Richter:in: Voraussetzungen, Studium & Gehalt
Inhaltsverzeichnis
Du hast Lust auf einen Job mit viel Verantwortung und der Möglichkeit, einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten? Wenn dich weder ein langes und anspruchsvolles Studium abschreckt noch der Umstand, dass du im Berufsleben einen Großteil deiner Zeit mit der Analyse von Gesetzestexten, Präzedenzfällen und Beweisen verbringen wirst, ist Richter:in vielleicht genau der richtige Beruf für dich.
Interessierst du dich für eine berufliche Laufbahn als Richter:in? In diesem Artikel erfährst du, welche Voraussetzungen du mitbringen musst, wie das Studium abläuft und wie viel Gehalt du als Richter:in erwarten kannst.
Das Berufsbild als Richter:in
Richter:innen genießen eine hohe Unabhängigkeit in ihrer Arbeit. Sie sind nicht an Weisungen oder Anweisungen gebunden und können ihre Entscheidungen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der geltenden Gesetze treffen. Eine Karriere als Richter:in bietet zudem vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung und Fortbildung. Durch Weiterbildungen, Spezialisierungen und Erfahrungen in verschiedenen Rechtsbereichen kannst du dein Fachwissen vertiefen und deine Karriere vorantreiben. Zudem genießen Richter:innen in der Regel ein gutes Gehalt. Natürlich sollte der finanzielle Aspekt nicht der Hauptanreiz für die Berufswahl als Richter:in sein, dennoch bietet der Beruf eine solide wirtschaftliche Basis und finanzielle Sicherheit.
Tipp: Der Beruf als Anwält:in weist einige Gemeinsamkeiten zu dem als Richter:in auf. Mehr erfährst du in unserem ausführlich Artikel.
Voraussetzungen, um als Richter:in zu arbeiten
Wenn du eine Karriere als Richter:in anstrebst, solltest du einige persönliche Eigenschaften von vorneherein mitbringen:
Sinn für Gerechtigkeit
Dein Tun und Handeln ist von deiner Überzeugung geprägt, dass jeder Mensch das Recht hat, vor dem Gesetz gleich behandelt zu werden, unabhängig von seiner sozialen Stellung, Geschlecht, Rasse oder anderen persönlichen Merkmalen. Als Richter:in musst du nach den Prinzipien der Rechtstaatlichkeit handeln und dich von persönlichen Vorurteilen oder externem Druck möglichst freimachen.
Ein gutes Urteilsvermögen
Richter:innen müssen komplexe rechtliche Sachverhalte verstehen und fundierte Entscheidungen treffen können. Sie sollten in der Lage sein, verschiedene Argumente zu bewerten, relevante Gesetze anzuwenden und so gerechte Urteile zu fällen.
Kommunikationsfähigkeit und Empathie
Als Richter:in musst du dich klar und präzise ausdrücken können, sowohl schriftlich als auch mündlich. Du musst komplexe Gesetzestexte nicht nur verstehen, sondern sie auch Anwält:innen, Angeklagten oder Zeug:innen verständlich erklären können. Auch wenn du auf der Basis von Fakten, Beweisen und Gesetzestexten handelst, solltest du auf alle beteiligten Seiten mit Einfühlungsvermögen zugehen und sich in die Lage der Betroffenen versetzen können.
Ein gewisses Maß an Autorität
Als Richter:in bist du eine Respektsperson. Du musst deine Entscheidungen fundiert treffen und sie schließlich durchsetzen und darfst dich nicht in Frage stellen lassen – gerade bei schwierigen Gerichtsentscheidungen.
Ausbildung oder Studium: Wie wird man Richter:in
Um in Deutschland als Richter:in arbeiten zu können, musst du die deutsche Staatsbürgerschaft haben, Volljurist:in sein und über eine „Befähigung zum Richteramt“ verfügen. Um Richter:in zu werden, greifen die gleichen Voraussetzungen wie für Rechtsanwält:innen, Staatsanwält:innen oder Notar:innen: Du musst Jura studiert und mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen haben um als Volljurist:in zu gelten. Um die Befähigung zum Richteramt zu erhalten, ist ein überdurchschnittlich guter Studienabschluss Voraussetzung.
