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Das ändert sich für Arbeitnehmer:innen 2026 in der Schweiz

Schweizer Arbeitnehmer aufgepasst: 2026 stehen einige Änderungen an! Dein Medianlohn steigt leicht, was sich aber auf deine Steuerklasse auswirken könnte – check deine Lohnabrechnung! Auch Berufsgruppen mit kleineren Einkommen werden AHV-pflichtig. Das Rentenalter für Frauen steigt weiter, also plane deine Pensionierung. Positiv: Die 13. AHV-Rente kommt! Bei der Säule 3a gibt's mehr Flexibilität, wichtig angesichts steigender Kosten. Der Fachkräftemangel entspannt sich etwas, also bleib am Ball mit Weiterbildungen. Und: Die Erbschaftssteuer für Superreiche wurde abgelehnt.

Aufgrund unterschiedlicher Regelungen und Gesetze je nach Kanton und Gemeinde ist das Arbeitsrecht in der Schweiz nicht leicht zu überblicken – vor allem, wenn dann noch Änderungen hinzukommen. Damit du als Arbeitnehmer:in dennoch über Anpassungen Bescheid weißt, haben wir die wichtigsten Neuerungen ab 1. Januar 2026 für dich zusammengefasst. Dabei erfährst du natürlich auch, wann du davon direkt betroffen sein könntest.

Medianlohn steigt

Der Medianlohn wird per 1.1.2026 von 5.775 CHF pro Monat auf 5.875 CHF angehoben. Das gab der Bund Ende Oktober 2025 bekannt. Im Quellensteuertarif werden aus diesem Grund neu für die Pensionskasse 6,5 Prozent als Abzug berücksichtigt (bisher 6 Prozent).

Einige Steuerexpert:innen weisen bereits darauf hin, dass höhere Medianlöhne zu einer Verschiebung der Steuerklassen führen können, was sich wiederum auf deine monatliche Lohnabrechnung auswirkt. In einigen Kantonen ist es möglich, dass du durch den Anstieg des Medianwertes in eine höhere Quellensteuerklasse rutschst, obwohl dein eigener Lohn gar nicht steigt. Für Beschäftigte mit eher niedrigerem bis mittlerem Einkommen kann das finanziell spürbar werden.

Du willst mehr über die aktuellen Steuertarife und Steuerklassen in der Schweiz wissen? Schau doch am besten hier vorbei:

AHV-Beitragspflicht auch für neue Berufsgruppen

Ab 2026 sind neu auch Berufsgruppen in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) beitragspflichtig, die bisher erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe oder gar nicht einbezogen waren. Dazu gehören unter anderem Personen mit kleinen, projektbezogenen oder saisonalen Einkommen, beispielsweise aus Kultur-, Kreativ- oder Medienberufen.

Damit reagiert der Bund auf die wachsende Anzahl Erwerbstätiger, die mehrere kleinere Einkommen beziehen oder in hybriden Arbeitsmodellen tätig sind. Für dich kann das bedeuten, dass ab 2026 AHV-Beiträge fällig werden, selbst wenn dein Einkommen in einzelnen Monaten sehr niedrig ausgefallen ist. Das bringt zwar mehr soziale Absicherung, erhöht aber gleichzeitig deine laufenden Abzüge.

Renteneintrittsalter von Frauen wird weiter erhöht

Das Rentenalter von Frauen, die nach 1960 geboren wurden, wird in der Schweiz bis 2028 kontinuierlich auf 65 Jahre erhöht. Ab 1. Januar 2026 liegt es für den Jahrgang 1962 bei 64 Jahren und sechs Monaten.

Ab diesem Alter kannst du abzugsfrei in Rente gehen und erhältst die vollen Bezüge. Weitere Anpassungen beim Rentenalter sind jedoch durchaus denkbar. Hier erhältst du den aktuellen Überblick:

JahrJahrgangRentenalter
2024196064 Jahre
2025196164 Jahre und drei Monate
2026196264 Jahre und sechs Monate
2027196364 Jahre und neun Monate
2028196465 Jahre

Erstes Mal 13. AHV-Rente

2025 wurde die 13. AHV-Rente vom Volk angenommen. Ab 2026 wird sie im Dezember erstmals ausbezahlt. Sie soll die Kaufkraft von Rentner:innen stärken. Für die AHV bedeutet die Zusatzrente einen erheblichen finanziellen Mehraufwand, der langfristig ausgeglichen werden muss. Das kann beispielsweise in höheren Beiträgen resultieren.

Wenn du kurz vor der Pensionierung stehst, erhältst du 2026 zum ersten Mal eine zusätzliche Monatsrente. Bist du jedoch jünger, lohnt sich der Blick auf deine Vorsorgeplanung, denn die Frage der künftigen Finanzierung wird dich direkt betreffen.

Säule 3a: Mehr Flexibilität kommt

Zeitgleich werden ab 2026 auch die Rahmenbedingungen der Säule 3a weiter flexibilisiert. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die wachsende Nachfrage nach individuelleren Vorsorgemodellen und mehr Beweglichkeit im Erwerbsleben. Du kannst dann beispielsweise statt deiner Ehepartnerin oder deines Ehepartners künftig deine Kinder als erste Begünstigte deines Vorsorgeguthabens angeben.

Der Spielraum deiner privaten Altersvorsorge erweitert sich also. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Lebenshaltungskosten und der zu erwartenden Belastung der AHV dürfte die Säule 3a eine immer wichtigere Rolle spielen.

Fachkräftemangel wird weniger relevant

Der Fachkräftemangel ist in aller Munde. In der Schweiz heißt es aber ab 2026 endlich leichtes Aufatmen. Nach mehreren Jahren intensiver Debatten scheint sich der Fachkräftemangel in bestimmten Branchen etwas zu entspannen. Gemäß der aktuellsten UBS-Lohnumfrage geben nur noch 47 Prozent der Unternehmen an, dass sie Probleme bei der Stellenbesetzung haben.

Für Arbeitnehmer:innen bedeutet das in vielen Fällen noch höhere Anforderungen an Weiterbildungen und Qualifikationen.

Die Schweiz sagt Nein zur Erbschaftssteuer für Superreiche

Es hätte eine der größten Änderungen für die Vermögensverteilung in der Schweiz – und damit für alle Arbeitnehmer:innen des Landes – werden können. Am 30. November 2025 fand eine von den Jungsozialisten (Juso) eingebrachte Volksabstimmung statt. Die Partei forderte eine Steuer von 50 Prozent auf Erbschaften, die gleich oder höher als 50 Millionen Schweizer Franken sind. Die Steuererträge sollten in den Klimaschutz investiert werden.

Doch zumindest im Moment lehnt der Großteil der Schweizer:innen diesen Vorstoß für eine finanzielle Umverteilung im Land ab. Mit 78 Prozent Gegenstimmen wird die Erbschaftssteuer für Superreiche mehrheitlich abgelehnt.