Steuern im Ruhestand
12.000 Euro Einkommen: Brauchen diese Rentner eine Steuererklärung?
Bis 12.348 Euro zu versteuerndes Einkommen fällt 2026 in Deutschland keine Einkommensteuer an – trotzdem verlangt das Finanzamt von vielen Rentner:innen eine Erklärung, die bei null Euro endet. Zugleich rutschen durch die Rentenerhöhung laut Bundesfinanzministerium rund 204.000 Menschen neu in die Steuer. Die entscheidende Grenze lesen die wenigsten richtig.
Die Pflicht hängt an einer anderen Zahl
Ob eine Erklärung fällig ist, entscheidet nach § 56 EStDV der Gesamtbetrag der Einkünfte. Ob Steuer anfällt, entscheidet das zu versteuernde Einkommen – und das schrumpft erst danach, etwa durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Wer mit dem ersten Wert über 12.348 Euro liegt, Ehepaare über 24.696 Euro, muss eine Steuererklärung abgeben, auch dann, wenn der zweite Wert darunter bleibt.
Von der Rente zählt nur der steuerpflichtige Teil: Bei Rentenbeginn 2026 sind das laut Deutscher Rentenversicherung 84 Prozent. Eine Erklärungspflicht entsteht unter anderem, wenn:
- der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt,
- das Finanzamt zur Abgabe auffordert,
- im Vorjahr ein Verlustvortrag festgestellt wurde,
- neben der Rente Arbeitslohn mit Veranlagungsgrund nach § 46 EStG fließt,
- Mieteinnahmen oder ein Nebengewerbe die Einkünfte über die Grenze heben.
Die Rentenerhöhung schiebt Hunderttausende über die Schwelle
Zum 1. Juli stiegen die Renten um 4,24 Prozent. Weil der Rentenfreibetrag in Euro eingefroren ist, wird jeder zusätzliche Euro voll besteuert. Laut Finanzministerium, zitiert von t-online, sind dadurch 2026 rund 204.000 Personen zusätzlich steuerbelastet, 166.000 fallen dank höherem Grundfreibetrag heraus.
Auffällig: Die meisten geraten laut BMF erst durch Einkünfte neben der Rente in die Steuer.

Die Aktivrente zählt nicht mit
Wer nach der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, behält seit Januar bis zu 2.000 Euro Lohn im Monat steuerfrei. Allein wegen dieser Aktivrente ist keine Erklärung nötig, die Pflicht aus der Rente selbst bleibt aber. Minijobs sind ausgenommen.
Eine Befreiung auf Zuruf gibt es nicht
Wer seit Jahren Null-Bescheide erhält, sollte die Abgabe nicht einfach einstellen, sondern die Lage mit dem Finanzamt klären und dessen Mitteilung abwarten.
Eine Aufforderung zur Abgabe bleibt verbindlich.
Und die Grenze wandert: Nach dem Kabinettsentwurf vom 2. September soll der Grundfreibetrag 2027 auf 12.564 und 2028 auf 12.900 Euro steigen, beschlossen ist das noch nicht. Die 12.348 Euro sind damit keine Freikarte, sondern eine Momentaufnahme – jedes Jahr neu gegen Rente, Nebenjob und Mieteinnahmen gerechnet.