Alles rund um den Mindestlohn 2025 und 2026: Höhe, Vor- & Nachteile
Deutschlands Mindestlohn steigt: Ab 2026 gibt's 13,90 Euro pro Stunde, 2027 sogar 14,60 Euro. Das soll Arbeitnehmer:innen mit niedrigem Lohn helfen, steigende Preise zu stemmen. Der Mindestlohn, 2015 eingeführt, soll Lohndumping verhindern. Aber Achtung: Es gibt auch branchenspezifische Mindestlöhne, z.B. in der Pflege oder Gebäudereinigung. Wer weniger als den Mindestlohn bekommt, sollte das checken und sich ggf. beraten lassen. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich und der Schweiz keinen einheitlichen Mindestlohn. Kritiker befürchteten Jobverluste durch den Mindestlohn, aber Studien zeigen: Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind gering.
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn in Deutschland wurde im Jahr 2015 eingeführt, um Arbeitnehmer:innen vor Lohndumping und Ausbeutung zu schützen. Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Mindestlohn nun zum fünften Mal zu erhöhen. Ab 1. Januar 2026 soll er auf 13,90 Euro angehoben werden. Die regelmäßigen Erhöhungen erfolgen vor dem Hintergrund anhaltend hoher Inflation und einer schwachen Wirtschaftslage, die sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer:innen vor große Herausforderungen stellt.
Doch für welche Branchen gibt es einen spezifischen Mindestlohn? Was kannst du tun, wenn deine Bezahlung unter dem Mindestlohn liegt? Und wie sieht es mit Mindestlohn in Österreich oder in der Schweiz aus? Wir haben in diesem Artikel alle relevanten und aktuellen Informationen rund um das Thema Mindestlohn für dich zusammengefasst.
Wie gut kennen Beschäftigte den Mindestlohn wirklich?
Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage 2025 für kununu liegt fast jede:r Dritte daneben: 27 Prozent unterschätzen den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn, während jede:r Fünfte ihn überschätzt.
Der Mindestlohn steigt 2026 auf diesen Betrag
Das Bundeskabinett hat der von Bundesministerin Bärbel Bas (SPD) vorgelegten „Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung“ zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland deshalb ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Damit steigt die Lohnuntergrenze innerhalb von nur zwei Jahren um insgesamt 1,49 Euro. Diese Anpassung soll unter anderem die Kaufkraft von Beschäftigten in Niedriglohnsektoren wie Gastronomie oder Einzelhandel sichern.
Mit der Anhebung folgt die Mindestlohnkommission ihrer verpflichtenden Aufgabe, den gesetzlichen Mindestlohn an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen.
Weitere Anpassung ab Januar 2027 geplant
Künftige Anpassungen beim Mindestlohn sind bereits fest eingeplant. Zum 1. Januar 2027 steigt er in einem weiteren Schritt auf 14,60 Euro. Damit beträgt die Erhöhung von 2026 auf 2027 immerhin weitere 5,04 Prozent – eine große Entlastung für viele deutsche Arbeitnehmer:innen.
Was ist der Mindestlohn?
Der gesetzlich vorgeschriebene bundesweite Mindestlohn wurde in Deutschland 2015 eingeführt und basiert auf dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Bei seiner Einführung betrug der Mindestlohn 8,50 Euro. Bei einer 38-Stunden-Woche kamen Arbeitnehmer:innen so auf ein Monatsgehalt von 1.550 Euro (brutto). Seit der Einführung des Mindestgehalts ist es gesetzeswidrig, Beschäftigten einen geringeren Stundenlohn zu zahlen. Diese Regelung trifft auf alle Personen zu, die in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen stehen, egal um welche Tätigkeit es sich handelt.
Bereits erfolgte Anhebungungen des Mindestlohns seit Einführung
Bei der Einführung im Jahr 2015 betrug der Mindestlohn noch 8,50 Euro brutto pro Stunde. In Folge der steigenden Inflation und der Ukraine-Krise im Jahr 2022 wurde er mehrfach angepasst. Die Entscheidung zur Anhebung auf 12,41 Euro wurde 2024 von der Mindestlohnkommission, die aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaftlern besteht, getroffen.
