Arbeitsrecht: Das ändert sich für Arbeitnehmer:innen 2026 in Österreich
2026 bringt für Arbeitnehmer:innen in Österreich zahlreiche Veränderungen. Um das Budget zu schonen, hat die Regierung bei wichtigen Leistungen den Rotstift angesetzt: Die klassische Bildungskarenz ist Geschichte und wurde durch die strengere Weiterbildungszeit ersetzt. Auch die Altersteilzeit wird schrittweise verkürzt und bei der Mitarbeiter:innenprämie sinkt der steuerfreie Höchstbetrag ab Juli auf 500 Euro. Wer arbeitslos ist, muss sich zudem auf striktere Zuverdienstregeln einstellen.
Doch es gibt auch Lichtblicke: Bei Überstunden bleibt mehr netto, da Zuschläge bis zu gewissen Grenzen steuerfrei sind. Zudem gilt für börsennotierte Unternehmen eine verschärfte Frauenquote von 40 Prozent im Aufsichtsrat. Beim EU-weiten Entgelttransparenzgesetz lässt die nationale Umsetzung in Österreich noch auf sich warten. Wer plant, über das Pensionsalter hinaus zu arbeiten, darf sich hingegen 2027 auf einen neuen steuerfreien Aktivitätsfreibetrag freuen – die Homeoffice-Pauschale fällt dann allerdings weg. Informiere dich rechtzeitig über deine individuelle Situation!
Die Republik Österreich hat über 430 Milliarden Euro Schulden. Entsprechend sparsam gestaltet die Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS ihre Budgetpolitik. Das wirkt sich 2026 an mehreren Stellen auf Arbeitnehmer:innen aus. Eine der größten Änderungen betrifft die mittlerweile abgeschaffte Bildungskarenz. Diesen Artikel haben wir mit Stand Ende Juli 2026 aktualisiert. Bei jeder Änderung am österreichischen Arbeitsrecht findest du deshalb direkt, welcher Status gerade zutrifft.
Die Bildungskarenz wurde abgeschafft, aber die Weiterbildungszeit ist da!
Status: Bereits umgesetzt und geltend
Die Bildungskarenz, wie sie du und andere Erwerbstätige über Jahre kannten, gibt es nicht mehr. An ihre Stelle sind die Weiterbildungszeit und die Weiterbildungsteilzeit getreten, seit 8. Juni 2026 kannst du dafür beim Arbeitsmarktservice (AMS) einen Antrag stellen.
Das Grundprinzip bleibt ähnlich. Du legst mit deinem Arbeitgeber eine Freistellung oder Arbeitszeitreduktion für deine Aus- oder Weiterbildung fest und bekommst währenddessen eine finanzielle Beihilfe vom AMS. Die Bedingungen dafür sind allerdings deutlich strenger geworden als bei der alten Bildungskarenz. Du musst zum Zeitpunkt der Antragstellung beispielsweise mindestens zwölf Monate ununterbrochen bei deinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Einen automatischen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht mehr. Das AMS entscheidet ausschließlich nach eigenem Ermessen und im Rahmen eines jährlich begrenzten Budgets.
Bei der Weiterbildungszeit – diese kommt der Vollzeit-Bildungskarenz am nächsten – bist du zwischen zwei Monaten und einem Jahr freigestellt. Wenn du stattdessen lediglich deine Arbeitszeit reduzieren möchtest, kannst du dich für die Weiterbildungsteilzeit entscheiden. Diese läuft dann zwischen vier Monaten und zwei Jahren. Verdienst du überdurchschnittlich gut, kommt außerdem eine neue Pflicht auf deinen Arbeitgeber zu. Er muss sich in diesem Fall von nun an anteilig an der Förderung beteiligen.
Kurz gesagt: Die Möglichkeit, sich mit finanzieller Unterstützung beruflich weiterzubilden, gibt es weiterhin. Die Bedingungen dafür sind jedoch strenger gefasst. Alle relevanten und aktuellen Informationen zur Weiterbildungszeit und -teilzeit liest du in unserem Artikel.
EU-weites Entgelttransparenzgesetz: Was macht Österreich?
Status: EU-Richtlinie geltend, österreichische Umsetzung steht noch aus
Bewerber:innen sollen schon im Bewerbungsprozess Auskunft über das vorgesehene Einstiegsentgelt und die kollektivvertragliche Einstufung erhalten, Fragen nach deinem bisherigen Gehalt werden für Arbeitgeber tabu und Arbeitnehmer:innen bekommen ein Auskunftsrecht auf das nach Geschlecht aufgeschlüsselte Durchschnittsentgelt ihrer Vergleichsgruppe. All das soll mit der seit 7. Juni 2026 geltenden EU-weiten Entgelttransparenzrichtlinie Realität werden.
