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Steuerausgleich 2025 – Abgabefristen & Wissenswertes

Hast du schon deinen Steuerausgleich für das vergangene Arbeitsjahr beantragt? Kein Problem, wenn du noch keine Zeit hattest, dich zu kümmern: Wir haben alles Wissenswerte zum Steuerausgleich 2025 in Österreich für dich zusammengefasst. 

Was ist der Steuerausgleich 2025?

Den Steuerausgleich macht man immer rückwirkend für das abgelaufene Jahr. 2025 kannst du also deinen Steuerausgleich für den Veranlagungszeitraum 2024 machen. Mit dem Steuerausgleich (auch Lohnsteuerausgleich, Arbeitnehmerveranlagung oder kurz ANV genannt) hast du die Möglichkeit, dir vom Finanzamt Steuergeld zurückzuholen, wenn du im Veranlagungszeitraum zu viel Lohnsteuer gezahlt hast. 

Übrigens: In Österreich kannst du deinen Steuerausgleich für fünf Jahre rückwirkend durchführen (siehe unten).  

Neue Regelungen für den Steuerausgleich 2024/2025

Für den Steuerausgleich bzw. der Veranlagung für das Jahr 2024 wurden in Österreich einige Neuheiten und höhere Absetzbeträge beschlossen:

  • Familienbonus: Der Familienbonus Plus steigt erneut und beträgt nun pro Kind unter 18 Jahren bis zu 2.000 Euro. Ist dein Kind bereits über 18 Jahre alt, liegt er bei bis zu 700 Euro jährlich.
  • Kindermehrbetrag : Den Kindermehrbetrag können alle in Anspruch nehmen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Familienbonus erhalten. Er wird pro Kind auf 700 Euro erhöht.
  • Mehrkindzuschlag: Hast du mehrere Kinder? Dann profitierst du vom Mehrkindzuschlag, der nun auf 23,30 Euro pro Kind steigt.
  • Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag: Wer alleinverdienend oder alleinerziehend ist, kann mindestens 527 Euro von der Steuer absetzen.
  • Verkehrsabsetzbetrag : Für das Jahr 2024 können Pendler:innen einen Verkehrsabsetzbetrag von 463 Euro im Lohnsteuerausgleich geltend machen.

Wie führt man den Lohnsteuerausgleich durch?

Im Jahr 2025 hast du erstmals die Möglichkeit, deine Arbeitnehmerveranlagung auf drei unterschiedliche Arten und Weisen durchzuführen. Ob du dabei auf professionelle Unterstützung durch eine Steuerberatung zurückgreifst oder den Ausgleich lieber selbst durchführst, ist egal.

Diese Durchführungsmöglichkeiten gibt es bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV):

  • Steuer-App: Die App Taxefy ermöglicht es angestellten Arbeitnehmer:innen im Jahr 2025 erstmals, ihren Steuerausgleich via Smartphone durchzuführen.
  • Schriftlich via Formular: Du möchtest deine ANV analog beim Finanzamt einreichen? Dafür brauchst du das Formular L1, das du mit allen nötigen Nachweisen und Anlagen per Post verschicken kannst.
  • FinanzOnline: Der klassische Weg zum Steuerausgleich führt über die Plattform FinanzOnline. Dort reichst du alle Informationen digital ein.

Wer muss einen Steuerausgleich machen (Pflichtveranlagung)?

Das österreichische Steuerrecht unterscheidet zwischen der Pflichtveranlagung und der freiwilligen Antragsveranlagung. Wenn du angestellt bist, musst du normalerweise keine Steuererklärung abgeben, da dein Arbeitgeber mit deiner monatlichen Gehaltsabrechnung bereits Lohnsteuer ans Finanzamt abführt. Dein Unternehmen überweist dir den Netto-Betrag deines Gehalts (dein Brutto-Gehalt abzüglich Steuern und Abgaben).  

Die Pflichtveranlagung (also die Pflicht, einen Steuerausgleich zu machen) greift unter folgenden Umständen. 

