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Steuerreform in Deutschland: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Steuer-News für dich: Die Regierung hat ein paar Änderungen beschlossen, die dein Portemonnaie entlasten sollen. Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag steigen sowohl 2025 als auch 2026. Das bedeutet weniger Steuern für dich!

Positiv: Die Steuertarife werden an die Inflation angepasst, damit du nicht draufzahlst, obwohl du real nicht mehr verdienst.

Änderungen: Das Steuerklassensystem wird bis 2030 vereinfacht. Die Klassen III und V sollen wegfallen und in Klasse IV aufgehen. Das könnte bedeuten, dass du monatlich etwas mehr zahlst, aber dafür keine bösen Überraschungen mit fetten Nachzahlungen erlebst. Klingt fair, oder?

Die gute Nachricht: Die Vorgänger-Regierung hat für das Jahr 2025 umfassende Änderungen im Steuergesetz beschlossen, um deine Steuerlast zu senken. Darunter eine Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags. Beide werden 2026 weiter angehoben. Außerdem hat die Regierung eine Inflationsanpassung der Steuertarife vorgenommen. Die schlechte Nachricht: Durch die Regierungskrise wurden aber viele der ursprünglich geplanten Maßnahmen gestrichen. Erfahre jetzt, welche Änderungen dich betreffen könnten, wenn sie im Bundestag verabschiedet werden und der Bundesrat zustimmt.

Große steuerliche Änderungen: Bundesregierung will Arbeitnehmer:innen entlasten

Am 24. Juli 2024 beschloss die deutsche Bundesregierung mehrere Gesetzesänderungen zur steuerlichen Fortentwicklung. Diese kommen 2025 und 2026 teilweise zum Tragen, betreffen aber teils auch rückwirkend das Steuerjahr 2024.

Anpassung der Steuerklassen

Bisher gab es in Deutschland sechs Steuerklassen. Wie viel Lohnsteuer du zahlen musstest, wurde anhand deines Familienstandes und Einkommens entschieden. Verheiratete Steuerzahler:innen wurden nach Steuerklasse III besteuert, wenn sie die oder der Gutverdiener:in waren. Der oder die Geringerverdiener:in fiel dagegen in Steuerklasse V. Solltet du und dein:e Partner:in gleich viel verdient haben, wart ihr Steuerklasse IV zugeordnet.

Nun soll das deutsche Steuerklassensystem bis zum Jahr 2030 vereinheitlicht oder zumindest teilweise vereinheitlicht werden. Heißt in der Praxis: Die Steuerklassen III und V sollen nach einer Übergangsfrist wegfallen und zur Steuerklasse IV zusammengefasst werden. Verheiratete oder Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft fallen dann automatisch in Steuerklasse IV. Somit sollen dann nur noch insgesamt vier Steuerklassen existieren. Für dich könnte das bedeuten, dass du bald höhere monatliche Abgaben bezahlst, aber nicht mehr – wie zuvor – mit größeren Steuernachzahlungen rechnen musst.

Damit würde die Lohnsteuerbelastung gerechter auf die Ehepartner:innen verteilt.

Tipp: Du möchtest mehr über die verschiedenen Steuerklassen in Deutschland erfahren? Dann hilft dir unser Artikel rund um das Thema Lohnsteuerklassen.

Grundfreibetrag steigt weiter

Der Grundfreibetrag befreit dich unter Umständen von der Einkommensteuerpflicht. Bis zu 11.604 Euro durftest du pro Jahr bis 2024 verdienen, um keine Abgaben – außer natürlich jene für deine Krankenversicherung – entrichten zu müssen.

Rückwirkend für 2024 wurde der Grundfreibetrag auf 11.784 Euro angepasst. Diese Summe wurde 2025 nochmals um 300 Euro auf 12.096 Euro angehoben. Für 2026 erhöht sich der Betrag noch weiter, auf 12.348 Euro

Grundfreibetrag

Als Grundfreibetrag wird der Beitrag des Einkommens beschrieben, der steuerfrei bleibt, um das Existenzminimum sicherzustellen. Er wird jährlich aufgrund von Inflation und den steigenden Lebenshaltungskosten angepasst.