Obwohl das Rechtsstudium sehr anspruchsvoll ist (die Durchfallquote beträgt fast 25 Prozent), zählt Jura zu den beliebtesten Studiengängen nach BWL und Informatik. An den meisten deutschen Unis gibt es Zugangsbegrenzungen über einen Numerus Clausus (NC) – je besser die Abi-Note, desto höher die Chancen auf einen Studienplatz.
Das Jurastudium: Ablauf und Inhalte
Die Regelstudienzeit für ein Jurastudium beträgt neun Semester und besteht aus Grundstudium, Hauptstudium und Rechtsreferendariat.
1. Grundstudium Jura
Im Grundstudium werden die Pflichtfächer für angehende Jurist:innen abgehandelt. Die Studierenden erhalten einen Überblick über das Rechtssystem, einschließlich der verschiedenen Rechtsquellen, der Struktur der Gerichtsbarkeit und der grundlegenden rechtlichen Begriffe und Konzepte. Daneben werden Grundlagen des Privatrechts (wie Vertragsrecht, Sachenrecht, Schuldrecht und Familienrecht) und des Öffentlichen Rechts (Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht) vermittelt. Grundwissen zu Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie steht ebenso auf dem Stundenplan wie eine Einführung in die Fachsprache des Rechts, um juristische Texte lesen und verstehen zu können.
Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab, die aus schriftlichen und mündlichen Teilen besteht.
2. Hauptstudium Jura
Im Hauptstudium des Jurastudiums vertiefen die Studierenden ihre Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten und erweitern ihre Fähigkeiten in der juristischen Analyse und Argumentation. Das Hauptstudium baut auf dem Grundstudium auf und bereitet die Student:innen auf die juristische Praxis vor. Mögliche Schwerpunkte im Hauptstudium: Europäisches Recht, Medienrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht. Insgesamt gibt es über 300 Schwerpunktbereiche für das Hauptstudium Jura.
Am Ende des Hauptstudiums steht das erste Staatsexamen, das aus mehreren schriftlichen und mündlichen Prüfungen besteht.
3. Rechtsreferendariat oder Vorbereitungsdienst
Nach dem eher theoretisch ausgerichteten Studium erfolgt im zweijährigen Referendariat die praktische Phase, in der sich angehende Richter:innen auf den beruflichen Alltag vorbereiten können. Dazu sind Stationen in unterschiedlichen juristischen Bereichen vorgesehen.
Den Abschluss des Studiums bildet das zweite Staatsexamen.
4. Richter:in auf Probe
Mit abgeschlossenem Jurastudium in der Tasche können angehende Richter:innen sich auf eine Position als Probe bewerben. In dieser Probezeit geht es darum, praktische Erfahrungen als Richter:in zu sammeln und sich in der richterlichen Tätigkeit zu bewähren. Richter:innen auf Probe arbeiten in der Regel unter der Aufsicht erfahrener Richter:innen und nehmen an Gerichtsverhandlungen teil, fällen Urteile und bearbeiten rechtliche Fälle. Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit wird man als Richter:in auf Lebenszeit berufen.
Achtung: Jura als Bachelorstudium
Es gibt immer mehr Universitäten und Fachhochschulen, die das Studium der Rechtswissenschaften auch als Bachelorstudium (ohne Staatsexamen) anbieten. Das praxisorientierte Bachelorstudium hat viele Vorteile, unter anderem dauert es kürzer und man kommt um den Druck der Staatsexamensprüfung herum. Ein Bachelorstudium kann die perfekte Vorbereitung für eine berufliche Laufbahn in der freien Wirtschaft sein. Um als Richter:in arbeiten zu können, reicht das Bachelor-Studium jedoch nicht aus.
