Kündigung: Darf mein Arbeitgeber mich wegen Krankheit kündigen?

Kranksein gehört zum Arbeitsalltag, spätestens seit der Corona-Pandemie ist uns das allen bewusst. Wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, braucht zunächst einmal nicht mit Konsequenzen zu rechnen: Auch im Krankenstand wird das Gehalt zu 100 Prozent ausgezahlt, zumindest sechs Wochen lang. Vor einer Kündigung bei Krankheit sind Angestellte durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt. Bei schweren Krankheiten oder nach einem Unfall können Angestellte jedoch auch für Wochen oder gar Monate ausfallen und im Zweifel auch wegen und während einer Erkrankung gekündigt werden. In diesem Artikel erfährst du alles, was du zur Kündigung wegen Krankheit wissen musst und welche Rechte du als Arbeitnehmer:in hast.

Krankheitsbedingte Kündigung: Was bedeutet das?

Von einer krankheitsbedingten Kündigung spricht man, wenn ein Arbeitgeber eine:n Angestellten kündigt, weil er:sie entweder für eine lange Zeit krankgeschrieben ist oder sich immer wieder krank meldet. Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen es hinnehmen müssen, wenn Mitarbeiter:innen bis zu 30 Tage oder sechs Wochen pro Jahr krankgeschrieben sind. Fehlzeiten über diese Zeitspanne hinaus gelten unter Umständen als nicht zumutbar für Unternehmen. Schließlich müssen sie die Fehlzeiten auffangen, Vertretungen organisieren und Arbeiten umplanen.

Bei Kündigungen durch das Unternehmen unterscheidet man zwischen der betriebsbedingten und der personenbedingten Kündigung. Eine Kündigung wegen Krankheit ist eine personenbedingte Kündigung. Sie ist zulässig, wenn ein:e Angestellte:r nicht oder nicht mehr in der Lage ist, die Arbeit zu erfüllen, zum Beispiel wegen Krankheit.

Darf mein Arbeitgeber mich wegen Krankheit kündigen?

Das kommt auf die Situation an. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer:innen durch das Kündigungsschutzgesetz vor einer Kündigung wegen Krankheit geschützt. Wenn du allerdings besonders lange oder immer wieder krank bist, hat dein Arbeitgeber unter Umständen das Recht, dich zu kündigen. Allerdings muss er dafür einige Hürden nehmen und Beweise erbringen. Im Einzelfall muss häufig das Arbeitsgericht entscheiden, ob eine Kündigung wegen Krankheit rechtmäßig ist oder nicht. Für eine Kündigung wegen Krankheit müssen folgende Punkte gegeben sein:

Icon Glühbirne

Voraussetzung: krankheitsbedingte Kündigung

    • Lange oder häufige Fehlzeiten von insgesamt über 30 Tagen pro Jahr

    • Negative Zukunftsprognose: Das bedeutet, dass nicht damit zu rechnen ist, dass die Krankheitstage in Zukunft weniger werden. Nach einem Unfall beispielsweise kann eine lange Krankenzeit folgen, aber der:die Mitarbeiter:in wird in den meisten Fällen wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Bei einer chronischen Krankheit sieht das schon anders aus. Es ist unter Umständen davon auszugehen, dass weitere Fehlzeiten folgen werden.

    • Die Interessensabwägung muss zugunsten des Unternehmens ausfallen. Hier geht es darum abzuwägen, welchen Aufwand ein Arbeitgeber leisten muss, um eine:n wegen Krankheit ausgefallene:n Mitarbeiter:in zu ersetzen. Dabei spielt unter anderem die Betriebszugehörigkeit eine Rolle: Mitarbeiter:innen, die schon lange im Unternehmen sind, gelten als schützenswerter als solche, die gerade erst angefangen haben.

Eingliederung statt Kündigung wegen Krankheit

Bevor ein Arbeitgeber eine Kündigung wegen Krankheit ausspricht, muss er zudem prüfen, ob der den:die Mitarbeiter:in nicht an anderer Stelle einsetzen kann. Dies gilt zum Beispiel bei handwerklichen Berufen: Wenn ein:e Mitarbeiter:in wegen eines Unfalls nicht mehr die ursprüngliche Tätigkeit ausführen kann, muss der Arbeitgeber prüfen, ob er sie:ihn nicht zum Beispiel in der Verwaltung einsetzen kann. Bereits seit 2004 sind Unternehmen dazu verpflichtet, Angestellten nach einer Krankheit ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Voraussetzung ist, dass der:die Mitarbeiter:in in der Lage und willens ist zu arbeiten.

Wie sieht eine Kündigung wegen Krankheit aus?

Wie jede andere Kündigung muss auch eine Kündigung wegen Krankheit schriftlich erfolgen. Anders als Arbeitnehmer:innen müssen Arbeitgeber im Kündigungsschreiben einen Grund für die Kündigung nennen. Kündigt dir dein Arbeitgeber also wegen langer Krankheit oder wegen vieler Krankheitstage, so ist dies im Schreiben entsprechend formuliert.

Deine Rechte bei einer krankheitsbedingten Kündigung

Kündigung während Krankheit – geht das?

Anders als häufig angenommen, ist eine Kündigung im Krankheitsstand durchaus möglich. Eine Krankschreibung schützt dich also nicht vor Kündigung. Allerdings gibt es Ausnahmen für besonders schützenswerte Personengruppen:

Icon Glühbirne

Kündigungsschutz: Ausnahmen

Steht mir eine Abfindung nach Kündigung wegen Krankheit zu?

Nein. Eine Kündigung wegen Krankheit ist eine personenbedingte Kündigung. Anders als nach einer betriebsbedingten Kündigung steht dir keine Abfindung zu.

Kündigung wegen Krankheit: Kündigungsfrist

Eine Kündigung wegen Krankheit ist eine ordentliche Kündigung, es gelten also die in deinem Arbeitsvertrag festgehaltenen Kündigungsfristen. Wenn in deinem Vertrag keine Kündigungsfrist festgehalten ist, gelten die gesetzlichen Bedingungen

Kündigung wegen Krankheit – habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Nach einer Kündigung wegen Krankheit besteht in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sperren sind bei Kündigungen durch den:die Arbeitnehmer:in sowie bei fristlosen Kündigungen durch den Arbeitgeber vorgesehen. Im Zweifel solltest du dich an die für dich zuständige Arbeitsagentur wenden. 

Kündigung wegen Krankheit – was passiert mit dem Resturlaub?

Bei einer Kündigung wegen oder nach langer Krankheit wird der Resturlaub ausgezahlt. Und es gibt noch eine Besonderheit: Den der Resturlaub aus dem Jahr vor der Kündigung wegen Krankheit erlischt nicht. Das bedeutet, dass bei krankheitsbedingten Kündigungen häufig noch viel Resturlaub vorhanden ist, den der Arbeitgeber auszahlen muss.

Kündigung wegen Krankheit – was kann ich tun?

Wenn du von einer Kündigung wegen Krankheit betroffen bist, solltest du zunächst einen kühlen Kopf bewahren. Wie oben beschrieben, muss dein Arbeitgeber im Zweifel beweisen, dass eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist. Das bedeutet, dass du in jedem Fall eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen solltest. Und zwar schnell! Wie bei jeder ordentlichen Kündigung gilt: Dir bleibt eine Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Übrigens: Du möchtest anderen von deiner Erfahrung berichten? Bei kununu kannst du ganz einfach deinen aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber bewerten.

Bewerte jetzt deinen Arbeitgeber

Letztes Update: 12. Dezember 2023