In Österreich muss man trotz des Inkrafttretens der EU-Richtlinie noch auf die nationale Umsetzung warten. Bis zum 7. Juni 2026 hätte die Regierung das Gesetz in österreichisches Recht umsetzen sollen. Diese Frist ist verstrichen, ohne dass bislang ein fertiger Gesetzestext vorliegt. Ein konkreter Entwurf zur Ergänzung des Gleichbehandlungsgesetzes wird zwar erwartet, ist mit Stand Ende Juli 2026 aber noch nicht veröffentlicht.
Bis das österreichische Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, gilt: Private Arbeitgeber sind zu den neuen Auskunfts- und Berichtspflichten rechtlich noch nicht verpflichtet. Es gelten bis auf Weiteres die aktuellen Maßnahmen zur Einkommenstransparenz.
Zuverdienst in der Arbeitslosigkeit wird deutlich erschwert
Ein weiterer Punkt im neuen Sparpaket betrifft den Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit. Dieser soll ab 2026 stärker begrenzt werden. Die Regierung und Wirtschaftskammer argumentieren, dass damit Fehlanreize reduziert und Vermittlungsprozesse beschleunigt werden sollen. Arbeitnehmer:innen sollen dem Arbeitsmarkt möglichst in Vollzeit zur Verfügung stehen.
Für dich kann das bedeuten, dass ein Nebenverdienst während des AMS-Bezugs schwieriger möglich ist oder strengere Grenzen gelten. Wer auf flexible, kleine Einkommen angewiesen ist, sollte hier genau hinschauen. Prüfe am besten frühzeitig, ob auf dich eines der Ausnahmeszenarien zutreffen könnte.
Ausnahmen beim Zuverdienst
Die neue Regelung betrifft nicht alle Arbeitnehmer:innen gleichermaßen stark. Sie dürfen ab 1. Jänner 2026 neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe geringfügig beschäftigt sein:
- Personen, die vor Beginn der Arbeitslosigkeit neben ihrer vollversicherten Beschäftigung bereits mindestens 26 Wochen geringfügig beschäftigt waren
- Langzeitarbeitslose über 50 Jahre
- Langzeitarbeitslose mit einem Grad der Behinderung über 50 Prozent
- Personen in AMS-Schulungen mit einer Dauer von mindestens 4 Monaten und 25 Wochenstunden ausschließlich während der Schulungsmaßnahme
Seit 1. Juli 2026 ist außerdem eine weitere Übergangsregel ausgelaufen, wodurch einige bisher bestehende Ausnahmen nicht mehr gelten:
Schrittweise Verringerung der Altersteilzeit
Status: Bereits umgesetzt und geltend, weitere Verschärfungen ab November 2026 geplant
Planst du, vor dem Pensionseintritt in Altersteilzeit zu gehen? Dann solltest du jetzt gut aufpassen, denn es kommen einige Änderungen auf dich zu! Laut der Arbeiterkammer wird die Höchstdauer der geförderten Altersteilzeit in den nächsten Jahren schrittweise verringert. Sollte deine Altersteilzeit für das Jahr 2026 anstehen, gilt für dich eine Maximaldauer von 4,5 Jahren.
Die Ansprüche auf die Dauer der Altersteilzeit bis ab 2029 im Überblick:
| Beginn der Altersteilzeit | Maximale Dauer |
|---|---|
| 2026 | 4,5 Jahre |
| 2027 | 4 Jahre |
| 2028 | 3,5 Jahre |
| ab 2029 | 3 Jahre |
Aus budgetären Gründen gelten seit Juli 2026 für die Altersteilzeit außerdem strengere Voraussetzungen. Die notwendige Versicherungsdauer steigt stufenweise weiter an, konkret abhängig vom Zeitpunkt, ab dem du deine Altersteilzeit tatsächlich antrittst. Auch die bisherigen Übergangsregelungen für Nebenbeschäftigungen bei einem anderen Arbeitgeber sind ausgelaufen. Während der Altersteilzeit darfst du grundsätzlich keiner Nebenbeschäftigung mehr nachgehen.
Weitere Verschärfungen – darunter eine Deckelung für gutverdienende Arbeitnehmer:innen – sind bereits beschlossen und greifen teilweise ab November 2026. Mit dem konkreten Startdatum deiner Altersteilzeit solltest du deshalb am besten direkt bei der Arbeiterkammer oder WKO nachfragen, welche Version der Regeln für dich gilt.
Neue Frauenquote in Aufsichtsräten
Status: Bereits umgesetzt und geltend
Seit 30. Juni 2026 gilt für bestimmte börsennotierte Unternehmen in Österreich eine deutlich verschärfte Geschlechterquote im Aufsichtsrat. Statt bisher 30 Prozent müssen Aufsichtsrät:innen künftig zu mindestens 40 Prozent aus Frauen und zu mindestens 40 Prozent aus Männern bestehen. Die neue Regel gilt auch für Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat. Angewendet wird sie auf Wahlen und Entsendungen nach dem 31. Dezember 2026.