Richter:in: Studium in Österreich
Wie in Deutschland muss man auch in Österreich Jura (Jus genannt) studiert haben, um als Richter:in arbeiten zu können. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich jedoch keinen beschränkenden Numerus Clausus und auch kein Staatsexamen. Ähnlich wie in Deutschland müssen angehende Richter:innen in Österreich im Anschluss and das Jurastudium eine mehrjährige Praxiszeit mit unterschiedlichen Stationen durchlaufen. Am Ende dieser praktischen Ausbildung steht die Richteramtsprüfung, die schriftlich und mündlich abzulegen ist.
Richter:innen-Ausbildung in der Schweiz
Bei der Ausbildung und der Wahl der Richter:innen geht die Schweiz einen eigenen Weg im deutschsprachigen Raum: In der Schweiz brauchen Richter:innen weder eine juristische Ausbildung noch juristische Berufserfahrung (mit Ausnahme des Bundesgerichts in Lausanne und in höheren Instanzen in einigen Kantonen). Wichtiger als eine juristische Ausbildung ist eine entsprechende Parteizugehörigkeit. Das Amt der Richter:innen wird in der Schweiz in der Regel durch Volkswahlen mit politisch aktiven Personen ohne juristische Ausbildung besetzt.
Welche Aufgaben hat man als Richter:in?
Die Hauptaufgabe von Richter:innen besteht darin, die Rechte der Bürger zu schützen, Gesetze auszulegen und gerechte Entscheidungen zu treffen. Als Richter:in leitest du Gerichtsverhandlungen, du wertest Beweise und hörst Zeugen an, interpretierst Gesetze und fällst am Ende eines Prozesses eine Entscheidung stellvertretend für den Staat.
Schon gewusst?
Nicht immer muss es zu einem Prozess kommen: Richter:innen können auch bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten helfen, indem sie als Mediator:in oder Schlichter:in fungieren und versuchen, eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.
Karriere- und Beschäftigungsmöglichkeiten als Richter:in
Die naheliegendste Beschäftigungsmöglichkeit als Richter:in ist die Arbeit an einem Gericht. Je nach Qualifikation und Erfahrung kannst du als Richter:in an verschiedenen Gerichtsinstanzen tätig sein. Wenn du als Richter:in deine Karriere an einem Amtsgericht startest, kann nach einiger Zeit der Wechsel in ein Landgericht ein Karriereschritt sein. An Oberlandesgerichten oder Verfassungsgerichten arbeiten üblicherweise Richter:innen mit großer Erfahrung und Spezialisierung. Neben der Arbeit an einem Gericht gibt es jedoch auch weitere Einsatzmöglichkeiten für ausgebildete Richter:innen:
- Staatsanwaltschaft: Einige Richter:innen entscheiden sich auch für eine Laufbahn bei der Staatsanwaltschaft, wo sie als Staatsanwält:innen tätig sind und strafrechtliche Ermittlungen leiten sowie Anklagen vor Gericht vertreten.
- Internationale Organisationen: Für erfahrene Richter:innen bestehen auch Beschäftigungsmöglichkeiten bei internationalen Organisationen wie dem Internationalen Strafgerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
- Rechtsanwaltskanzleien: Es gibt Richter:innen, die nach ihrer Tätigkeit am Gericht in die Anwaltspraxis wechseln und als Rechtsanwält:innen in Anwaltskanzleien arbeiten.
- Lehre und Forschung: Dies ist vor allem eine Option für Richter:innen mit Berufserfahrung. Erfahrene Richter:innen können auch eine akademische Laufbahn einschlagen und an Hochschulen oder Universitäten Jura unterrichten oder in rechtswissenschaftlichen Forschungseinrichtungen tätig sein.
