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Blonde Frau am Schreibtisch beim Fenster, schaut auf ein Papier in ihrer Hand, Laptop und Pflanze im Hintergrund.

Grundsicherung in Deutschland: Alles, was du über deinen Anspruch wissen musst

Sieben von hundert Menschen in Deutschland lebten gemäß der letzten Erhebung des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2024 von einer der verschiedenen Grundsicherungsleistungen. Genauer gesagt waren es rund 7,3 Millionen Menschen und damit ein Anteil von 8,7 Prozent der Bevölkerung. Trotzdem sorgt kaum ein Begriff im deutschen Sozialrecht für so viel Verwirrung wie „Grundsicherung“, denn dahinter verbergen sich mehrere völlig unterschiedliche Leistungen mit eigenen Regeln, Zuständigkeiten und Antragswegen.

Nicht erst seit der Bürgergeldreform zum 1. Juli 2026 ist die Verwirrung hinsichtlich der völlig unterschiedlichen Leistungen mit eigenen Regeln, Zuständigkeiten und Antragswegen groß. Wir wollen für dich Licht ins Dunkel bringen und liefern dir mit diesem Artikel die wichtigsten Informationen zur Grundsicherung.

Definition: Das ist die Grundsicherung

Der Begriff Grundsicherung beschreibt im deutschen Sozialrecht keine einzelne Leistung, sondern in erster Linie ein grundlegendes Prinzip. Der Staat ist demnach dazu verpflichtet, jedem Menschen ein Existenzminimum zu garantieren, wenn dessen eigenes Einkommen und Vermögen dafür nicht ausreicht. Dafür gibt es sogar eine rechtliche Grundlage: Der Artikel 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Aus Letzterem leitet das Bundesverfassungsgericht das sogenannte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ab.

In der Praxis existieren auf Basis dieses Grundrechts mehrere eigenständige Gesetze unterschiedlichen Alters. Den Anfang machte die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“. Sie wurde durch das Grundsicherungsgesetz (GSiG) vom 26. Januar 2001 eingeführt und trat zum 1. Januar 2003 in Kraft. Verantwortlich dafür war die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder. Seit 2005 ist diese Leistung – inklusive der Anspruchsberechtigungsvoraussetzungen – im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt.

Wenige Zeit später folgte ebenfalls unter Rot-Grün das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Nie gehört? Besser bekannt ist dieses Gesetz unter dem Namen Hartz IV. Zum 1. Januar 2005 kam dann die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach SGB II, aus der später das Arbeitslosengeld II und schließlich 2023 das Bürgergeld wurde. Mit der Reform zum 1. Juli 2026, welche die schwarz-roten Koalition aus CDU/CSU und SPD beschlossen, trägt diese Leistung nun wieder den Namen Grundsicherung. Doch nun betrifft sie nicht mehr ausschließlich ältere Menschen.

Der große Umbruch 2026: Aus dem Bürgergeld wird die Grundsicherung

Wie oben erwähnt, hat die Bundesregierung zum 1. Juli 2026 das bisherige Bürgergeld umbenannt und reformiert. Es heißt seitdem offiziell Grundsicherungsgeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende. Abseits von der Namensanpassung betrifft die größte Änderung das sogenannte Schonvermögen. Statt einer einjährigen Karenzzeit mit einheitlichem Freibetrag gilt jetzt eine nach Alter gestaffelte Grenze, die von 5.000 Euro unter 30 Jahren bis zu 20.000 Euro ab 50 Jahren reicht. Angewendet wird sie ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs.

Diese neuen, altersgestaffelten Freibeträge gelten ausschließlich für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII bleibt es unabhängig vom Alter bei einem festen Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person bzw. 20.000 Euro für Ehe- oder Lebenspartner:innen. Ab sofort existieren damit zwei komplett unterschiedliche Schonvermögenssysteme, die jedoch mit demselben Oberbegriff – nämlich Grundsicherung – für Verwirrung sorgen könnten.

Grundsicherung ist nicht gleich Grundsicherung: Diese Formen gibt es

Alle drei Formen der Grundsicherung sollen deine Existenz sichern, sofern du diese mit deinem eigenen Einkommen und Vermögen nicht selbstständig bestreiten kannst. Wie hoch die Leistungen ausfallen und welche Regeln hinsichtlich deines Anspruchs gelten, unterscheidet sich trotzdem teils erheblich. Hier ein kurzer Überblick zu den drei aktuellen Arten der Grundsicherung:

LeistungBerechtigte PersonenZuständigkeit
Grundsicherung für Arbeitsuchende (vormals Bürgergeld)Erwerbsfähige Menschen mit zu geringem EinkommenJobcenter
Grundsicherung im AlterMenschen ab der Regelaltersgrenze mit zu geringer RenteSozialamt
Grundsicherung bei ErwerbsminderungErwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sindSozialamt

Von allen rund 6,43 Millionen Menschen, die eine der drei Grundsicherungsformen beziehen, entfallen rund 80 Prozent auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die restlichen 20 Prozent verteilen sich auf die Grundsicherung im Alter (ca. zwölf Prozent) und die Grundsicherung bei Erwerbsminderung (ca. acht Prozent).

