Arbeitszeit-Reform 2026
„Fassen wir gar nicht erst an“: Bas rettet den 8-Stunden-Tag
Der Koalitionsvertrag verlangte die Ablösung des 8-Stunden-Tages durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Doch der Referentenentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) wendet den Auftrag praktisch ins Gegenteil: Der 8-Stunden-Tag bleibt im Kern erhalten. Wirtschaft und Union sind empört, die Koalition hat den Punkt am 1. Juli aus dem Reformpaket gestrichen.
Was Bas‘ Entwurf konkret ändert und was nicht
Der Referentenentwurf des BMAS sieht keine flächendeckende Umstellung vor. Der 8-Stunden-Tag bleibt das gesetzliche Modell. Nur wo ein Tarifvertrag es zulässt, kann davon abgewichen werden – im Jahresschnitt bei maximal 48 Wochenstunden und mit dokumentiertem Gesundheitsschutz.
Vertrauensarbeitszeit bleibt zulässig, aber nicht mehr ohne Dokumentation. Parallel kommt die verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung – eine späte Umsetzung des EuGH-Urteils von 2019. Für Bas ist das der Schutz „vor Ausbeutung“.

Nur für Tarif-Unternehmen: Der versteckte Filter
Was den Entwurf für die Wirtschaft besonders bitter macht: Die Reform gilt nur für tarifgebundene Unternehmen. Laut NZZ arbeitet aber nur knapp die Hälfte aller Beschäftigten in Tarifbetrieben. Für die andere Hälfte ändert sich nichts, der 8-Stunden-Tag bleibt in voller Härte bestehen.
Wirtschaftsverbände sind entsprechend empört. Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander nannte den Entwurf eine „Ansammlung gewerkschaftlicher Maximalpositionen“. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese verteidigte den Entwurf: Es gehe nicht um Abschaffung, sondern um „die Ermöglichung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit bei gleichzeitig verpflichtender digitaler Zeiterfassung“.
Vom Reformpaket exkludiert
Der Konflikt ist so groß, dass die Koalition den Punkt aus ihrem großen Reformpaket herausgenommen hat. Beim Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 beschlossen Union und SPD 34 Maßnahmen unter dem Titel „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Die Arbeitszeitreform gehörte ausdrücklich nicht dazu.
Was das für Beschäftigte bedeutet
Für die rund 50 Prozent in Unternehmen ohne Tarifvertrag ändert sich nach Bas‘ Entwurf praktisch nichts. Wer im Tarifbetrieb arbeitet, könnte mit Zustimmung der Gewerkschaft flexiblere Modelle bekommen, etwa vier Zehn-Stunden-Tage statt fünf Acht-Stunden-Tage.
Die verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung kommt hingegen für alle Beschäftigten. Für Menschen mit Vertrauensarbeitszeit dürfte das die spürbarste Änderung im Alltag sein. Laut BMAS-Berechnung würde die elektronische Erfassung jährlich rund 169 Millionen Euro sparen, die einmalige Umstellung 77 Millionen kosten.
Ob der Entwurf so bleibt, ist offen. Sicher ist nur: Der 8-Stunden-Tag hat aktuell eine der stärksten Verteidigerinnen an einem der unwahrscheinlichsten Orte – im Kabinett Merz.