Homeoffice-Pflicht: Wo gibt es sie & für wen gilt sie

In der modernen Arbeitswelt ist das Arbeiten aus dem Homeoffice schon lange keine Seltenheit mehr. Viele Unternehmen haben die positiven Effekte von Homeoffice erkannt und für viele Arbeitnehmer:innen ist die Möglichkeit, einen bestimmten Anteil der eigenen Arbeitszeit von daheim aus erledigen zu können, ein attraktiver Benefit. Seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie haben die Themen Homeoffice-Pflicht beziehungsweise Homeoffice-Recht jedoch neue Relevanz bekommen. In welchen Ländern gibt es bereits eine Homeoffice-Pflicht beziehungsweise ein Recht auf Homeoffice? Werden Unternehmen auch in Zukunft Homeoffice-Möglichkeiten verpflichtend anbieten müssen? Die aktuelle Lage ist unübersichtlich. Wir haben die wichtigsten Informationen für dich zusammengetragen - und wagen einen Blick in die Zukunft.

Wie verbreitet ist Homeoffice?

Viele Unternehmen haben schon zu einem frühen Zeitpunkt der Corona-Krise ihre Mitarbeiter:innen ins Homeoffice geschickt. In einer Umfrage vom Mai 2020 gaben 48 Prozent der befragten kununu Nutzer:innen in Deutschland, Österreich und der Schweiz an, zumindest zeitweise aus dem Homeoffice arbeiten zu können. Auch das Marktforschungsinstitut Statista kommt zu dem Schluss, dass die Homeoffice-Nutzung insgesamt seit Beginn der Pandemie deutlich zugenommen hat. Grund dafür waren auch Empfehlungen und Verordnungen sowie die Einführung einer zeitweisen Homeoffice-Pflicht im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes in Deutschland. Während der Pandemie gab es jedoch Schwankungen: So war im November die Zahl der im Homeoffice Arbeitenden überraschend gering, obwohl die Politik Arbeitgeber:innen empfohlen hat, Homeoffice flächendeckend möglich zu machen. Erst im Januar 2021 stiegen die Zahlen wieder auf das Niveau vom April 2020. Von den Befragten einer repräsentativen YouGov Studie in Deutschland im Auftrag von kununu haben 31 Prozent während der Corona-Pandemie im Homeoffice gearbeitet.

Balkendiagramm zur Homeoffice-Verteilung

Gibt es ein Recht auf Homeoffice für Arbeitnehmer:innen?

Gleich die wichtigste Frage vorweg: Sind Unternehmen verpflichtet, ihren Arbeitnehmer:innen Homeoffice zu ermöglichen? Nein. Zumindest in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keine grundsätzliche Homeoffice-Pflicht. Anders als beispielsweise in den Niederlanden, wo es bereits 2015 ein gesetzlich verankertes Homeoffice-Recht gibt. Auch dieses Recht gilt jedoch nicht unbeschränkt: Niederländische Unternehmen können den Wunsch auf Homeoffice abschlagen, wenn es triftige Gründe gibt. Dennoch: In den Niederlanden ist Homeoffice schon länger Teil der Unternehmenskultur. In den deutschsprachigen Ländern liegt es bisher komplett in der Hand der Unternehmen, ob sie ihren Mitarbeiter:innen Homeoffice-Möglichkeiten einräumen oder nicht. Während der Hochphase der Corona-Pandemie wurde der rechtliche Rahmen für Homeoffice-Pflicht jedoch in einigen Ländern vorübergehend angepasst.

Homeoffice-Pflicht während der Corona-Pandemie

Zu Beginn der Pandemie wurde schnell Social Distancing als einer der zentralen Schalthebel identifiziert, um die Übertragung des Corona-Virus zu vermeiden. Als Konsequenz mussten im Frühjahr 2020 in vielen Ländern nicht systemrelevante Geschäfte, Restaurants, Kultur- und Bildungseinrichtungen schließen. Auch viele Betriebe und Unternehmen reagierten und ließen ihre Mitarbeiter:innen aus dem Homeoffice arbeiten. Eine Homeoffice-Pflicht gab es jedoch zu Anfang der Pandemie in keinem deutschsprachigen Land – außer es lag der Verdacht einer Infektion vor. In diesem Fall mussten Beschäftigte sich in häusliche Quarantäne begeben und, soweit möglich, aus dem Homeoffice arbeiten. Die Gesetzgebungen der deutschsprachigen Länder wurden im Verlauf der Pandemie unterschiedlich angepasst.

