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Neues zum Entgelttranzparenzgesetz

Lohntransparenz in Österreich verzögert sich: EU-Frist ungenutzt verstrichen

von Marie S.
Veröffentlicht:  8. Juni 2026, 09:02
2 min
Zwei Personen in Businesskleidung prüfen gemeinsam Dokumente an einem Besprechungstisch im Büro.

Am 7. Juni 2026 endete die Frist zur Umsetzung der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Österreich gehört wie Deutschland zu den säumigen Staaten: In Wien liegt bisher nur ein Entwurf in der Regierungskoordination vor. Die neuen Auksunftsrechte greifen für die meisten Beschäftigten deshalb momentan noch nicht.

Der Entwurf ist da, das Gesetz fehlt noch

Eigentlich hatten alle EU-Länder die Vorgabe, die neue Entgelttransparenzrichtlinie bis Anfang Juni in nationales Recht umzusetzen. Die österreichische Regierung hinkt dabei allerdings noch hinterher.

Nachdem die Einigung der Sozialpartner gescheitert war, schickte Arbeitsministerin Korinna Schumann am 6. Juni selbst einen Entwurf an die regierungsinterne Abstimmung. Bevor das Gesetz gilt, müssen die Koalitionspartner ÖVP und NEOS zustimmen. Danach folgen die Begutachtung und schließlich der Beschluss des Parlaments.

Der Zeitplan bleibt damit vorerst offen. Arbeiterkammer und ÖGB begrüßen den Schritt von Korinna Schumann, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung warnen vor zusätzlicher Bürokratie.

Diese Vorteile bringt die neue Richtlinie für Beschäftigte

  • Gehaltsspanne und kollektivvertragliche Einstufung bereits im Bewerbungsverfahren
  • Verbot der Frage nach dem bisherigen Gehalt
  • Auskunftsrecht über das Durchschnittsentgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, aufgeschlüsselt nach Geschlecht
  • Verpflichtende Einkommensberichte für Unternehmen ab 100 Beschäftigten
  • Maßnahmenpflicht ab einer Lohnlücke von fünf Prozent, erste Berichte 2027 rückwirkend für 2026
Person am Schreibtisch im Büro blickt auf eine Smartwatch, vor Tastatur und Arbeitsunterlagen.
Österreich und Deutschland sind mit ihrer Verspätung nicht allein: Bisher haben erst drei der 27 EU-Mitgliedsstaaten die Anforderungen komplett erfüllt. Bei verspäteter Umsetzung kann die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

So nutzen Arbeitnehmer:innen ihre Rechte

Wer sich bewirbt, kann die Gehaltsspanne für die Position künftig vorab erfragen. Die eigene Gehaltshistorie müssen Bewerber:innen hingegen grundsätzlich nicht offenlegen. Bei Verdacht auf Ungleichbehandlung des Arbeitgebers lassen sich die Kriterien der Entgeltfestsetzung schriftlich anfordern und mit dem geschlechterbezogenen Durchschnitt abgleichen.

Das soll vor allem den Gender Pay Gap in Österreich verkleinern. Die Vorbereitung lohnt schon heute: Wer das eigene Gehalt im kununu Gehaltscheck vergleicht, kann das Auskunftsrecht gezielt einsetzen, sobald das Gesetz umgesetzt wurde.

Was in Österreich schon jetzt gilt

Solange das nationale Gesetz fehlt, trifft private Arbeitgeber keine durchsetzbare Auskunfts- oder Berichtspflicht. Beschäftigte staatlicher Stellen können sich nach Fristablauf dagegen direkt auf die Richtlinie berufen.

Unabhängig davon gelten in Österreich schon heute die Regeln aus dem Gleichbehandlungsgesetz: geschlechtsneutrale Inserate, die Pflichtangabe des kollektivvertraglichen Mindestentgelts in Stellenanzeigen und Einkommensberichte größerer Betriebe.