  • Du hast im Veranlagungszeitraum 2024 mehr als 12.816 Euro aus selbstständiger Arbeit verdient (Wert 2023: 11.693 Euro). 
  • Du warst 2024 nicht ausschließlich angestellt, sondern hattest auch andere Einkünfte (z.B. als Freelancer:in) von mehr als 730 Euro und hast insgesamt mehr als 13.981 Euro verdient. Achtung: Endbesteuerte Kapitalerträge zählen hier nicht.
  • Du hast mehr als zwei unterschiedliche selbstständige Tätigkeiten ausgeübt oder zwei oder mehrere Pensionen erhalten und gleichzeitig mindestens 13.981 Euro verdient.
  • Du hast Kapitalerträge erzielt, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent unterliegen oder eine Immobilie verkauft, dafür aber keine Immobilienertragssteuer errichtet.

Freiwillige Antragsveranlagung

Sofern du nicht pflichtveranlagt bist, kannst du aktiv selbst entscheiden, ob du einen Steuerausgleich mit einer freiwilligen Antragsveranlagung durchführen möchtest. Ob sich ein Steuerausgleich für dich lohnt – also, ob du eine Rückerstattung erwarten kannst -, kannst du über das Portal FinanzOnline unverbindlich berechnen und deine Entscheidung auf Basis des Ergebnisses treffen.  

Wann könnte sich die freiwillige ANV lohnen? Mit einer Steuergutschrift beziehungsweise einer Rückzahlung kannst du theoretisch rechnen, wenn eines der Szenarien auf dich zutrifft: 

  • Du hattest im Veranlagungszeitraum unterschiedlich hohe Gehälter und dein Arbeitgeber hat die Lohnsteuerabfuhr nicht angepasst. 
  • Du hast den Arbeitgeber gewechselt oder warst nicht das ganze Jahr über beschäftigt. 
  • Dein Arbeitgeber hat für dich Lohnsteuer abgeführt, aber dein Einkommen im Veranlagungszeitraum liegt unter dem Steuerfreibetrag von 14.517 Euro, sodass du nicht einkommensteuerpflichtig bist. Dies trifft häufig auf Lehrlinge, studentische Hilfskräfte oder Teilzeitbeschäftigte zu.   
  • Du hast Anspruch auf einen Alleinverdiener- oder einen Alleinerzieherabsetzbetrag, aber dieser wurde von deinem Arbeitgeber noch nicht berücksichtigt.  
  • Du hast Anspruch auf die Pendlerpauschale bzw. den Verkehrsabsetzbetrag, diese wurde jedoch in der Lohnverrechnung im Veranlagungszeitraum nicht berücksichtigt.  
  • Du hattest im Veranlagungszeitraum außergewöhnlich hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder sonstige Belastungen, die noch nicht in einem Freibetragsbescheid berücksichtigt wurden. 

Steuerausgleich – wann ist die Frist zur Abgabe?

Die Fristen für die Abgabe sind abhängig davon, ob du deinen Steuerausgleich freiwillig machst oder ob du eine Pflichtveranlagung hast. 

Abgabefrist freiwilliger Steuerausgleich

Für die freiwillige Antragsveranlagung hast du als Arbeitnehmer:in fünf Jahre rückwirkend Zeit. Im Jahr 2025 kannst du also deinen Steuerausgleich für 2024, 2023, 2022, 2021 und 2020 durchführen. Du kannst die jeweiligen Anträge beim Finanzamt direkt oder online über FinanzOnline einreichen. Nach Ablauf der fünf Jahre ist ein Steuerausgleich ausnahmslos nicht mehr möglich.

Die Arbeitnehmerveranlagung kann erst dann erfolgen, wenn der Jahreslohnzettel deines Arbeitgebers dem Finanzamt vorliegt. Das ist normalerweise bis spätestens März des Folgejahres, also März 2024 der Fall. Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Jahreslohnzettel ihrer Mitarbeiter:innen bis Ende Februar abzugeben. Hat dein Arbeitgeber die Frist verpasst, kannst du ihn schriftlich zur Abgabe auffordern.

Abgabefrist Pflichtveranlagung

Bei der Pflichtveranlagung gibt es zwei mögliche Fristen, die du im Hinterkopf behalten solltest. Welche für dich gilt, hängt davon ab, in welcher Form du den Steuerausgleich abgeben willst.

Eine Pflichtveranlagung muss bis 30. April des Folgejahres in Papierform oder bis 30. Juni elektronisch via FinanzOnline übermittelt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Frist bis spätestens zum 30. September des Folgejahres verlängert werden.  Für die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2024 bedeutet das also, dass du sie bis zum 30. April bzw. 30. Juni 2025 einreichen musst.