Hast du das schon gewusst? Die Lohnerhöhung auf 12,41 Euro wurde damals innerhalb der Kommission nicht einstimmig beschlossen. Die Gewerkschaftsvertreter:innen sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt. „Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen.“, kritisierte Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust. „Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen“.
Ein weiteres Anheben auf 12,82 Euro folgte zum Januar 2025. Die Mindestlohnkommission überprüft und empfiehlt alle zwei Jahre eine Anpassung des Mindestlohns, basierend auf der Tarifentwicklung und den wirtschaftlichen Bedingungen im Land.
Wie hoch war der Mindestlohn im Jahr 2025?
Seit 1. Januar 2025 beträgt der branchenunabhängige Mindestlohn schließlich 12,82 Euro und soll ab 1. Januar 2026 dann bei 13,90 Euro liegen.
Zugleich wurde die Grenze der Geringfügigkeitsgrenze angehoben. Arbeitnehmer:innen können mit Mini-Jobs nun bis zu 556 Euro im Monat verdienen, ohne dass darauf Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Ab 2026 sollen es 603 Euro sein.
Dieser Mindestlohn gilt für Beschäftigte in allen Branchen – es sei denn, es greift ein branchenspezifischer Mindestlohn. Dies ist etwa in der Gebäudereinigung, in der Pflegebranche, im Elektrohandwerk, in der Abfallwirtschaft sowie bei Zeitarbeitsverträgen der Fall. In diesen Branchen ist der spezifische Mindestlohn, der über dem generellen Mindestlohn liegt, bindend.
Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 – 2026
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Damit hat sich der Mindestlohn innerhalb von elf Jahren um mehr als 63 Prozent erhöht. Ab 2027 kommen weitere 5,04 Prozent hinzu.
Branchenspezifische Mindestlöhne
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn, der grundsätzlich für alle Branchen und Regionen gilt, existieren auch branchenspezifische Mindestlöhne. Diese liegen generell über dem Mindestlohn. Ein Branchenmindestlohn ist eine verbindliche unterste Lohngrenze für bestimmte Branchen. Er wird in Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und anschließend für allgemeinverbindlich erklärt. Das heißt, er wird von allen Unternehmen einer Branche umgesetzt. Branchenmindestlöhne gelten dann für alle Beschäftigten in der entsprechenden Branche – unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber einen Tarifvertrag abgeschlossen hat und tarifgebunden ist oder nicht. Teilweise weichen die Mindestlöhne in den neuen Bundesländern etwas von denen in den alten Bundesländern ab.
In Deutschland gibt es für folgende Branchen spezifische Mindestlöhne:
- Abfallwirtschaft
- Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit
- Berufliche Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen
- Dachdeckerhandwerk
- Elektrohandwerk
- Fleischwirtschaft
- Gebäudereinigung
- Gerüstbauerhandwerk
- Pflegebranche
- Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
- Schornsteinfegerhandwerk
Wir haben dir hier eine Übersicht über die aktuellen und zukünftigen Mindestlöhne in diesen Branchen zusammengestellt:
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Quelle: Statistisches Bundesamt
Mindestlohn in Österreich & der Schweiz
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich und der Schweiz keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn. Im deutschsprachigen Raum ist Deutschland also das einzige Land, das bisher ein umfassendes Mindestlohngesetz umgesetzt hat. Aber auch in Österreich und in der Schweiz gibt es bindende Maßnahmen, die eine gerechtere Bezahlung fördern.
Mindestlohnregelungen in Österreich
In Österreich setzt man auf Branchenregelungen. Nicht jede:r Arbeitnehmer:in hat automatisch Anspruch auf ein bestimmtes minimales Gehalt pro Arbeitsstunde, da gesetzlich keine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze definiert wird. Für die meisten Branchen gibt es jedoch Kollektivverträge (KV), die ein Minimum für die jeweilige Branche definieren. Die branchenspezifischen Kollektivverträge verhandelt die Wirtschaftskammer mit den jeweiligen Fachorganisationen und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). Basierend auf einer Einigung zwischen Wirtschaftskammer und ÖGB liegt aktuell kein Mindestlohn in einem Kollektivvertrag (KV) unter 1.700 Euro pro Monat. Da praktisch alle KV 14 Löhne pro Jahr vorsehen, beträgt der Mindestlohn eigentlich 1.983 Euro pro Monat. Aufgrund der gesetzlichen Mitgliedschaft im ÖGB gelten für ca. 98% der Arbeitnehmer:innen in Österreich eine Mindestbezahlung.
