Zwischen Slalom und Slack: Darf ich Olympia im Büro streamen?
Olympia im Büro streamen? In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt: Arbeitszeit ist Arbeitszeit. Private Internetnutzung, inklusive Olympia-Streams, ist ohne Erlaubnis tabu. Viele Unternehmen sperren Streaming-Seiten vorsorglich. Kurze Blicke auf Ergebnisse sind oft okay, solange die Arbeit nicht leidet. Wer erwischt wird, riskiert Abmahnung oder Kündigung. Urlaub oder Zeitausgleich sind die sichere Option, um nichts zu verpassen. Sprich mit deinem Chef – vielleicht gibt's ja eine flexible Lösung!
Die Olympischen Spiele 2026 in Mailand-Cortina (Italien) laufen auf Hochtouren und vielleicht fragst du dich, ob du während der Arbeitszeit mit einem Auge den Slalom verfolgen kannst, während alle anderen ganz normal arbeiten? Die schnelle Antwort: Es kommt wie so oft darauf an. Die lange Antwort liest du im Artikel.
Deutschland: Viel Ermessensspielraum für Arbeitgeber
In Deutschland gibt es kein spezielles Olympia- oder Sport-Gesetz, das regelt, ob du während der Arbeitszeit Wettkämpfe streamen darfst. Stattdessen greift das allgemeine Arbeitsrecht.
Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang private Internetnutzung im Betrieb überhaupt erlaubt ist. In manchen Unternehmen ist es ausdrücklich gestattet, zwischendurch private Inhalte aufzurufen, solange die Arbeit nicht leidet. In anderen Betrieben ist die private Nutzung komplett untersagt oder technisch eingeschränkt. Livestreams großer Sportereignisse werden dabei nicht selten vorsorglich gesperrt – weniger aus sportlicher Abneigung, sondern aus Sorge um die Produktivität der Beschäftigten.
Wer trotz klarer Vorgaben während der Arbeitszeit längere Olympia-Streams verfolgt und dadurch seine Pflichten vernachlässigt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das kann zunächst eine Abmahnung sein, in gravierenden Fällen sogar eine Kündigung. Besonders heikel wird es, wenn Arbeitszeit bewusst zweckentfremdet wird oder wiederholt gegen betriebliche Regeln verstoßen wird.
Ob die besten Arbeitgeber Deutschlands ihren Beschäftigten wohl erlauben, Olympia während der Arbeitszeit zu schauen? Mach dir selbst ein Bild.
Österreich: Zustimmung ist entscheidend
Auch in Österreich gilt der Grundsatz, dass während der Arbeitszeit gearbeitet wird. Fernsehen oder Livestreams von Olympia und anderen sportlichen Ereignissen sind grundsätzlich nicht erlaubt, sofern keine ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers vorliegt.
Die Arbeiterkammer weist regelmäßig darauf hin, dass Arbeitnehmer:innen gut beraten sind, vorab zu klären, was im jeweiligen Betrieb erlaubt ist. Denn die Bandbreite reicht von großzügiger Handhabung bis zu klaren Verboten. Ob ein Radio im Hintergrund läuft oder kurz das Ergebnis auf dem Smartphone gecheckt wird, hängt stark von den betrieblichen Regelungen ab.
Manche Betriebe zeigen sich bei Großereignissen flexibel und ermöglichen angepasste Arbeitszeiten oder gemeinsame Übertragungen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Es bleibt eine Frage der betrieblichen Kultur und des guten Willens.
Schweiz: Streaming-Sperren in der Vergangenheit
In der Schweiz ist die Ausgangslage ähnlich wie in den beiden Nachbarländern. Während der vereinbarten Arbeitszeit schuldet man seine Arbeitsleistung. Ohne Einverständnis des Arbeitgebers dürfen Mitarbeitende daher grundsätzlich keine Sportübertragungen verfolgen.
Arbeitgeber können die private Internetnutzung einschränken oder Streaming-Seiten technisch blockieren. Tatsächlich kam es bereits bei früheren Olympischen Spielen – etwa 2014 in Sotschi – vor, dass Unternehmen Streaming-Zugänge sperrten, um Produktivitätseinbußen oder eine Überlastung der IT-Infrastruktur zu vermeiden. Wenn Olympia läuft, reagieren manche Betriebe also vorsorglich.
Gleichzeitig setzen viele Schweizer Unternehmen auf Eigenverantwortung. Ein kurzer Blick auf Zwischenstände wird häufig toleriert, solange die Arbeit ordnungsgemäß erledigt wird. Entscheidend ist auch hier, was im Arbeitsvertrag, in internen Richtlinien oder in betrieblichen Weisungen geregelt ist. Wer es übertreibt und über längere Zeit Wettkämpfe verfolgt, statt zu arbeiten, muss jedoch auch in der Schweiz mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Olympia-Streaming am Arbeitsplatz ist ohne Erlaubnis verboten
Ob in Berlin, Wien oder Zürich – arbeitsrechtlich gilt in allen drei Ländern derselbe Grundsatz: Arbeitszeit ist dazu da, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Klingt eher unspektakulär, ist aber genau der Punkt. Wer angestellt ist, schuldet seinem Arbeitgeber während der Arbeitszeit seine volle Arbeitskraft. Der Blick auf den Medaillenspiegel muss warten.
Private Aktivitäten wie das Streamen von Olympia gehören prinzipiell in die Freizeit. Das bedeutet, dass es ohne ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers in der Regel nicht zulässig ist, während der Arbeitszeit ganze Olympia-Übertragungen zu verfolgen. Dabei ist ganz egal, ob es sich um den Biathlon, den Eiskunstlauf oder das mitreißende Finale im Ski Alpin handelt.
Der Grund dafür ist simpel und juristisch klar. Mit deinem Arbeitsvertrag hast du dich verpflichtet, bestimmte Leistungen zu erbringen. Diese Verpflichtung wird nicht dadurch aufgehoben, dass gerade Olympische Spiele in Italien stattfinden. Olympia sorgt vielleicht für nationale Euphorie, aber nicht für eine automatische Pause vom Arbeitsrecht.
Was ist mit Handy, Radio oder Liveticker am Arbeitsplatz?
Nicht jede Olympia-Obsession führt automatisch zu einem Problem. In vielen Betrieben ist es unproblematisch, leise im Hintergrund Radio zu hören oder in einer Pause kurz die aktuellen Ergebnisse zu checken. Voraussetzung ist allerdings, dass keine ausdrücklichen Verbote bestehen und die Arbeit nicht darunter leidet.
Problematisch wird es vor allem dann, wenn ein Livestream dauerhaft nebenherläuft oder die Aufmerksamkeit so stark bindet, dass Aufgaben vernachlässigt werden. Selbst wenn du dein privates Smartphone nutzt, befindest du dich während der Arbeitszeit in einem vertraglichen Pflichtenverhältnis. Auch das Nebenbei-Schauen kann also arbeitsrechtlich relevant sein, wenn es die Leistung beeinträchtigt.
Auf Nummer Sicher: Urlaub, Zeitausgleich oder Absprache
Wenn dir ein bestimmter Wettkampf besonders wichtig ist – etwa, weil ein Team aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in Mailand oder Cortina um Gold kämpft -, dann ist der rechtlich sicherste Weg ganz klar. Du solltest dir Urlaub nehmen oder Zeitausgleich vereinbaren.
Alternativ lohnt sich das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Gerade bei Großereignissen zeigen sich manche Unternehmen offen für flexible Lösungen, etwa durch verschobene Arbeitszeiten oder gemeinsames Schauen in der Pause. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht – es bleibt eine freiwillige Entscheidung des Betriebs.