
Bye, Team! Das musst du beim Jobwechsel zur Konkurrenz beachten
Für dich ergibt sich möglicherweise eine Chance auf einen tollen Job bei der Konkurrenz. Jubel und schlechtes Gewissen liegen ganz nah beieinander und du fragst dich: Soll ich? Soll ich nicht? Ist das überhaupt so einfach erlaubt?
Wir gehen in diesem Artikel nicht nur auf die Vor- und Nachteile von einem Wechsel zur Konkurrenz ein, sondern beleuchten für dich zusätzlich die aktuelle Rechtslage rund um Konkurrenzklauseln in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Was sind eigentlich konkurrierende Unternehmen?
Unternehmen können direkt und indirekt in Konkurrenz zueinander stehen. Direkter Wettbewerb entsteht dann, wenn Firmen im Prinzip das gleiche Produkt oder die gleiche Dienstleistung anbieten. Du kannst dir hier beispielsweise unterschiedliche Airlines vorstellen, die dich alle zum selben Ziel bringen.
Im Gegensatz dazu ist mit indirektem Wettbewerb gemeint, dass nur um die gleiche Zielgruppe gekämpft wird. Bleiben wir beim Beispiel mit der Airline, wäre ein indirekter Konkurrent eine Bahn- oder Buslinie. Diese transportieren dich zwar nicht mit einem Flugzeug, aber bieten Kund:innen dennoch eine alternative Fortbewegungsmöglichkeit.
Trifft eine dieser Wettbewerbssituationen auf deinen möglichen neuen Arbeitgeber zu? Dann solltest du bezüglich eines Konkurrenzverbots in deinem aktuellen Arbeitsvertrag ganz genau aufpassen.
Was ist eine Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag?
Sprechen wir über die Definition von Wettbewerbern, muss natürlich auch die sogenannte Konkurrenzklausel in Arbeitsverträgen kurz näher erläutert werden. Diese fügen Arbeitgeber im Vertrag hinzu, um zu verhindern, dass ihre Arbeitnehmer:innen von der Konkurrenz abgeworben werden oder aktiv zu diesen wechseln und somit wertvolles Wissen weitergeben. Streng geheime Infos über Strategien und Schwachpunkte? Die will dein Arbeitgeber nicht unbedingt in den Lagern des Erzfeindes wissen.
Die Konkurrenzklausel ist dabei zeitlich beschränkt und besagt in der Regel, dass Arbeitnehmer:innen nach Ende des Dienstverhältnisses für keinen Arbeitgeber in derselben Branche arbeiten dürfen. Das Verbot umfasst dabei eine Tätigkeit als angestellte sowie selbstständig tätige Person. Im Detail gehen wir hierauf später noch ein.
Vor- und Nachteile: Was spricht für, was gegen einen Jobwechsel zur Konkurrenz?
Ein Wechsel zu einem rivalisierenden Unternehmen kann in vielerlei Hinsicht verlockend sein. Gute Gehaltsaussichten, spannendere Aufgaben und ein frisches Arbeitsumfeld sind nur einige der Vorteile. Gleichzeitig stellt sich die Frage, welche Risiken damit verbunden sind – sowohl beruflich als auch rechtlich. Aber lass uns doch zunächst einmal die Vorteile näher ansehen!
Ein klarer Pluspunkt eines Wechsels zur Konkurrenz ist, dass du in einer vertrauten Branche bleiben kannst. Dein Wissen und deine Erfahrungen werden geschätzt und du hast somit im besten Fall weniger Einarbeitungszeit. Oft locken solche Wechsel auch mit attraktiveren Gehältern oder besseren Karrieremöglichkeiten. Des Weiteren hast du natürlich die Chance, dich in dem neuen Unternehmen stärker zu profilieren und zusätzliche Kompetenzen zu erwerben.
Vorteile eines Wechsels zur Konkurrenz im Überblick
- Bessere Gehaltsaussichten: Die Konkurrenz lässt sich dein Insiderwissen durchaus etwas kosten. Aus diesem Grund lockt sie nicht selten mit attraktiven Vergütungsmodellen und zusätzlichen Benefits wie Boni, flexiblen Arbeitszeiten oder Homeoffice-Möglichkeiten.
- Entwicklung und Karriere: In einem neuen Unternehmen mit Überschneidungspunkten zu deinem alten Tätigkeitsbereich kannst du dich gezielt weiterentwickeln und deine Fähigkeiten einbringen. Dadurch erhältst du die Chance, schneller aufzusteigen oder direkt höher einzusteigen.