COVID-19: Homeoffice-Pflicht in Deutschland

In Deutschland beschloss die Bund-Länder-Konferenz im Januar 2021, also fast ein Jahr nach Beginn der Pandemie, eine Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber:innen. Frankreich und Belgien beispielsweise waren da deutlich schneller: In beiden Ländern wurde bereits im Oktober 2020 eine Homeoffice-Pflicht umgesetzt, teilweise mit sehr hohen Bußgeldern bei Missachtung.

In Deutschland ist die entsprechende Änderung der Arbeitsschutzverordnung Ende Januar 2021 in Kraft getreten. Auf Basis der Verordnung hatte jedes Unternehmen in Deutschland die Pflicht, seinen Mitarbeiter:innen Homeoffice zu ermöglichen, soweit keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Im April 2021 wurde die Verordnung auf Beschluss des Bundestags als Homeoffice-Pflicht in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen und Arbeitnehmer:innen waren verpflichtet das Homeoffice-Angebot des Unternehmens anzunehmen, wenn keine triftigen Gründe ihrerseits dagegensprechen. Ab dem 20. März 2022 wurde das Ende der Homeoffice-Pflicht bekanntgegeben und die Corona-Arbeitsschutzverordnung eingeführt. Es gilt das "Weisungsrecht": Das bedeutet, der Arbeitgeber darf bestimmen, von wo aus gearbeitet wird.

COVID-19: Keine Homeoffice-Pflicht in Österreich

In Österreich wurde die Einführung einer Homeoffice-Pflicht zum Infektionsschutz im Verlauf der Corona-Pandemie mehrfach diskutiert, letztlich jedoch nicht umgesetzt. Unternehmen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt waren seit dem ersten Lockdown im März 2020 lediglich angehalten, auf Homeoffice umzustellen, sofern das möglich war. Statt auf Basis einer Homeoffice-Pflicht erfolgte die Regelung des Arbeitsortes auf Vereinbarungsbasis. Das heißt: Unternehmen dürfen Homeoffice nicht einseitig den Mitarbeiter:innen verordnen. Gleichzeitig haben Arbeitnehmer:innen in Österreich jedoch auch während der Corona-Pandemie keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice.

COVID-19: Homeoffice-Pflicht in der Schweiz

Auch in der Schweiz wurde im Januar 2021 eine vorübergehende Homeoffice-Pflicht eingeführt, um das Virus-Geschehen einzudämmen. Unternehmen waren verpflichtet, Homeoffice-Möglichkeiten für alle Mitarbeiter:innen zu schaffen. Dies galt für alle Tätigkeiten, bei denen Homeoffice möglich und mit verhältnismäßigem Aufwand umsetzbar ist. Weil es sich um eine vorübergehende Homeoffice-Pflicht gehandelt hat, waren Unternehmen in der Schweiz übrigens nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen für eventuelle Strom- oder Mietkosten zu leisten. Seit dem 31. Mai 2021 sind Schweizer Unternehmen wieder von der Homeoffice-Pflicht befreit. Voraussetzung ist, dass sie ein Testkonzept für die Beschäftigten einführen.

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Bereitet die Homeoffice-Pflicht zum Infektionsschutz den Weg zu einem allgemeinen Homeoffice-Recht?

Unabhängig davon, ob Homeoffice während der Hochphase der Corona-Krise gesetzlich verpflichtend war, wie in Deutschland und der Schweiz, oder ob Homeoffice-Regelungen auf freiwilliger Basis umgesetzt wurden wie in Österreich: Positive Effekte waren überall zu sehen. Auch in Österreich hat sich die Zahl der Arbeitnehmer:innen im Homeoffice vergrößert: Vier von zehn Beschäftigten in Österreich haben seit Ausbruch der Corona-Pandemie immer wieder mobil gearbeitet, die überwiegende Mehrheit davon im Homeoffice. Die Mehrheit der Beschäftigten ist mit ihrer Arbeit im Homeoffice zufrieden bis sehr zufrieden und wünscht sich, auch nach der Corona-Pandemie mehr im Homeoffice arbeiten zu können, als dies vor der Pandemie der Fall war.