Mindestlohnregelungen in der Schweiz
Auch in der Schweiz gibt es keinen landesweit gesetzlich geregelten Mindestlohn. In einer Volksabstimmung im Jahr 2014 hat die Mehrheit der Schweizer:innen gegen eine entsprechende Regelung gestimmt. Die Kantone und Gemeinden können jedoch selbst Mindestlöhne vorschreiben – und tun dies auch schon.
Auf Druck der Gewerkschaften konnten in einigen Kantonen verbindliche Lohnuntergrenzen etabliert werden. Dazu zählen die Kantone Neuenburg, Jura, Genf, Basel-Stadt und Tessin. Neu eingeführt wird der Mindestlohn ab 1. Januar 2026 in der Stadt Luzern. Er soll zunächst 22 Schweizer Franken (CHF) betragen, wird aber jährlich neu berechnet. Die Lohnuntergrenzen sind in den einzelnen Kantonen insgesamt unterschiedlich, sie reichen von 19,75 CHF im Tessin bis zu 24,48 CHF in Genf.
Warum wurde der Mindestlohn eingeführt?
Der Mindestlohn wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer:innen, die in einem Vollzeitjob arbeiten, ausreichend verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Vor 2015 waren Unternehmen bezüglich der Bezahlung ihrer Mitarbeiter:innen an keine Untergrenze gebunden. Lediglich in einigen Branchen war über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ein Mindestbetrag an Bezahlung festgesetzt, zum Beispiel für einige Handwerksberufe wie die Dachdeckerei, das Baugewerbe, Sicherheitsdienstleistungen, die Pflegebranche, die Abfallwirtschaft und die Gebäudereinigung. Diese Praxis der relativ freien Lohn- und Gehaltsgestaltung hat dazu geführt, dass viele Arbeitnehmer:innen trotz Vollzeitjob auf Unterstützung über das Arbeitsamt angewiesen waren, damit sie grundlegende Ausgaben wie Wohnung, Verpflegung, Kleidung, Strom begleichen konnten.
Auch Studienabsolvent:innen, die im Anschluss an ihre Ausbildung über Praktika Berufserfahrung sammeln wollen oder müssen, waren auf zusätzliche Einkünfte angewiesen, da Praktika vor allem bei angesehenen Unternehmen extrem schlecht bis gar nicht bezahlt wurden. Nicht umsonst hat sich durch diese Praxis der Begriff Generation Praktikum gebildet.
Welche Effekte hatte die Einführung des Mindestlohns?
Es gibt zahlreiche Argumente, die für einen Mindestlohn sprechen. Aber es gibt auch nach wie vor viele Kritiker:innen einer gesetzlich festgelegten Untergrenze für Gehälter und Löhne. Kaum eine arbeitsmarktpolitische Entscheidung wurde in Deutschland so intensiv diskutiert wie die Einführung des Mindestlohns 2015.
Befürworter:innen erwarteten, dass durch den Mindestlohn weniger Arbeitnehmer:innen ihr Einkommen durch staatliche Unterstützung aufstocken müssen. Neben dem Ziel, gerechtere Entgelte für erbrachte Arbeitsleistung zu garantieren, war ein wichtiges Argument für den Mindestlohn, dass dadurch Schwarzarbeit und die damit verbundene Steuerhinterziehung gesenkt werden würde.
