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Was ist der öffentliche Dienst? Aufgaben, Gehalt und Vorteile

Der öffentliche Dienst in Deutschland umfasst die Beschäftigten von Bund, Ländern, Kommunen und weiteren Einrichtungen mit öffentlich-rechtlicher Rechtsform. Wer im öffentlichen Dienst angestellt ist, übernimmt unterschiedliche Aufgaben für die Allgemeinheit. Welche Regeln beim Gehalt, bei den Arbeitsbedingungen und beim Einstieg gelten, hängt von deinem Arbeitgeber und deinem Beschäftigungsstatus ab.

Was bedeutet öffentlicher Dienst?

Öffentlicher Dienst heißt, dass dein Arbeitgeber der Staat ist. Genauer gesagt, arbeitest du für eine Stelle des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel ein Ministerium, ein Landesamt, eine Stadtverwaltung oder eine Krankenkasse.

Das Statistische Bundesamt zählt dazu das Personal aller öffentlichen Haushalte sowie aller Einrichtungen und Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform. Umgangssprachlich wird die Arbeit im öffentlichen Dienst oft auch einfach als Staatsdienst bezeichnet.

Im öffentlichen Dienst arbeiten vier Gruppen von Beschäftigten:

  • Beamt:innen
  • Richter:innen
  • Soldat:innen
  • Arbeitnehmer:innen (Tarifbeschäftigte bzw. Angestellte)

Wer oder was gehört zum öffentlichen Dienst?

Zum öffentlichen Dienst zählen vier Ebenen: der Bund, die 16 Bundesländer, die Kommunen (also Städte, Gemeinden und Landkreise) und die Sozialversicherungsträger.

Der mit Abstand größte Arbeitgeber sind die Länder. Fast jede:r zweite Beschäftigte im öffentlichen Dienst arbeitet dort. Das liegt auch daran, dass Schulen, Hochschulen und auch die Polizei in Deutschland Ländersache sind. Auch wenn viele beim Staatsdienst sofort an den Bund denken, arbeitet dort nur knapp jede:r zehnte Beschäftigte im öffentlichen Dienst – Soldat:innen eingerechnet.

Ob du im öffentlichen Dienst arbeitest, hängt von deinem Arbeitgeber ab. Eine Erzieherin kann beispielsweise bei einer Stadt, einem privaten Unternehmen oder auch einem kirchlichen Träger angestellt sein. Ihre Berufsbezeichnung allein verrät dir deshalb noch nicht, welchem Bereich ihre Stelle zugeordnet ist.

Die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst

EbeneBeschäftigteTypische Arbeitgeber
Bund531.300Bundesministerien, Bundespolizei, Zoll, Bundeswehr
Länder2.715.600Schulen, Hochschulen, Landespolizei, Finanzämter, Justiz
Kommunen1.844.000Stadtverwaltung, Bürgeramt, Jugendamt, Kitas, Berufsfeuerwehr
Sozialversicherung384.300Krankenkassen, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit
Gesamt5.475.100

Öffentlicher Dienst oder öffentlicher Arbeitgeber?

Nicht immer ist auf den ersten Blick klar, ob eine Stelle im öffentlichen Dienst ist oder nicht. Stadtwerke oder Kliniken können beispielsweise als kommunaler Eigenbetrieb oder als GmbH organisiert sein. Destatis zählt Unternehmen in privater Rechtsform mit überwiegend öffentlicher Beteiligung zu den öffentlichen Arbeitgebern, führt ihre Beschäftigten aber getrennt vom öffentlichen Dienst. Öffentliche Aufgaben oder eine staatliche Beteiligung allein reichen also nicht aus.

Typische Aufgabenfelder im öffentlichen Dienst

Die Aufgaben, die Angestellte im öffentlichen Dienst erfüllen, lassen sich unter dem Begriff „Daseinsvorsorge“ zusammenfassen. Damit gemeint ist alles, was das öffentliche Leben in unserer Gesellschaft am Laufen hält. Das Statistische Bundesamt nennt als wichtige Aufgabenbereiche:

  • Schulen und Hochschulen
  • soziale Sicherung
  • Polizei und Justiz
  • Verteidigung
  • Gesundheitswesen und Krankenhäuser
  • Umweltschutz
  • Finanzverwaltung

Welche Berufe gibt es im öffentlichen Dienst?

