Regierung schärft bei Altersvorsorge nach
Neue Zusatzpension ab 2027: Was die Regierung am Mittwoch vorgestellt hat
Am Mittwoch, 22. April 2026, ist die Bundesregierung in Österreich im Ministerrat zusammengekommen und hat dort einen gemeinsamen Bericht zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Im offiziellen Beschlussprotokoll des 49. Ministerrats ist das als Punkt 11 angeführt. Damit sind die Pläne zur Reform der Abfertigung Neu jetzt konkreter als noch zu Wochenbeginn.
Warum die Regierung jetzt nachschärft
Die Regierung will die betriebliche Altersvorsorge als zweite Säule des Pensionssystems stärken. Hintergrund ist, dass die Übertragung von Abfertigungsgeld in eine Pensionskasse bisher nur dann möglich war, wenn bereits Ansprüche in einer Pensionskasse bestehen.
Laut dem offiziellen Ministerratsvortrag trifft das derzeit auf viele Beschäftigte nicht zu. Dort heißt es ausdrücklich, dass das bei 75 Prozent der Beschäftigten nicht der Fall sei.
Worum es bei der Reform geht
Künftig soll es möglich werden, Abfertigungsgeld über einen Generalpensionskassenvertrag in eine Pensionskasse zu übertragen. Laut offiziellem Ministerratsvortrag ist außerdem vorgesehen, dass auch eine Übertragung in eine Lebensversicherung möglich wird.
Beim Pressefoyer nach dem Ministerrat hat die Regierung das als Schritt zu mehr Wahlfreiheit und geringeren Kosten beschrieben.
Diese Änderungen sind vorgesehen
- Die Abfertigung Neu soll bleiben. Das bisherige Modell mit Kapitalgarantie wird nach den aktuellen Plänen nicht abgeschafft.
- Zusätzlich soll ein neues Modell dazukommen. Dieses soll ohne Kapitalgarantie auskommen und langfristiger veranlagt werden.
- Ein Wechsel soll freiwillig erfolgen. Im Ministerratsvortrag ist von einem Opt-in die Rede.
- Im neuen Modell soll das Geld erst bei der Pension verfügbar sein. Eine frühere Auszahlung ist dort laut den vorliegenden Plänen nicht vorgesehen.
- Inaktive Konten sollen zusammengeführt werden. Konten, in die seit drei Jahren keine Beiträge mehr eingezahlt wurden, sollen gebündelt werden; ein Widerspruch soll möglich sein, berichtet ORF.at
- Auch die Gebühren sollen sinken. Vorgesehen ist, die Obergrenze bei den Verwaltungskosten von 0,8 auf 0,6 Prozent zu senken.

Was das für Arbeitnehmer:innen bedeutet
Für Beschäftigte würde sich damit vor allem eines ändern: Die Abfertigung Neu wäre künftig nicht mehr nur als spätere Einmalzahlung relevant, sondern könnte stärker als Teil der Altersvorsorge gedacht werden.
Wer beim bisherigen Modell bleiben will, soll das weiterhin können. Wer sich bewusst für das neue Modell entscheidet, würde auf eine andere Form der Veranlagung setzen.
Noch ist die Reform nicht beschlossen
So konkret die Richtung inzwischen ist: Ein beschlossenes Gesetz gibt es noch nicht. Die Regierung hat die Pläne vorgestellt, die rechtliche Umsetzung muss erst folgen. Damit ist klar, wohin die Reform gehen soll, aber noch nicht, wie die endgültigen Regeln im Detail aussehen werden.