Sicher in den Ruhestand
Achtung, teuer: Diese Rentenmythen stimmen nicht
Zum Thema Rente kursieren so einige Mythen und Missverständnisse. Diese sechs Irrtümer halten sich hartnäckig und manche davon können im Ruhestand teuer werden.
Punkt 1: 48 Prozent Rentenniveau bedeuten 48 Prozent des letzten Gehalts
Das Rentenniveau ist ein Vergleichswert, der die sogenannte Standardrente ins Verhältnis zum deutschen Durchschnittsentgelt setzt. Die Standardrente ist dabei eine reine Modellrechnung: Sie basiert auf einer Musterperson, die 45 Jahre lang immer genau den Durchschnittslohn verdient hat. Bei beiden Werten sind die Sozialabgaben schon abgezogen, die Steuern allerdings nicht. Das Rentenniveau sagt deshalb nichts darüber aus, wie hoch die persönliche Rente ausfällt: Dafür sind die Entgeltpunkte (Rentenpunkte) entscheidend, die im Laufe des Berufslebens gesammelt wurden.
Punkt 2: Die Renteninformation zeigt den späteren Betrag auf dem Konto
Die Renteninformation enthält die bisher erworbenen Ansprüche und eine Hochrechnung der voraussichtlichen Altersrente. Das sind aber Bruttobeträge: Von der Rente gehen später noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuelle Steuern ab. Die Zahl auf dem Konto ist daher in der Regel deutlich niedriger.

Punkt 3: Die Rente mit 63 ist abgeschafft
Doch, es gibt sie noch, die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. Wirklich mit 63 in Rente gehen konnten aber nur Jahrgänge vor 1953. Für alle später Geborenen ist das Mindestalter höher, ab Jahrgang 1964 liegt es bei 65. Die Alterssicherungskommission empfiehlt zwar, diese Rentenart komplett abzuschaffen. Ein entsprechendes Gesetz gibt es aber bislang nicht.
Punkt 4: Rentenabschläge verschwinden irgendwann
Früher in Rente gehen? Das kann richtig teuer werden. Wer die Altersrente vorzeitig beginnt und Abschläge in Kauf nimmt, erhält dauerhaft weniger Geld: Pro vorgezogenem Monat werden 0,3 Prozent abgezogen. Bei 1.500 Euro Rente und einem zwei Jahre früheren Start beträgt der Abschlag 7,2 Prozent. Das sind 108 Euro weniger – jeden Monat für den Rest des Lebens.
Punkt 5: Die Rentenversicherung hat alles im Blick
Was die Versicherungszeiten angeht, kann das Rentenkonto Lücken haben. Kindererziehungszeiten werden zum Beispiel grundsätzlich erst auf Antrag gespeichert. Auch Ausbildungs-, Krankheits-, Arbeitslosigkeits- oder Auslandszeiten fehlen oft. Damit wirklich alles berücksichtigt wird, ist eine aktive Kontenklärung wichtig.
Punkt 6: Die Rente startet automatisch
Das Rentenalter zu erreichen, reicht nicht: Die gesetzliche Rente muss offiziell beantragt werden. Passiert das zu spät, zahlt die Rentenversicherung nur begrenzt rückwirkend nach. Sie empfiehlt deshalb, den Antrag etwa drei Monate vor dem geplanten Start einzureichen. Für einen entspannten Einstieg in der Ruhestand also lieber also früh genug mit der Vorbereitung starten.
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Viele Rentenirrtümer entstehen, weil ähnliche Begriffe unterschiedliche Dinge meinen oder neue Regeln übersehen werden. Ein früher Blick in den Versicherungsverlauf und ein realistisches Einschätzen des Nettobetrag ersparen später unangenehme Überraschungen.