Im öffentlichen Dienst gibt es fast jeden Beruf, den du auch aus der Privatwirtschaft kennst. Die Spanne reicht von Gärtner:innen bis zu IT-Security-Profis im Bundesamt.

BerufTypischer öffentlicher ArbeitgeberStatus
Verwaltungsfachangestellte:rStadt, Landkreis, Behördeangestellt
Erzieher:inkommunale Kitaangestellt
Lehrer:inLand (öffentliche Schule)angestellt oder verbeamtet, je nach Bundesland
Polizist:inLand oder Bundverbeamtet
PflegefachkraftUniklinik, kommunales Krankenhausangestellt
Sozialarbeiter:inJugendamt, Sozialamtangestellt
Fachinformatiker:inBehörde, IT-Dienstleister der Verwaltungangestellt oder verbeamtet
Bauingenieur:inBauamt, Straßenbauverwaltungangestellt oder verbeamtet
Finanzwirt:inFinanzamtverbeamtet

Die meisten im öffentlichen Dienst sind Angestellte

Zum Stichtag 30. Juni 2025 waren laut Statistischem Bundesamt rund 5,5 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst beschäftigt. Das entspricht ungefähr 12 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland.

Die meisten Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind Angestellte, also Arbeitnehmer:innen mit einem normalen Arbeitsvertrag. Zum 30. Juni 2025 waren das knapp 3,5 Millionen Menschen. Dazu kommen rund 1,8 Millionen Beamt:innen und Richter:innen sowie 168.100 Berufs- und Zeitsoldat:innen.

Ob eine Stelle als Beamtenstelle besetzt wird oder nicht, entscheidet der Dienstherr: Bund, Land oder Kommune. Das kann sich auch mal ändern. Berlin verbeamtet zum Beispiel inzwischen auch Lehrkräfte, die schon angestellt unterrichten. Allein dadurch stieg die Zahl der Beamt:innen an Berliner Schulen innerhalb eines Jahres um 5.900.

Angestellte und Beamt:innen arbeiten oft Tür an Tür im selben Amt, aber unter sehr unterschiedlichen Bedingungen:

AngestellteBeamt:innen
GrundlageArbeitsvertragErnennung, Dienst- und Treueverhältnis
BezahlungEntgelt nach Tarifvertrag (TVöD, TV-L, TV-H)Besoldung nach Gesetz
Sozialversicherungvoll versicherungspflichtigkeine Renten- und Arbeitslosenversicherung, meist privat krankenversichert plus Beihilfe
Altergesetzliche Rente plus ZusatzversorgungPension
Streikerlaubtverboten
Kündigungnach Arbeitsrecht, mit besonderem Schutz nach langer Dienstzeitauf Lebenszeit ernannt, nicht kündbar

Wer welche Aufgabe übernehmen darf, regelt das Grundgesetz. Nach Artikel 33 Absatz 4 sollen sogenannte hoheitliche Aufgaben in der Regel Beamt:innen übertragen werden. Hoheitlich bedeutet vereinfacht gesagt, dass der Staat direkt in das Leben eingreifen darf, zum Beispiel bei einer Festnahme oder auch mit einem Steuerbescheid. Alles andere, von der Kita bis zur Gehaltsabrechnung, erledigen häufig Angestellte.

Welche Tarifverträge gelten im öffentlichen Dienst?

Welcher Tarifvertrag für dich gilt und wie du im öffentlichen Dienst bezahlt wirst, hängt davon ab, wer dich beschäftigt. Die wichtigsten Tarifverträge im öffentlichen Dienst sind TVöD und TV-L. Beim TVöD gibt es unterschiedliche Regelungen für den Bund und die kommunalen Arbeitgeber. Die Variante für die Kommunen heißt TVöD-VKA.

Der TV-L gilt für die Länder. Hessen ist 2004 als einziges Bundesland aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten und hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag. Entscheidend ist aber auch hier der konkrete Arbeitgeber: Auch in Hessen kann eine kommunale Stelle zum Beispiel nach TVöD-VKA bezahlt werden.