Anhebung des Kinderfreibetrags

Familien oder Alleinerzieher:innen werden weiter entlastet.

Dafür stieg der steuerliche Kinderfreibetrag noch für 2025 auf 3.336 Euro (pro Elternteil); bei einer Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge (die Freibeträge werden in der Praxis pro Elternteil geführt). Damit stieg der steuerliche Kinderfreibetrag für 2025 auf 6.672 Euro (gesamt).

Und wie sieht es 2026 aus? Geplant ist eine Anhebung auf 3.414 Euro, bzw. 6.828 Euro gesamt.

Doppelt wird die Entlastung, weil gleichzeitig auch das Kindergeld angepasst wurde. Pro Monat und Kind gibt es seit 2025 statt 250 Euro 255 Euro für Familien oder alleinerziehende Elternteile.

Ab 2026 steigt das monatliche Kindergeld um weitere vier Euro auf 259 Euro pro Kind an. Die Erhöhung bedeutet für Familien mit einem Kind eine Steigerung um 48 Euro pro Jahr.

Steigende Preise führen zu immer höher werdenden Lebenshaltungskosten. Aber wie hoch sind diese im Durchschnitt? Finde heraus, wofür Deutschland sein Gehalt ausgibt.

Inflationsanpassung der Steuertarife

Deutschland will in Zeiten hoher Inflationsraten der kalten Progression entgegenwirken.

Ziel des Steuerfortentwicklungsgesetzes ist es, die Auswirkungen der kalten Progression abzumildern. Es soll verhindert werden, dass Steuerzahler:innen durch die Inflation mehr Steuern zahlen, obwohl ihre Kaufkraft nicht entsprechend gestiegen ist. Ohne diesen Ausgleich würde trotz höherer Einkommen real weniger zur Verfügung stehen. Die Einkommensteuertarife werden also an die Inflation angeglichen.

Das Steuerfortentwicklungsgesetz zur Anpassung der Tarife 2025 und 2026 tritt nun in Kraft. Nur der sogenannte „Reichensteuersatz“ von 45 Prozent für Personen mit einem Einkommen von mehr als 277.826 Euro wird davon ausgenommen.

Ab wann ist man eigentlich reich? Wir gehen der Frage in diesen Artikeln auf den Grund:

Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025

Das Bundeskabinett hat im September einige Änderungen der Steuergesetze beschlossen. Die wichtigsten haben wir unten zusammengefasst. Diese müssen jedoch zunächst vom Bundestag verabschiedet werden und benötigen die Zustimmung vom Bundesrat. Klarheit über die geltenden Gesetze gibt es im Dezember 2025.

Steuer bei Restaurantbesuch soll sinken

Ab 2026 soll der Umsatzsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt werden. Die Maßnahme betrifft Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, jedoch nicht die Abgabe von Getränken. Damit will die Bundesregierung die Gastrobranche entlasten (derzeit gelten im Restaurant 19 Prozent) und Wettbewerbsverzerrungen abbauen, da Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung bereits dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Pendlerpauschale soll steigen

Ab 2026 soll außerdem die Entfernungspauschale einheitlich ab dem ersten Kilometer bei 38 Cent liegen. Damit entfällt die bisherige Staffelung, wonach für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent und erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent absetzbar waren. Die Reform entlastet insbesondere Berufspendler:innen, sorgt für mehr Gleichbehandlung und gilt auch bei einer anerkannten doppelten Haushaltsführung.

Mehrarbeit soll steuerlich entlohnt werden

Geplant sind auch steuerliche Entlastungen bei Mehrarbeit: Überstundenzuschläge sollen steuerfrei werden, wenn sie über die reguläre Vollzeitarbeit hinausgehen. Auch Prämien für den Wechsel von Teilzeit auf tariforientierte Vollzeit sollen begünstigt werden. Zusätzlich ist vorgesehen, dass Menschen, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen können.