Pflichtveranlagung – was passiert, wenn man die Frist verpasst hat?

Wenn du als Pflichtveranlagte:r die Frist verpasst hast, hast du die Möglichkeit, eine schriftliche Erklärung dazu abzugeben. Zu den möglichen Gründen könnte beispielsweise eine ernsthafte Erkrankung zählen. Sollte das Finanzamt die Verspätung nicht entschuldigen, droht dir ein Verspätungszuschlag von bis zu zehn Prozent des Abgabebetrags.  

Schon gewusst? In Österreich gilt bei Steuern grundsätzlich eine Schonfrist von drei Tagen. Hast du die Abgabe also nur ganz knapp versäumt, könntest du noch Glück haben. Besser ist es jedoch immer, sich eine Erinnerung für die Einreichung einzustellen.

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (automatischer Steuerausgleich)

Die antragslose oder automatische Arbeitnehmerveranlagung ist eine österreichische Besonderheit. Sie wurde 2017 für die Veranlagungsjahre ab 2016 eingeführt, um dafür zu sorgen, dass beispielsweise Geringverdiener:innen und Personen mit Mindestpension ihre Steuergutschrift erhalten, ohne dass aktiv ein Antrag gestellt werden muss. Von der Regelung können jedoch auch alle anderen Personen mit steuerpflichtigem Einkommen profitieren. 

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen steuerpflichtige Personen keine Steuererklärung abgeben, um eine Steuergutschrift zu erhalten. Zu viel bezahlte Lohnsteuer wird automatisch durch die Finanzverwaltung berechnet. Es ergeht somit – ohne Antrag – ein Steuerbescheid, im Anschluss wird der berechnete Gutschriftsbetrag auf das Bankkonto der betroffenen Person überwiesen. 

Der automatische Steuerausgleich erfolgt nur, wenn… 

  • … bis zum 30. Juni des Folgejahres kein Steuerausgleich durch den:die Arbeitnehmer:in erfolgt ist. 
  • … die Berechnungen des Finanzamts zu einer Rückerstattung führen. 
  • … das Finanzamt davon ausgeht, dass der:die Arbeitnehmer:in nur Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit im Veranlagungszeitraum hatte. 

Tipp

Du möchtest zusätzliche Ausgaben absetzen, obwohl die automatische Veranlagung für dich greift? Du kannst weiterhin innerhalb von fünf Jahren den Steuerausgleich selbst beantragen. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung bereits durchgeführt worden ist.

Deine eigene Steuererklärung hebt in diesem Fall den automatischen Steuerausgleich auf. Du kannst wie gewohnt deinen Steuerausgleich einreichen.

Arbeitnehmerveranlagung selbst machen – oder besser von einer:einem Steuerberater:in erstellen lassen?

Die meisten Arbeitnehmer:innen in Österreich können recht unkompliziert ihre Arbeitnehmerveranlagung unter Berücksichtigung des Jahreslohnzettels selbst erstellen. So ist die Nutzung von FinanzOnline in den meisten Funktionen selbsterklärend oder leicht verständlich. Zusätzlich bieten mehrere öffentliche Anlaufstellen kostenlose Beratung bzgl. deines Lohnsteuerausgleichs an.

In Einzelfällen kann dennoch eine Beratung durch eine:n Steuerberater:in sinnvoll sein, zum Beispiel für Personen, die in Österreich arbeiten, aber in einem anderen Land ihren Wohnsitz haben (Grenzgänger) oder für Personen, die auch aus anderen Ländern ein Einkommen beziehen. Natürlich kannst du dir die professionelle Unterstützung durch eine Steuerberatung auch freiwillig holen.

Anders sieht es für Selbständige aus – insbesondere, wenn das Einkommen aus mehreren unterschiedlichen Quellen kommt. Spätestens, wenn du auch die Gehälter und Abgaben für Angestellte berechnen musst, macht es Sinn, ein Steuerberatungsbüro mit dem Lohnsteuerausgleich zu beauftragen.   

Übrigens: Die Kosten für Steuerberatung können in unbeschränkter Höhe von der Steuer abgesetzt werden können, das gilt sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Selbstständige.  

Steuerausgleich – was kann man steuerlich absetzen?