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Das gilt seit Juli 2026

Die größte der drei Grundsicherungsleistungen in Deutschland ist zugleich die jüngste unter diesem Namen. Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende hast du, wenn du das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze von 67 Jahren noch nicht erreicht hast. Des Weiteren musst du erwerbsfähig sein. Das bedeutet, dass du mindestens drei Stunden täglich arbeiten kannst. Da es sich bei der Grundsicherung um eine Form der Existenzsicherung handelt, musst du hilfebedürftig sein. Im Gegensatz dazu musst du für eine Anspruchsberechtigung nicht arbeitslos sein. Auch als Arbeitnehmer:in mit zu niedrigem Einkommen erhältst du die Leistung als sogenannte:r Aufstocker:in zusätzlich zu deinem Gehalt ausbezahlt.

Wie aber sehen die Leistungen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende nun aus? Der Regelsatz liegt 2026 bei 563 Euro für Alleinstehende und 506 Euro pro Person für Paare in einer Bedarfsgemeinschaft. Junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren, die noch bei den Eltern leben, erhalten 402 Euro. Diese Beträge sind mit denen des vorherigen Bürgergelds ident. Somit hat sich an der Höhe selbst durch die Reform nichts geändert.

Ganz anders sieht das bei den Rahmenbedingungen zur neuen Grundsicherung aus. Die einjährige Vermögenskarenzzeit ist entfallen. Von Beginn an greift nun ein nach Alter gestaffeltes Schonvermögen, das für deinen Leistungsbezug geprüft wird. Diese Werte gelten 2026:

  • Bis 30 Jahre: 5.000 Euro
  • Ab 31 Jahren: 10.000 Euro
  • Ab 41 Jahren: 12.500 Euro
  • Ab 51 Jahren: 20.000 Euro

Die strengere Überprüfung betrifft auch die Wohnkosten. Hier ist die Übernahme bereits im ersten Jahr auf das Anderthalbfache der örtlichen Mietobergrenze gedeckelt. Zudem wurden die Mitwirkungspflichten und Sanktionen deutlich verschärft – diese reichen bis hin zum vollständigen Leistungsentzug bei wiederholten Pflichtverletzungen.

Grundsicherung im Alter: Ab wann und in welcher Höhe hast du Anspruch?

Grundsicherung im Alter erhältst du, sobald du die Regelaltersgrenze erreicht hast. Wo liegt diese Grenze genau? Bist du vor 1959 geboren, musst du für einen Anspruch mindestens 66 Jahre und vier Monate alt sein. Alle jüngeren Jahrgänge müssen für Grundsicherung im Alter mindestens 67 Jahre alt sein. Deine Rente oder dein sonstiges Einkommen darf nicht ausreichen, um deinen Lebensunterhalt zu decken.

Im Jahr 2026 liegt der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende bei 563 Euro. Zugleich gilt für Paare jeweils die Regelbedarfsstufe 2 mit 506 Euro pro Person. Hinzu kommt die Übernahme angemessener Kosten für Miete und Heizung.

Rechenbeispiel

Eine alleinstehende Person mit 563 Euro Regelbedarf, einer angemessenen Kaltmiete von 500 Euro sowie 100 Euro Heizkosten hat für ihre Existenzsicherung einen Gesamtbedarf von 1.163 Euro im Monat.

Bezieht die Person zusätzlich eine Rente von 700 Euro, wird diese auf den Bedarf angerechnet. Am Ende bleiben rund 463 Euro Grundsicherung übrig.

Die Grundsicherung im Alter müssen leider immer mehr Menschen in Anspruch nehmen. Laut Destatis bezogen im Dezember 2025 rund 764.000 Menschen Grundsicherung im Alter – ein neuer Höchststand und ein Plus von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei Einführung der Leistung 2003 gab es nur rund 260.000 Leistungsempfänger:innen.

Verschämte Altersarmut: Warum es die Grundsicherung im Alter überhaupt gibt

Bis 2003 mussten bedürftige Rentner:innen dieselbe Sozialhilfe beantragen wie alle anderen hilfsbedürftigen Personen auch. Es gab dabei nur einen Haken: Das Sozialamt durfte sich das gezahlte Geld unter Umständen von den eigenen Kindern der Leistungsempfänger:innen zurückholen.

Genau davor hatten viele ältere Menschen Angst. Sie verzichteten darauf, ihren Anspruch geltend zu machen. Dieses Phänomen nannte sich verschämte Altersarmut.

Am 1. Januar 2003 trat deshalb das Gesetz über die „bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ in Kraft. Seitdem verzichtet das Sozialamt bei dieser Leistung im Regelfall auf den Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder. Deren Einkommen muss dafür jedoch unter 100.000 Euro brutto im Jahr liegen.

