Arbeitsrecht: Das ändert sich für Arbeitnehmer:innen 2026 in Österreich
Österreichs Arbeitnehmer:innen müssen sich 2026 auf Änderungen einstellen. Die Bildungskarenz wird gestrichen, ein Nachfolgemodell soll aber kommen. Das neue EU-weite Entgelttransparenzgesetz tritt in Kraft und soll Gehaltsunterschiede aufdecken. Freie Dienstnehmer:innen dürfen sich über Kollektivverträge mit Mindeststandards freuen. Die Steuerfreigrenze steigt, die Geringfügigkeitsgrenze bleibt aber gleich, was zu Steuerpflicht führen kann. Zuverdienst in Arbeitslosigkeit wird erschwert, Ausnahmen gibt es für bestimmte Gruppen. Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten melden, um Schwarzarbeit zu bekämpfen.
Österreich steckt Ende 2025 in einer finanzpolitisch angespannten Situation. Die Republik hat über 416 Milliarden Euro Schulden. Die neue Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS will deshalb sparen und das massive Loch im Budget verkleinern. Der harte Sparkurs macht sich in vielen der für 2026 geplanten Änderungen für Arbeitnehmer:innen in Österreich bemerkbar.
Die Bildungskarenz wird abgeschafft: Nachfolgemodell in Planung
Eine der deutlichsten Änderungen für Arbeitnehmer:innen in Österreich betrifft die Bildungskarenz. Sie hat in den vergangenen Jahren vielen Erwerbstätigen ermöglicht, sich weiterzubilden, beruflich umzuschulen oder eine Auszeit für weitere Qualifikationen zu nutzen. Dies wurde vom Arbeitsmarktservice (AMS) finanziell gestützt.
Mit 2026 fällt dieses Modell weg. Die Regierung begründet den Schritt mit zu hohen Kosten und einer aus ihrer Sicht ineffizienten Verteilung der Mittel. Beispielsweise stand der Vorwurf im Raum, dass Eltern ihre Karenz zur Betreuung ihres Babys oder Kindes mit der Bildungskarenz ohne Mehrwert für den Arbeitsmarkt verlängern würden.
Gleichzeitig mit der Abschaffung wurde angekündigt, dass ein Nachfolgemodell der Bildungskarenz in Planung ist, das stärker auf arbeitsmarktrelevante Qualifikationen abzielen soll. Wie dieses gemäß aktuellem Planungsstand aussehen wird und welche Konditionen gelten, liest du in unserem Artikel über Bildungskarenz ab 2026.
Juni 2026: Entgelttransparenzgesetz tritt in Kraft
Ab 7. Juni 2026 tritt das neue EU-weite Entgelttransparenzgesetz in Kraft. Ziel ist es, Einkommensunterschiede sichtbar zu machen und insbesondere den Gender Pay Gap weiter zu verringern. Das Gesetz soll Unternehmen dazu verpflichten, Gehaltsangaben in Stellenanzeigen transparenter zu gestalten und interne Einkommensberichte für Mitarbeiter:innen niederschwellig zugänglich zu machen.
Nun ist die Angabe eines Mindestgehalts in Stellenanzeigen in Österreich bereits seit 2011 Pflicht. Trotzdem dürfte die geschärfte Richtlinie dafür sorgen, dass du klarer nachvollziehen kannst, ob dein Gehalt im Vergleich zu deinen Kolleg:innen fair ist und welche Gehaltsbänder in deinem Unternehmen angewandt werden. So steigt der Druck auf Arbeitgeber, nachvollziehbare und diskriminierungsfreie Gehaltsstrukturen einzuführen.
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Mehr finanzielle Absicherung: Kollektivverträge für freie Dienstnehmer:innen
2026 soll außerdem endlich Bewegung in eine Gruppe kommen, die bisher nur wenig vor finanzieller Ausbeutung geschützt wurde. Für freie Dienstnehmer:innen sollen künftig eigene Kollektivverträge geschaffen werden, die Mindeststandards bei der Bezahlung festlegen und dadurch Lücken in der sozialen Absicherung schließen sollen.
Gerade Branchen wie Medien, Ingenieurwesen, Werbung oder IT könnten davon profitieren, da hier besonders viele Freelancer:innen tätig sind. Für dich als freie:r Dienstnehmer:in könnte das ab 2026 bedeuten, dass du klarere Regeln zu Mindesthonoraren, Kündigungsfristen oder arbeitsrechtlichen Ansprüchen bekommst. Auch ein Anspruch auf bezahlten Urlaub könnte nun entstehen.
Erhöhung der Steuerfreigrenze, aber keine Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze
Die Bundesregierung plant, die allgemeine Steuerfreigrenze wieder zu erhöhen, um vor allem niedrige Einkommen zu entlasten. Sie steigt auf 13.539 Euro. Interessant ist allerdings, dass die Geringfügigkeitsgrenze parallel dazu erstmals nicht erhöht wird. Diese bleibt bei 551,10 Euro. Ob sie 2027 an die Inflation angepasst wird, steht noch nicht fest.
Die Kombination aus beidem führt zu einer besonderen Situation. Wenn du geringfügig beschäftigt bist, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass du in die Steuerpflicht rutschst, obwohl dein Einkommen nur geringfügig steigt oder sogar gleich bleibt. Gleichzeitig bleibt die Grenze für Sozialversicherungsbeiträge unverändert, was den finanziellen Spielraum vieler geringfügig Beschäftigter weiter reduziert.
Zuverdienst in der Arbeitslosigkeit wird erschwert
Ein weiterer Punkt im neuen Sparpaket betrifft den Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit. Dieser soll ab 2026 stärker begrenzt werden. Die Regierung und Wirtschaftskammer argumentieren, dass damit Fehlanreize reduziert und Vermittlungsprozesse beschleunigt werden sollen. Arbeitnehmer:innen sollen dem Arbeitsmarkt möglichst in Vollzeit zur Verfügung stehen.
Für dich kann das bedeuten, dass ein Nebenverdienst während des AMS-Bezugs schwieriger möglich ist oder strengere Grenzen gelten. Wer auf flexible, kleine Einkommen angewiesen ist, sollte hier genau hinschauen. Prüfe am besten frühzeitig, ob auf dich eines der Ausnahmeszenarien zutreffen könnte.
Ausnahmen beim Zuverdienst
Die neue Regelung betrifft nicht alle Arbeitnehmer:innen gleichermaßen stark. Sie dürfen ab 1. Jänner 2026 neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe geringfügig beschäftigt sein:
- Personen, die vor Beginn der Arbeitslosigkeit neben ihrer vollversicherten Beschäftigung bereits mindestens 26 Wochen geringfügig beschäftigt waren
- Langzeitarbeitslose über 50 Jahre
- Langzeitarbeitslose mit einem Grad der Behinderung über 50 Prozent
- Personen in AMS-Schulungen mit einer Dauer von mindestens 4 Monaten und 25 Wochenstunden ausschließlich während der Schulungsmaßnahme
Arbeitgeber muss deine Arbeitszeiten melden
Zur Förderung der Kontrolle des Systems sollen Arbeitgeber ab 2026 verpflichtet werden, Arbeitszeitdaten ihrer Arbeitnehmer:innen regelmäßig an zentrale Stellen zu melden. Deine geleisteten Stunden sollen so künftig besser dokumentiert und leichter nachvollziehbar sein. Damit will die Regierung Schwarzarbeit, systematischer Unterbezahlung und Arbeitszeitmissbrauch entgegenwirken. Die Wirtschaftskammer befürchtet indes bürokratischen Mehraufwand.