Grundsicherung statt Bürgergeld
Bürgergeld-Aus: Fünf Regeln, die jetzt für die Grundsicherung verschärft wurden
Seit dem 1. Juli ersetzt die neue Grundsicherung das Bürgergeld und das bisherige Schutznetz bekommt deutlich engere Maschen. Wer zumutbare Arbeitsangebote ausschlägt, kann seinen kompletten Regelbedarf verlieren, schon beim ersten Mal. Standardsanktionen liegen bei 30 Prozent, bei willentlicher Arbeitsverweigerung geht es bis zur Totalkürzung. Rund 5,4 Millionen Leistungsberechtigte sind betroffen.
30 Prozent Kürzung und mehr
Bei Pflichtverletzungen wie Meldeversäumnissen oder fehlenden Bewerbungen kürzt das Jobcenter den Regelbedarf ab 1. Juli um 30 Prozent für jeweils drei Monate, bei Wiederholung steigt die Kürzung weiter. Ein erstes Meldeversäumnis bleibt dabei folgenlos, erst ab dem zweiten verpassten Termin greift die Kürzung.
Noch schärfer wird es bei willentlicher Arbeitsverweigerung: Wer sich weigert, kann bereits beim ersten Verstoß den gesamten Regelbedarf verlieren, also nicht 30, sondern 100 Prozent. Diese Sonderregel gilt sogar schon seit 23. April 2026. Die Kosten der Unterkunft werden in diesen Fällen weiter gezahlt, allerdings direkt an den Vermieter. Diese Totalsanktion soll laut Bundesregierung nur sogenannte Totalverweigerer treffen; Minderjährige und Schutzbedürftige sind ausgenommen.
Die fünf wichtigsten Änderungen seit 1. Juli 2026:
- Neuer Name: Aus Bürgergeld wird Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Leistung heißt Grundsicherungsgeld.
- Schärfere Sanktionen: 30 Prozent Kürzung, in der Eskalation bis zum vollständigen Entzug.
- Vermittlungsvorrang: Arbeit geht vor Qualifizierung.
- Strengeres Vermögen: Die Karenzzeit fällt weg, das Schonvermögen richtet sich nach dem Alter.
- Nullrunde: Der Regelsatz bleibt 2026 bei 563 Euro für Alleinstehende.
Beim Ersparten zählt jetzt das Lebensalter
Auch beim Vermögen wird es enger: Bisher blieben im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro geschützt, diese Karenzzeit entfällt, das Jobcenter prüft ab dem ersten Tag.
Stattdessen gelten altersabhängige Freibeträge, nach gängiger Auslegung von rund 5.000 Euro für unter 30-Jährige bis zu 20.000 Euro ab 51 Jahren. Wer nach dem Arbeitslosengeld I in die Grundsicherung rutscht, muss Erspartes früher einsetzen- die Reform trifft also nicht nur Langzeitbeziehende.
Fördern und Fordern – oder doch ein Rückschritt?
Politisch ist die Reform ein Kompromiss: Kanzler Friedrich Merz wirbt für Fördern und Fordern, Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) für mehr Verbindlichkeit. Im Bundestag stimmten Union und SPD am 5. März 2026 mit 320 zu 268 Stimmen zu, die SPD milderte die härtesten Kürzungspläne der Union zuvor ab. Von außen kommt scharfe Kritik: VdK-Präsidentin Verena Bentele nennt die Reform eine Rolle rückwärts, Diakonie und DGB warnen vor Existenzängsten und Wohnungsverlust.
Ob die strengeren Regeln mehr Menschen in Arbeit bringen, ist offen. Sicher ist nur: Wer in die Grundsicherung rutscht, hat jetzt weniger Spielraum – beim Vermögen, beim Wohnen, bei den Mitwirkungspflichten. Gegen Sanktionsentscheidungen ist Widerspruch beim Sozialgericht möglich – wer Bescheide bekommt, sollte sie deshalb genau prüfen lassen.