Zum Inhalt springen

Neue Rentenregel für Minijobs

Minijob: Ab 1. Juli 2026 müssen sich Arbeitnehmende entscheiden

Veröffentlicht:  10. Juni 2026, 16:50
2 min
Mitarbeitende in einem Geschäft notiert Informationen auf einem Block zwischen Warenregalen.

Ab dem 1. Juli 2026 erhalten Minijobber:innen in Deutschland eine neue Wahlmöglichkeit: Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung erstmals wieder rückgängig machen. Bislang war die Befreiung für die gesamte Beschäftigung bindend. Doch die Rücknahme ist an einen Haken geknüpft, der sie endgültig macht.

Bisher war die Befreiung ein Weg ohne Rückfahrkarte

Minijobs sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Wer das nicht möchte, kann sich mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen – bislang allerdings dauerhaft und ohne Möglichkeit zum Widerruf.

Ab dem 1. Juli 2026 ändert sich das: Die Befreiung lässt sich künftig wieder aufheben. Vier Punkte sind dabei entscheidend:

  1. Die Rücknahme erfordert erneut einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber.
  2. Bei mehreren Minijobs gilt die Entscheidung nur einheitlich für alle Beschäftigungen.
  3. Die Aufhebung wirkt ausschließlich für die Zukunft, eine rückwirkende Korrektur ist ausgeschlossen.
  4. Wer die Befreiung einmal zurücknimmt, kann sich danach nicht erneut befreien lassen.
Barista hinter einer Café-Theke mit Espressomaschine, Kuchenvitrine und Regalen im Hintergrund.
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt bei 603 Euro (entspricht 7.236 Euro im Jahr), da der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gilt.

3,6 Prozent vom Lohn entscheiden über die Rente

Zahlt eine Person im Minijob in die Rentenversicherung ein, sind das 3,6 Prozent des Lohns. Zusammen mit dem pauschalen Arbeitgeberanteil von 15 Prozent ergibt sich der reguläre Beitragssatz von 18,6 Prozent.

Der Unterschied ist mehr als formal: Beitragsmonate zählen voll für die Wartezeiten und erhöhen die spätere Rente. Bei einer Befreiung zählen Monate und Entgelt nur anteilig mit.

Reinigung, Verkauf und Gastronomie prägen die Minijob-Welt

Wie viele Menschen das betrifft, zeigt die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Im Januar 2026 waren in Deutschland rund 7,46 Millionen Menschen geringfügig entlohnt beschäftigt. Reinigungsberufe waren 2024 die größte betroffene Berufsgruppe, das Gastgewerbe und Bürojobs folgen auf Platz 2 und 3 – vorrangig Bereiche mit niedrigen Löhnen, in denen die Frage nach eigenen Rentenansprüchen besonders schwer wiegt.

Die neue Regel bringt mehr Spielraum, löst die Grundfrage aber nicht: Wer die Befreiung zurücknimmt, legt sich erneut endgültig fest. Für viele Beschäftigte im Niedriglohnbereich bleibt damit die Abwägung zwischen etwas mehr Netto heute und einem Plus bei der späteren Rente.