TarifvertragFür wen gilt er grundsätzlich?
TVöD Bund, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Bereich BundTarifbeschäftigte des Bundes
TVöD-VKA, kommunaler Bereich des TVöDTarifbeschäftigte bei Kommunen und weiteren Arbeitgebern, die einem Mitgliedverband der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehören
TV-L, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der LänderTarifbeschäftigte der Länder mit Ausnahme von Hessen
TV-H, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes HessenTarifbeschäftigte des Landes Hessen

Für bestimmte Berufsgruppen gelten eigene Entgelttabellen: Im TVöD-VKA gibt es beispielsweise S-Gruppen für den Sozial- und Erziehungsdienst und P-Gruppen für Pflegebeschäftigte. Außerdem bestehen weitere Tarifverträge, etwa für kommunale Versorgungsbetriebe.

Beamt:innen erhalten eine gesetzlich geregelte Besoldung. Ihre Bezahlung richtet sich nach den Besoldungsgesetzen des Bundes oder des jeweiligen Landes. Für Beamt:innen gilt übrigens kein Tarifvertrag, Bund und Länder legen die Besoldung per Gesetz fest.

Was verdient man im öffentlichen Dienst?

Dein Gehalt hängt besonders vom Tarifvertrag, deiner Tätigkeit, deiner Berufserfahrung und deiner Arbeitszeit ab. Bei Tarifbeschäftigten, also Angestellten im öffentlichen Dienst, bestimmen zwei Faktoren das monatliche Tabellenentgelt:

  • Entgeltgruppe: Sie richtet sich nach den tariflichen Anforderungen deiner Tätigkeit. Je nach Tätigkeitsmerkmal zählen auch bestimmte Qualifikationen.
  • Stufe: Sie berücksichtigt unter anderem anrechenbare Berufserfahrung. Weitere Stufen erreichst du nach festgelegten Zeiten innerhalb deiner Entgeltgruppe.

Die folgenden Beispiele aus der allgemeinen TVöD-VKA-Tabelle zeigen die Unterschiede. Die Beträge gelten ab 1. Mai 2026 und beziehen sich auf das monatliche Brutto bei Vollzeit.

EntgeltgruppeStufe 1Stufe 6
E 53.124,08 €3.783,33 €
E 9a3.658,61 €4.979,97 €
E 134.901,11 €7.025,87 €

Insgesamt gibt es sechs Entgeltstufen. Als Angestellte:r im öffentlichen Dienst steigst du in regelmäßigen Abständen automatisch in höhere Stufen auf. Dazu kommt meist die Jahressonderzahlung (das „Weihnachtsgeld“): Im TVöD der Kommunen entspricht sie 85 Prozent eines Monatsgehalts. In anderen Tarifverträgen oder besonderen Entgelttabellen können die Beträge abweichen.

Zum Tabellenentgelt können weitere Zahlungen hinzukommen, wie zum Beispiel Schichtzulagen. Bei einer Anstellung in Teilzeit wird das Tabellenentgelt grundsätzlich anteilig berechnet. Für einen Gehaltsvergleich lohnt sich deshalb der Blick auf das gesamte Jahresbrutto und die vereinbarte Wochenarbeitszeit.

Vorteile und Nachteile der Arbeit im öffentlichen Dienst

Vorteile:

  • Transparente Gehälter: Tarifverträge regeln die Bezahlung und den Aufstieg in höhere Stufen. Kolleg:innen mit gleicher Tätigkeit und gleicher Erfahrung bekommen dasselbe.
  • Zusätzliche Altersversorgung: Tarifbeschäftigte erhalten beispielsweise im TVöD eine betriebliche Altersversorgung.
  • Sinnstiftende Aufgaben für die Allgemeinheit: Du kannst zum Beispiel in Bereichen wie Bildung, Gesundheitsversorgung oder öffentlicher Verwaltung arbeiten.
  • Kündigungsschutz: Nach 15 Jahren beim selben Arbeitgeber und ab 40 kann dir nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bei den Kommunen im Osten gilt dieser Schutz bisher aber nicht, bei den Ländern im Osten erst ab 2027.
  • Großzügige Urlaubstage: Im TVöD hast du 30 Urlaubstage, ab 2027 sind es 31.
  • Zukunftssichere Jobs: Viele Aufgaben im öffentlichen Dienst lassen sich nur schwer durch KI ersetzen und es fehlen aktuell viele Fachkräfte.

