Elterngeld-Reform 2027
Maximales Elterngeld: Ab 2.770 Euro netto ist Schluss
Wer in Deutschland das höchste Elterngeld beziehen möchte, muss vor der Geburt des Kindes rund 2.770 Euro netto im Monat verdienen – bei mehr Einkommen bleibt die Leistung gedeckelt. Genau diesen Deckel will die Bundesregierung von 1.800 auf 1.900 Euro anheben. Doch was nach mehr Geld klingt, ist laut einer aktuellen Berechnung kaum mehr als ein Trostpflaster.
Ab 2.770 Euro netto steigt das Elterngeld nicht mehr
Das Elterngeld ersetzt 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens – aber nur bis zur festen Obergrenze von derzeit 1.800 Euro. Wer sie voll ausschöpfen will, muss etwa 2.770 Euro netto verdient haben, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) vorrechnet.
Jeder Euro darüber bringt kein höheres Elterngeld mehr. Betroffen sind längst nicht nur Spitzenverdiener:innen: 2011 erreichten sechs Prozent der Eltern den Höchstsatz, zehn Jahre später knapp jede:r Sechste.
Psychologie, Pflege, Technik: Wer an die Grenze kommt
Diese Grenze entspricht einem Bruttogehalt von etwa 53.000 Euro im Jahr – je nach Steuerklasse verschiebt sich der Wert. Aktuelle kununu-Gehaltsdaten zeigen, welche drei Berufe im Schnitt beispielsweise in dieser Größenordnung liegen:
- Psycholog:innen: rund 53.300 Euro Brutto-Durchschnittsgehalt (Vollzeit)
- Intensivpfleger:innen: rund 53.700 Euro
- Gebäudetechniker:innen: rund 53.200 Euro
Ob im Einzelfall der Höchstsatz herauskommt, hängt von Steuerklasse und Bemessungszeitraum ab.
1.900 statt 2.591 Euro: Warum das IW von einem Trostpflaster spricht
Familienministerin Karin Prien (CDU) will den Höchstbetrag auf 1.900 Euro anheben, den Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro – zugleich sinkt die Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate. Gelten sollen die neuen Regeln für künftige Geburten ab 2027. Das IW hält die Anhebung für überfällig, aber unzureichend: Seit 2007 wurde das Elterngeld nie an die Inflation angepasst und verlor so 31,5 Prozent an Kaufkraft. Für einen vollen Ausgleich müsste der Höchstsatz bei rund 2.591 Euro liegen, der Mindestsatz bei 432 Euro.
Noch ist nichts entschieden: Der Gesetzentwurf steckt in der Ressortabstimmung, bis zum Beschluss dürfte sich einiges ändern.
Für Beschäftigte mit mittlerem Einkommen verschiebt sich die eigentliche Frage ohnehin – nicht, ob am Ende 1.800 oder 1.900 Euro gezahlt werden, sondern wie schnell der nächste Gehaltssprung sie über die Grenze hebt, an der das Elterngeld stehen bleibt.