit weiterarbeiten kannst. Ist beides nicht möglich, werden Beamt:innen auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.

Für einen regulären Anspruch auf Ruhegehalt musst du grundsätzlich mindestens fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit erreicht haben. Ausnahmen gelten beispielsweise, wenn du wegen eines Dienstunfalls dienstunfähig geworden bist. Sind die Voraussetzungen erfüllt, greift nach dem Versorgungsrecht des Bundes eine Mindestversorgung. Die Regelungen der Länder können abweichen.

Auch Hinterbliebene von Beamt:innen sind häufig abgesichert: Witwen oder Witwer erhalten nach Bundesrecht grundsätzlich 55 Prozent des Ruhegehalts, das die verstorbene Person erhalten hat oder hätte erhalten können. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Auch hier gelten für Landesbeamt:innen die jeweiligen Landesgesetze.

6. Vorteil der Verbeamtung: Immobiliensuche und -finanzierung

Dieser Aspekt zählt zwar nicht zu den offiziellen (also gesetzlich festgelegten) Vorteilen von Beamt:innen, wir wollen ihn trotzdem erwähnen: Wenn du eine Immobilie mieten oder kaufen willst, kann der Beamtenstatus dir einen echten Vorsprung verschaffen. Ein gutes, planbares Einkommen und langfristige Jobsicherheit sind für Vermieter:innen und Banken „Green Flags“, weil das Ausfallrisiko gering erscheint.

Die Nachteile einer Verbeamtung

Wo viele Vorteile warten, gibt es ja meistens auch das Kleingedruckte. Zu den wichtigsten Nachteilen von Beamt:innen gehören besondere Dienstpflichten, weniger Einfluss auf die Gehaltsentwicklung und mögliche finanzielle Hürden bei einem späteren Ausstieg. Auch die starke Bindung an den Dienstherrn passt nicht zu jedem Lebensentwurf. Wie schwer diese Punkte gegenüber den Vorteilen einer Verbeamtung wiegen, hängt vor allem davon ab, wie viel Sicherheit du möchtest und wie flexibel deine Karriere bleiben soll.

1. Nachteil: Strikte Pflicht zur Treue

Als Beamt:in stehst du in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis. Du musst deine Aufgaben unparteiisch erfüllen, für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten und dich, falls du politisch aktiv bist, „angemessen zurückhalten„. Dienstliche Anordnungen deiner Vorgesetzten musst du grundsätzlich befolgen. Falls du rechtliche Probleme erkennen solltest, darfst du allerdings nicht einfach Dienst nach Vorschrift machen: Dann greift die sogenannte Remonstrationspflicht.

2. Nachteil: Du darfst nicht streiken

Anders als Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst dürfen Beamt:innen nicht streiken – auch dann nicht, wenn sie Mitglied einer Gewerkschaft sind. Ein Warnstreik bringt dir ein Disziplinarverfahren ein und gefährdet damit deinen Beamtenstatus. Wenn du deine Besoldung für zu niedrig hältst, bleibt dir also nur, zu klagen.

3. Nachteil: Du kannst den Arbeitsort nicht frei wählen

Beamt:innen können vom Dienstherrn abgeordnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen darf dein Dienstherr dich aus dienstlichen Gründen auch ohne deine Zustimmung versetzen. Wenn du selbst zu einem anderen Dienstherrn wechseln willst, also zum Beispiel in ein anderes Bundesland, setzt das voraus, dass alle Beteiligten zustimmen.

4. Nachteil: Weniger Spielraum bei Gehalt und Karriere

Mehr Gehalt verhandeln, weil ein Projekt gut gelaufen ist? Im Beamtenverhältnis funktioniert das nicht. Die Besoldung ist gesetzlich festgelegt und lässt sich nicht individuell aushandeln. Mehr Geld gibt es vor allem durch höhere Erfahrungsstufen, eine Beförderung oder bestimmte Zulagen.

