Brückenteilzeit – Antragstellung und die Vor- & Nachteile

Zeitlich begrenzt in Teilzeit arbeiten – seit 2019 steht dieses Recht vielen Arbeitnehmer:innen zu. Die Brückenteilzeit wurde von der Bundesregierung eingeführt, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende freiwillig in Teilzeit arbeiten können – aber nicht unfreiwillig in einer Teilzeitregelung verbleiben müssen, wenn sich ihre private Situation wieder verändert hat. Für viele Arbeitnehmer:innen mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen ist die Option, die wöchentliche Arbeitszeit zu verringern, eine große Hilfe bei der Organisation des Alltags. Langzeit stellte diese Möglichkeit jedoch auch eine Gefahr dar – Arbeitnehmer:innen hatten nicht automatisch das Recht, wieder in Vollzeit wechseln zu können und somit auch wieder mehr zu verdienen und in die Rente einzuzahlen. Arbeitsrechtlich ist die Brückenteilzeit daher ein großer Fortschritt. In unserem Artikel erfährst du alles Wissenswerte zur Brückenteilzeit und wie du sie beantragen kannst.

Was ist Brückenteilzeit?

Die Brückenteilzeit ist eine zeitlich begrenzte Reduzierung der Arbeitszeit. Für einen vorher definierten Zeitraum arbeiten Arbeitnehmer:innen weniger als ihre vertraglich definierte Arbeitszeit. Wenn die festgelegte Zeitspanne abgelaufen ist, greift wieder die ursprüngliche Arbeitszeit. Das Recht auf Brückenteilzeit ist seit 2019 gesetzlich verankert. Insbesondere für Erziehende, die aus der Elternzeit zurückkehren, schafft das Gesetz zur Brückenteilzeit Planungssicherheit und Flexibilität.

Wer hat Anspruch auf Brückenteilzeit?

Die größte Hürde für Arbeitnehmer:innen, die Brückenteilzeit in Anspruch nehmen wollen, ist die notwendige Unternehmensgröße. Der Gesetzgeber erachtet es als nicht zumutbar für kleinere Unternehmen, potenziell jedem:jeder Mitarbeiter:in gleichzeitig auf Wunsch Brückenteilzeit gewähren zu müssen. Um dein Recht auf Brückenteilzeit in Anspruch zu nehmen, muss dein Unternehmen mindestens 45 Mitarbeiter:innen haben. Wer in einem Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeiter:innen arbeitet, hat das Recht auf zeitlich unbegrenzte Teilzeit (der Anspruch, auf die ursprüngliche Arbeitszeit aufzustocken ist damit nicht gegeben). Daneben muss dein Arbeitsverhältnis mindestens seit sechs Monaten bestehen, danach hast du das Recht, in Brückenteilzeit zu gehen.  

Voraussetzungen, um einen Anspruch auf Brückenteilzeit zu haben:

  • Dein Unternehmen hat mindestens 45 Mitarbeiter:innen (Azubis und Student:innen werden nicht mitgerechnet).
  • Dein Arbeitsverhältnis mit deinem Arbeitgeber besteht seit mindestens sechs vollen Monaten.
  • Dein Antrag auf Brückenteilzeit muss mindestens drei Monate vor Beginn deinem Arbeitgeber schriftlich vorliegen.

Wie lange ist die Brückenteilzeit?

Eine Brückenteilzeit dauert mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre. Die Länge muss vorher festgelegt werden, damit Arbeitnehmer:innen und auch das Unternehmen Planungssicherheit haben.

Kann die Brückenteilzeit verlängert oder verkürzt werden?

In deinem Antrag auf Brückenteilzeit bestimmst du die Länge. Auf freiwilliger Basis kann dein Arbeitgeber natürlich nachträglich Änderungen zustimmen, falls sich deine Pläne ändern. Während der Brückenteilzeit hast du allerdings keinen gesetzlichen Anspruch darauf, sie zu verkürzen oder sie zu verlängern. 

Muss ich nach der Brückenteilzeit wieder voll arbeiten?

Die Anzahl deiner Wochenarbeitsstunden nach Ablauf der Brückenteilzeit hängt davon ab, wie viele Stunden du vor Beginn der Brückenteilzeit gearbeitet hast. Wenn du vor der Brückenteilzeit in Vollzeit gearbeitet hast, gilt dies auch nach Ablauf der Brückenteilzeit. Hast du vorher schon in Teilzeit gearbeitet, arbeitest du nach der Brückenteilzeit wieder in Teilzeit. Auch nach Ablauf deiner Brückenteilzeit hast du das Recht, zeitlich unbegrenzt auf einen Teilzeitvertrag zu switchen (dann aber ohne die automatische Möglichkeit, wieder in Vollzeit zu arbeiten).

Welches Gehalt bekomme ich während der Brückenteilzeit?

Da in der Brückenteilzeit deine Arbeitszeit geringer ist, verringert sich auch dein Gehalt entsprechend. Wenn du beispielsweise von 40 Stunden Vollzeit auf 20 Stunden Brückenteilzeit reduzierst, ist dein Bruttogehalt um 50 Prozent niedriger (netto verdienst du etwas mehr als die Hälfte deines ursprünglichen Gehalts, da sich auch Steuern und Abgaben verringern). 

Übrigens: Dein Stundenlohn darf sich in (Brücken-) Teilzeit nicht verringern, Beschäftigte in Teilzeit dürfen bei der Bezahlung nicht benachteiligt werden.