- Verkürzte Einarbeitungszeit: Da du in einer ähnlichen Branche bleibst, kannst du deine bestehenden Fachkenntnisse direkt einbringen, ohne dich komplett neu einarbeiten zu müssen.
Klingt alles soweit gut, oder? Leider ist Vorsicht geboten. Ein Wechsel kann nämlich auch einige Nachteile mit sich bringen. Deine Entscheidung für den Wettbewerber könnte in deinem beruflichen Netzwerk schlecht aufgenommen werden. Auch rechtliche und sogar finanzielle Nachteile können in manchen Fällen entstehen. Denn dein bisheriger Arbeitsvertrag regelt, ob und in welchem Umfang du direkt zum Wettbewerb wechseln darfst.
Nachteile eines Konkurrenzwechsels im Überblick
- Rechtliche Hürden: Konkurrenz- oder Wettbewerbsklauseln in deinem aktuellen Vertrag können den Wechsel erschweren. Kläre unbedingt ab, ob und wie du diese Klauseln einhalten musst.
- Finanzielle Einbußen: In gewissen Fällen kann ein Jobwechsel zu einem Wettbewerber von einer Strafzahlung begleitet werden. Ob das bei dir so ist, kann ein:e Jurist:in im Zweifel für dich einschätzen.
- Negativer Effekt auf berufliche Kontakte: Ein Wechsel zur Konkurrenz könnte deine Beziehungen zu ehemaligen Kolleg:innen oder anderen beruflichen Kontakten belasten. Insbesondere in kleineren Branchen kann so etwas negative Nachwirkungen haben.
- Unklare Erwartungen: Was erwartet das neue Unternehmen tatsächlich von dir? Auch wenn die Position attraktiv erscheint, ist nicht garantiert, dass der Arbeitgeber sich das von dir wünscht, was du tun möchtest. Neue Vorgesetzte, Arbeitsweisen oder die Unternehmenskultur könnten sich als Herausforderung entpuppen.
Manche der nicht explizit aufgeführten Vor- und Nachteile – zum Beispiel Lust auf neue Herausforderungen oder Unsicherheiten, die beim Start entstehen – unterscheiden sich nicht von klassischen Jobwechseln. So verhält es sich auch bei einer möglichen Kündigung, die du nach denselben wichtigen Gesichtspunkten gestalten solltest wie bei einem Wechsel zu einem nicht-konkurrierenden Unternehmen. Wir haben hier alle relevanten Tipps rund um das Thema Kündigung für dich!
Vor der Entscheidung: Darf ich überhaupt zur Konkurrenz wechseln?
Stehst du vor der Entscheidung für oder gegen einen neuen Job bei einem rivalisierenden Unternehmen? Mit Sicherheit wägst du schon genau ab, wie sinnvoll der Wechsel für dich persönlich ist. Ein Blick in deinen aktuellen Arbeitsvertrag lohnt sich vor einer endgültigen Vertragsunterzeichnung ebenfalls.
Immerhin werden hierin Pflichten und Konsequenzen festgelegt, die selbst dann gelten, wenn dein Arbeitsverhältnis bei diesem Arbeitgeber längst beendet wurde. Checke zunächst, ob du überhaupt eine Konkurrenzklausel hast. Liegt tatsächlich ein vertragliches Verbot vor, muss das noch nicht das Aus für deine ambitionierten Wechselpläne bedeuten. Wir haben nun die wichtigsten Regelungen für Deutschland, Österreich und die Schweiz hinsichtlich eines Konkurrenzverbots zusammengetragen.
Deutschland
Deutsche Arbeitnehmer:innen finden Informationen zur Rechtsgültigkeit von Konkurrenzklauseln im Arbeitsvertrag unter anderem im Handelsgesetzbuch (HGB) und in der Gewerbeordnung. Hierzulande musst du für ein gültiges nachvertragliches Wettbewerbsverbot – also den Jobwechsel zur Konkurrenz – volljährig sein. Außerdem muss sie schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten und von beiden Parteien zustimmend unterschrieben werden. Es gilt ausschließlich, wenn dein Arbeitgeber berechtigte geschäftliche Interessen wie den Schutz von Betriebsgeheimnissen nachweisen kann.