Unterschiedliche Faktoren können sich steuermindernd für dich auswirken. Diese Faktoren werden bei der Arbeitgeberveranlagung genau angegeben und berechnet. So kann sich entweder die sogenannte Bemessungsgrundlage für dich verringern (also der Betrag, auf den du Steuer zahlen musst) oder die Steuerlast an sich (also die tatsächlichen Abgaben). 

Absetzbeträge

Absetzbeträge mindern direkt die zu zahlende Steuer. Für den Steuerausgleich für das Jahr 2024 gibt es unter anderem folgende relevanten Absetzbeträge: Familienbonus Plus, Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag. 

1. Familienbonus Plus

Durch den Familienbonus Plus kann sich deine Steuerlast um bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr reduzieren. Der Familienbonus Plus greift für alle Arbeitnehmer:innen, die lohnsteuerpflichtig sind und für ein oder mehrere Kinder Familienbeihilfe beziehen.  

3. Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)

Lohnsteuerpflichtige Alleinverdiener:innen und Alleinerzieher:innen haben in Österreich einen Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag

Der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt pro Jahr: 

  • Mit einem Kind: 572 Euro
  • Mit zwei Kindern: 202 Euro auf 774 Euro
  • Mit drei Kindern: 255 Euro auf 1.029 Euro
  • Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 255 Euro

4. Unterhaltsabsetzbetrag 

Auf diesen Absetzbetrag hat jede:r Anspruch der:die lohnsteuerpflichtig ist und Unterhaltsverpflichtungen für ein oder mehrere Kinder hat, die nicht im gleichen Haushalt wohnen.  

Der Unterhaltsabsetzungsbetrag bemisst sich nach Anzahl der alimentierten Kinder und beträgt für das Kalenderjahr 2024:  

  • monatlich 35 Euro für das erste Kind 
  • 52 Euro für das zweite Kind 
  • jeweils 69 Euro für das dritte und jedes weitere alimentierte Kind 

Für das Kalenderjahr 2024 wurde der Unterhaltsabsetzungsbetrag inflationsbedingt um 9,9 Prozent erhöht.

Verkehrsabsetzbetrag

Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden eigentlich als Werbungskosten behandelt (siehe unten). Unter gewissen Voraussetzungen besteht zusätzlich ein Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag. Dieser beträgt im Steuerausgleichsjahr 2024 463 Euro.

Abschreibungsmöglichkeiten

Neben den Absetzbeträgen gibt es noch weitere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, die sich auf deine Steuerbemessungsgrundlage auswirken können. Dabei handelt es sich um Kosten, die dir im Veranlagungszeitraum entstanden sind: Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen sowie Sonderausgaben. 

Wichtig: Um nachzuweisen, dass dir die Kosten entstanden sind, musst du die Rechnungen dafür aufbewahren – und zwar mindestens sieben Jahre lang. In diesem Zeitraum kann das Finanzamt noch eine nachträgliche Prüfung veranlassen. Wenn du die Rechnungen dann nicht mehr vorweisen kannst, kann es passieren, dass du Steuererstattungen zurückzahlen musst.   

1. Werbungskosten 

Mit dem etwas missverständlichen Begriff sind alle Kosten gemeint, die dir aufgrund deines Berufs entstanden sind.  

  • Alles rund um deine Wege zum Arbeitsplatz und nachhause  
  • Ausstattung (Arbeitskleidung, Homeoffice, Computer) 
  • Aus-, Weiter- und Fortbildungen (sofern dir selber die Kosten entstanden sind) 
  • Sprachkurse, Studienreisen, Fachliteratur 

Wenn du diese Kosten nicht selbst nachweist und absetzt, bekommst du in der automatischen Arbeitnehmerveranlagung einen Pauschalbetrag von 132 Euro gutgeschrieben. 

2. Außergewöhnliche Belastungen 

Als außergewöhnliche Belastungen werden Kosten bezeichnet, die dir unausweichlich entstehen und die einen erheblichen wirtschaftlichen Einfluss auf dich haben. Dazu zählen unter anderem: 

  • Außergewöhnlich hohe Krankheitskosten 
  • Pflegekosten 
  • Kosten, die durch eine Behinderung entstehen 
  • Katastrophenkosten 

3. Sonderausgaben 

Sonderausgaben können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen: 

  • Freiwillige Pensionsversicherungen 
  • Kirchenbeiträge (bis zu 400 Euro) 
  • Steuerberatungskosten