Kritiker:innen des Mindestlohns sahen steigende Arbeitslosenzahlen voraus, da mit einem Mindestlohn höhere Personalausgaben für Unternehmen verbunden sind.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat 2020, also fünf Jahre nach Einführung des Mindestlohns, eine Bilanz gezogen und die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf den Arbeitsmarkt untersucht. Die bpb hat unter anderem folgende Effekte identifiziert:
Steigende Stundenlöhne
Vor allem am unteren Rand der Lohnverteilung hat der Mindestlohn laut bpb zu steigenden Stundenlöhnen geführt. Die bpb hat hierzu die Verdienststrukturerhebung (VSE) des Statistischen Bundesamtes ausgewertet, die zwischen 2014 und 2018 einen Zuwachs beim Stundenlohn im unteren Lohnsegment von insgesamt 21,8 Prozent identifiziert hat. Allerdings bedeutet diese Steigerung nicht unbedingt eine Erhöhung der Monatsgehälter. Während laut Untersuchung der bpb die Monatsgehälter sozialversicherungspflichtig Beschäftigter proportional zum Stundenlohn anstieg, war das bei geringfügig Beschäftigten nicht der Fall. Gleichzeitig ging die durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat zurück. Die bpb sieht den Grund dafür in der Verdienstgrenze von steuervergünstigten Mini-Jobs. Mit dem Mindestlohngesetz können Betriebe und Beschäftigte diese Grenze nur durch eine Verkürzung der Arbeitszeit einhalten.
Kaum Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Kritiker:innen des Mindestlohns sahen durch seine Einführung steigende Arbeitslosenzahlen voraus. Die bpb hat im Rahmen ihrer Auswertung zahlreiche unterschiedliche Studien ausgewertet und kommt zu dem Schluss: Die Einführung des Mindestlohns hat keinen signifikanten Einfluss auf die Zahl der Beschäftigten. Anders gesagt: Unternehmen haben auf die durch den Mindestlohn gestiegenen Personalkosten nicht zwingend mit Stellenabbau reagiert, sondern beispielsweise die Preise ihrer Produkte oder Dienstleistungen angepasst.
Auswirkungen auf Betriebsebene
Die Einführung des Mindestlohns hatte vor allem Auswirkungen auf Gastronomie, Einzelhandel sowie den Dienstleistungssektor generell. In diesen Bereichen lag der Stundenlohn vor 2015 teilweise weit unter der Grenze von 8,50 Euro. Die bpb zeigt in ihrer Analyse auf, dass Unternehmen und Betriebe auf unterschiedliche Weise reagierten. Die Analyse bezieht sich auf Daten des Instituts für Arbeitsmarkt und Betriebsforschung (IAB).
Die häufigsten Maßnahmen von Unternehmen, um gestiegene Personalkosten zu kompensieren waren demnach:
- Preiserhöhungen, die an die Kunden weitergegebene wurden
- Reduzierung der Arbeitszeiten beziehungsweise eine Verdichtung der Arbeit
- Zurückhaltung bei Einstellungen und Nachbesetzungen
- Reduzierung von Investitionen
Erst an fünfter Stelle folgten Entlassungen.
Wer bestimmt den Mindestlohn?
Über die Höhe beziehungsweise mögliche Anpassungen bestimmt in Deutschland die Mindestlohnkommission. Dieses Gremium besteht aus einer:einem Vorsitzenden, drei Arbeitnehmer:innen- und drei Arbeitgebervertreter:innen sowie zwei nicht stimmberechtigten beratenden Mitgliedern aus dem Bereich der Wissenschaft. Die Mitglieder der Kommission arbeiten ehrenamtlich. Die neunköpfige Mindestlohnkommission wird von der Bundesregierung alle fünf Jahre neu berufen. Für die Entscheidung über eine Anpassung des Mindestlohns prüft die Mindestlohnkommission in einer Gesamtabwägung, ob die aktuelle Höhe des Mindestlohn Arbeitnehmer:innen weiterhin ausreichend Schutz bietet. Außerdem bewertet sie, wie sich eine eventuelle Anpassung des Mindestlohns auf die Beschäftigung auswirken würde. Bei ihrer Empfehlung für eine Mindestlohnhöhe orientiert sich die Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung (§ 9 Abs. 2 MiLoG). Die Vorschläge der Mindestlohnkommission werden dem Bundeskabinett zur Entscheidung vorgelegt.
Habe ich Anspruch auf den Mindestlohn?
Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für jede:n Arbeitnehmer:in in Deutschland, unabhängig von der Herkunft und vom Wohnsitz. Wer in Deutschland eine offizielle und bezahlte Arbeitstätigkeit ausführt, muss mindestens ein Entgelt des aktuellen Mindestlohns pro Stunde dafür erhalten.