Mögliche Nachteile:

  • Teilweise unterdurchschnittliche Gehälter: In gut zahlenden Branchen der Privatwirtschaft verdienst du deutlich mehr.
  • Begrenzter Spielraum bei Gehaltsverhandlungen: Die Entgeltgruppe richtet sich nach tariflichen Vorgaben, die Stufe nach der Berufserfahrung.
  • Starre Hierarchien: Feste Abläufe, lange Dienstwege und bürokratische Vorgaben können Innovationen und eigene Ideen ausbremsen.
  • Weniger Flexibilität: Langsamer Fortschritt bei Themen wie der Digitalisierung erschweren oft ein modernes und agiles Arbeiten.
  • Schicht- und Wochenendarbeit: Je nach Beruf können die Arbeitszeiten die Freizeitplanung erschweren.
  • Belastung und Zeitdruck: Auch im öffentlichen Dienst können Tätigkeiten anstrengend und zum Teil auch psychisch herausfordernd sein, beispielsweise bei der Polizei oder im Jugendamt.

Passt der öffentliche Dienst zu dir? So gelingt der Einstieg

Wenn du Aufgaben für die Allgemeinheit übernehmen möchtest und klare Regeln bei der Bezahlung schätzt, kann die Arbeit im öffentlichen Dienst zu dir passen. Schau dir vorher aber die Details zur Stelle an: Passen die Aufgaben, Arbeitszeiten und Entwicklungsmöglichkeiten zu deinen Leben und deinen Vorstellungen?

Der Einstieg ist über eine Ausbildung, ein duales Studium oder mit passenden Qualifikationen auch über eine direkte Bewerbung möglich. Berufserfahrung aus der Privatwirtschaft kann dabei durchaus gefragt sein. Wenn du Glück hast, ist dir auch der Quereinstieg in den öffentlichen Dienst möglich.

Prüfe in der Ausschreibung die geforderten Abschlüsse, den Tarifvertrag, die Entgeltgruppe und eine mögliche Befristung. Bewertungen auf kununu helfen dir außerdem, den potenziellen Arbeitgeber vorab besser einzuschätzen.

FAQ: Was ist der öffentliche Dienst

Ja, einzelne Stellen setzen keinen Berufsabschluss voraus, beispielsweise. Für viele andere Aufgaben brauchst du eine passende Ausbildung oder ein (duales) Studium. Maßgeblich sind die Anforderungen der Ausschreibung.

Für die meisten Stellen als Angestellte:r nicht, du musst nur in Deutschland arbeiten dürfen. Für eine Verbeamtung brauchst du in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU- oder EWR-Staats beziehungsweise eines gleichgestellten Drittstaats wie der Schweiz. Ausnahmen sind bei dringendem dienstlichen Bedarf möglich.

Nein. Tarifbeschäftigte können grundsätzlich gekündigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen schließt beispielsweise der TVöD eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber aus. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich.

Ihre kirchlichen Einrichtungen gehören grundsätzlich nicht zum staatlichen öffentlichen Dienst. Für die Beschäftigten gelten eigene kirchliche Arbeitsrechtsregelungen, beispielsweise Arbeitsvertragsrichtlinien. Ähnliche Aufgaben oder eine am TVöD orientierte Bezahlung ändern diese Zuordnung nicht.

Das hängt von der Organisationsform ab. Kommunale Eigenbetriebe zählen in der amtlichen Personalstatistik zum öffentlichen Dienst. Öffentlich bestimmte Unternehmen in privater Rechtsform, etwa kommunale GmbHs, führt Destatis getrennt davon. Beide Bereiche bilden zusammen die öffentlichen Arbeitgeber.

Nein. Die Deutsche Bahn AG gehört zwar dem Bund, ist als Aktiengesellschaft aber privatrechtlich organisiert und zählt deshalb nicht zum öffentlichen Dienst. Frühere Bundesbahnbeamt:innen, die heute bei der Bahn arbeiten, bleiben Beamt:innen des Bundes. Sie werden über das Bundeseisenbahnvermögen dem öffentlichen Dienst zugerechnet.