Nun ist die Politik gefragt. Arbeitnehmer:innen wollen die rechtliche Basis haben, um auch in Zukunft zumindest teilweise im Homeoffice arbeiten zu können. Zu diesem Ergebnis kommt die repräsentative YouGov Studie mit 2052 Befragten ab 18 Jahren in Deutschland. Vor der Bundestagswahl Ende September in Deutschland erwarten 46 Prozent der Befragten von der neuen Bundesregierung verpflichtende Homeoffice-Regelungen für Unternehmen. Für 20 Prozent der Befragten hat die Arbeit im Homeoffice eine solche hohe Bedeutung bekommen, dass sie ihren Job kündigen würden, wenn sie nach dem Auslaufen der Corona-Maßnahmen wieder zu 100 Prozent im Büro arbeiten müssten. 23 Prozent würden für die Möglichkeit, komplett flexibel im Homeoffice oder im Büro arbeiten zu können, sogar auf einen Teil des Gehaltes verzichten.

Balkendiagramm zur Homeoffice Pflicht

So negativ sich die Pandemie auf viele Lebensbereiche ausgewirkt hat, sie hat gerade im Arbeitsbereich viele Innovationen gezwungenermaßen gefördert. Das Zukunftsinstitut sieht die Krise gar als Beschleuniger für New-Work-Modelle, die unsere Arbeitskultur und die Kultur in den Unternehmen umwälzen wird. Und so stimmt das alte Sprichwort doch: In jeder Krise steckt auch eine Chance. Außerdem sind Unternehmen nicht darauf angewiesen, auf Vorgaben der Bundesregierung zu warten: Viele Unternehmen sehen große Chancen in flexiblen und ortsunabhängigen Beschäftigungsmodellen.

Recht auf Homeoffice – was bedeutet das arbeitsrechtlich?

In deinem Unternehmen ist es möglich, aus dem Homeoffice zu arbeiten? Dann solltest du über einige arbeitsrechtliche Dinge informiert sein. Wenn du deine vier Wände regelmäßig als Ersatzarbeitsplatz nutzt, unterliegen sie den Arbeitsschutzbedingungen. Je nach Tätigkeit kann es vorkommen, dass bestimmte arbeitsschutzrechtliche Vorgaben zu erfüllen sind und diese von deinem Unternehmen überprüft werden müssen. In diesen Fällen benötigt dein:e Arbeitgeber:in ein Zutrittsrecht zu deiner Privatwohnung. Dabei wird geklärt, welche konkrete Person deine Wohnung betreten darf und welche Ankündigungsfristen eingehalten werden müssen.

Wie sieht es mit Arbeitsunfällen aus? Eigentlich scheint der Fall ganz einfach: Du arbeitest und sollte dir etwas passieren, ist das logischerweise ein Arbeitsunfall. Oder? Nicht unbedingt. Zwar gilt grundsätzlich auch der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Homeoffice, aber nur, wenn du betriebsdienende Tätigkeiten ausführst. Im Klartext: Telefonierst du mit einem Kunden und tackerst versehentlich nicht die Kostenabrechnung zusammen, sondern deine kleinen Finger, ist das ein Arbeitsunfall. Stehst du aber auf, um auf die Toilette zu gehen oder dir einen Kaffee zu holen, dann ist das eine Tätigkeit aus privaten Gründen. Stolperst du dabei über eine Teppichkante, dann wird dieser Unfall nicht als Arbeitsunfall eingestuft. Der Grund für die Argumentation: Der:die Beschäftigte befindet sich in einem gewohnten Umfeld, demnach trägt das Unternehmen nicht das Risiko für die Einrichtung des:der Angestellten.

letztes Update: 15. November 2021