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Rente und Nebenjob

Minijob-Aus? Studierende könnte das hart treffen

von Dunja R.
Veröffentlicht:  25. Juli 2026, 18:00
2 min
Florist mit grüner Schürze steht hinter einer Verkaufstheke in einem Blumenladen, neben Vasen mit frischen Blumen und Topfpflanzen.

Kellnern, Regale einräumen, Nachhilfe geben: 6,8 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Minijob. Viele davon sind Studierende. Ausgerechnet dieses Modell könnte bald Geschichte sein.

Aktuell gilt für den Minijob in Deutschland noch alles wie bisher

Bis 603 Euro im Monat zahlen Minijobber kaum in die Rente ein. Sie können sich sogar komplett befreien lassen. Werkstudierende zahlen zwar vollen Rentenbeitrag, dafür aber keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Ihre Grenze: 20 Stunden pro Woche im Semester. Ein weiterer Wert wird wichtig, sobald aus der geplanten Reform Wirklichkeit wird. Und zwar 565 Euro, denn das ist die Grenze für die kostenlose Familienversicherung.

Das ist der Plan für den Minijob

Grundlage ist ein Katalog von 33 Empfehlungen, den die Alterssicherungskommission der Bundesregierung für eine Rentenreform vorgelegt hat. Die härteste davon für Studierende: Minijobs sollen komplett in die Rentenversicherung einbezogen werden, der Sonderstatus fällt weg. Beschlossen ist davon nichts. Laut Zeitplan der Bundesregierung kommt das Gesetz frühestens Ende 2026, umgesetzt würde es nicht vor 2027.

Das bedeutet konkret, dass der Rentenbeitrag Pflicht wird. Ausnahmen sind bislang nur für Schüler:innen vorgesehen, Studierende kommen im Vorschlag allerdings nicht vor. Hinzu kommt mehr Bürokratie für Arbeitgeber: Jeder Minijob müsste künftig einzeln bei der Krankenkasse gemeldet werden statt pauschal über die Minijob-Zentrale. Arbeitsrechtlerin Isabel Hexel warnt, dass genau das kleine Betriebe abschrecken könnte, überhaupt noch Studierende einzustellen.

Je nach Anstellung ändert sich das Netto

Um zu verstehen, was Netto übrig bleibt, kann eine Beispielrechnung aufgestellt werden. Das Bruttogehalt beträgt hierbei 603 Euro im Monat.

VerdienstgrenzeArbeitnehmer:in-Anteil SozialabgabenNetto bei 603 € brutto (ca.)
603 €/Monat0 % (Befreiung von Rentenversicherungspflicht möglich)~603 €
Minijob nach bisherigem ReformvorschlagRentenversicherungspflicht ohne Befreiung, 3,6 %~581 €
Werkstudent heute9,3 %~547 €
Ohne Sonderstatus wegen Urlaubssemester, dualem Studium, Promotionca. 20 % (Bandbreite 18-22 % je nach Krankenkasse/Kinderlosenzuschlag)~482 €

Die Reform trifft nicht alle Studierenden gleich

Nicht jede:n Student:in trifft der Wegfall gleich hart. Wer schon heute über das Werkstudentenprivileg arbeitet, kommt vergleichsweise glimpflich davon. Hier ändert sich laut Ökonom Enzo Weber vom IAB im Kern nur, dass der ohnehin fällige Rentenbeitrag zur Pflicht wird, ohne Befreiungsoption. Deutlich enger wird es für:

  • Student:innen im Urlaubssemester
  • Dual Student:innen
  • Promotionsstudent:innen

Diese Gruppen erfüllen die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg schon heute nicht und würden bei einem Wegfall des Minijob-Sonderstatus voll sozialversicherungspflichtig, mit spürbar weniger Netto.

Kritik kommt von verschiedenen Stellen

Kritik kommt vom Deutschen Studierendenwerk und der Studierendenvertretung fzs, die vor einer widersprüchlichen Politik warnen: Einerseits fordere man mehr studentische Erwerbstätigkeit, andererseits verschlechtere man gerade deren Rahmenbedingungen, während parallel die BAföG-Reform stockt. Auch aus der Gastronomie kommt Widerstand, der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga kämpft für den Erhalt der Minijobs als flexibles Beschäftigungsmodell.

Nein. Die Alterssicherungskommission hat der Bundesregierung lediglich Empfehlungen übergeben, kein Gesetz. Das Gesetzgebungsverfahren soll laut Bundesregierung erst bis Ende 2026 abgeschlossen sein, eine Umsetzung käme frühestens 2027.

Kaum. Werkstudierende zahlen schon heute vollen Rentenversicherungsbeitrag. Laut IAB-Ökonom Enzo Weber ändert sich für diese Gruppe im Kern nichts, außer dass eine ohnehin selten genutzte Befreiungsoption wegfällt.

Studierende ohne Werkstudentenstatus, etwa im Urlaubssemester, im dualen Studium oder während der Promotion. Sie würden bei einem Wegfall des Minijob-Sonderstatus voll sozialversicherungspflichtig, mit spürbar weniger Netto.

Dazu gibt es bislang keine offizielle Aussage. Kritiker wie die Studierendenvertretung fzs warnen genau davor: dass eine Minijob-Reform ohne gleichzeitige BAföG-Anpassung Studierende finanziell doppelt belastet.

Ja. Jeder eingezahlte Euro erhöht die eigenen Rentenansprüche. Ökonom Weber verweist darauf, dass beim Rentensystem das Gegenleistungsprinzip gilt: Wer mehr einzahlt, bekommt später auch mehr heraus.

Die Grenze dafür liegt unabhängig von der aktuellen Reformdebatte bei 565 Euro im Monat. Sie gilt schon heute außerhalb von Minijobs und dürfte an Bedeutung gewinnen, sobald der Minijob-Sonderstatus fällt.

Nein. Solange kein Gesetz beschlossen ist, gelten die aktuellen Regeln unverändert weiter.

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