Auch eine Beförderung folgt bei Beamt:innen festen Regeln: Du brauchst in der Regel eine passende freie Stelle, musst dich im Auswahlverfahren durchsetzen und vorgeschriebene Wartezeiten erfüllen. Wer häufige, große Gehaltssprünge oder eine steile Karriere sucht, für den ist das Beamtensystem wahrscheinlich zu starr.

5. Nachteil: Kein Arbeitslosengeld im Ernstfall

Du kannst das Beamtenverhältnis auf eigenen Wunsch verlassen. Deine bis dahin aufgebaute Beamtenversorgung wandert allerdings nicht automatisch mit in den neuen Job. Der Bund und einige Länder gewähren zwar ein Altersgeld, das den Verlust der Pension abfedert. Scheidest du ohne Anspruch auf Versorgung oder Altersgeld aus, wirst du in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Für die Arbeitslosenversicherung gilt das aber nicht: Beamt:innen zahlen keine entsprechenden Beiträge ein. Ihre Dienstzeit zählt deshalb grundsätzlich nicht für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Ohne ausreichende Vorversicherungszeiten erhältst du kein Arbeitslosengeld I und bist im Ernstfall auf eigene Rücklagen oder bedürftigkeitsabhängige staatliche Leistungen angewiesen.

6. Nachteil: Nebenjobs sind nicht immer möglich

Ein eigenes Business nebenbei starten oder nach Feierabend bei einem anderen Arbeitgeber jobben? Als Beamt:in kannst du das nicht immer frei entscheiden. Je nach Tätigkeit und Dienstherrn musst du deinen Nebenjob vorab anzeigen oder genehmigen lassen. Die Behörde darf ihn ablehnen, wenn er deine dienstliche Leistung beeinträchtigen, einen Interessenkonflikt auslösen oder Zweifel an deiner Unparteilichkeit wecken könnte. 

Beamt:innen und Angestellte: Die Unterschiede im Überblick

Beamt:innen und Angestellte können im selben Büro sitzen, dieselbe Kaffeemaschine verfluchen und trotzdem nach ziemlich unterschiedlichen Regeln arbeiten.

Beamt:innen werden ernannt, stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis und werden auf Basis der Besoldungstabellen bezahlt.

Angestellte im öffentlichen Dienst schließen einen Arbeitsvertrag, für sie gelten meist der TVöD oder der TV-L.

Beim Vergleich von Beamt:innen und Angestellten muss man deshalb über das monatliche Gehalt und die Pension hinausschauen.

KriteriumBeamt:innenAngestellte im öffentlichen Dienst
RechtsverhältnisÖffentlich-rechtliches Dienst- und TreueverhältnisPrivatrechtliches Arbeitsverhältnis
BeginnErnennung und Aushändigung einer UrkundeAbschluss eines Arbeitsvertrags
BezahlungBesoldung nach Amt, Besoldungsgruppe und ErfahrungsstufeTarifentgelt nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe
SozialversicherungGrundsätzlich keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und ArbeitslosenversicherungBeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung fallen an
KrankenversicherungBeihilfe plus ergänzende PKV oder freiwillige GKV, abhängig von Dienstherr und ModellGKV oder (wenn möglich) PKV mit Arbeitgeberzuschuss
AltersvorsorgeRuhegehalt bzw. PensionGesetzliche Rente plus häufig Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
ArbeitsplatzsicherheitBesonders hoch bei Beamt:innen auf LebenszeitRegulärer arbeits- und tarifrechtlicher Kündigungsschutz
StreikrechtKein StreikrechtStreikrecht
JobwechselHäufig aufwendiger, besonders beim Wechsel in die freie WirtschaftIn der Regel flexibler
GehaltsentwicklungGesetzlich geregelte Erfahrungsstufen und BeförderungenTarifstufen, bei einem Arbeitgeberwechsel teils mehr Verhandlungsspielraum

Für wen lohnt sich der Beamtenstatus?

Die Vorteile von Beamt:innen gegenüber Angestellten sind super, wenn du Sicherheit suchst und dir eine langfristige Laufbahn beim Staat vorstellen kannst. Planst du dagegen, häufiger die Branche, den Arbeitgeber oder den Wohnort zu wechseln, kann sich dieselbe Sicherheit irgendwann wie eine ziemlich kurze Leine anfühlen.