Erhalte hier weitere Informationen dazu, wie du dein Gehalt in Teilzeit berechnest. 

Gehalt während der Brückenteilzeit: Die Nachteile

Generell gilt: Alle Ansprüche, die dir laut Arbeitsvertrag zustehen, richten sich nach deiner Arbeitszeit. Bedeutet: Wenn sich deine Arbeitszeit während der Brückenteilzeit verringert, so verringert sich neben dem Gehalt auch dein Anspruch auf Urlaub, die Sozialabgaben, die du leistest, sowie deine Rentenpunkte. Während der Brückenteilzeit zahlst du also weniger in deine Rentenvorsorge ein – was sich unter Umständen später auf die Höhe deiner Rente auswirkt. Sowohl bei der Planung deiner Wochenarbeitszeit während der Brückenteilzeit als auch bei der Planung der Länge deiner Brückenteilzeit solltest du das unbedingt berücksichtigen.

Brückenteilzeit: Antrag stellen

Um deinen Antrag auf Brückenteilzeit bei deinem Arbeitgeber zu stellen, brauchst du kein Formular, aber du musst ihn schriftlich formulieren, zum Beispiel in einer E-Mail. Eine mündliche Absprache entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften. Im Zweifel ist ein nur mündlich besprochener Antrag auf Brückenteilzeit nicht gültig.

Dein schriftlicher Antrag auf Brückenteilzeit muss drei wesentliche Dinge enthalten und einfach verständlich sein, sodass dein Arbeitgeber ohne Rückfragen den Antrag bearbeiten kann:

1.: Das Startdatum deiner Brückenteilzeit (beachte, dass zwischen Antrag und Beginn mindestens drei Monate liegen müssen).

2.: Das Enddatum deiner Brückenteilzeit, also wann du wieder in deine ursprüngliche Arbeitszeit wechseln möchtest (beachte, dass die Brückenteilzeit mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre dauern kann). 

3.: Die Stundenanzahl pro Woche auf die du während deiner Brückenteilzeit reduzieren möchtest. Hier solltest du eine genaue Stundenanzahl nennen. Die Entscheidung bezüglich deiner Stundenanzahl pro Woche während der Brückenteilzeit liegt bei dir, das Gesetz sieht keine Mindeststundenanzahl vor. Beachte jedoch, die Nachteile bezüglich Gehalt, Urlaub und Rentenzahlungen, die du während der Brückenteilzeit hast.

Brückenteilzeit: Welche Fristen gelten?

Wenn du Brückenteilzeit beantragen möchtest, solltest du zwei Fristen berücksichtigen:

1.: Du musst mindestens sechs Monate bei deinem Arbeitgeber gearbeitet haben, um einen Anspruch auf Brückenteilzeit zu haben.

2.: Dein Antrag auf Brückenteilzeit muss deinem Arbeitgeber mindestens drei Monate vor geplantem Beginn deiner Brückenteilzeit vorliegen.

Brückenteilzeit nach Elternzeit – geht das?

Die Brückenteilzeit stellt eine sinnvolle Ergänzung zur Elternzeit dar, denn sie kann so beantragt werden, dass sie direkt im Anschluss an das Ende der Elternzeit greift.

Beispiel: In Vollzeit beträgt deine Wochenarbeitszeit 40 Stunden, während der Elternzeit hast du auf 20 Stunden verkürzt. Wenn du nach Ablauf der Elternzeit weiterhin nicht in Vollzeit arbeiten möchtest, kannst du drei Monate vorher deinen Antrag auf Brückenteilzeit stellen. So kannst du bis maximal fünf weitere Jahre in Teilzeit arbeiten, ohne deinen Anspruch zu verlieren, wieder in Vollzeit zu wechseln. Wenn du aus der Elternzeit in die Brückenteilzeit wechseln möchtest, gelten die gleichen Regeln und Fristen als wenn du aus der Vollzeit in Brückenteilzeit wechseln möchtest.

Kann mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen?

Zunächst gelten die oben genauer beschriebenen Voraussetzungen, damit du einen Anspruch auf Brückenteilzeit hast (dein Arbeitgeber muss mindestens 45 Mitarbeiter:innen beschäftigen, du musst seit mindestens sechs Monaten im Betrieb arbeiten und deinen Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Brückenteilzeit eingereicht haben). Wenn eine der Voraussetzungen nicht gegeben sind, muss dein Arbeitgeber auf den Antrag nicht reagieren beziehungsweise er kann ihn ablehnen.

Auch wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, kann dein Arbeitgeber deinen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen. Beispiele für betriebliche Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf Brückenteilzeit:

  • Die Verringerung der Arbeitszeit gefährdet den Ablauf, die Sicherheit oder die Organisation im Unternehmen beträchtlich oder verursacht unverhältnismäßig hohe Kosten für das Unternehmen.
  • Es sind aktuell bereits viele andere Mitarbeiter:innen in Brückenteilzeit (die Zahl der Arbeitnehmer:innen in Teilzeit liegt bei mehr als einer Person pro 15 Angestellten). In diesem Fall kann eine sogenannte Zumutbarkeitsregelung im Sinne deines Arbeitgebers greifen. 

Antrag auf Brückenteilzeit abgelehnt – was tun?

Hat dein Arbeitgeber deinen Antrag auf Brückenarbeitszeit abgelehnt, gilt es zu prüfen, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist. Dazu kannst du dich an das für dich zuständige Arbeitsgericht wenden.

Letztes Update: 19. Dezember