Sein eigentliches Ziel hat das Gesetz bislang übrigens nur teilweise erreicht. Das DIW Berlin fand beispielsweise heraus, dass schätzungsweise 60 Prozent aller älteren Menschen mit einem eigentlichen Anspruch auf Grundsicherung auf einen Antrag verzichten. Das entspricht 625.000 Haushalten. Als Gründe nennen die Forscher:innen vor allem Unwissenheit über den eigenen Anspruch, Scham, die eigene Bedürftigkeit einzugestehen, sowie ein als zu schwierig empfundenes Antragsverfahren.

Rente mit Grundsicherung aufstocken

War dir das bewusst? Fällt deine gesetzliche Rente niedriger aus als der Grundsicherungsbedarf, springt die Grundsicherung im Alter automatisch als Ergänzung ein. Die Deutsche Rentenversicherung ist gesetzlich sogar dazu verpflichtet, Rentner:innen mit geringem Einkommen von sich aus auf einen möglichen Anspruch hinzuweisen. Einen Antrag musst du jedoch selbst stellen.

Alle, die mindestens 33 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, profitieren außerdem seit 2021 von einem Grundrentenfreibetrag. Hundert Euro der Rente plus 30 Prozent des übersteigenden Betrags bleiben bei der Berechnung anrechnungsfrei. Gedeckelt wird der Betrag bei maximal 281,50 Euro im Jahr 2026.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung: Wenn Krankheit die Arbeit unmöglich macht

Kannst du aufgrund von Krankheit oder einer Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten? In beiden Fällen hast du unabhängig vom Mindestalter von 18 Jahren Anspruch auf diese Form der Grundsicherung.

Die Höhe entspricht der Grundsicherung im Alter – also ebenfalls 563 Euro Regelbedarf für Alleinstehende plus Wohnkosten. Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und dem Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis kommt zusätzlich ein Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes hinzu. Das sind umgerechnet rund 96 Euro extra pro Monat.

Gemäß der Bundeszentrale für politische Bildung lebt rund ein Viertel aller Grundsicherungsempfänger:innen mit einer Erkrankung oder bzw. und einer Behinderung in stationären Pflegeeinrichtungen und bezieht parallel weitere Hilfen zur Pflege. Die Grundsicherung ist also nicht nur ein Thema für Menschen, die zu Hause wohnen.

Elterneinkommen wird für Grundsicherung von Schwerbehinderten nicht mehr berücksichtigt

Hinsichtlich der Grundsicherung betrifft junge Erwachsene mit Behinderung, die noch bei ihren Eltern leben, eine Besonderheit. Ihr Anspruch auf Leistungen ist inzwischen unabhängig vom Elterneinkommen.

Verdient ein Elternteil mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr, wird lediglich ein fester Unterhaltsbetrag von 34,31 Euro monatlich fällig.

Wo und wie du Grundsicherung beantragst

Für welches Amt du zuständig bist, hängt von der Art der Grundsicherung ab. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragst du beim Jobcenter. Einen Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung stellst du dagegen beim Sozialamt deiner Stadt oder Gemeinde.

In beiden Fällen reicht zunächst ein formloser Antrag. Das jeweilige Amt prüft anschließend dein Einkommen, Vermögen und deine Wohnkosten im Detail. Bist du mit einem Bescheid nicht einverstanden, kannst du innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch einlegen. Das gilt für alle Leistungsarten übrigens gleichermaßen.

(Keine) Grundsicherung für Selbstständige: Ein Sonderfall

Eine eigene Grundsicherung nur für Selbstständige gibt es im deutschen Sozialrecht offiziell nicht. Reicht dein Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit nicht zum Leben, greifst du grundsätzlich auf dieselbe Leistung zurück wie ehemals angestellte Beschäftigte auch. Das entspricht der Grundsicherung für Arbeitssuchende, welche du beim Jobcenter beantragst.

Als Selbstständige:r wird dein tatsächlicher Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben als Einkommen angerechnet. Seit der Reform zum 1. Juli 2026 prüfen die Jobcenter bei Selbstständigen zusätzlich strenger, ob sich die Tätigkeit überhaupt langfristig finanziell tragen kann.

Etwas anders gelagert, aber inhaltlich verwandt, ist eine aktuelle politische Initiative aus Nordrhein-Westfalen. Unter dem Namen „FAIRsorgt“ setzt sich das dortige Wirtschaftsministerium unter Ministerin Mona Neubaur seit Juli 2026 für einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige ein. Der Grund dafür ist, dass rund 27.000 selbstständige Frauen in Deutschland jedes Jahr in ihrer Schwangerschaft in finanzielle Not geraten. Bisher gilt der gesetzliche Mutterschutz mit seiner Lohnfortzahlung über die Höhe der Grundsicherung hinaus nur für Angestellte. Das vorgeschlagene Modell sieht unter anderem eine Einmalzahlung sowie eine vollständige Aufstockung des Nettoeinkommens während der Mutterschutzfrist vor. Ein Gesetzesentwurf liegt aber noch nicht vor.