Rente im Wandel
Minijob in der Rente: Bis zu 96 Euro mehr Witwenrente
Wer neben eigener Rente und Witwenrente einen 603-Euro-Minijob hat, kann mit 21,71 Euro Rentenbeitrag eine Kürzung von bis zu 96 Euro im Monat abwenden. Trotzdem zahlen in Deutschland nur rund 21 Prozent der gewerblichen Minijobber:innen diesen Beitrag. Seit Juli lässt sich das ändern, allerdings nur einmal.
Die Rentenversicherung rechnet mit einem fiktiven Netto
Eigenes Einkommen kürzt die Witwenrente, sobald es den Freibetrag von 1.122,53 Euro im Monat übersteigt. Vom Überschuss werden 40 Prozent angerechnet. Maßgeblich ist ein pauschal errechnetes Netto. Nach § 18b SGB IV zieht die Rentenversicherung vom Arbeitsentgelt 40 Prozent ab, von der eigenen Rente 14 Prozent, bei Rentenbeginn vor 2011 13 Prozent.
Den Abzug beim Lohn gibt es laut den Arbeitsanweisungen der Rentenversicherung aber nur im rentenversicherungspflichtigen Minijob. Bei einer Befreiung zählt der volle Verdienst. Laut Deutscher Rentenversicherung sind im Gewerbe 79,1 Prozent der Minijobber:innen befreit.

603 Euro Minijob, zwei verschiedene Ergebnisse
Eine eigene Modellrechnung zeigt den Unterschied. Sie geht von einer Witwe aus, deren eigene Rente den Freibetrag schon ausschöpft und die im gewerblichen Minijob 603 Euro verdient:
- Befreit: Die vollen 603 Euro zählen, Kürzung 241,20 Euro.
- Versichert: Nur 361,80 Euro zählen, Kürzung 144,72 Euro.
- Differenz: 96,48 Euro mehr Witwenrente pro Monat.
- Eigenbeitrag: 3,6 Prozent, also 21,71 Euro.
- Unterm Strich: ein Plus von 74,77 Euro im Monat.
Im Privathaushalt schrumpft der Vorteil: Bei 13,6 Prozent Eigenanteil (82,01 Euro) bleiben 14,47 Euro. Liegt das gesamte Einkommen unter dem Freibetrag, ändert der Beitrag an der Witwenrente nichts.
Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft
Seit dem 1. Juli 2026 lässt sich die Befreiung einmalig aufheben. Der Antrag geht an den Arbeitgeber und wirkt laut Minijob-Zentrale ab dem Folgemonat. Er gilt für alle Minijobs, eine erneute Befreiung ist ausgeschlossen. Rückwirkend lässt sich nichts korrigieren. Vor dem Antrag lohnt eine Beratung bei der Rentenversicherung.
Ein Beitrag, der sich mehrfach bezahlt
Die Befreiung wirkte für viele vernünftig: mehr Netto im Minijob. Neben der Witwenrente kehrt sich diese Rechnung um. Wer über dem Freibetrag liegt, holt den Beitrag über die Witwenrente gut viermal zurück und sammelt volle Rentenansprüche.