Rente & Altersvorsorge
Missverständnisse vermeiden: Wie viele Entgeltpunkte braucht man für die Rente mit 63?
Früher raus aus dem Berufsleben, früher das Leben genießen: Für Millionen Beschäftigte in Deutschland ist die Rente mit 63 das Ziel, auf das sie jahrzehntelang hinarbeiten. Bei diesem Thema gibt es aber oft Missverständnisse. Denn während die Zahl der Entgeltpunkte über die Höhe der Rente entscheidet, bestimmen die Beitragsjahre den Zeitpunkt.
Was Entgeltpunkte mit dem Renteneintritt zu tun haben
Entgeltpunkte sind die Recheneinheit der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer in einem Jahr exakt das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient (für 2026 sind das vorläufig 51.944 Euro brutto), bekommt genau einen Rentenpunkt gutgeschrieben. Wer mehr verdient, erhält entsprechend mehr, wer weniger verdient, entsprechend weniger. Die maximale Punktzahl pro Jahr ist auf 1,95 Punkte gedeckelt (Beitragsbemessungsgrenze 2026: 101.400 Euro).
Das Gesetz schreibt keine Mindestanzahl an Entgeltpunkten vor. Die Punkte bestimmen zwar, was am Ende auf dem Konto landet. Ausschlaggebend für den Renteneintritt sind aber neben dem Alter vor allem die Beitragsjahre. Wer mit 63 in Rente gehen will, muss sich ausrechnen, wie viele Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt wurde.
Tipp: Wer seine Rente erhöhen will, kann ab dem 50. Lebensjahr Rentenpunkte zukaufen. Ein Entgeltpunkt kostet 2026 rund 9.662 Euro und bringt monatlich 42,52 Euro mehr Rente. Diese Beiträge können in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden (Höchstbetrag 2026: 30.826 Euro für Ledige).
Früher in Rente: Mit oder ohne Abschlag?
Für die Altersrente für langjährig Versicherte, im Volksmund „Rente mit 63“, gilt gesetzlich (§ 36 SGB VI): Es braucht mindestens 35 Versicherungsjahre. Wer über 35 Jahre genau durchschnittlich verdient hat, kommt auf 35 Entgeltpunkte. Ein Rentenpunkt ist aktuell 42,52 Euro (ab Juli 2026) wert: Das entspricht einer monatlichen Bruttorente von rund 1.488 Euro.
Wer in Deutschland früher als mit 67 in Rente gehen möchte, hat im Wesentlichen zwei Optionen:
- Weg 1: Nach 35 Beitragsjahren mit Abschlag. Mit dieser Variante kann man ab 63 Jahren in Rente gehen, zahlt dafür aber lebenslange Abzüge: 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat, maximal 14,4 Prozent bei vier Jahren früherer Rente. Bei einer Rente von 1.800 Euro sind das zum Beispiel dauerhaft 248 Euro weniger pro Monat.
- Weg 2: Nach 45 Beitragsjahren ohne Abschlag. Besonders langjährig Versicherte dürfen ganz ohne Abzug früher in Rente gehen. Wer 1964 oder später geboren ist, kann diese Variante allerdings nicht mehr mit 63, sondern frühestens mit 65 Jahren nutzen. Das Rentenalter wird nach Jahrgang stufenweise angehoben.
Was zählt zu den Beitragsjahren, was nicht?
Viele unterschätzen, wie großzügig die Rentenversicherung bei den anrechenbaren Zeiten ist. Neben regulären Arbeitsjahren zählen auch:
- Kindererziehungszeiten (bis zu 3 Jahre pro Kind für Kinder ab 1992)
- Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I
- Pflegezeiten für Angehörige
- Minijob-Zeiten (sofern Beiträge gezahlt wurden)
- Zeiten freiwilliger Versicherung, sofern mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen
Nicht angerechnet werden allerdings Studiums- und Schulzeiten. Das gilt zumindest für alle, die nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen wollen: Bei der Rente nach 35 Beitragsjahren werden diese Phasen zumindest teilweise anerkannt.