Allerdings gibt es Ausnahmen:
- Minderjährige: Der Mindestlohn gilt nur für erwachsene Arbeitnehmer:innen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Menschen unter 18 Jahren ihre Berufsausbildung häufig noch nicht komplett abgeschlossen haben. Jugendlichen soll der Anreiz genommen werden, sich für einen besser bezahlten Job zu entscheiden, bevor sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben.
- Auszubildende und Pflichtpraktikant:innen: Der Mindestlohn greift nicht bei Berufsausbildungen und Praktika, die begleitend zur Schule, zu einer Ausbildung oder zu einem Studium verpflichtend durchgeführt werden, da es sich um Ausbildungs- oder Lehrverhältnisse handelt. Dies gilt auch für Auszubildende über 18 Jahren. Anders ist die Situation bei freiwilligen Praktika, die nicht Teil der Ausbildung oder des Studiums sind. Hier gilt grundsätzlich der Mindestlohn.
- Ehrenamtlich Tätige: Tätigkeiten, die im Rahmen eines Ehrenamtes erbracht werden, sind ausgenommen von der Mindestlohnregelung.
- Langzeitarbeitslose: Als langzeitarbeitslos gilt, wer länger als ein Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet ist. In diesem Fall soll der Fokus darauf gerichtet sein, dass Betroffene möglichst schnell eine Beschäftigung finden, deswegen ist ihre Bezahlung für sechs Monate nach Beginn des Arbeitsvertrags vom Mindestlohn ausgenommen, danach greift er. Kritiker:innen sehen darin ein Schlupfloch für Unternehmen, sie können theoretisch alle sechs Monate eine:n neuen Langzeitsarbeitslose:n einstellen.
- Strafgefangene: Menschen, die im Rahmen einer Freiheitsstrafe eine berufliche Tätigkeit verrichten, können sich nicht auf den Mindestlohn berufen.
- Voll erwerbsgeminderte Menschen: Für Personen, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung in einem Betrieb oder einer Werkstatt für körperlich und/oder geistig behinderte Menschen arbeiten, haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn.
- Selbständige: Wer selbständig ist, ist von der Regelung zum Mindestlohn ausgenommen.
Wer kontrolliert den Mindestlohn?
Seit Einführung 2015 ist die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des neuen Gesetzes. Die FKS darf unangekündigt in Betrieben kontrollieren, ob Mindestlohnbestimmungen, sozialversicherungspflichtige Meldepflichten und das Abführen von Beiträgen zur Sozialversicherung berücksichtigt werden.
In Unternehmen, die über einen Betriebsrat verfügen, hat auch dieser allgemeine Überwachungsrechte, was Entgeltregelungen und Arbeitszeitkonten betrifft.
Und schließlich trägt auch jede:r informierte Arbeitnehmer:in zur Kontrolle bei. Arbeitnehmer:innen, auf die die Mindestlohnregelung zutrifft, sollten einen neuen Arbeitsvertrag, bei dem die Bezahlung unter dem aktuellen Mindestlohn liegt, nicht unterschreiben. Unternehmen haben bezüglich des Mindestlohngesetzes eine Umsetzungspflicht, das heißt, sie müssen sich entsprechend informieren und Anpassungen des Mindestlohns zügig umsetzen.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?
Wenn du in deinem Job derzeit weniger als den Mindestlohn pro Stunde verdienst, solltest du zunächst prüfen, ob die Mindestlohnregelung auf dich zutrifft oder ob für dich eine Ausnahmeregelung gilt. Für Beratung und Auskunft kannst du dich an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wenden. Falls du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, wird dir auch dort weitergeholfen. Im äußersten Fall kommt es zu einer Anklage gegen deinen Arbeitgeber. Unternehmen, die sich nicht an das Mindestlohngesetz halten, erwarten drastische Sanktionen und Nachforderungen. Ihnen drohen:
- Geldbußen bis zu 500.000 Euro
- Befristeter Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Nachzahlungen für betroffene Arbeitnehmer:innen
- Nachforderungsansprüche der Versicherungsträger:innen