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Koalitionsausschuss 2026

Weniger Kündigungsschutz ab 2027 geplant – Wer betroffen sein könnte

Veröffentlicht:  2. Juli 2026, 15:50
2 min
person trägt eine kiste mit habseligkeiten aus einem büroraum.

Ab 2027 sollen Arbeitsverhältnisse von Hochverdiener:innen leichter aufgelöst werden können – gegen eine vertraglich vereinbarte Abfindung statt über den vollen gesetzlichen Kündigungsschutz. Wen die Regel betrifft und was Kritiker daran stört, zeigt ein genauer Blick auf das Reformpaket der Bundesregierung.

Was sich konkret ändert

Betroffen sind laut Reformpaket Beschäftigte mit einem Einkommen ab dem 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Diese Grenze liegt 2026 bei 8.450 Euro brutto im Monat.

  • Die neue Schwelle entspricht damit einem Bruttoeinkommen von knapp 180.000 Euro im Jahr.
  • Statt eines gesetzlichen Kündigungsschutzverfahrens kann eine Abfindungsoption vertraglich vereinbart werden
  • Sie betrifft ausschließlich Einkommen oberhalb der genannten Schwelle
  • Die Regelung könnte ab 2027 greifen

Die Idee stammt ursprünglich nicht aus der Koalition selbst: Der Wirtschaftsrat der CDU forderte über Generalsekretär Wolfgang Steiger bereits kurz vor der Einigung genau diesen Schritt, um vor allem kleinen und mittleren Unternehmen Neueinstellungen zu erleichtern, weil das Risiko langwieriger Kündigungsschutzverfahren sinkt.

Mögliche Nachteile für Betroffene

  • Weniger Rechtsschutz: Wer eine Kündigung für unrechtmäßig hält, hat aktuell die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage mit der Chance auf Weiterbeschäftigung. Die Abfindungsoption ersetzt diesen Weg durch eine vorab vereinbarte Geldzahlung.
  • Sorge vor Ausweitung: Der DGB warnt vor einer schrittweisen Aushöhlung des Kündigungsschutzes – die Sorge: Was heute nur für Spitzenverdiener gilt, könnte später auf niedrigere Einkommensgruppen ausgeweitet werden

Wenige Vorteile für Angestellte

  • Finanzielle Planbarkeit statt langwieriger Verfahren: Eine klar bezifferte Abfindung kann für Betroffene angenehmer sein als ein oft jahrelanger, belastender Kündigungsschutzprozess
  • Kombination mit steuerlichen Anreizen: Zusammen mit den geplanten steuerlichen Vergünstigungen bei Abfindungen kann ein Jobwechsel finanziell attraktiver werden

Zu betonen bleibt, dass diese Neuerung nur wenige Angestellte betrifft, nämlich nur die mit einem Bruttojahreseinkommen von 180.000 Euro.

Ein politisch heikler Kompromiss

Bemerkenswert an dieser Reform ist, wer sie verkündet: SPD-Chefin Bärbel Bas, deren Partei den Kündigungsschutz traditionell als rote Linie behandelt hat. Das zeigt, wie stark der wirtschaftliche Druck und die Koalitionsdynamik mit der Union hier zu einem Kompromiss geführt haben, der vor einem Jahr in der SPD kaum denkbar gewesen wäre. Ob die hohe Einkommensschwelle tatsächlich Bestand hat oder in Zukunft abgesenkt wird, dürfte eine der zentralen politischen Streitfragen der kommenden Jahre werden.