Gemäß § 74a Abs. 1 HGB darf das Verbot bis zu zwei Jahre nach dem Ende des Dienstverhältnisses aufrecht erhalten bleiben. Wichtig ist dabei für dich: Für jedes Jahr erhältst du dafür von deinem alten Arbeitgeber die sogenannte Karenzentschädigung. Diese liegt bei mindestens der Hälfte deiner bisherigen monatlichen Durchschnittsbezüge inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Österreich
Auch in Österreich müssen Vereinbarungen zu einem Wettbewerbsverbot gewissen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Gesetzlich ist die Konkurrenzklausel nämlich nur dann erlaubt, wenn sie höchstens bis zu einem Jahr nach dem beendeten Arbeitsverhältnis gilt (vgl. § 7 Angestelltengesetz). Sie darf auch nicht unverhältnismäßig ausgesprochen werden und damit quasi einem absoluten Berufsverbot gleichkommen. Übrigens: Die Klausel gilt nicht bei jeder Vertragsendung, wohl aber bei einer Arbeitnehmerkündigung, einer berechtigten Entlassung oder einem unberechtigten vorzeitigen Austritt.
Ebenso ausschlaggebend: Das Monatsgehalt bei Kündigungsende. Denn dieses muss eine bestimmte Grenze übersteigen, um ein Konkurrenzverbot bindend zu machen. Bei Vereinbarungen ab dem 29.12.2015 muss das Gehalt bei Ende des Arbeitsverhältnisses mehr als 4.300 Euro brutto (Stand: 2025) betragen.
Hat man eine Vereinbarung vor dem 29.12.2015 geschlossen, muss das monatliche Gehalt über 3.655 Euro brutto (Stand: 2025) liegen. Anders sieht es mit Vereinbarungen vor dem 17.03.2006 aus. In diesem Fall ist die Konkurrenzklausel an keine Entgeltgrenze gebunden und grundsätzlich gültig.
Schweiz
Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot muss laut Art. 340 Obligationenrecht (OR) auch in der Schweiz schriftlich vereinbart worden sein. Gilt es dann für alle Arbeitnehmer:innen? Tatsächlich nicht. Dein Arbeitgeber muss beweisen können, dass du Einblick in den Kund:innenkreis und in Fabrikationsgeheimnisse erhalten hast und diese Kenntnisse in falschen Händen schädlich sein könnten.
Kann er das, ist deine örtlich (Geltungsort), zeitlich (Geltungsdauer) und sachlich (Geltungsausmaß) zu begrenzende Konkurrenzklausel bis zu drei Jahre nach der Kündigung bindend. Meist verlangen Unternehmen bei einem Verstoß gegen das Verbot ein Jahressalär Entschädigungszahlung.
Wann ist ein Konkurrenzverbot rechtsgültig?
Allgemein ist ein Konkurrenzverbot oder eine Konkurrenzklausel dann rechtsgültig, wenn die formellen bzw. gesetzlichen Vorgaben des Landes beachtet werden.
Hegst du daran Zweifel, kannst du dir zum Beispiel Unterstützung bei Arbeitsrechtler:innen holen und unter Umständen gerichtlich gegen das Verbot vorgehen. Nicht immer ist nämlich klar, ob tatsächlich alle Voraussetzungen dafür erfüllt wurden oder ob das Interesse am Wettbewerbsverbot eine ausreichende Berechtigung hat.
Manche Arbeitgeber sind außerdem dazu bereit, etwaige Strafzahlungen ihrer neuen Arbeitnehmer:innen teils oder gänzlich zu übernehmen.
Nach der Entscheidung: Wechsel zur Konkurrenz mitteilen?
Nun ist es soweit! Du hast alle Eventualitäten abgewogen, die Folgen einer vertraglichen Wettbewerbsklausel sind geklärt und der Vertrag beim Konkurrenzunternehmen ist unter Dach und Fach. Vielleicht stellst du dir jetzt die Frage, wie offen du mit deinem neuen Job gegenüber deinem aktuellen Arbeitgeber umgehen solltest oder umgehen darfst.
Die Antwort darauf fällt für Deutschland, Österreich und die Schweiz prinzipiell gleich aus. Erstmal ist wichtig, dass dein Wechsel zum Rivalen kein Vergehen darstellt. Du hast nichts falsch gemacht, wenn du dich abwerben lässt oder sogar aktiv auf die Konkurrenz zugegangen bist. Darüber mit Kolleg:innen zu sprechen, ist also völlig okay.
Deinem Arbeitgeber bzw. deiner:m Vorgesetzten musst du deinen Entschluss dagegen nicht aktiv mitteilen. Du darfst es aber tun. Das kann sinnvoll sein, wenn du ein gutes Verhältnis aufrechterhalten möchtest oder vermeiden möchtest, dass das Unternehmen über ein Karrierenetzwerk von dem Wechsel erfährt. Wie du auch immer vorgehst: Wir wünschen dir einen angenehmen Start in die neue Stelle!