Durchschnittsgehalt: Das verdient man als Richter:in
Für Richter:innen greift das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG R1 bis R9) beziehungsweise das jeweilige Landesbesoldungsgesetz. Je nach Bundesland kann die Besoldung stark variieren. Laut dem kununu Gehaltscheck liegt das durchschnittliche Jahresgehalt (brutto) für Richter:innen bei 73.600 Euro.
Abhängig von Faktoren wie Erfahrung und Position kann das tatsächliche Gehalt zwischen 45.900 und 118.300 Euro brutto im Jahr liegen, die Spanne ist also recht groß.
Tipp: Welches Besoldungsrecht gilt und wie viel dir als Anwält:in zusteht, erfährst du in unserem Artikel zu den Besoldungsgruppen.
Sind Richter:innen Beamte?
Richter:innen sind nicht verbeamtet, Beamte sind weisungsgebunden, ihre Tätigkeit ist durch den Staat gelenkt und beeinflusst. Richter:innen sollen frei und ungebunden, auf Basis der Rechsprechung handlen und entscheiden können. In der Praxis sind jedoch viele Regelungen des Beamtenrechts auf Richter:innen angewendbar.
Vergütung für ehrenamtliche Richter:innen
Das Richter:innen-Amt kann auch von nicht ausgebildeten Personen ausgeführt werden. Ein:e ehrenamtliche:r Richter:in, auch bekannt als Laienrichter:in oder Schöff:in, ist eine Person, die ohne Jurastudium an Gerichtsverhandlungen teilnimmt und bei der Urteilsfindung mitwirkt. Im Gegensatz zu Berufsrichter:innen, die hauptberuflich am Gericht tätig sind, üben ehrenamtliche Richter:innen ihre Tätigkeit in der Regel neben ihrem regulären Beruf aus und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.
Als ehrenamtliche:r Richter:in bekommt man keine Bezahlung, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung sowie eine Fahrtkostenerstattung.
In Deutschland und Österreich nehmen ehrenamtliche Richter:innen eine bedeutende Rolle im Hauptverfahren von Strafprozessen ein. Sie kommen bei Amtsgerichten sowie der nächst höheren Instanz der Landgerichten an der Seite von Berufsrichter:innen zum Einsatz. Dabei besitzen sie das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter:innen und treffen gemeinsam Entscheidungen über Schuld und mögliche Strafen für Angeklagte.
Wer verdient mehr: Richter:innen oder Staatsanwält:innen?
Weiter oben im Text erläutern wir, dass man als ausgebildete:r Richter:in unter anderem auch in der Staatsanwaltschaft arbeiten kann – aber was ist eigentlich der Unterschied?
Als Richter:in triffst du deine Entscheidungen neutral und unabhängig und vertrittst keine der am Prozess beteiligten Parteien – im Gegenteil, denn du handelst und entscheidest im Sinne des geltenden Gesetzes. Anders als Staatsanwält:in: In dieser Position vertrittst du die Anklage – also den Staat beziehungsweise die Behörde, die Anklage erhoben hat. Für Richter:innen wie für Staatsanwält:innen greift das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG R1 bis R9) beziehungsweise das jeweilige Landesbesoldungsgesetz. Je nach Bundesland kann die Besoldung stark variieren. Generell lässt sich sagen, dass die Einkommen für Jurist:innen in der Privatwirtschaft deutlich höher ausfallen können. Das Jahresgehalt für angestellte Anwält:innen beispielsweise liegt bei durchschnittlich 80.700 Euro, Bestverdiener:innen können bis zu 139.000 Euro brutto im Jahr einstreichen.
Nettogehalt als Richter:in
Bei kununu (beziehungsweise generell in Jobanzeigen) wird jeweils das Bruttogehalt angegeben, also das Gehalt vor Abzügen und Steuern. Dies geschieht, weil die Höhe der Steuern von der individuellen familiären Situation abhängt. Mehr zur Berechnung von brutto und netto bei Gehältern findest du hier.
Letztes Update: 6. August 2024