Geförderte Weiterbildung
Weiterbildungszeit in Österreich startet heute: Die neue Bildungskarenz ist strikter
Die Nachfolgerin der Bildungskarenz ist da. Seit heute können Arbeitnehmer:innen in Österreich die neue Weiterbildungszeit beim AMS beantragen. Wer die Förderung erhalten will, muss allerdings deutlich strengere Voraussetzungen erfüllen als bisher.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
- Bildungskarenz wird durch Weiterbildungszeit ersetzt
- Antragstellung erfolgt weiterhin über das AMS
- Nur arbeitsmarktrelevante Ausbildungen werden gefördert
- Mindestens 12 Monate Beschäftigung beim Arbeitgeber notwendig
- Förderung ab 41,49 Euro täglich
- Arbeitgeber müssen bei höheren Einkommen mitzahlen
- Jährliches Förderbudget ist gedeckelt
- Kein direkter Anschluss an die Elternkarenz mehr möglich
AMS fördert nur noch arbeitsmarktrelevante Ausbildungen
Mit der Reform zieht die Bundesregierung die Konsequenzen aus jahrelanger Kritik an der Bildungskarenz. Künftig sollen nur noch Ausbildungen unterstützt werden, die tatsächlich die beruflichen Chancen verbessern und am Arbeitsmarkt gefragt sind.
Gefördert werden nur Maßnahmen, die einen klaren beruflichen Nutzen haben und auch außerhalb des aktuellen Unternehmens eingesetzt werden können. Reine Hobbykurse, Produktschulungen oder allgemeine Freizeitangebote haben keine Chance auf eine Förderung.

Diese Voraussetzungen müssen Beschäftigte erfüllen
Wer die neue Förderung beantragen möchte, muss mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllen:
- Mindestens 12 Monate beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein
- Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber abschließen
- Arbeitsmarktrelevante Ausbildung nachweisen
- Mindestens 20 Wochenstunden Weiterbildung absolvieren
- Antrag rechtzeitig beim AMS einreichen
Bei akademischen Abschlüssen wie Master- oder Diplomstudien gelten teilweise zusätzliche Anforderungen.
Wie viel Geld Arbeitnehmer:innen erhalten
Die finanzielle Unterstützung wird weiterhin über das AMS abgewickelt. Die Förderung beträgt mindestens 41,49 Euro pro Tag, höchstens 59,31 Euro. Die tatsächliche Höhe orientiert sich am bisherigen Einkommen. Gleichzeitig ist die maximale Förderdauer auf ein Jahr innerhalb von vier Jahren begrenzt.
Neu ist außerdem eine Beteiligung des Arbeitgebers bei höheren Einkommen.
Elternkarenz und Weiterbildung können nicht mehr direkt kombiniert werden
Wer zuletzt Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen hat, kann nicht unmittelbar in die Weiterbildungszeit wechseln. Zwischen dem Ende dieser Leistungen und dem Beginn der Weiterbildung müssen mindestens 26 Wochen liegen. Damit fällt ein häufig genutzter Weg weg, direkt nach der Elternkarenz eine geförderte Ausbildung zu absolvieren.