Eine Verbeamtung passt eher zu dir, wenn du:

  • ziemlich genau weißt, wo und wie du leben willst,
  • langfristig im öffentlichen Dienst arbeiten möchtest,
  • ein planbares Einkommen wichtiger findest als individuelle Gehaltsverhandlungen,
  • Wert auf Arbeitsplatzsicherheit und eine verlässliche Altersversorgung legst,
  • mit den besonderen Dienstpflichten und dem Streikverbot leben kannst.

Ein Angestelltenverhältnis könnte besser passen, wenn du:

  • deine Karriere möglichst flexibel gestalten möchtest,
  • schnelle Gehaltssprünge oder leistungsabhängige Boni anstrebst,
  • einen späteren Wechsel in die Privatwirtschaft für wahrscheinlich hältst,
  • bei bestimmten Themen selbst mitentscheiden und ggf. streiken möchtest.

Du bist dir noch nicht ganz sicher, ob der Beamtenstatus das Richtige für dich ist? Mit dem kununu Gehaltscheck kannst du schon mal prüfen, mit welchem Einkommen du in einem bestimmten Job rechnen kannst. Ob angestellt oder verbeamtet: Bei uns findest du die Gehaltsspanne und den Durchschnitt auf Basis echter Gehaltsangaben.

FAQ: Vorteile von Beamt:innen

Zu den wichtigsten Vorteilen von Beamten gehören die hohe Arbeitsplatzsicherheit, planbare Bezüge, die Beamtenversorgung im Ruhestand und die Beihilfe bei Krankheits- und Pflegekosten. Besonders stark ist die Absicherung für Beamt:innen auf Lebenszeit. Dazu kommen bestimmte indirekte Vorteile, wie bessere Konditionen bei Miet- und Kreditverträgen.

Mögliche Nachteile der Verbeamtung sind das Streikverbot, besondere Dienstpflichten, wenig Spielraum bei Gehaltsverhandlungen und die stärkere Bindung an den Dienstherrn. Auch ein späterer Wechsel in die Privatwirtschaft kann Auswirkungen auf deine Altersversorgung haben. Was du als Nachteil empfindest, hängt sehr von deiner Persönlichkeit und Lebensplanung ab.

Das hängt von deinen Prioritäten ab. Beamt:innen profitieren vor allem von Sicherheit und einer eigenen Altersversorgung. Angestellte können leichter den Arbeitgeber wechseln, dürfen streiken und sind im üblichen Sozialversicherungssystem abgesichert. Suchst du einen langfristigen Karriereweg beim Staat, kann der Beamtenstatus besser passen. Möchtest du flexibel und selbstbestimmter bleiben, ist das Angestelltenverhältnis häufig attraktiver.

Ja, bei einem vergleichbaren Brutto bleibt Beamt:innen häufig mehr Netto, weil grundsätzlich keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden. Einkommensteuer sowie die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung fallen trotzdem an. Ob der Unterschied tatsächlich groß ist, hängt unter anderem von Besoldung, Familienstand, Beihilfe und Versicherungsmodell ab.

Eine einheitliche Altersgrenze für ganz Deutschland gibt es nicht. Für die Verbeamtung beim Bund gilt grundsätzlich eine Höchstaltersgrenze von 50 Jahren, Ausnahmen sind aber möglich. Die Bundesländer und einzelne Laufbahnen können andere Grenzen festlegen. Im Polizei- oder Justizvollzugsdienst gelten häufig strengere Regeln.

Nein. Beamt:innen auf Lebenszeit genießen einen sehr starken Schutz, komplett unkündbar sind sie nicht. Das Beamtenverhältnis kann beispielsweise auf eigenen Wunsch, nach bestimmten strafrechtlichen Verurteilungen oder durch eine disziplinarrechtliche Entfernung enden. Für Beamt:innen auf Probe und Widerruf gelten weniger strenge Voraussetzungen für eine Entlassung.