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Reformpaket 2026

Neue Regel für befristete Jobs: Bis zu 4 Jahre ohne Festanstellung möglich

Letztes Update:  Heute, 14:38
2 min
Zwei Personen sitzen an einem Besprechungstisch mit Dokumenten; eine hält einen Stift, die andere blickt nach vorn. Im Hintergrund ist ein Büro zu sehen.

Die Bundesregierung hat sich gestern auf ein großes Reformpaket geeinigt, das Arbeitnehmende in Deutschland auf vielen Ebenen trifft. Unter anderem wird die sogenannte sachgrundlose Befristungen künftig bis zu vier Jahre (statt bisher zwei Jahre) möglich sein. Was bedeutet das für Arbeitnehmende, die gerade einen befristeten Vertrag unterschreiben – oder bald unterschreiben sollen?

Was sich konkret ändert

Bisher gilt: Arbeitgeber dürfen Beschäftigte ohne Angabe eines Grundes maximal zwei Jahre lang befristet einstellen, mit bis zu drei Vertragsverlängerungen in dieser Zeit. „Sachgrundlos“ bedeutet, dass Der Arbeitgeber muss nicht erklären, warum er jemanden nur befristet und nicht fest einstellt.

Das ändert sich laut Reform:

  • Die Höchstdauer steigt von 2 auf 4 Jahre
  • Statt bisher 3 sind künftig bis zu 6 Vertragsverlängerungen möglich
  • Die Regelung gilt für Arbeitnehmer, die bis Ende 2030 neu eingestellt werden
  • Alle anderen Rechte (Urlaub, Lohnfortzahlung, vereinbarte Kündigungsfristen) bleiben davon unberührt

Die Nachteile für Beschäftigte

Der wichtigste Punkt zuerst: Betroffene können künftig doppelt so lange in einem Vertrag stecken, der einfach ausläuft und zwar ohne Kündigung, ohne Kündigungsschutz, ohne dass der Arbeitgeber sich erklären muss. Das hat ganz praktische Folgen:

  • Finanzierungen werden schwieriger: Banken verlangen für Kredite oder Baufinanzierungen oft einen unbefristeten Vertrag
  • Familienplanung wird komplizierter, weil die berufliche Zukunft länger unsicher bleibt
  • Wohnungssuche und Mietverträge sind mit „befristet beschäftigt“ manchmal schwieriger
  • Die Verhandlungsposition der Beschäftigten sinkt. Je länger ein Arbeitgeber jemanden in der Befristung halten kann, desto weniger Druck hat er, eine Festanstellung oder bessere Konditionen anzubieten
Zwei Personen arbeiten an Laptops; eine telefoniert, die andere blickt auf ein Smartphone. Auf dem Tisch steht eine Vase mit weißen Blumen.
Noch ist die Reform nicht umgesetzt, denn sie muss noch vom Bundestag verabschiedet werden – theoretisch sind hier noch Änderungen möglich. Gelten könnte sie dann ab Ende des Jahres 2026 bis 2030.

Die Reform hat auch Vorteile für Angestellte

Ganz so einseitig ist die Sache aber nicht. Für manche Arbeitnehmergruppen kann die längere Befristungsmöglichkeit tatsächlich helfen:

  • Berufseinsteiger und Quereinsteiger profitieren oft davon, dass Arbeitgeber eher bereit sind, jemanden einzustellen, wenn sie sich nicht sofort langfristig binden müssen – die Befristung wird zur Eintrittskarte in den Job
  • In manchen Fällen ist auch Beschäftigten selbst an Flexibilität gelegen, etwa während einer beruflichen Umorientierung

Was Angestellte nun tun können

Beschäftigte können bei Vertragsverhandlungen aktiv nach einer Übernahmezusage oder zumindest einer Prüfungsklausel zur späteren Entfristung zu fragen. Rechtlich bindend ist das zwar nicht, es zeigt aber, wie ernst es der Arbeitgeber mit der jeweiligen Person meint.

Die politische Kehrtwende

Noch vor Kurzem war im Gespräch, Befristungen mit Sachgrund auf sechs Jahre zu begrenzen, um Missbrauch durch endlose Kettenverträge zu verhindern. Jetzt kommt stattdessen eine Lockerung – ein deutliches Zeichen, wie sehr sich die wirtschaftliche Lage auf die Arbeitsmarktpolitik auswirkt.

Fazit: Moderate Verschiebung zugunsten der Arbeitgeber

Verglichen mit anderen Teilen des Reformpakets gilt diese Änderung noch als die arbeitnehmerfreundlichere Variante. Dennoch verschiebt sie das Kräfteverhältnis spürbar zugunsten der Unternehmen. Ob sie eher nutzt oder schadet, hängt stark von der individuellen Situation ab: Wer gerade in den Arbeitsmarkt einsteigt, kann von mehr Chancen profitieren. Wer bereits eine gefragte Fachkraft ist, verliert eher an Verhandlungsmacht.