Wie viele Frauen sitzen 2026 in österreichischen Aufsichtsräten?
Vor der verschärften 40-Prozent-Quote lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der an der Wiener Börse notierten Unternehmen laut einer EY-Erhebung bei 31,7 Prozent, in den Vorständen sogar nur bei 13,8 Prozent. Langfristig zeigt sich allerdings eine deutliche Entwicklung, denn gemäß der Arbeiterkammer stieg der Frauenanteil in den quotenpflichtigen Aufsichtsräten seit 2018 von 22,4 auf 35,5 Prozent.
Steuerfreie Überstunden 2026: So viel darfst du behalten
Status: Bereits umgesetzt und geltend
Gute Nachrichten für alle, die viel arbeiten! Im Jahr 2026 bleiben Zuschläge für bis zu 15 Überstunden im Monat bis zu einem Betrag von 170 Euro steuerfrei. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit können darüber hinaus bis zu 400 Euro monatlich steuerfrei bleiben. Für deine monatliche Abrechnung ist das ein Punkt, den du im Blick behalten solltest – gerade, wenn bei dir im Job regelmäßig Mehrarbeit anfällt.
Mitarbeiter:innenprämie 2026 deutlich reduziert
Status: Bereits umgesetzt und geltend, reduzierter Betrag seit 1. Juli 2026
Die gute Nachricht ist, dass die steuerfreie Mitarbeiter:innenprämie 2026 fortgeführt wird. Die schlechte Nachricht ist gleichzeitig, dass sie in deutlich kleinerem Rahmen als in den Vorjahren ausfällt. Waren es 2024 noch 3.000 Euro und 2025 immerhin 1.000 Euro, sinkt der maximal begünstigte Betrag seit 1. Juli 2026 auf 500 Euro. Die Prämie darf zudem nur noch in den Monaten Juli bis Dezember 2026 gewährt werden. Die Grundvoraussetzung bleibt weiterhin eine sogenannte lohngestaltende Vorschrift. Das ist in der Regel eine Regelung in deinem Kollektivvertrag.
Das Thema gehört zum Steuerrecht und ist damit streng genommen kein klassisches Arbeitsrecht. Für dein Nettoeinkommen ist die Mitarbeiter:innenprämie aber trotzdem unmittelbar relevant, deshalb gehört es an dieser Stelle in den Überblick.
Zentrale Arbeitszeiterfassung: Arbeitgeber muss deine Arbeitszeiten melden
Status: Diskutiert, konkrete Umsetzung noch unklar
Zur Förderung der Kontrolle des Systems sollen Arbeitgeber ab 2026 verpflichtet werden, Arbeitszeitdaten ihrer Arbeitnehmer:innen regelmäßig an zentrale Stellen zu melden. Deine geleisteten Stunden sollen so künftig besser dokumentiert und leichter nachvollziehbar sein. Damit will die Regierung Schwarzarbeit, systematischer Unterbezahlung und Arbeitszeitbetrug entgegenwirken. Die Wirtschaftskammer befürchtet indes bürokratischen Mehraufwand. Bisher hat die Regierung noch keine konkreten Vorgaben ausgearbeitet.
Ausblick: Diese arbeitsrechtlichen Änderungen für 2027 wurden Mitte 2026 bekannt
Umfassende Änderungen am Arbeitsrecht wollen langfristig geplant sein! Deshalb haben ÖVP, SPÖ und NEOS Mitte 2026 gleich mehrere Änderungen fix beschlossen, die aber erst 2027 in Kraft treten. Damit du nicht überrascht wirst, haben wir sie hier kurz für dich zusammengefasst. Ausführlicher gehen wir natürlich darauf ein, wenn sie tatsächlich wirksam werden.
Mit der erst am 10. Juli 2026 beschlossenen Pensionsreform „Arbeiten im Alter“ kommt ein neuer Aktivitätsfreibetrag für ältere Arbeitnehmer:innen. Schiebst du deine Pension auf, gehst in Teilpension oder arbeitest als Alterspensionist:in weiter, kannst du künftig bis zu 1.250 Euro monatlich bzw. 15.000 Euro steuerfrei dazuverdienen. Gleichzeitig entfallen der Arbeitnehmer:innenbeitrag zur Pensionsversicherung und die besondere Höherversicherung.
Die Telearbeitspauschale – aktuell beträgt diese bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag – fällt ab 2027 komplett weg. Ein steuerfreier Kostenersatz für Homeoffice-Tage ist dann nicht mehr vorgesehen. Bei der Arbeitslosenversicherung verschwindet zugleich die bisherige Staffelung für Geringverdiener:innen. Künftig zahlen alle den vollen Beitragssatz von 2,95 Prozent.
Mit Sicherheit sind das aber nicht die einzigen Neuerungen, die 2027 auf dich als Arbeitnehmer:in in Österreich zukommen. Wir halten dich natürlich zu all diesen Themen am kununu Blog auf dem Laufenden!